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   VGH Baden-Württemberg, 19.12.2012 - 11 S 2303/12   

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VGH Baden-Württemberg, 19.12.2012 - 11 S 2303/12 (https://dejure.org/2012,41881)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.12.2012 - 11 S 2303/12 (https://dejure.org/2012,41881)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - 11 S 2303/12 (https://dejure.org/2012,41881)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers; Anwendbarkeit der Rückführungsrichtlinie; Befristung der Wirkung der Abschiebung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschiebungsandrohung nach § 34 AsylVfG als Rückkehrentscheidung i.S.v. Art. 3 Nr. 4 der Rückführungsrichtlinie; Beachtung der Vorgaben der Rückführungsrichtlinie für eine vorgesehene Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    RL 2008/115/EG Art. 3, RL 2008/115/EG Art. 11, RL 2008/115/EG Art. 13, AsylVfG § 34, AsylVfG § 67, AufenthG § 11 Abs. 1
    Abschiebungsandrohung, Rückkehrentscheidung, Rückkehrrichtlinie, Abschiebung, Sperrwirkung, Einreiseverbot, Befristung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebungsandrohung nach § 34 AsylVfG als Rückkehrentscheidung i.S.v. Art. 3 Nr. 4 der Rückführungsrichtlinie; Beachtung der Vorgaben der Rückführungsrichtlinie für eine vorgesehene Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Abschiebungsandrohung als Rückkehrentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 63, 159
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2012 - 11 S 2303/12
    5 1. Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass nach nationalem Recht die Abschiebungsandrohung gemäß § 59 AufenthG die Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 3 Nr. 4 Richtlinie 2008/115/EG vom 16.12.2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 98) - RFRL - ist und nicht etwa die Ausweisung oder ein sonstiger die Legalität des Aufenthalts beendender Verwaltungsakt (vgl. im Einzelnen Urteile vom 10.02.2012 - 11 S 1361/11 - NVwZ-RR 2012, 492 und vom 07.12.2011 - 11 S 897/11 - NVwZ-RR 2012, 412; das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 04.10.2012 - 1 C 12.11 -juris Rn. 18 und vom 07.10.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn 45 diese Frage offen gelassen).

    Soweit der Antragsgegner der Auffassung ist, aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.07.2012 (1 C 19.11 - juris) ergebe sich, dass eine fehlende Befristung der Wirkungen der Abschiebung nicht zu deren Rechtswidrigkeit führen könne, verkennt er, dass die Ausführungen in diesem Urteil sich ausschließlich mit dem Verhältnis von Ausweisung und Befristung ihrer Wirkungen nach nationalem Recht befassen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat - anders als der Senat (vgl. Urteile vom 16.05.2012 - 11 S 2328/11 - juris Rn. 147 und vom 16.04.2012 - 1 C 4/12 - juris Rn. 49 ff.) - die Frage der Geltung der Rückführungsrichtlinie für Abschiebungsandrohungen, die vor Ablauf der Umsetzungsfrist für die Richtlinie am 24.12.2010 erlassen worden sind, zunächst verneint (Urteile vom 14.02.2012 - 1 C.11 - InfAuslR 2012, 255 Rn. 35 und vom 22.03.2012 - 1 C 3.11 - juris Rn. 15), zuletzt jedoch offen gelassenen (Urteile vom 10.07.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 45 - m.w.N. und vom 04.10.2012 - 1 C 12.11 - juris Rn. 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2012 - 11 S 2200/12

    Entscheidung über die Dauer des Einreiseverbots; Vereinbarkeit mit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2012 - 11 S 2303/12
    Diese Entscheidung muss dem Ausländer so rechtzeitig bekannt gegeben werden, dass er die von Art. 13 RFRL eingeräumten Rechtsbehelfe noch vom Bundesgebiet aus organisieren bzw. einlegen kann; ein Recht, noch weiterhin während des Rechtsschutzverfahrens im Bundesgebiet verbleiben zu können, besteht in der Regel nicht (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 09.11.2012 - 11 S 2200/12 - juris).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 10.02.2012 - 11 S 1361/11 - NVwZ-RR 2012, 492; Beschluss vom 09.11.2012 - 11 S 2200/12 - juris) ist § 11 Abs. 1 AufenthG unionsrechtskonform dahingehend anzuwenden, dass spätestens im Zuge der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung von Amts wegen eine individuelle Entscheidung unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls ergeht, wie lange die Wirkungen des § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 AufenthG gelten sollen.

    Im Übrigen ergibt sich weder aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG noch aus Art. 13 Abs. 1 und 2 RFRL ein vorbehaltloses Recht auf vorläufigen Aufenthalt zur Durchführung eines Rechtsbehelfsverfahrens in Bezug auf die Entscheidung über die Befristung des Einreiseverbots (vgl. Senatsbeschluss vom 09.11.2012 - 11 S 2200/12 - juris).

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 12.11

    Abschiebungsandrohung; Aufenthaltsbeendigung; Aufnahme; Aufnahmezusage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2012 - 11 S 2303/12
    5 1. Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass nach nationalem Recht die Abschiebungsandrohung gemäß § 59 AufenthG die Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 3 Nr. 4 Richtlinie 2008/115/EG vom 16.12.2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 98) - RFRL - ist und nicht etwa die Ausweisung oder ein sonstiger die Legalität des Aufenthalts beendender Verwaltungsakt (vgl. im Einzelnen Urteile vom 10.02.2012 - 11 S 1361/11 - NVwZ-RR 2012, 492 und vom 07.12.2011 - 11 S 897/11 - NVwZ-RR 2012, 412; das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 04.10.2012 - 1 C 12.11 -juris Rn. 18 und vom 07.10.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn 45 diese Frage offen gelassen).

    Im Zeitpunkt ihres Erlasses besteht kein Bedürfnis für eine Festsetzung der zeitlichen Dauer eines solchen Verbots (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 04.10.2012 -1 C 12.11 -juris Rn. 18), denn reist der Ausländer nach einer Abschiebungsandrohung freiwillig aus, entsteht keine Sperrwirkung.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat - anders als der Senat (vgl. Urteile vom 16.05.2012 - 11 S 2328/11 - juris Rn. 147 und vom 16.04.2012 - 1 C 4/12 - juris Rn. 49 ff.) - die Frage der Geltung der Rückführungsrichtlinie für Abschiebungsandrohungen, die vor Ablauf der Umsetzungsfrist für die Richtlinie am 24.12.2010 erlassen worden sind, zunächst verneint (Urteile vom 14.02.2012 - 1 C.11 - InfAuslR 2012, 255 Rn. 35 und vom 22.03.2012 - 1 C 3.11 - juris Rn. 15), zuletzt jedoch offen gelassenen (Urteile vom 10.07.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 45 - m.w.N. und vom 04.10.2012 - 1 C 12.11 - juris Rn. 18).

  • EuGH, 30.11.2009 - C-357/09

    Kadzoev - Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2012 - 11 S 2303/12
    Die Vorgaben der Rückführungsrichtlinie sind für eine vorgesehene Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers auch dann zu beachten, wenn die Abschiebungsandrohung nach § 34 AsylVfG vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Rückführungsrichtlinie am 24.12.2010 ergangenen oder sogar bestandskräftig geworden ist (im Anschluss an EuGH, Urteile vom 28.04.2011 - C-61/11 - El Dridi - Rn. 18 ff. und vom 30.11.2009 - C-357/09 - Kadzoev - Rn. 34 ff.).

    Auch der Europäische Gerichtshof geht davon aus, dass bei einer "Rückkehrentscheidung", die noch vor Erlass der Rückführungsrichtlinie ergangen ist, alle weiteren nach der Umsetzung bzw. nach Ablauf der Umsetzungsfrist vorzunehmenden Verfahrensschritte der Richtlinie unterliegen (EuGH, Urteile vom 28.04.2011 - C-61/11 - El Dridi - Rn. 18 ff. und vom 30.11.2009 - C-357/09 - Kadzoev - Rn. 34 ff.).

  • EuGH, 28.04.2011 - C-61/11

    El Dridi

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2012 - 11 S 2303/12
    Die Vorgaben der Rückführungsrichtlinie sind für eine vorgesehene Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers auch dann zu beachten, wenn die Abschiebungsandrohung nach § 34 AsylVfG vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Rückführungsrichtlinie am 24.12.2010 ergangenen oder sogar bestandskräftig geworden ist (im Anschluss an EuGH, Urteile vom 28.04.2011 - C-61/11 - El Dridi - Rn. 18 ff. und vom 30.11.2009 - C-357/09 - Kadzoev - Rn. 34 ff.).

    Auch der Europäische Gerichtshof geht davon aus, dass bei einer "Rückkehrentscheidung", die noch vor Erlass der Rückführungsrichtlinie ergangen ist, alle weiteren nach der Umsetzung bzw. nach Ablauf der Umsetzungsfrist vorzunehmenden Verfahrensschritte der Richtlinie unterliegen (EuGH, Urteile vom 28.04.2011 - C-61/11 - El Dridi - Rn. 18 ff. und vom 30.11.2009 - C-357/09 - Kadzoev - Rn. 34 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2012 - 11 S 1361/11

    Türkischer Staatsangehöriger mit assoziationsrechtlicher Berechtigung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2012 - 11 S 2303/12
    5 1. Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass nach nationalem Recht die Abschiebungsandrohung gemäß § 59 AufenthG die Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 3 Nr. 4 Richtlinie 2008/115/EG vom 16.12.2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 98) - RFRL - ist und nicht etwa die Ausweisung oder ein sonstiger die Legalität des Aufenthalts beendender Verwaltungsakt (vgl. im Einzelnen Urteile vom 10.02.2012 - 11 S 1361/11 - NVwZ-RR 2012, 492 und vom 07.12.2011 - 11 S 897/11 - NVwZ-RR 2012, 412; das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 04.10.2012 - 1 C 12.11 -juris Rn. 18 und vom 07.10.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn 45 diese Frage offen gelassen).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 10.02.2012 - 11 S 1361/11 - NVwZ-RR 2012, 492; Beschluss vom 09.11.2012 - 11 S 2200/12 - juris) ist § 11 Abs. 1 AufenthG unionsrechtskonform dahingehend anzuwenden, dass spätestens im Zuge der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung von Amts wegen eine individuelle Entscheidung unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls ergeht, wie lange die Wirkungen des § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 AufenthG gelten sollen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 38/11

    Aussetzung der Abschiebung wegen Suizidgefahr aufgrund einer psychischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2012 - 11 S 2303/12
    Dass ungeachtet der vom Regierungspräsidium in Anknüpfung an die Begutachtung durch das Gesundheitsamt und die Stellungnahme der Botschaft beabsichtigten Maßnahmen zur Ausgestaltung der Abschiebung dennoch eine Reiseunfähigkeit im engeren oder weiteren Sinn vorliegen könnte (vgl. hierzu näher Senatsbeschluss vom 06.02.2008 - 11 S 2439/07 - InfAuslR 2008, 213; OVG Magdeburg, Beschluss vom 20.06.2011 - 2 M 38/11 - InfAuslR 2011, 390), ist nicht glaubhaft gemacht.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2008 - 11 S 2439/07

    Aufklärungspflicht der Ausländerbehörde bei Hinweisen auf Verschlechterung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2012 - 11 S 2303/12
    Dass ungeachtet der vom Regierungspräsidium in Anknüpfung an die Begutachtung durch das Gesundheitsamt und die Stellungnahme der Botschaft beabsichtigten Maßnahmen zur Ausgestaltung der Abschiebung dennoch eine Reiseunfähigkeit im engeren oder weiteren Sinn vorliegen könnte (vgl. hierzu näher Senatsbeschluss vom 06.02.2008 - 11 S 2439/07 - InfAuslR 2008, 213; OVG Magdeburg, Beschluss vom 20.06.2011 - 2 M 38/11 - InfAuslR 2011, 390), ist nicht glaubhaft gemacht.
  • VG Freiburg, 04.10.2012 - 1 K 1121/12

    Ausweisung wegen al-Qaida-Drohvideo bestätigt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2012 - 11 S 2303/12
    Entsprechendes gilt auch für die in der Beschwerdeerwiderung zitierten Beschlüsse des VG Freiburg vom 04.10.2012 (1 K 1121/12) und des VGH Baden-Württemberg vom 14.11.2012 (12 S 2092/12).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 11 S 897/11

    Zur Ausweisung eines drittstaatsangehörigen Elternteils eines minderjährigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2012 - 11 S 2303/12
    5 1. Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass nach nationalem Recht die Abschiebungsandrohung gemäß § 59 AufenthG die Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 3 Nr. 4 Richtlinie 2008/115/EG vom 16.12.2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 98) - RFRL - ist und nicht etwa die Ausweisung oder ein sonstiger die Legalität des Aufenthalts beendender Verwaltungsakt (vgl. im Einzelnen Urteile vom 10.02.2012 - 11 S 1361/11 - NVwZ-RR 2012, 492 und vom 07.12.2011 - 11 S 897/11 - NVwZ-RR 2012, 412; das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 04.10.2012 - 1 C 12.11 -juris Rn. 18 und vom 07.10.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn 45 diese Frage offen gelassen).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2012 - 11 S 4/12

    Zum Ausweisungsschutz eines aufenthaltsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2012 - 11 S 2328/11

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings; Unterstützung des internationalen

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2012 - 12 S 2092/12

    Sofortige Ausweisung wegen YouTube-Videos, die Terrorismus und Dschihad

  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

  • OVG Sachsen, 10.10.2013 - 1 C 4/12

    Klage einer Gemeinde gegen Planfeststellungsbeschluss wegen Verletzung ihrer

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2018 - A 11 S 1923/17

    Afghanistan; Provinz Parwan; subsidiärer Schutz; Abschiebungsverbot;

    a) Die Abschiebungsandrohung muss in ihrer Ausgestaltung den Anforderungen der Richtlinie 2008/115/EG vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 98) - Rückführungsrichtlinie / RFRL gerecht werden, denn in deren Anwendungsbereich ist die Abschiebungsandrohung die Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 3 Nr. 4 RFRL (BVerwG, Urteile vom 29.05.2018 - 1 C 17.17 -, InfAuslR 2018, 329 Rn. 24 und vom 21.08.2018 - 1 C 21.17 -, juris Rn. 18; BGH, Beschluss vom 14.07.2016 - V ZB 32/15 -, InfAuslR 2016, 432 Rn. 13; VGH Bad.-Württ, Beschlüsse vom 19.12.2012 - 11 S 2303/12 -, InfAuslR 2013, 98 und vom 22.03.2018 - 11 S 2776/17 -, InfAuslR 2018, 284).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2021 - 12 S 2505/20

    Ausweisung aus dem Bundesgebiet

    Der Erlass zweier Rückkehrentscheidungen - die eine mit Blick auf eine Ausweisung, die andere aufgrund eines insgesamt negativen Asylverfahrens - gleichzeitig oder sukzessiv entspricht nicht der Intention der Richtlinie 2008/115/EG (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2012 - 11 S 2303/12 -, juris Rn. 5).
  • BGH, 08.01.2014 - V ZB 137/12

    Abschiebungshaftverfahren zur Rückführung illegal aufhältiger

    Über die Frage der (nachträglichen) Befristung ist daher antragsunabhängig zu befinden (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 11 S 2303/12, juris Rn. 8).

    Auf dieser Grundlage darf jedenfalls in Übergangsfällen der vorliegenden Art die Haft zur Sicherung der Abschiebung nur angeordnet werden, wenn im Zuge der angestrebten zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung über die ursprünglich nicht erforderliche Befristung nachträglich entschieden worden ist, die Einreise des Betroffenen danach (immer noch) eine unerlaubte war und ein Zeitraum verstrichen ist, der es dem Betroffenen ermöglicht, die von Art. 13 der Richtlinie 2008/115/EG eingeräumten Rechtsbehelfe noch im Bundesgebiet zu ergreifen (zu Letzterem VGH Mannheim, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 11 S 2303/12, juris Rn. 8).

  • BGH, 16.05.2013 - V ZB 44/12

    Abschiebungshaftverfahren: Androhung der Abschiebung als Rückkehrentscheidung;

    Dass diese in Fällen, in denen die Ausreisepflicht nicht bereits durch Verwaltungsakt statuiert worden ist, durch die Androhung der Abschiebung begründet werden soll, geht aus den Gesetzesmaterialien klar hervor (BT-Drucks. 17/5470, S. 24; vgl. auch VGH Mannheim, InfAuslR 2013, 98, 99; VGH München, Beschluss vom 8. November 2012 - 10 CE 12.2401, juris Rn. 7; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand August 2012, § 59 AufenthG Rn. 2a).

    Der Bescheid enthält die Anordnung der Abschiebung (§ 34a Abs. 1 Satz 1 AsylVfG); diese stellt eine Rückkehrentscheidung im Sinne der Rückführungsrichtlinie dar (vgl. VGH Mannheim, InfAuslR 2013, 98, 99; VGH München, Beschluss vom 8. November 2012 - 10 CE 12.2401, juris Rn. 7) und macht eine Abschiebungsandrohung entbehrlich (§ 34a Abs. 1 Satz 3 AsylVfG).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2018 - 11 S 2776/17

    Einreise- und Aufenthaltsverbot; Ermächtigungsgrundlage; Unionsrechtswidrigkeit;

    Soweit der erkennende Senat insoweit bisher vertreten hat, dass es zur Sicherung der Unionsrechtskonformität von § 11 AufenthG ausreiche, dass die Befristungsentscheidung (heute) nach § 11 Abs. 2 AufenthG jedenfalls im Zuge der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung erfolge (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.12.2011 - 11 S 897/11 -, NVwZ-RR 2012, 412 (414); Beschluss vom 19.12.2012 - 11 S 2303/12 -, InfAuslR 2013, 98 (99): dort allerdings schon zweifelnd "Nur bei einer derartigen Betrachtungsweise kann noch annähernd dem unionsrechtlichen Erfordernis einer einzelfallbezogenen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung über das Einreiseverbot und dessen Befristung Rechnung getragen werden."; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 31.10.2014 - 11 S 2025/14 -, InfAuslR 2015, 13: "Mindestmaß an Konformität mit Unionsrecht"), hält er an dieser Rechtsauffassung nicht weiter fest.

    Darüber hinaus ist die von dem Beklagten verfügte Abschiebungsandrohung nach § 59 AufenthG eine Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 3 Nr. 4 RFRL (BGH, Beschluss vom 14.07.2016 - V ZB 32/15 -, InfAuslR 2016, 432 Rn. 13; VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 19.12.2012 - 11 S 2303/12 -, InfAuslR 2013, 98).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2017 - 11 S 2029/16

    Ausweisung eines Angolaners; Vater von drei deutschen Kindern; Vermögensdelikte;

    Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 RFRL, Art. 3 Nr. 4 RFRL allein die Abschiebungsandrohung (vgl. etwa Urteile vom 10.02.2012 - 11 S 1361/11 -, NVwZ-RR 2012, 492 und vom 07.12.2011 - 11 S 897/11 -, NVwZ-RR 2012, 412; Beschlüsse vom 30.08.2016 - 11 S 1660/16 -, InfAuslR 2016, 421 und vom 19.12.2012 - 1 S 2303/12 -, InfAuslR 2013, 98; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 59 Rn. 307 ) und nicht die Ausweisung (siehe etwa Urteile vom 30.04.2014 - 11 S 244/14 -, juris, vom 15.10.2013 - 11 S 2114/13 -, juris und vom 10.02.2012 - 11 S 1361/11 -, juris; vgl. auch Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 59 Rn. 292 ; Bauer, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 11. Aufl., 2016 § 11 Rn. 15 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2016 - 12 B 18.15

    Haftung für Abschiebungskosten

    Dass das nationale Recht in § 11 Abs. 1 AufenthG ein unbeschränktes Einreiseverbot an den Vollzug der Abschiebung knüpft, impliziert, dass die unionsrechtlich erforderliche Befristung, wenn sie noch nicht - aufschiebend bedingt - mit der Abschiebungsandrohung vorgenommen wird, jedenfalls bis zum Abschluss der Abschiebung erfolgen muss (zum Erfordernis der Befristung bei Abschiebungen: VGH Mannheim, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 11 S 2303/12 - InfAuslR 2013, 98, juris Rn. 8; Senatsbeschluss vom 21. März 2014 - 12 S 113.13 - NVwZ-RR 2014, 576, juris Rn. 17; VGH Kassel, Beschluss vom 13. Oktober 2014 - 7 B 1413/14 - AuAS 2015, 4, juris Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2014 - 11 S 244/14

    Nachträgliche Aufhebung / Befristung von unbefristeten (Alt-)Ausweisungen /

    Mit Blick auf die Vorgabe des Art. 11 Abs. 2 Rückführungsrichtlinie ist es bei einem Drittstaatsangehörigen, gegenüber dem eine bereits bestandskräftige Abschiebungsandrohung ohne Befristung der Wirkungen der beabsichtigten Abschiebung ergangen ist (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 19.12.2012 - 11 S 2303/12 - juris, m.w.N.) oder der kraft Gesetzes aufgrund einer erfolgten Abschiebung einem unbefristeten Einreiseverbot unterliegt, geboten, sofern hieran anknüpfende belastende Maßnahmen, insbesondere zur Vollstreckung getroffen werden sollen, zunächst über eine beantragte erstmalige Befristung zu entscheiden.
  • OLG Hamm, 13.12.2016 - 3 RVs 90/16

    Nachträgliche Befristung eines Einreiseverbots eines Drittstaatenangehörigen

    (2) In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wurde in diesem Zusammenhang vertreten, dass eine unter Geltung von § 11 Abs. 1 AufenthG a.F. vollzogene Abschiebung dann rechtmäßig sei und eine Einreisesperre auslöse, wenn die Wirkungen der Abschiebung in unionskonformer Anwendung des § 11 Abs. 1 AufenthG von Amts wegen noch vor der zwangsweisen Beendigung des Aufenthalts befristet wurden (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 11 S 2303/12, juris, Rdnr. 9, 10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. März 2014 - OVG 12 S 113/13, juris, Rdnr. 20 und Beschluss vom 9. November 2016 - OVG 12 N 30.16, juris, Rdnr. 4, Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, Stand: März 2014, § 59, Rdnr. 287).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2014 - 12 S 113.13

    Anschlussbeschwerde; Rückführungsrichtlinie; Einreiseverbot; Befristung;

    Mit der vom Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 11 S 2303/12 - InfAuslR 2013, 98, zit. n. juris Rn. 8 m.w.N.) verlangten behördlichen Befristung des Einreiseverbots von Amts wegen vor dem Vollzug der Abschiebung wird vielmehr dem unionsrechtlichen Erfordernis einer antragsunabhängigen und einzelfallbezogenen Entscheidung über ein zeitlich begrenztes Einreiseverbot genügt.

    c) In nicht zu beanstandender Weise hat das Verwaltungsgericht darüber hinaus unter Bezugnahme auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2012 (a.a.O.) angenommen, die Befristungsentscheidung müsse, um den Verfahrens- und Rechtsschutzgarantien der Art. 12 und 13 Abs. 1 und 2 der Rückführungsrichtlinie zu genügen, spätestens einen Tag vor dem Vollzug der Abschiebung getroffen und bekanntgegeben werden, um dem Ausländer zu ermöglichen, noch im Bundesgebiet Rechtsrat einholen und ggf. einen Rechtsbehelf einzulegen.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2018 - 11 S 2125/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollstreckung der Ausreisepflicht gegenüber

  • VG Hamburg, 14.04.2016 - 2 AE 1426/16

    Abschiebungsandrohung eines albanischen Asylbewerbers - Albanien als sicherer

  • BGH, 16.09.2015 - V ZB 194/14

    Abschiebungshaft: Haftanordnung bei fehlender Befristung des Einreiseverbots

  • KG, 20.03.2018 - 1 W 51/18

    Verwaltungsvollstreckung in Berlin: Rechtmäßigkeit der Anordnung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - A 11 S 1158/13

    Abschiebungsandrohung als Rückkehrentscheidung iSv EGRL 115/2008 Art 3 Nr 4

  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.2018 - 11 S 1776/18

    Aufenthaltserlaubnis; Streitwert

  • OVG Sachsen, 08.04.2014 - 3 B 412/13

    Visumerfordernis bei Heirat eines Drittstaatsangehörigen und eines deutschen

  • OVG Hamburg, 08.05.2018 - 3 Bs 46/18

    Europarechtliche Auslegung der Befristungsentscheidung gemäß AufenthG 2004 § 11

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2013 - 13 A 412/12

    Zulässigkeit einer Vernehmung von Angehörigen eines anderen Staates in dessen

  • VG Berlin, 02.10.2013 - 19 L 237.13

    Rechtsfolgen des Fehlens einer Befristungsentscheidung

  • VG Gelsenkirchen, 29.10.2015 - 8 K 2231/15

    Abschiebung, Befristungsentscheidung, effektiver Rechtsschutz,

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.2016 - 11 S 1660/16

    Statthaftigkeit der Beschwerde bei besonderer Eilbedürftigkeit; Abschiebung aus

  • VG Hamburg, 02.02.2017 - 2 AE 686/17

    Die Vorgaben des § 60a Abs. 2c Sätze 2 und 3 AufenthG finden nicht nur bei der

  • VG Düsseldorf, 26.03.2013 - 24 L 581/13

    Abschiebung; Duldungsgrund; Schwangerschaft; Befristung; Einreiseverbot;

  • VGH Hessen, 13.10.2014 - 7 B 1413/14

    Einreise und Aufenthaltsverbot nach § 11 Abs. 1 AufenthG in unionsrechtskonformer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2013 - 13 A 2819/11

    Prüfung der Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen eines Antrags auf

  • VG Sigmaringen, 21.10.2016 - A 3 K 3105/16

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • VG Berlin, 25.06.2015 - 19 K 116.15

    Nachträgliche Befristung der Sperrwirkungen einer Abschiebung; kein Eintritt der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2015 - 19 A 581/14

    Nichtbestehen systemischer Mängel im italienischen Asylverfahren im Rahmen der

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2013 - A 10 S 2362/13

    Befristung einer Ausreiseentscheidung

  • LG Düsseldorf, 08.12.2016 - 25 T 523/16
  • VG Schwerin, 26.09.2014 - 3 B 655/14

    Auswirkung von Verfahrensfehlern im Dublin Verfahren

  • LG Düsseldorf, 28.06.2017 - 25 T 163/17

    Anordnung der Sicherungshaft bei Ausreisepflicht des Betroffenen wegen Verdachts

  • VGH Baden-Württemberg, 31.10.2014 - 11 S 2025/14

    Auferlegung der Kosten bei Einstellung des Verfahrens nach übereinstimmender

  • VG Stuttgart, 13.01.2016 - 2 K 56/15

    Anspruch auf Löschung der Eintragungen zur erfolgten Abschiebung und zur

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.03.2013 - 2 M 104/13

    Asylverfahren; Zustellung

  • VG Münster, 13.03.2017 - 8 L 205/17

    Auswirkungen der fehlenden Befristung der Sperrwirkung einer Abschiebung

  • VG Berlin, 19.06.2013 - 19 L 177.13

    Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels; fehlende Befristungsentscheidung

  • LG Düsseldorf, 22.09.2017 - 25 T 24/17

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags zur Sicherung der

  • LG Düsseldorf, 04.09.2017 - 25 T 481/17

    Anforderungen an die Begründung der Abschiebungshaft

  • LG Ulm, 09.09.2014 - 3 T 97/14

    Anordnung der Abschiebung eines Betroffenen hinsichtlich Befristung i.R.d.

  • VG Berlin, 23.09.2013 - 10 L 359.13

    Duldungsantrag bestandkräftig abgelehnter serbischer Asylbewerberin

  • VG Münster, 17.01.2013 - 8 L 37/13

    Rechtswidrigkeit einer Abschiebung bei fehlender Befristungsentscheidung

  • VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.667

    Türkischer Staatsangehöriger; Erlöschen des Aufenthaltsrechts nach Untertauchen

  • LG Düsseldorf, 12.07.2017 - 25 T 261/17

    Anforderungen an die Begründung der Abschiebungshaft

  • LG Düsseldorf, 11.07.2017 - 25 T 391/17

    Anforderungen an die Begründung der Abschiebungshaft

  • VG Hamburg, 20.05.2015 - 17 K 4885/13

    Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots auf zwei Jahre

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