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   VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 575/09   

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VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 575/09 (https://dejure.org/2009,1378)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.11.2009 - 5 S 575/09 (https://dejure.org/2009,1378)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. November 2009 - 5 S 575/09 (https://dejure.org/2009,1378)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 45 Abs. 9 StVO

  • verkehrslexikon.de

    Voraussetzungen für die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Wiederaufgreifen i. w. S. bei bestandskräftig gewordenen belastenden Verwaltungsakten (hier: Verkehrszeichen); Rechtsgrundlage für eine Rücknahme rechtswidriger belastender verkehrsrechtlicher Anordnungen (hier: Verkehrszeichen); § 45 Abs. 1 S. 1 ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; StVO § ... 2 Abs. 4 Satz 2; ; StVO § 2 Abs. 4 Satz 3; ; StVO § 2 Abs. 5 Satz 1; ; StVO § 9 Abs. 2 Satz 3; ; StVO § 39 Abs. 1; ; StVO § 45 Abs. 1 Satz 1; ; StVO § 45 Abs. 3 Satz 1; ; StVO § 45 Abs. 9 Satz 1; ; StVO § 45 Abs. 9 Satz 2; ; VwVfG § 48 Abs. 1 Satz 1; ; VwV StVO zu § 2 Abs. 4 Satz 2 Ziff. I. 2.; ; VwV StVO zu § 39; ; VwV StVO zu § 40; ; VwV StVO zu § 41; ; VwV StVO zu § 42; ; VwV StVO zu § 43 Ziff. I

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Wiederaufgreifen i. w. S. bei bestandskräftig gewordenen belastenden Verwaltungsakten (hier: Verkehrszeichen); Rechtsgrundlage für eine Rücknahme rechtswidriger belastender verkehrsrechtlicher Anordnungen (hier: Verkehrszeichen); § 45 Abs. 1 S. 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 60, 140
  • NZV 2010, 323
  • VBlBW 2010, 115
  • DÖV 2010, 370
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (32)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2009 - 5 S 3146/08
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 575/09
    Der Senat hat auf Antrag des Klägers mit ihm am 16.03.2008 zugestelltem Beschluss vom 05.03.2009 - 5 S 3146/08 - die Berufung gegen dieses Urteil wegen ernstlicher Zweifel insoweit zugelassen, als sein Verpflichtungsantrag abgewiesen worden ist.

    Diese endete erst mit Ablauf dieses Tages, nachdem der teilweise die Berufung zulassende Beschluss vom 05.03.2009 - 5 S 3146/08 - ausweislich des in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat vorgelegten Empfangsbekenntnisses dem Kläger-Vertreter erst am 16.03.2009 zugestellt worden war.

    Zu einer Entfernung der angegriffenen Verkehrszeichen ist die Beklagte erst gehalten, wenn sie verpflichtet ist, die mit deren Aufstellung (vgl. §§ 39 Abs. 2, 45 Abs. 4 StVO) öffentlich bekanntgegebene - inzwischen bestandskräftig gewordene (vgl. Senatsbeschluss v. 05.03.2009 - 5 S 3146/08 -) - straßenverkehrsrechtliche Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht, die den Rechtsgrund für das Aufstellen entsprechender Verkehrszeichen abgibt, zurückzunehmen.

    Nach § 48 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG k a n n ein rechtswidriger Verwaltungsakt, auch nachdem er - wie hier (vgl. den Senatsbeschluss v. 05.03.2009 - 5 S 3146/08 - unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Letzteres kommt hier mangels Rechtsschutzbedürfnisses allerdings nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 25.93 -, BVerwGE 97, 214 ; OVG Saarl., Beschl. v. 21.06.1995 - 9 R 14/95 -).

    Dieses mag, wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 05.03.2009 - 5 S 3146/08 - ausgeführt hat, Grundlage für den Bau entsprechender Radwege sein.

  • VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 B 08.186

    Gegenstandsloswerden einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung durch Erlass

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 575/09
    Auch die vom Kläger angeführten Empfehlungen bzw. Forschungsberichte, denen ungeachtet dessen, dass ihnen keine Verbindlichkeit zukommt, als fachlich anerkannte Regelwerke entsprechender Sachverstand bzw. Erfahrungswissen entnommen werden kann (vgl. BayVGH, Urt. v. 11.08.2009 - 11 B 08.186 - VG Göttingen, Urt. v. 27.11.2003 - 1 A 1228/01 -), sprachen für eine erneute Sachprüfung, nachdem sie von der Beklagten seinerzeit gänzlich unberücksichtigt geblieben waren, sich aus ihnen jedoch Anhaltspunkte für die Rechtswidrigkeit der getroffenen Anordnung ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.03.1984 - 6 C 107.82 -, BVerwGE 69, 90).

    Dies gilt auch für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, durch die eine Radwegebenutzungspflicht begründet wird (vgl. hierzu ausführlich BayVGH, Urt. v. 11.08.2009, a.a.O.).

    § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO, wonach örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen werden dürfen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist, dürfte sich dabei auch gegenüber §§ 39 Abs. 1, 45 Abs. 9 Satz 1 StVO als eine den fließenden Verkehr betreffende Spezialnorm darstellen (offen gelassen von BayVGH, Urt. v. 11.08.2009, a.a.O.).

    Dem entsprechend wird von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (vgl. Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren , S. 23; ähnlich bereits die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA 95, S. 59; zu letzteren BayVGH, Urt. v. 11.08.2009, a.a.O.) aber auch in dem 2000 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen herausgegebenen Forschungsbericht "Fußgänger- und Radverkehrsführung an Kreisverkehrsplätzen" (S. 73) die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn als sichere Lösung angesehen und bis zu einer Verkehrsstärke von 15.000 Kfz/Tag auch empfohlen.

  • BVerwG, 04.07.2007 - 3 B 79.06

    Lkw-Überholverbot; Überholverbot; fließender Verkehr; Beschränkung des fließenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 575/09
    Maßstab ist, ob gerade bezogen auf den Streckenabschnitt, für den die angegriffenen Verkehrsbeschränkungen gelten, eine entsprechende konkrete Gefahr besteht (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 05.04.2001, a.a.O., Beschl. v. 04.07.2007 - 3 B 79.06 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41).

    Dies umso weniger, als auch die Durlacher Straße als Hauptverkehrsstraße mit knapp unter 5.000 Kfz/Tag eine eher geringe Verkehrsbelastung aufweist (vgl. hierzu die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Beklagten am 11.01.2006, S. 5) und damit zu keiner besonderen Verkehrsdichte bzw. -belastung in dem hier in Rede stehenden Kreisverkehrsplatz führt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 05.04.2001, a.a.O., Rn. 25, Beschl. v. 04.07.2007, a.a.O.; auch Ziff. I. 2. VwV-StVO: Anordnung "insbesondere für Vorfahrtstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr").

    Auch für einen überproportional hohen Anteil des Schwerlastverkehrs (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.07.2007, a.a.O.) ist nichts ersichtlich.

  • VG Göttingen, 27.11.2003 - 1 A 1228/01

    Baumwurzelaufwölbung; Benutzungspflicht; Bremsweg; Bürgersteig; Einmündung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 575/09
    Auch die vom Kläger angeführten Empfehlungen bzw. Forschungsberichte, denen ungeachtet dessen, dass ihnen keine Verbindlichkeit zukommt, als fachlich anerkannte Regelwerke entsprechender Sachverstand bzw. Erfahrungswissen entnommen werden kann (vgl. BayVGH, Urt. v. 11.08.2009 - 11 B 08.186 - VG Göttingen, Urt. v. 27.11.2003 - 1 A 1228/01 -), sprachen für eine erneute Sachprüfung, nachdem sie von der Beklagten seinerzeit gänzlich unberücksichtigt geblieben waren, sich aus ihnen jedoch Anhaltspunkte für die Rechtswidrigkeit der getroffenen Anordnung ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.03.1984 - 6 C 107.82 -, BVerwGE 69, 90).

    Insofern lässt sich auch aus dem nachgeschobenen - nicht näher plausibilisierten - Umstand allein nichts herleiten, dass auch Schüler auf dem empfohlenen Schulweg entlang der Durlacher Straße (anders bei Radwegen, die wichtige Teilstrecken im Gesamtnetz, insbesondere für den Schulweg, darstellen, VG Göttingen, Urt. v. 27.11.2003, a.a.O. im Anschluss an die Hinweise der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen zur Beschilderung von Radverkehrsanlagen nach der allgemeinen VwV zur StVO, Ausgabe 1998) sowie Kinder aus dem nahegelegenen Wohngebiet den Kreisverkehr benutzen mögen.

    Dass es sich um eine "für den Schulweg wichtige Teilstrecke" (vgl. VG Göttingen, Urt. v. 27.11.2003, a.a.O.) handeln könnte, ist schon nicht erkennbar, nachdem lediglich die Durlacher Straße und diese auch nur insoweit, als sie aus nördlicher Richtung auf den Kreisverkehr führt, über einen benutzungspflichtigen Radweg verfügt.

  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 575/09
    § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO, der spezielle Bestimmungen für die hier in Rede stehenden Beschränkungen des fließenden Verkehrs trifft, modifiziert und konkretisiert diese allgemeine Ermächtigungsgrundlage (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.04.2001 - 3 C 23.00 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41).

    Maßstab ist, ob gerade bezogen auf den Streckenabschnitt, für den die angegriffenen Verkehrsbeschränkungen gelten, eine entsprechende konkrete Gefahr besteht (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 05.04.2001, a.a.O., Beschl. v. 04.07.2007 - 3 B 79.06 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41).

    Dies umso weniger, als auch die Durlacher Straße als Hauptverkehrsstraße mit knapp unter 5.000 Kfz/Tag eine eher geringe Verkehrsbelastung aufweist (vgl. hierzu die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Beklagten am 11.01.2006, S. 5) und damit zu keiner besonderen Verkehrsdichte bzw. -belastung in dem hier in Rede stehenden Kreisverkehrsplatz führt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 05.04.2001, a.a.O., Rn. 25, Beschl. v. 04.07.2007, a.a.O.; auch Ziff. I. 2. VwV-StVO: Anordnung "insbesondere für Vorfahrtstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr").

  • BVerwG, 17.01.2007 - 6 C 32.06

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft des Gebührenbescheides;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 575/09
    Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit besteht aber ausnahmsweise dann Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts (sog. Ermessensreduktion auf Null) - und nicht nur auf ermessensfehlerfreie Bescheidung des Rücknahmebegehrens -, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" erscheint, was von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.01.2007 - 6 C 32.06 -, NVwZ 2007, 709 m.w.N.).

    Darüber hinaus vermag die offensichtliche Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts die Annahme zu rechtfertigen, seine Aufrechterhaltung sei schlechthin unerträglich (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.01.2007, a.a.O.).

    Erweist sich damit die beanstandete straßenverkehrsrechtliche Anordnung mangels ersichtlichen Nichtvorliegens der hierfür erforderlichen tatbestandlichen Voraussetzungen (bereits seit ihrer Bekanntgabe) als offensichtlich rechtswidrig, rechtfertigt dies auch die Annahme, dass ihre weitere Aufrechterhaltung schlechthin unerträglich wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.01.2007 - BVerwG 6 C 32.06 - a.a.O.), sodass die Anordnung schon deswegen zurückzunehmen ist.

  • VG Karlsruhe, 03.11.2008 - 2 K 4042/07
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 575/09
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 03. November 2008 - 2 K 4042/07 - wird hinsichtlich des die Verpflichtungsklage abweisenden Teils geändert.

    Nach Inaugenscheinnahme des streitgegenständlichen Kreisverkehrs und dessen näherer Umgebung hat das Verwaltungsgericht die Klage mit Urteil vom 03.11.2008 - 2 K 4042/07 - abgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 03.11.2008 - 2 K 4042/07 - zu ändern und die Beklagte zu verpflichten, die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht im "Kreisel Durlacher Straße" zurückzunehmen und die entsprechenden Verkehrszeichen zu entfernen.

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 575/09
    Der Kläger ist jedenfalls auch klagebefugt (§ 42 Abs. 2 VwGO), da er durch Befahren des Kreisverkehrs "Durlacher Straße" Adressat der ihn belastenden verkehrsbezogenen Ge- und Verbote in Form der Verkehrszeichen 241 - Allgemeinverfügungen i.S. des § 35 Satz 2 LVwVfG (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.1979 - 7 C 46.78 -, BVerwGE 59, 221) - geworden war, sodass er, da er den Kreisverkehr im Rahmen seiner "regelmäßigen Trainingsrunde" auch künftig befährt, auch durch die unterlassene Entfernung dieser Zeichen in seiner allgemeinen Freiheitsgewährleistung nach Art. 2 Abs. 1 GG verletzt sein kann (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 21.08.2003 - 3 C 15.03 -, Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 19; zur erforderlichen Beschwer für ein Wiederaufgreifen BVerwG, Urt. v. 23.07.1980 - 8 C 90.79 -, BVerwGE 60, 316).

    Die Voraussetzung, dass die vorzufindende Gefahrenlage das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigen muss, ist dann erfüllt, wenn alsbald mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermehrt Schadensfälle eintreten würden, sähe die zuständige Straßenverkehrsbehörde von jeglicher gefahrvermindernden Tätigkeit ab, womit das Vorliegen einer konkreten Gefahr belegt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.1979 - 7 C 46.78 - BVerwGE 59, 221).

  • BVerwG, 14.12.1977 - 8 C 79.76

    Abgeschlossener Verwaltungsverfahren - Wiederaufgreifen im Ermessenswege -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 575/09
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht das Widerspruchsschreiben des Klägers vom 19.06.2007 dahin ausgelegt (vgl. hierzu auch Senat, Urt. v. 16.05.1997 - 5 S 1842/95 -, VBlBW 1998, 28), dass dieser sich jedenfalls gegen die auch ihn belastende, mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen 241 verbundene Radwegebenutzungspflicht wenden und dieses Ziel ggf. auch mit einer auf deren "Entfernung" - der Sache nach auf ein Wiederaufgreifen i.w.S. (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1977 - VIII C 79.76 -, Buchholz 316 § 36 VwVfG Nr. 1, Urt. v. 15.12.1987 - 9 C 285.86 -, BVerwGE 78, 332) - gerichteten Verpflichtungsklage erreichen wollte, sollte eine Anfechtung der bereits Ende 2005 aufgestellten Verkehrszeichen nicht mehr zulässig sein.

    Im Hinblick darauf, dass der Kläger die mit Aufstellen der Verkehrszeichen öffentlich bekanntgegebene straßenverkehrsrechtliche Anordnung mangels einer zunächst fehlenden Betroffenheit (vgl. § 42 Abs. 2 VwGO) nicht rechtzeitig anfechten konnte, war ihm wegen Art. 19 Abs. 4 GG unter erleichterten Bedingungen (vgl. U. Stelkens, in Stelkens/BonkSachs, VwVfG, 7. A. 2008, § 41 Rn. 140 m.w.N.) ein Wiederaufgreifensanspruch i.w.S. (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 14.12.1977 - VIII C 79.76 -, Buchholz 316 § 36 VwVfG Nr. 1) zu gewähren.

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2003 - 12 LA 467/03

    Mindeststandard für linksseitige Radwege; Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 575/09
    Maßgebliche Rechtsgrundlage für dieses Begehren ist zunächst § 48 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG (ebenso VG Freiburg, Urt. v. 18.05.2004 - 4 K 414/02 - a. A. Nieders. OVG, Urt. v. 05.12.2003 - 12 LA 467/03 -, VerkMitt 2004, Nr. 46; VG Freiburg, Urt. v. 15.03.2007 - 4 K 2130/05 -).

    § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO ermächtigt die Straßenverkehrsbehörde schließlich nur zum Erlass verkehrsrechtlicher Anordnungen und stellt, da sie keine umfassende Entscheidung zwischen Rechtssicherheit und materieller Gerechtigkeit enthält, ebenfalls - jedenfalls gegenüber § 48 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG - keine Sonderregelung für die Rücknahme r e c h t s w i d r i g e r b e l a s t e n d e r straßenverkehrsbehördlicher Anordnungen dar (anders Nieders. OVG, Urt. v. 05.12.2003, a.a.O.; HessVGH, Urt. v. 16.04.1991 - 2 UE 2858/88 -, NVwZ-RR 1992, 5; VG Freiburg, Urt. v. 15.03.2007, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 15.03.2007 - 4 K 2130/05

    Streit um Radwegbenutzungspflicht

  • OVG Saarland, 21.06.1995 - 9 R 14/95

    Zum Anspruch eines Anwohners auf Verlegung einer Bushaltestelle

  • BVerwG, 20.03.2008 - 1 C 33.07

    Ausweisung; Ausweisungsermessen; Ausweisungswirkungen; Ermessen; Rücknahme;

  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 19.71

    Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen - Überschreitung einer zulässigen

  • BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05

    Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides; Rücknahme eines

  • BVerwG, 26.10.1976 - 7 B 158.76

    Rechtmäßig begünstigende Verwaltungsakte - Widerruf - Beseitigung eines

  • OVG Niedersachsen, 04.11.1993 - 12 L 39/90

    Vorschriftszeichen; Widerruf; Verwaltungsakt

  • VG Schleswig, 23.09.2003 - 3 A 275/02

    Radwegbenutzungspflicht darf nur bei erheblich gesteigerter Gefahr für Radfahrer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.1976 - XIII A 1320/75
  • BVerwG, 14.03.1984 - 6 C 107.82

    Wehrpflicht - Kriegsdienstverweigerung - Wiederholter Antrag - Erneute

  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

  • OVG Saarland, 21.05.2002 - 9 W 9/02

    Verkehrszeichen; Schranke; Allgemeinverfügung; Eignung und Erforderlichkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.1997 - 5 S 1842/95

    Verpflichtungsklage zwecks Aufstellung von Verkehrszeichen: Beurteilungszeitpunkt

  • BVerwG, 23.07.1980 - 8 C 90.79

    Häftlingshilfebescheinigung - Leistungsbehörden - Wiederaufgreifen des

  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2002 - 12 LA 576/02

    Alternativstandort; Haltestelle

  • VG Freiburg, 18.05.2004 - 4 K 414/02

    Tempo-30-Zone - Widerspruch gegen die diese anordnenden Verkehrszeichen;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1994 - 5 S 474/94

    Abwehrrecht eines Anliegers gegen die Errichtung einer Bushaltestelle -

  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.1988 - 3 S 838/88

    Errichtung eines Wartehäuschens an einer bestehenden, wirksam festgesetzten

  • VGH Hessen, 16.04.1991 - 2 UE 2858/88

    Rechtswidrigkeit einer die straßenrechtliche Widmung beschränkende

  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93

    Zone 30

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2011 - 5 S 2610/10

    Eigentümer eines als Straße gewidmeten Grundstücks muss Aufstellung von

    Denn die verkehrsrechtliche Anordnung vom 03.08.2007 wurde dem Kläger nicht in dieser Form - mit dem westlicheren Standort des Verkehrszeichens - , sondern durch tatsächliche Aufstellung des Verkehrszeichens am östlicheren Standort bekanntgegeben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.11.2009 - 5 S 575/09 -, VBlBW 2010, 155 ; BVerwG, Urt. v. 11.12.1996 - 1 C 15.95 -, juris Rdnr. 9; Urt. v. 23.10.2010 - 3 C 32.09 -, juris Rdnr. 12).
  • VG Düsseldorf, 27.05.2014 - 6 K 2470/12

    Kein Lkw-Durchfahrtverbot auf der Alpener Straße in Rheinberg-Millingen

    Ein solcher Örtlichkeitsbezug vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37/09 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19. November 2009 - 5 S 575/09 -, juris Rn. 33 ff.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2010 - 10 S 221/09

    Fahrerlaubnis: Auswechseln der Begründung für die Anordnung eines

    Ferner kann in dem einschlägigen Fachrecht eine bestimmte Richtung der zu treffenden Entscheidung in der Weise vorgegeben sein, dass das Ermessen im Regelfall nur durch die Entscheidung für die Rücknahme des Verwaltungsakts rechtmäßig ausgeübt werden kann, so dass sich das Ermessen in diesem Sinne als intendiert erweist (BVerwG, Urt. v. 17.01.2007 - 6 C 32/06 - juris; BVerwG Urt. v. 30.01.1974 - VIII C 20.72 - BVerwGE 44, 333, juris; BVerwG, Beschl. v. 15.03.2005 - 3 B 86/04 -, juris; VGH Bad.-Württ. v. 31.01.1989 - 9 S 1141/88 - juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.11.2009 - 5 S 575/09 - juris).
  • VG Berlin, 25.07.2019 - 11 K 425.16

    Änderung der Parkordnung vor einem Grundstück

    Nach dieser Vorschrift - die den Regelungen über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten (§§ 48, 49 VwVfG) vorgeht (siehe hierzu VG Berlin, Beschluss vom 22. Mai 2015 - VG 11 L 149.15 - S. 3 BA; OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. Dezember 2003 - 12 LA 467/03 -, juris, Rn. 11; a.A. VGH Mannheim, Urteil vom 19. November 2009 - 5 S 575/09 -, juris, Rn. 23) - können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.
  • VG Saarlouis, 19.01.2011 - 10 L 1655/10

    Markierung von Schutzstreifen für den Radverkehr und Aufstellung von

    dazu BVerwG, Urteil vom 23.09.2010, 3 C 32.09, zitiert nach juris bzw. DAR 2011, 39 (m. Anm.v.Kettler); ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.11.2009, 5 S 575/09, DAR 2010, 152.
  • VG Minden, 25.03.2021 - 3 K 1696/18
    vgl. BVerwG, Urteile vom 18.11.2010 - 3 C 42.09 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.11.2009 - 5 S 575/09 -, juris.
  • VG Dresden, 25.08.2010 - 6 K 2433/06

    Radwegbenutzungspflicht bei Unterschreitung der Mindestbreite in großen Teilen

    Die Kammer ist mit dem VGH Baden-Württemberg der Auffassung, dass maßgebliche Rechtsgrundlage für dieses Begehren § 1 Satz SächsVwVfG i.V.m. § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG ist (vgl. wegen der insoweit vertretenen Auffassungen VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.11.2009 - 5 S 575/09 zit. nach Juris).
  • OVG Bremen, 03.02.2011 - 1 A 61/09
    Ob sein Begehren die Rechtsgrundlage in den §§ 48 ff. BremVerwVfG oder in § 45 StVO findet (vgl. dazu VGH Mannheim, U. v. 19.11.2009 - 5 S 575/09 - DAR 2010, 152), kann im Rahmen des vorliegenden Zulassungsverfahrens dahinstehen.
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