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   VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 5 S 1546/13   

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https://dejure.org/2013,24949
VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 5 S 1546/13 (https://dejure.org/2013,24949)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.09.2013 - 5 S 1546/13 (https://dejure.org/2013,24949)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. September 2013 - 5 S 1546/13 (https://dejure.org/2013,24949)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorzeitige Besitzeinweisung nach § 21 AEG für den Bau des Bahnprojekts Stuttgart 21 hinsichtlich vorheriger Einleitung des Enteignungsverfahrens

  • Justiz Baden-Württemberg

    Voraussetzungen einer vorzeitigen Besitzeinweisung nach § 21 AEG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorzeitige Besitzeinweisung nach § 21 AEG für den Bau des Bahnprojekts Stuttgart 21 hinsichtlich vorheriger Einleitung des Enteignungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Wohnhaus darf für den Bau des Fildertunnels abgerissen werden

  • Jurion (Kurzinformation)

    Vorzeitige Besitzeinweisung in Privatgrundstück mit Schlüsselbedeutung für das Projekt "Stuttgart 21" ist nicht zu beanstanden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wohnhaus darf für den Bau des Fildertunnels abgerissen werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorzeitige Besitzeinweisung in Privatgrundstück mit Schlüsselbedeutung für das Projekt "Stuttgart 21" ist nicht zu beanstanden

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 91 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 5 S 1282/13

    Errichtung einer Ethylenpipeline - vorzeitige Besitzeinweisung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 5 S 1546/13
    Über seine Klage auf Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse für die Abschnitte 1.1 und 1.2 ist noch nicht entschieden (- 5 S 1282/13 -).

    Denn seine dagegen erhobene Klage (- 5 S 1282/13 -) entfaltet keine aufschiebende Wirkung mehr, nachdem das Eisenbahn-Bundesamt mit Entscheidung vom 10.07.2013 die sofortige Vollziehung des Bescheides zur 11. Planänderung angeordnet hat.

    Er wurde darauf zumindest im Klageverfahren 5 S 1282/13 hingewiesen.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.2012 - 5 S 1200/12

    Kein Anspruch auf Rücknahme eines Planfeststellungsbeschlusses nach Rechtskraft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 5 S 1546/13
    Sein Antrag nach § 123 VwGO, der Antragsgegnerin aufzugeben, der beigeladenen Vorhabenträgerin vorläufig weitere bauliche Maßnahmen zur Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses im Bereich seines Grundstücks bis zur bestandskräftigen Entscheidung über seinen Antrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zu untersagen, lehnte der Senat mit Beschluss vom 16.08.2012 ab (- 5 S 1200/12 -).

    Wie der Senat bereits in seinem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschlüssen vom 13.08.2012 (- 5 S 1200/12 -) und vom 15.11.2012 (5 S 1812/12 -) ausgeführt hat, ist die Finanzierung aufgrund der vorliegenden Finanzierungsvereinbarungen gesichert.

  • BVerwG, 17.04.1989 - 4 CB 7.89

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Dringlichkeit des Verfahrens der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 5 S 1546/13
    (2) Die vorzeitige Besitzeinweisung nach § 21 AEG setzt nicht voraus, dass zuvor ein Enteignungsverfahren eingeleitet wurde (so auch OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.04.2002 - 1 U (Baul) 4/00 - juris; Aust, in Kodal, StraßenR, 7. Aufl. 2010; S. 1400, Rn. 38; Dünchheim, in Marschall, FStrG, 6. Aufl. 2012, § 18f, Rn. 14; Stüer, Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts, 3. Aufl. 2005, Rn. 4335, Schütz, in Beck"scher AEG Kommentar, 2006, § 21 Rn. 14; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 17.04.1989 - 4 CB 7.89 -, juris Rn. 3).

    Ihm werden keine Rechtsschutzmöglichkeiten genommen, denn er kann sowohl gegen die vorzeitige Besitzeinweisung als auch gegen die Enteignung gerichtlich vorgehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.04.1989 - 4 CB 7.89 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2010 - 11 B 1179/10

    Ausreichende Bestimmtheit eines Besitzeinweisungsbeschlusses bei Darstellung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 5 S 1546/13
    Der Senat legt der Streitwertfestsetzung die Höhe des von der vorzeitigen Besitzeinweisung betroffenen Sachwertes zugrunde (vgl. auch OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 16.09.2010 -11 B 1179/10 -, juris Rn. 33).
  • OVG Thüringen, 11.03.1999 - 2 EO 1247/98

    Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahnrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 5 S 1546/13
    Der 1. Senat des beschließenden Gerichtshofs hat es seinem Beschluss vom 23.08.2010 - 1 S 975/10 -, NVwZ-RR 2011, 143) im Anschluss an das OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 24.01.2008 - 20 B 1789/07 - NWVBl 2009, 316), das Thüringer OVG (Beschluss vom 11.03.1999 - 2 EO 1247/98 - NVwZ-RR 1999, 488) und das Kammergericht (Urteil vom 17.04.1998 - U 702/98 Baul - NJW 1998, 3064) für erforderlich gehalten, dass ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt, das über das Interesse am Erlass des Planfeststellungsbeschlusses und seiner sofortigen Vollziehbarkeit wie auch über dasjenige hinausgeht, das allgemein an der Realisierung eines dem Wohl der Allgemeinheit dienenden Vorhabens besteht.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 848/05

    Erfolglose Klage eines mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffenen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 5 S 1546/13
    Die gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 28.01.2005 für den Abschnitt 1.1 erhobene Klage des Antragstellers blieb erfolglos (Urteil des Senats vom 06.04.2006 (- 5 S 848/05 -).
  • KG, 17.04.1998 - U 702/98

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 5 S 1546/13
    Der 1. Senat des beschließenden Gerichtshofs hat es seinem Beschluss vom 23.08.2010 - 1 S 975/10 -, NVwZ-RR 2011, 143) im Anschluss an das OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 24.01.2008 - 20 B 1789/07 - NWVBl 2009, 316), das Thüringer OVG (Beschluss vom 11.03.1999 - 2 EO 1247/98 - NVwZ-RR 1999, 488) und das Kammergericht (Urteil vom 17.04.1998 - U 702/98 Baul - NJW 1998, 3064) für erforderlich gehalten, dass ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt, das über das Interesse am Erlass des Planfeststellungsbeschlusses und seiner sofortigen Vollziehbarkeit wie auch über dasjenige hinausgeht, das allgemein an der Realisierung eines dem Wohl der Allgemeinheit dienenden Vorhabens besteht.
  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 5 S 1546/13
    Abgesehen davon, dass weder Art. 19 Abs. 4 GG noch das Rechtsstaatsprinzip einen Anspruch auf einen Instanzenzug gewähren (st. Rspr. des BVerfG, s. z.B. Urteil vom 04.07.1995 - 1 BvF 2(86 u.a. -, BVerfGE 92, 365), kann die vorzeitige Besitzeinweisung ebenso wie die Enteignung in mehreren Instanzen überprüft werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - 20 B 1789/07

    Jetzt auch vorzeitige Besitzeinweisung für die Inbetriebnahme der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 5 S 1546/13
    Der 1. Senat des beschließenden Gerichtshofs hat es seinem Beschluss vom 23.08.2010 - 1 S 975/10 -, NVwZ-RR 2011, 143) im Anschluss an das OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 24.01.2008 - 20 B 1789/07 - NWVBl 2009, 316), das Thüringer OVG (Beschluss vom 11.03.1999 - 2 EO 1247/98 - NVwZ-RR 1999, 488) und das Kammergericht (Urteil vom 17.04.1998 - U 702/98 Baul - NJW 1998, 3064) für erforderlich gehalten, dass ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt, das über das Interesse am Erlass des Planfeststellungsbeschlusses und seiner sofortigen Vollziehbarkeit wie auch über dasjenige hinausgeht, das allgemein an der Realisierung eines dem Wohl der Allgemeinheit dienenden Vorhabens besteht.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.2010 - 1 S 975/10

    Einstweiliger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 5 S 1546/13
    Der 1. Senat des beschließenden Gerichtshofs hat es seinem Beschluss vom 23.08.2010 - 1 S 975/10 -, NVwZ-RR 2011, 143) im Anschluss an das OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 24.01.2008 - 20 B 1789/07 - NWVBl 2009, 316), das Thüringer OVG (Beschluss vom 11.03.1999 - 2 EO 1247/98 - NVwZ-RR 1999, 488) und das Kammergericht (Urteil vom 17.04.1998 - U 702/98 Baul - NJW 1998, 3064) für erforderlich gehalten, dass ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt, das über das Interesse am Erlass des Planfeststellungsbeschlusses und seiner sofortigen Vollziehbarkeit wie auch über dasjenige hinausgeht, das allgemein an der Realisierung eines dem Wohl der Allgemeinheit dienenden Vorhabens besteht.
  • BVerwG, 22.07.2010 - 7 VR 4.10

    Enteignung für Straßenbau

  • OLG Naumburg, 17.04.2002 - 1 U (Baul) 4/00
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 5 S 2429/12

    Beeinträchtigung des Eigentums infolge eines bestandskräftigen

    Das auf dem Grundstück stehende Wohngebäude S... Straße ..., in dem sich die Wohnung des Klägers befand, ist im Oktober 2013 abgerissen worden, nachdem die Beigeladene vorzeitig in den Besitz des Grundstücks eingewiesen worden und ein Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die vorzeitige Besitzeinweisung erfolglos geblieben war (Beschluss des Senats vom 19.09.2013 - 5 S 1546/13 -, juris und nachfolgend: BVerfG, Beschluss vom 20.09.2013 - 1 BvQ 41/13 -).
  • VGH Bayern, 20.09.2021 - 8 AS 21.40031

    Vorzeitige Besitzeinweisung für Bauarbeiten einer Hochwasserschutzmaßnahme

    Die Enteignungsbehörde hat auch zutreffend erkannt, dass der Antragsteller hinreichend Zeit hatte, sich auf den Besitzverlust einzustellen (vgl. VGH BW, B.v. 19.9.2013 - 5 S 1546/13 - juris Rn. 35 zu § 21 AEG).
  • VGH Bayern, 09.02.2022 - 8 A 21.40032

    Vorzeitige Besitzeinweisung für Bauarbeiten einer Hochwasserschutzmaßnahme

    Die Enteignungsbehörde hat auch zutreffend erkannt, dass der Kläger hinreichend Zeit hatte, sich auf den Besitzverlust einzustellen (vgl. VGH BW, B.v. 19.9.2013 - 5 S 1546/13 - juris Rn. 35 zu § 21 AEG).
  • BVerfG, 20.09.2013 - 1 BvQ 41/13

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Besitzeinweisung in

    Mit Beschluss vom 19. September 2013 lehnte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (5 S 1546/13) den Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den kraft Gesetzes sofort vollziehbaren Besitzeinweisungsbeschluss zurück.
  • VGH Bayern, 14.07.2014 - 22 AS 14.40020

    Bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss über den Neubau einer

    Aus Anlass der vorliegenden Entscheidung kann auf sich beruhen, ob dieses Tatbestandsmerkmal bereits dann erfüllt ist, wenn nach dem Eintritt der Vollziehbarkeit desjenigen Verwaltungsakts, auf dem das Recht des Vorhabensträgers zur Durchführung der Maßnahme beruht, mit notwendigen Vorarbeiten wie archäologischen Untersuchungen, der Herstellung von Zuwegungen oder Baustelleneinrichtungen etc. begonnen werden soll bzw. Ausschreibe- oder Vergabevorgänge anstehen (so z.B. BayVGH, U.v. 11.9.2002 - 8 A 02.40028 - VGH n.F. 56, 4/6; B.v. 14.12.2012 - 8 AS 12.40066 - juris Rn. 14; GB v. 19.9.2013 - 8 A 12.40065 - juris Rn. 14), oder ob es darüber hinaus eines gesteigerten öffentlichen Interesses an der alsbaldigen Verwirklichung des Vorhabens bedarf, das über dasjenige hinausgeht, das bereits dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses bzw. der Plangenehmigung zugrunde liegt und das an der Realisierung des inmitten stehenden, dem Wohl der Allgemeinheit dienenden Vorhabens als solchen besteht (vgl. in diesem Sinn z.B. KG, U.v. 17.4.1998 - U 702/98 (Baul) - NJW 1998, 3064; OVG NRW, B.v. 24.1.2008 - 20 B 1789/07 - juris Rn. 21; VGH BW, B.v. 23.8.2010 - 1 S 975/10 - NVwZ-RR 2011, 143/148; B.v.19.9.2013 - 5 S 1546/13 - juris Rn. 19) und das das Aufschubinteresse des Betroffenen nachweisbar überwiegt (ThürOVG, B.v. 11.3.1999 - 2 EO 1247/98 - NVwZ-RR 1999, 488/490; OLG Naumburg, U.v. 9.12.2010 - 2 U 60/10 (Baul) - juris Rn. 38; U.v. 7.6.2012 - 2 U 138/11 (Baul) - juris Rn. 57; Schütz in Hermes/Sellner, AEG, 2006, § 21 Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 5 S 1282/13

    Anwendung von UVPG § 3b Abs 2 auf Änderungen eines UVP-pflichtigen Vorhabens

    Das auf dem Grundstück stehende Wohngebäude S... Straße ..., in dem sich die Wohnung des Klägers befand, ist im Oktober 2013 abgerissen worden, nachdem die Beigeladene vorzeitig in den Besitz des Grundstücks eingewiesen worden und ein Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die vorzeitige Besitzeinweisung erfolglos geblieben war (Beschluss des Senats vom 19.09.2013 - 5 S 1546/13 -, juris).
  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 8 AS 22.40002

    Erfolgloser Eilrechtsantrag gegen den Besitzeinweisungsbeschluss zur sofortigen

    Das Verfahren der vorzeitigen Besitzeinweisung steht gleichrangig neben der Möglichkeit, sofort ein Enteignungsverfahren einzuleiten (vgl. VGH BW, B.v. 19.9.2013 - 5 S 1546/13 - juris Rn. 21).
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