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   VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 4 S 828/18   

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https://dejure.org/2018,18619
VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 4 S 828/18 (https://dejure.org/2018,18619)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.06.2018 - 4 S 828/18 (https://dejure.org/2018,18619)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juni 2018 - 4 S 828/18 (https://dejure.org/2018,18619)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgen der Beförderungsauswahl in einem Auswahlverfahren im engeren Sinne; Zusicherung der Beförderung in das nächsthöhere Statusamt für Beamte eines niedrigeren Statusamts einer Laufbahn bei Erreichen einer bestimmten Gesamtbeurteilung in der zu einem bestimmten ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 123 VwGO, Art 33 Abs 2 GG, § 9 BeamtStG
    Anordnungsgrund im Verfahren des Konkurrenten-Eilrechtsschutzes - Beförderungsauswahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123 ; GG Art. 33 Abs. 2 ; BeamtStG § 9
    Bewerberkonkurrenz; Dienstliche Beurteilung; Anordnungsgrund

  • rechtsportal.de

    Erfolgen der Beförderungsauswahl in einem Auswahlverfahren im engeren Sinne; Zusicherung der Beförderung in das nächsthöhere Statusamt für Beamte eines niedrigeren Statusamts einer Laufbahn bei Erreichen einer bestimmten Gesamtbeurteilung in der zu einem bestimmten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2018, 784 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.03.2006 - 10 B 13.06

    Beschwerde gegen den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 4 S 828/18
    Dies gilt hier auch dann, wenn im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes neben den mit der Beschwerde dargelegten Gründen ausnahmsweise auch solche Gründe berücksichtigt werden dürfen, aus denen die angefochtene Entscheidung offensichtlich rechtswidrig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.03.2006 - 10 B 13.06 -, Juris m.w.N.).
  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 4 S 828/18
    Die entsprechenden Beförderungsgrundsätze 2012 seien allerdings bereits in dem - die Beurteilung der Antragstellerin zum Stichtag 15.03.2012 betreffenden - Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.03.2017 (- 2 C 21.16 -, vgl. Rn. 69 ff., 72) nicht als ausreichend für eine Begründung der Gesamtbewertung angesehen worden.
  • VGH Bayern, 12.09.2017 - 6 CE 17.1220

    Konkurrentenstreit - Rechtmissbräuchliches Begehren auf Blockade sämtlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 4 S 828/18
    Denn das Beschwerdevorbringen der Antragsgegnerin setzt sich nicht unter Darlegung von Gründen damit auseinander, dass das Verwaltungsgericht in Abgrenzung zu dem von ihr im erstinstanzlichen Verfahren zitierten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12.09.2017 (- 6 CE 17.1220 -, Juris) und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Senats einen Anordnungsgrund bejaht.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2021 - 4 S 3347/20

    Erlass einer weiteren einstweiligen Anordnung trotz bereits titulierter

    Die hiergegen eingelegten Beschwerden der Beteiligten blieben erfolglos (Senatsbeschluss vom 19.06.2018 - 4 S 828/18 -, Juris); im Hinblick auf die Beigeladenen zu 3, 12 und 31 wurde das Verfahren eingestellt.

    Der Antrag auf Erlass einer Sicherungsanordnung ist jedoch zulässig und begründet, soweit er sich auf die Zusage stützt, welche die Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 15.06.2018 im Senatsverfahren 4 S 828/18 ausgesprochenen hat (b.).

    Ausgehend hiervon kommt dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 14.03.2018 (1 K 2733/17) in Gestalt des Senatsbeschlusses vom 19.06.2018 (4 S 828/18) Rechtskraftwirkung zu.

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2019 - 4 S 2770/18

    Dienstpostenbesetzung; Auswahlverfahren bei Bewerbern unterschiedlicher

    In der vom Senat in Folge des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.05.2016 (- 2 VR 2.15 -, Juris ) durch Leitsatz-Beschlüsse vor allem vom 27.07.2016 (- 4 S 1083/16 -, Juris ), 28.09.2016 (- 4 S 1578/16 -, Juris ), 06.12.2016 (- 4 S 2078/16 -, Juris ), 06.06.2017 (- 4 S 1055/17 -, Juris ) und 19.06.2018 (- 4 S 828/18 -, Juris ) entwickelten Dogmatik, die den Bogen vom Konkurrentenstreit um (1) ämtergleiche Dienstposten, über (2) förderliche Dienstposten, über (3) Erprobungsdienstposten bis hin zum (4) Statusamt spannt, wird die rechtliche Trennung zwischen einem Dienstpostenstreit mit Art. 3 Abs. 1 GG-Maßstab und einem Statusamtsstreit mit Art. 33 Abs. 2 GG-Maßstab betont, was sich bis hin zum Streitwert auswirkt (ausführlich: Bergmann/Paehlke-Gärtner, NVwZ 2018, 110).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2021 - 4 S 75/21

    Keine "fiktive Bewährung" für einen Beförderungsdienstposten bei einem Beamten,

    In Fällen wie dem vorliegenden, in denen ein atypisches Auswahlverfahren durchgeführt wird, bei dem alle beförderungsreifen Beamten befördert werden, die in der letzten Regelbeurteilung ein bestimmtes Gesamtergebnis erzielt haben, und in denen Planstellen nicht jeweils bestimmten Dienstposten zugeordnet sind, freie Planstellen folglich auch nicht individualisiert und konkretisiert werden können, sondern nur als fiktives Stellensaldo existieren, ist daher - ungeachtet der Frage der Zulässigkeit einer derartigen Auswahlentscheidung an sich (vgl. Senatsbeschluss vom 19.06.2018 - 4 S 828/18 -, Juris Rn. 20) - problematisch, inwieweit die für herkömmliche Auswahlverfahren entwickelten rechtlichen Instrumentarien hier zur Anwendung kommen können, insbesondere unter welchen Voraussetzungen die Zusage des Dienstherrn, eine Planstelle freizuhalten, einen Anordnungsgrund entfallen lassen kann.
  • VG Freiburg, 08.10.2018 - 3 K 3258/18

    Beamtenbeförderung: Auswahlentscheidung bei mangelhafter Beurteilung

    Die Begründung des Gesamturteils ist materieller Bestandteil der dienstlichen Beurteilung und kann daher nicht im gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden (BVerwG, Urteil vom 02.03.2017, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.06.2018 - 4 S 828/18 -, juris Rn. 16).
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