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   VGH Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 4 S 1105/19   

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https://dejure.org/2019,46013
VGH Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 4 S 1105/19 (https://dejure.org/2019,46013)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.12.2019 - 4 S 1105/19 (https://dejure.org/2019,46013)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - 4 S 1105/19 (https://dejure.org/2019,46013)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Vorzeitige Beendigung der Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft mit individuellem ärztlichen Beschäftigungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Elternzeit; Vorzeitige Beendigung; Ärztliches Beschäftigungsverbot; Besonderer Härtefall; Diskriminierung

  • rechtsportal.de

    Recht einer Polizeibeamtin zur vorzeitigen Beendigung ihrer Elternzeit aufgrund einer erneuten Schwangerschaft während der Elternzeit; Ärztliches Beschäftigungsverbot aufgrund des Vorliegens einer Risikoschwangerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Härtefall bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2020, 287 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 20.09.2007 - C-116/06

    Kiiski - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Schutz schwangerer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 4 S 1105/19
    Die mit der Schwangerschaft einhergehenden Änderungen machen es dabei der betreffenden Frau - jedenfalls - in der Endphase vor der Entbindung und in den ersten Wochen regelmäßig unmöglich, sich um ihr erstes Kind zu kümmern (vgl. EuGH, Urteil vom 20.09.2007 - C-116/06 - ).

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs darf das nationale Recht, wenn es die Voraussetzungen strikt festlegt, unter denen der Zeitpunkt des Elternurlaubs geändert werden kann, dabei Frauen nicht wegen ihrer Schwangerschaft diskriminieren (EuGH, Urteil vom 20.09.2007 - C - 116/06 ).

    Der Gerichtshof hat insoweit eine Diskriminierung bejaht, weil aufgrund des nationalen Rechts die Schwangerschaft u.a. nicht mit einer schweren Erkrankung gleichbehandelt wurde und hierdurch ein Sachverhalt, ohne dass dies objektiv gerechtfertigt wäre, anders behandelt werde, obwohl er in Bezug auf den Zweck des Elternurlaubs im Sinne der Rahmenvereinbarung und auf die Hindernisse, die die Erreichung dieses Zwecks gefährden können, dem Sachverhalt gleiche, der aus einer schweren Erkrankung oder dem Tod des Kindes oder des Ehegatten oder aus einer Scheidung resultiere (vgl. EuGH, Urteil vom 20.09.2007 - C - 116/06 ).

    Entsprechendes gilt, soweit das beklagte Land wohl die Ansicht vertritt, dass ein ärztliches Beschäftigungsverbot nicht in Betracht komme, solange die schwangere Beamtin Elternzeit in Anspruch nehme (vgl. § 44 Abs. 1 Satz 3 AzUVO und EuGH, Urteil vom 20.09.2007 - C - 116/06 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 4 S 1105/19
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt vom Kläger, dass er unter Durchdringung des Streitstoffs eine konkrete Rechtsfrage aufwirft, die für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund gibt, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. Senatsbeschluss vom 05.06.1997 - 4 S 1050/97 -, VBlBW 1997, 420 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2014 - 6 A 2162/12

    Vorzeitige Beendigung der Elternzeit eines Oberregierungsmedizinalrats wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 4 S 1105/19
    Dort konnte - wie sich der Ausgangsentscheidung entnehmen lässt (OVG NRW, Urteil vom 17.12.2014 - 6 A 2162/12 -, Juris) - der Dienstherr seiner fristgerechten Ablehnung der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit zunächst nur den Antrag des Beamten, in dem dieser angegeben hatte, die Betreuungsarbeit sei ihm wegen Eintritts einer schweren Krankheit nicht möglich und eine Bescheinigung hierüber werde in Kürze nachgereicht, zugrunde legen.
  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 B 13.15

    Zur aus der Fürsorgepflicht resultierenden Belehrungspflicht des Dienstherrn

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 4 S 1105/19
    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich auch wesentlich von dem, der der von dem Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.01.2016 (- 2 B 13.15 -, Juris) zugrunde lag.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97

    Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 4 S 1105/19
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn neben den für die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sprechenden Umständen gewichtige dagegensprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatsachenfragen bewirken, beziehungsweise wenn der Erfolg des Rechtsmittels, dessen Eröffnung angestrebt wird, zumindest ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (vgl. Senatsbeschluss vom 25.02.1997 - 4 S 496/97 -, VBlBW 1997, 263).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 4 S 1105/19
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83).
  • BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 8/18

    Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 4 S 1105/19
    Auch ist das vom beklagten Land zitierte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 08.05.2018 (9 AZR 8/18, Juris) zum gleichlautenden § 16 Abs. 3 Satz 2 BEEG hier insoweit einschlägig.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 4 S 1105/19
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83).
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