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   VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 1 S 2071/17   

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VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 1 S 2071/17 (https://dejure.org/2018,18618)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.06.2018 - 1 S 2071/17 (https://dejure.org/2018,18618)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juni 2018 - 1 S 2071/17 (https://dejure.org/2018,18618)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Erlass einer Durchsuchungsanordnung gegenüber einem Mitglied einer verbotenen Vereinigung zum Zweck des Auffindens weiterer Beweismittel; Ausreichen von bloßen Vermutungen oder Mußmaßungen für den Erlass einer Durchsuchungsanordnung; Aufhebung ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 4 Abs 4 VereinsG, § 6 Abs 1 VereinsG, § 10 Abs 2 VereinsG, § 98 Abs 2 StPO
    Durchsuchung eines Mitglieds einer verbotenen Vereinigung - Bestimmtheit einer Beschlagnahmeanordnung

  • landesrecht-bw.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Erlass einer Durchsuchungsanordnung gegenüber einem Mitglied einer verbotenen Vereinigung zum Zweck des Auffindens weiterer Beweismittel; Ausreichen von bloßen Vermutungen oder Mußmaßungen für den Erlass einer Durchsuchungsanordnung; Aufhebung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Linksunten.indymedia: Durchsuchungsanordnungen bestätigt, Beschlagnahmeanordnungen aufgehoben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 889 (Ls.)
  • DÖV 2018, 876 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2009 - 11 OB 398/08

    Anforderungen an eine wirksame Beschlagnahmeanordnung nach § 98 Abs. 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 1 S 2071/17
    Diese sich aus dem vereinsrechtlichen Bezug des Ermittlungsverfahrens ergebende Konkretisierung der Durchsuchungsanordnung erlaubt eine eigenverantwortliche Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen durch das Verwaltungsgericht, insbesondere der tatbestandlichen Anforderungen des § 4 Abs. 4 Satz 2 und 3 VereinsG hinsichtlich des in dieses Ermittlungsverfahren einbeziehbaren Personenkreises (Nds. OVG, Beschl. v. 19.02.2009 - 11 OB 398/08 - NVwZ-RR 2009, 473).

    Mit der Angabe der Zweckbestimmung bezüglich eines bestimmten vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist deshalb regelmäßig zugleich eine für die Durchsuchungsanordnung hinreichende Konkretisierung der Beweismittel verbunden, deren Auffinden die Durchsuchung dient (Nds. OVG. Beschl. v. 19.02.2009 - 11 OB 398/08 - a.a.O.).

    Beschlagnahmeanordnungen, in denen Gegenstände pauschal vorweg beschlagnahmt werden, genügen rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht (BVerfG, Beschl. v. 03.09.1991 - 2 BvR 279/90 - juris Rn. 21 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 19.02.2009 - 11 OB 398/08 - OVG NRW, Beschl. v. 30.01.2009 - 5 E 1492/08 -, beide in juris).

  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03

    Ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung nach StPO § 102 und § 103 und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 1 S 2071/17
    Diese konnte somit nur als "Richtlinie für die Durchsuchung" dienen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.04.2003 - 2 BvR 358/03 - juris Rn. 23) und ist wegen fehlender Bestimmtheit aufzuheben.

    Der seitens des Antragsgegners zu stellende Antrag dürfte bereits vorliegen; sein in der Beschwerdeschrift vom 29.08.2017 gestellter Antrag auf Aufhebung der Beschlagnahme der in Verwahrung genommenen Gegenstände dürfte insoweit in einen Antrag nach § 4 Abs. 5 Satz 2 VereinsG i.V.m. § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO umzudeuten sein (vgl. zur Verfahrensweise Senat, Beschl. v. 11.10.2010 - 1 S 2203/10 - BVerfG, Beschl. v. 28.04.2003 - 2 BvR 358/03 - a.a.O.; BVerfG, Beschl. v. 12.04.2005 - 2 BvR 174/05 - juris Rn. 2).

  • BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94

    Durchsuchung von Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 1 S 2071/17
    Vergleichbares gilt hinsichtlich der Anforderung, bereits in der Durchsuchungsanordnung die zu suchenden Gegenstände in einer "der Eigenart des Tatverdachts" sachgerechten Weise zu bezeichnen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.03.1994 - 2 BvR 396/94 - NJW 1994, 2079; Kruis/Wehowsky, Verfassungsgerichtliche Leitlinien zur Wohnungsdurchsuchung, NJW 1999, 682, 684).

    Schließlich muss die Durchsuchungsanordnung entsprechend Zielrichtung und Stand der Ermittlungen die zu durchsuchenden Räumlichkeiten hinreichend konkret bezeichnen (BVerfG, Beschl. v. 23.03.1994 - 2 BvR 396/94 -, a.a.O.; Kruis/Wehowsky, a.a.O., S. 684).

  • BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer Durchsuchungs- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 1 S 2071/17
    Der Zweck der Durchsuchungsanordnung, den Zugriff auf Beweisgegenstände bei Vollziehung der Durchsuchung zu begrenzen, erfordert dabei eine Konkretisierung der "Verdachtsumschreibung" in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, die über eine floskelhafte Beschreibung des Vorwurfs hinausgeht (BVerfG, Beschl. v. 03.09.1991 - 2 BvR 279/90 - NJW 1992, 551 und Beschl. v. 29.01.2002 - 2 BvR 1245/01 - NStZ-RR 2002, 172).

    Beschlagnahmeanordnungen, in denen Gegenstände pauschal vorweg beschlagnahmt werden, genügen rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht (BVerfG, Beschl. v. 03.09.1991 - 2 BvR 279/90 - juris Rn. 21 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 19.02.2009 - 11 OB 398/08 - OVG NRW, Beschl. v. 30.01.2009 - 5 E 1492/08 -, beide in juris).

  • BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 174/05

    Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 1 S 2071/17
    Nicht gerechtfertigt ist der mit einer Wohnungsdurchsuchung einhergehende Eingriff in Art. 13 Abs. 1 GG, wenn lediglich nicht belegte Vermutungen oder unbelegte vermeintliche Erkenntnisse vorliegen (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschl. v. 29.06.2009 - 2 BvR 174/05 - juris Rn. 29; BGH, Beschl. v. 12.08.2015 - StB 8/15 - juris Rn. 4).

    Der seitens des Antragsgegners zu stellende Antrag dürfte bereits vorliegen; sein in der Beschwerdeschrift vom 29.08.2017 gestellter Antrag auf Aufhebung der Beschlagnahme der in Verwahrung genommenen Gegenstände dürfte insoweit in einen Antrag nach § 4 Abs. 5 Satz 2 VereinsG i.V.m. § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO umzudeuten sein (vgl. zur Verfahrensweise Senat, Beschl. v. 11.10.2010 - 1 S 2203/10 - BVerfG, Beschl. v. 28.04.2003 - 2 BvR 358/03 - a.a.O.; BVerfG, Beschl. v. 12.04.2005 - 2 BvR 174/05 - juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 08.01.2015 - 4 C 14.1708

    Beim Erlass einer vereinsrechtlichen Durchsuchungsanordnung hat der Richter die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 1 S 2071/17
    In Fällen offenkundiger Mängel ist der Antrag auf Anordnung der Durchsuchung abzulehnen (Senat, Beschl. v. 13.04.2016 - 1 S 56/16 - mit Verweis auf BayVGH, Beschl. v. 08.01.2015 - 4 C 14.1708 -, juris Rn. 24).

    In Fällen offenkundiger Mängel ist der Antrag auf Anordnung der Durchsuchung abzulehnen (Senat, Beschl. v. 13.04.2016 - 1 S 56/16 - mit Verweis auf BayVGH, Beschl. v. 08.01.2015 - 4 C 14.1708 -, juris Rn. 24).

  • BGH, 12.08.2015 - StB 8/15

    Voraussetzungen für den Erlass einer Durchsuchungsanordnung (Anfangsverdacht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 1 S 2071/17
    Nicht gerechtfertigt ist der mit einer Wohnungsdurchsuchung einhergehende Eingriff in Art. 13 Abs. 1 GG, wenn lediglich nicht belegte Vermutungen oder unbelegte vermeintliche Erkenntnisse vorliegen (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschl. v. 29.06.2009 - 2 BvR 174/05 - juris Rn. 29; BGH, Beschl. v. 12.08.2015 - StB 8/15 - juris Rn. 4).

    Bei der Würdigung der wiedergegebenen Erkenntnisse kann etwa die Konkretheit der Ausführungen ebenso von Bedeutung sein wie deren Umfang oder die Objektivierbarkeit anhand weiterer, unmittelbar vorliegender Beweismittel (BGH, Beschl. v. 12.08.2015 - StB 8/15 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 03.12.2004 - 6 A 10.02

    Vereinsverbot; Beeinträchtigung des Gedankens der Völkerverständigung; mittelbare

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 1 S 2071/17
    Ausschlaggebende Bedeutung darf ihnen nicht zukommen (BVerwG, Urt. v. 03.12.2004 - 6 A 10/02 - juris Rn. 16).

    Selbst in vereinsrechtlichen Verbotsverfahren, in denen das Vorliegen der Verbotsgründe zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen werden muss, führt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur substantiiertes Bestreiten dazu, dass Tatsachenbehauptungen für die gerichtliche Überzeugungsbildung nicht ausschlaggebend sein dürfen (BVerwG, Urt. v. 03.12.2004, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - 5 E 1492/08
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 1 S 2071/17
    Beschlagnahmeanordnungen, in denen Gegenstände pauschal vorweg beschlagnahmt werden, genügen rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht (BVerfG, Beschl. v. 03.09.1991 - 2 BvR 279/90 - juris Rn. 21 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 19.02.2009 - 11 OB 398/08 - OVG NRW, Beschl. v. 30.01.2009 - 5 E 1492/08 -, beide in juris).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 1 S 2071/17
    Gemäß der auch vom Verwaltungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundeverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80 - juris Rn. 52ff) gebietet Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich die vorherige Anhörung des Betroffenen, um dem Zweck der Anhörung, auf eine bevorstehende gerichtliche Entscheidung Einfluss nehmen zu können, gerecht zu werden.
  • BVerfG, 29.01.2002 - 2 BvR 1245/01

    Fehlende Rechtswegerschöpfung im Hinblick auf vermeintliche, da zu allgemein

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2010 - 6 S 2429/09

    Zu den Auswirkungen eines formellen Fehlers des Abhilfeverfahrens oder des

  • BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2561/08

    Durchsuchung (vager Tatverdacht; Hehlerei; Verkauf neuwertiger Mobiltelefone über

  • BVerfG, 11.10.2011 - 2 BvR 1010/10

    Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr.

  • OVG Bremen, 12.10.2011 - 1 S 11/11

    Vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren; Durchsuchung der Räume eines religiösen

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 S 1864/11

    Bestimmtheit einer vereinsrechtlichen Durchsuchungsanordnung; Sicherstellung von

  • BVerwG, 13.10.2015 - 9 B 31.15

    Anhörungsrüge; Begründung der Nichtzulassung der Revision; fehlerhafte

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2020 - 1 S 2679/19

    Anordnung der Durchsuchung von Räumen in einem vereinsrechtlichen

    Die Beschwerde gegen eine richterliche Durchsuchungsanordnung ist auch in diesem Fall nach dem Vollzug der Durchsuchung mit dem Ziel zulässig, die Rechtswidrigkeit dieser Anordnung analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO feststellen zu lassen (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschl. v. 19.06.2018 - 1 S 2071/17 - juris, v. 27.10.2011 - 1 S 1864/11 - VBlBW 2012, 103, juris, und v. 14.05.2002 - 1 S 10/02 - VBlBW 2002, 426).

    Gegen diesen Beschluss legte Herr ... Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof ein (Verfahren 1 S 2071/17).

    Ebenfalls noch während das die Durchsuchung des KTS betreffende Klageverfahren 4 K 7588/17 bei dem Verwaltungsgericht anhängig war, hat der Senat mit Beschluss vom 19.06.2018 - 1 S 2071/17 - auf die Beschwerde des Herrn ... gegen den ihn und seine eigenen Wohnräume betreffenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21.08.2017 - 4 K 7029/17 - die Beschlagnahmeanordnung in diesem Beschluss aufgehoben und die Beschwerde im Übrigen zurückgewiesen.

    Die Beschwerde gegen eine Durchsuchungsanordnung ist nach dem Vollzug der Durchsuchung mit dem Ziel zulässig, die Rechtswidrigkeit dieser Anordnung analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO feststellen zu lassen (vgl. Senat, Beschl. v. 19.06.2018 - 1 S 2071/17 - juris, v. 27.10.2011 - 1 S 1864/11 - VBlBW 2012, 103, juris, v. 14.05.2002 - 1 S 10/02 - VBlBW 2002, 426 m.w.N.; ebenso Albrecht, in: Albrecht/Roggenkamp, Vereinsgesetz, § 4 Rn. 78 f.; Groh, Vereinsgesetz, § 4 Rn. 15; Roth, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Aufl., § 4 Rn. 47).

    Einer Streitwertfestsetzung bedarf es nicht, weil im Beschwerdeverfahren lediglich eine Festgebühr nach Nr. 5502 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) anfällt (vgl. Senat, Beschl. v. 19.06.2018 - 1 S 2071/17 -).

  • BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 7.19

    Anfangsverdacht; Anordnung; Anordnungsbeschluss; Auffindeerwartung;

    Ergeht zur Durchführung einer solchen Maßnahme eine gerichtliche Entscheidung, so steht dem Betroffenen dagegen grundsätzlich die Beschwerde gemäß § 146 Abs. 1 VwGO offen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 11 OB 144/19 [ECLI:DE:OVGNI:2019:0704.11OB144.19.00] - NVwZ-RR 2019, 910 Rn. 13; VGH Mannheim, Beschlüsse vom 19. Juni 2018 - 1 S 2071/17 [ECLI:DE:VGHBW:2018:0619.1S2071.17.00] - Justiz 2019, 33 Rn. 2 und vom 2. April 2019 - 1 S 982/18 [ECLI:DE:VGHBW:2019:0402.1S982.18.00] - NVwZ-RR 2019, 901 Rn. 17; Albrecht, in: Albrecht/Roggenkamp, Vereinsgesetz, 1. Aufl. 2014, § 4 Rn. 77; Roth, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Aufl. 2019, § 4 VereinsG Rn. 47 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 21.12.2018 - 8 E 545/18

    Beschlagnahme im Vereinsverbotverfahren

    a) Sollen im Vorfeld eines Vereinsverbotes Vereinsräume oder Wohnungen durchsucht werden, so ist Grundvoraussetzung für die Durchsuchungsanordnung das Vorliegen eines Anfangsverdachts für das Vorliegen von Verbotsgründen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.06.2018 - 1 S 2071/17 -, juris).

    Demgemäß hält die fachgerichtliche Rechtsprechung und die strafprozessuale Literatur eine Beschlagnahmeanordnung in Fällen für unwirksam, in denen Gegenstände pauschal vorweg beschlagnahmt werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 03.09.1991 - 2 BvR 279/90 -, juris Rdnr. 21; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.06.2018 - 1 S 2071/17 -, juris Rdnr. 28f.; Nieders. OVG, Beschluss vom 19.02.2009 - 11 OB 398/08 -, juris Rdnr. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.01.2009 - 5 E ).

    Die hieraus abgeleitete Schlussfolgerung, dem Richtervorbehalt sei besser Rechnung getragen, wenn im Anschluss an eine solche behördliche Maßnahme die nachträgliche richterliche Anordnung gemäß § 4 Abs. 5 Satz 2 VereinsG in Verbindung mit § 98 Abs. 2 StPO eingeholt werde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.06.2018 - 1 S 2071/17 -, juris Rdnr. 28f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.09.2009, a.a.O. Rdnr. ; Nieders. OVG, Beschluss vom 19.02.2009 - 11 OB 398/08 -, juris Rdnr. 9 - 11), vermag nicht zu überzeugen.

    Als Hauptargument für die strengen Anforderungen an die Bestimmtheit einer Beschlagnahmeanordnung wird darauf verwiesen, es dürfe nicht der Entscheidung der Ermittlungsbeamten überlassen werden, welche Gegenstände zu beschlagnahmen seien (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 03.09.1991 - 2 BvR 279/90 -, juris Rdnr. 21; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.06.2018 - 1 S 2071/17 -, juris Rdnr. 28).

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