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   VGH Baden-Württemberg, 19.12.2018 - 12 S 2166/18   

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https://dejure.org/2018,46502
VGH Baden-Württemberg, 19.12.2018 - 12 S 2166/18 (https://dejure.org/2018,46502)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.12.2018 - 12 S 2166/18 (https://dejure.org/2018,46502)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 12 S 2166/18 (https://dejure.org/2018,46502)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • IWW

    § 43 ZPO; § 227 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Vorlage eines ärztlichen Attestes zur Begründung des Nichterscheinens bei Gericht; Konkludentes Entbinden des Arztes von der Schweigepflicht bei etwaigen Nachfragen des Gerichts

  • rewis.io
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 227 Abs 1 ZPO, § 43 ZPO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO, Art 101 Abs 2 GG, § 54 Abs 1 VwGO
    Besorgnis der Befangenheit; Nichterscheinen eines Beteiligten aus Krankheitsgründen; Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht

  • landesrecht-bw.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 227 Abs. 1 ; ZPO § 43
    Terminsverlegung; Erheblicher Grund; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Entbindung von der Schweigepflicht; Befangenheit

  • rechtsportal.de

    ZPO § 43 ; ZPO § 227 Abs. 1
    Vorlage eines ärztlichen Attestes zur Begründung des Nichterscheinens bei Gericht; Konkludentes Entbinden des Arztes von der Schweigepflicht bei etwaigen Nachfragen des Gerichts

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2019, 332 PStR 2019, 102 (red. Leitsatz, Kurzwiedergabe)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03

    Verpflichtung des Gerichts zu Hinweisen auf prozessuale Gestaltungsmöglichkeiten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2018 - 12 S 2166/18
    Die Vorschrift des § 43 ZPO gibt einen allgemeinen Rechtsgedanken wieder, der im Falle einer unterbliebenen Rüge in der mündlichen Verhandlung dazu führt, dass der Verfahrensfehler nach Abschluss der Instanz nicht mehr geltend gemacht werden kann (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 25.01.2016 - 2 B 34.14 - NVwZ-RR 2016, 428 - Rn. 26; BGH, Urteil vom 07.12.2005 - XII ZR 94.03 - BGHZ 165, 223 - Rn. 15).
  • OLG Stuttgart, 19.04.2006 - 1 Ss 137/06

    Nichterscheinen in der Berufungshauptverhandlung: Anforderungen an das Vorliegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2018 - 12 S 2166/18
    Im Übrigen kann in der Vorlage eines ärztlichen Attestes durch einen Betroffenen, der damit sein Nichterscheinen bei Gericht begründen will, nach ständiger Rechtsprechung die konkludente Erklärung gesehen werden, dass der Betroffene den ausstellenden Arzt bei etwaigen Nachfragen des Gerichts hinsichtlich des Grundes für sein Nichterscheinen von der Schweigepflicht entbindet (vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 27.06.2017 - 5 OLG 15 Ss 173/17 - juris Rn. 16; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08 - juris Rn. 12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.04.2006 - 1 Ss 137/06 - juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.10.1993 - 3 Ws 154/93 - juris Rn. 8 f.; jeweils zu § 329 Abs. 1 StPO; siehe auch Fromm in Fromm, Verteidigung in Straßenverkehrs-OWi-Verfahren, 2. Aufl., 2014, Kapitel 9 Gerichtliches Bußgeldverfahren, VII 2) b) ee)).
  • OLG Nürnberg, 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08

    Verwerfungsurteil des Berufungsgerichts: Anforderungen an die mit der Revision

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2018 - 12 S 2166/18
    Im Übrigen kann in der Vorlage eines ärztlichen Attestes durch einen Betroffenen, der damit sein Nichterscheinen bei Gericht begründen will, nach ständiger Rechtsprechung die konkludente Erklärung gesehen werden, dass der Betroffene den ausstellenden Arzt bei etwaigen Nachfragen des Gerichts hinsichtlich des Grundes für sein Nichterscheinen von der Schweigepflicht entbindet (vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 27.06.2017 - 5 OLG 15 Ss 173/17 - juris Rn. 16; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08 - juris Rn. 12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.04.2006 - 1 Ss 137/06 - juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.10.1993 - 3 Ws 154/93 - juris Rn. 8 f.; jeweils zu § 329 Abs. 1 StPO; siehe auch Fromm in Fromm, Verteidigung in Straßenverkehrs-OWi-Verfahren, 2. Aufl., 2014, Kapitel 9 Gerichtliches Bußgeldverfahren, VII 2) b) ee)).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.1993 - 3 Ws 154/93

    Schweigepflicht; Attest; Arzt; Verhandlung; Angeklagter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2018 - 12 S 2166/18
    Im Übrigen kann in der Vorlage eines ärztlichen Attestes durch einen Betroffenen, der damit sein Nichterscheinen bei Gericht begründen will, nach ständiger Rechtsprechung die konkludente Erklärung gesehen werden, dass der Betroffene den ausstellenden Arzt bei etwaigen Nachfragen des Gerichts hinsichtlich des Grundes für sein Nichterscheinen von der Schweigepflicht entbindet (vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 27.06.2017 - 5 OLG 15 Ss 173/17 - juris Rn. 16; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08 - juris Rn. 12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.04.2006 - 1 Ss 137/06 - juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.10.1993 - 3 Ws 154/93 - juris Rn. 8 f.; jeweils zu § 329 Abs. 1 StPO; siehe auch Fromm in Fromm, Verteidigung in Straßenverkehrs-OWi-Verfahren, 2. Aufl., 2014, Kapitel 9 Gerichtliches Bußgeldverfahren, VII 2) b) ee)).
  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2018 - 12 S 2166/18
    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14

    Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2018 - 12 S 2166/18
    Die Vorschrift des § 43 ZPO gibt einen allgemeinen Rechtsgedanken wieder, der im Falle einer unterbliebenen Rüge in der mündlichen Verhandlung dazu führt, dass der Verfahrensfehler nach Abschluss der Instanz nicht mehr geltend gemacht werden kann (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 25.01.2016 - 2 B 34.14 - NVwZ-RR 2016, 428 - Rn. 26; BGH, Urteil vom 07.12.2005 - XII ZR 94.03 - BGHZ 165, 223 - Rn. 15).
  • BVerwG, 29.06.2016 - 2 B 18.15

    Verfahrensmangel; Verfahrensrügen; Beamter; Disziplinarverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2018 - 12 S 2166/18
    Der Ausschluss erfolgt indessen nicht nur dann, wenn die Partei oder ihr Prozessbevollmächtigter in der mündlichen Verhandlung anwesend waren und auf die Rüge verzichtet haben, sondern auch dann, wenn sie nicht anwesend waren, hierfür jedoch kein erheblicher Grund im Sinne der § 173 Satz 1 VwGO, § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO gegeben war (BVerwG, Beschluss vom 29.06.2016 - 2 B 18.15 - juris Rn. 39).
  • OLG München, 27.06.2017 - 5 OLG 15 Ss 173/17
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2018 - 12 S 2166/18
    Im Übrigen kann in der Vorlage eines ärztlichen Attestes durch einen Betroffenen, der damit sein Nichterscheinen bei Gericht begründen will, nach ständiger Rechtsprechung die konkludente Erklärung gesehen werden, dass der Betroffene den ausstellenden Arzt bei etwaigen Nachfragen des Gerichts hinsichtlich des Grundes für sein Nichterscheinen von der Schweigepflicht entbindet (vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 27.06.2017 - 5 OLG 15 Ss 173/17 - juris Rn. 16; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08 - juris Rn. 12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.04.2006 - 1 Ss 137/06 - juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.10.1993 - 3 Ws 154/93 - juris Rn. 8 f.; jeweils zu § 329 Abs. 1 StPO; siehe auch Fromm in Fromm, Verteidigung in Straßenverkehrs-OWi-Verfahren, 2. Aufl., 2014, Kapitel 9 Gerichtliches Bußgeldverfahren, VII 2) b) ee)).
  • OVG Bremen, 04.09.2019 - 2 LA 289/18

    Ruhen der Versorgungsbezüge bei Verwendungseinkommen; Besoldung und Versorgung -

    Ist dies unterblieben, kann die fehlerhafte Besetzung des Gerichts mit einem Richter, gegen den die Besorgnis der Befangenheit bestehe, nach dem Rechtsgedanken des § 43 ZPO nicht in der nächsten Instanz als Verfahrensfehler geltend gemacht werden (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.12.2018 - 12 S 2166/18 -, BeckRS 2018, 35949 Rn. 5).
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