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   VGH Baden-Württemberg, 19.10.2017 - 6 S 931/16   

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https://dejure.org/2017,43483
VGH Baden-Württemberg, 19.10.2017 - 6 S 931/16 (https://dejure.org/2017,43483)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.10.2017 - 6 S 931/16 (https://dejure.org/2017,43483)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Oktober 2017 - 6 S 931/16 (https://dejure.org/2017,43483)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf verschiedener hoheitlicher Äußerungen in einem Begehungsbericht des Landratsamts i.R.d. heimrechtlichen Qualitätsüberwachung; Transparenzerfordernis bei der Erstellung des Prüfberichts über die Qualität der Pflegeleistung eines Altenpflegeheims

  • Justiz Baden-Württemberg

    Widerruf von Äußerungen in einem Begehungsbericht im Rahmen der heimrechtlichen Qualitätsüberwachung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf verschiedener hoheitlicher Äußerungen in einem Begehungsbericht des Landratsamts i.R.d. heimrechtlichen Qualitätsüberwachung; Transparenzerfordernis bei der Erstellung des Prüfberichts über die Qualität der Pflegeleistung eines Altenpflegeheims

  • rechtsportal.de

    Widerruf verschiedener hoheitlicher Äußerungen in einem Begehungsbericht des Landratsamts i.R.d. heimrechtlichen Qualitätsüberwachung; Transparenzerfordernis bei der Erstellung des Prüfberichts über die Qualität der Pflegeleistung eines Altenpflegeheims

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2018, 244
  • DÖV 2018, 123 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 10 BV 13.1006

    Vermittlung von Lotterien im Internet - Feststellungsinteresse nach Erledigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2017 - 6 S 931/16
    Betrifft das streitige Rechtsverhältnis, wie hier, einen in der Vergangenheit liegenden Sachverhalt, muss es darüber hinaus in der Gegenwart noch anhaltende Wirkungen zeitigen (BayVGH, Urteil vom 12.12.2016 - 10 BV 13.1006 -, juris; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 43 Rn. 25).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 41.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2017 - 6 S 931/16
    Als Sachentscheidungsvoraussetzung muss das Feststellungsinteresse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, also der letzten mündlichen Verhandlung gegeben sein (BVerwG, Urteil vom 16.05.2013 - 8 C 41.12 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2013 - 9 S 2423/12

    Unterlassungsanspruch durch einstweilige Anordnung gegen Veröffentlichung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2017 - 6 S 931/16
    Auch soweit die Klägerin auf Rechtsprechung aus dem Bereich des Lebensmittelrechts verweist (VG Karlsruhe, Beschluss vom 07.11.2012 - 2 K 2430/12 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.01.2013 - 9 S 2423/12 -, ESVGH 63, 176), führt dies zu keiner anderen Bewertung der Sach- und Rechtslage.
  • VG Karlsruhe, 19.04.2012 - 3 K 3460/10

    Strafantrag des Dienstvorgesetzten - Unterlassung einer Äußerung - Widerruf eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2017 - 6 S 931/16
    Konkret bedeutet dies für das Bestehen eines Widerrufsanspruchs, dass es sich bei der hoheitlichen Äußerung, deren Widerruf begehrt wird, nicht nur um eine unwahre Tatsachenbehauptung handeln muss, die einen Eingriff in ein subjektives Recht der Klägerin begründet, sondern auch, dass die daraus folgende Beeinträchtigung in der Gegenwart noch fortdauern muss und durch einen Widerruf der unwahren Tatsachenbehauptung beseitigt werden kann (vgl. insbesondere zum Element des Fortdauerns OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.04.2001 - 7 A 11413/00 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 19.04.2012 - 3 K 3460/10 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 07.11.2012 - 2 K 2430/12

    Information über Hygienemängel in Gaststätte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2017 - 6 S 931/16
    Auch soweit die Klägerin auf Rechtsprechung aus dem Bereich des Lebensmittelrechts verweist (VG Karlsruhe, Beschluss vom 07.11.2012 - 2 K 2430/12 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.01.2013 - 9 S 2423/12 -, ESVGH 63, 176), führt dies zu keiner anderen Bewertung der Sach- und Rechtslage.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2001 - 7 A 11413/00
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2017 - 6 S 931/16
    Konkret bedeutet dies für das Bestehen eines Widerrufsanspruchs, dass es sich bei der hoheitlichen Äußerung, deren Widerruf begehrt wird, nicht nur um eine unwahre Tatsachenbehauptung handeln muss, die einen Eingriff in ein subjektives Recht der Klägerin begründet, sondern auch, dass die daraus folgende Beeinträchtigung in der Gegenwart noch fortdauern muss und durch einen Widerruf der unwahren Tatsachenbehauptung beseitigt werden kann (vgl. insbesondere zum Element des Fortdauerns OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.04.2001 - 7 A 11413/00 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 19.04.2012 - 3 K 3460/10 -, juris).
  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 40.84

    Unanfechtbarkeit eines Wege - und Gewässerplans für den einzelnen Teilnehmern des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2017 - 6 S 931/16
    Als Feststellungsinteresse im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO ist grundsätzlich jedes anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art anzusehen, das hinreichend gewichtig ist, um die Position des Betroffenen zu verbessern (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 06.02.1986 - 5 C 40.84 -, BVerwGE 74, 1 und vom 29.06.1995 - 2 C 32.94 -, BVerwGE 99, 64).
  • BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98

    Alkoholverbot im Dienst; Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2017 - 6 S 931/16
    Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr setzt voraus, dass auch in Zukunft die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahmen maßgebenden Zeitpunkt (BVerwG, Urteile vom 10.02.2000 - 2 A 3.99 -, juris und vom 11.11.1999 - 2 A 5.98 -, NVwZ 2000, 574 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 32.94

    Nebentätigkeitsgenehmigung - § 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2017 - 6 S 931/16
    Als Feststellungsinteresse im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO ist grundsätzlich jedes anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art anzusehen, das hinreichend gewichtig ist, um die Position des Betroffenen zu verbessern (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 06.02.1986 - 5 C 40.84 -, BVerwGE 74, 1 und vom 29.06.1995 - 2 C 32.94 -, BVerwGE 99, 64).
  • BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 3.99

    Anordnung einer ärztlichen Untersuchung; Fortsetzungsfeststellungsklage,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2017 - 6 S 931/16
    Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr setzt voraus, dass auch in Zukunft die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahmen maßgebenden Zeitpunkt (BVerwG, Urteile vom 10.02.2000 - 2 A 3.99 -, juris und vom 11.11.1999 - 2 A 5.98 -, NVwZ 2000, 574 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

  • VG Augsburg, 13.09.2019 - Au 7 E 19.978

    Unterlassungsanspruch bei Äußerungen durch Hoheitsträger

    Ein öffentlichrechtlicher Widerrufsanspruch setzt nicht nur voraus, dass es sich bei der hoheitlichen Äußerung, deren Widerruf begehrt wird, um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt, die einen Eingriff in ein subjektives Recht begründet, sondern auch, dass die daraus folgende Beeinträchtigung in der Gegenwart noch fortdauert und durch einen Widerruf der unwahren Tatsachenbehauptung beseitigt werden kann (VGH BW, U.v. 19.10.2017 - 6 S 931/16 - juris).
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