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   VGH Baden-Württemberg, 20.03.2000 - 2 S 689/99   

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VGH Baden-Württemberg, 20.03.2000 - 2 S 689/99 (https://dejure.org/2000,17527)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.03.2000 - 2 S 689/99 (https://dejure.org/2000,17527)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. März 2000 - 2 S 689/99 (https://dejure.org/2000,17527)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Zustimmung nach TKG § 50 Abs 3 S 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.1998 - 2 S 1148/97

    Betriebsbesichtigung bzw Überwachung von Apotheken - Verwaltungsgebühr

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2000 - 2 S 689/99
    Hierzu hat der Senat wiederholt entschieden, daß der Gesetzgeber allein an die Vornahme der Amtshandlung und nicht an den mit ihr verbundenen Zweck anknüpft (Urteil vom 27.1.1983, BWGZ 1983, 291; Urteil vom 2.4.1998 - 2 S 1148/97; Urteil vom 2.6.1992 - 14 S 1804/90).

    Von einem Überwiegen des öffentlichen Interesses an der Vornahme der Amtshandlung ist regelmäßig dann auszugehen, wenn anzunehmen ist, die Behörde hätte die Amtshandlung ohne "Veranlassung" Dritter, mithin auf eigenen Antrieb erlassen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.8.1986, NVwZ 1988, 271 und Urteil vom 2.4.1998, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1998 - 9 S 1763/97

    Verfassungswidrigkeit der nach UniG BW § 120a erhobenen Rückmeldegebühr wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2000 - 2 S 689/99
    Eine fallbezogene Auseinandersetzung damit läßt die Antragsbegründung, die im Unterschied zu dieser von ganz unterschiedlichen Stundensätzen ausgehenden Gebührenkalkulation unter Bezugnahme auf den Vorlagebeschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 29.7.1998 - 9 S 1763/97 - einen Stundensatz von 100,-- DM je Arbeitsstunde zugrunde legt, vermissen.
  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2000 - 2 S 689/99
    Dabei handelt es sich um eine "Veranschlagungsmaxime", die lediglich besagt, daß die kommunale Körperschaft sich bei der Veranschlagung der Gebühreneinnahmen im Haushaltsplan von dem Bestreben leiten lassen muß, einen Überschuß über die sorgfältig veranschlagten Ausgaben zu vermeiden (BVerwG, Urteil vom 8.12.1961, BVerwGE 13, 214, 223ff.).
  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2000 - 2 S 689/99
    Das Kostendeckungsprinzip ist nicht schon verletzt, wenn die Ausgaben für die einzelne Amtshandlung oder sonstige Verwaltungstätigkeit durch die hierfür erhobene Gebühr überschritten werden, sondern erst dann, wenn das Gesamtgebührenaufkommen die Gesamtheit der Ausgaben des betreffenden Verwaltungszweigs überschreitet (BVerwG, Urteil vom 24.3.1961, BVerwGE 12, 162, 166; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.7.1990, KStZ 1991, 35; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Rdnrn. 49 bis 51 zu § 5; Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, Stand Mai 1999, Rdnr. 8 zu § 8 KAG).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.1986 - 1 S 528/86

    Gebührenerhebung für polizeiliche Amtshandlung aus Anlaß eines Fehlalarms

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2000 - 2 S 689/99
    Von einem Überwiegen des öffentlichen Interesses an der Vornahme der Amtshandlung ist regelmäßig dann auszugehen, wenn anzunehmen ist, die Behörde hätte die Amtshandlung ohne "Veranlassung" Dritter, mithin auf eigenen Antrieb erlassen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.8.1986, NVwZ 1988, 271 und Urteil vom 2.4.1998, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.1992 - 14 S 1804/90

    Voraussetzungen für die sachliche Gebührenfreiheit einer Amtshandlung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2000 - 2 S 689/99
    Hierzu hat der Senat wiederholt entschieden, daß der Gesetzgeber allein an die Vornahme der Amtshandlung und nicht an den mit ihr verbundenen Zweck anknüpft (Urteil vom 27.1.1983, BWGZ 1983, 291; Urteil vom 2.4.1998 - 2 S 1148/97; Urteil vom 2.6.1992 - 14 S 1804/90).
  • BVerwG, 01.07.1999 - 4 A 27.98

    Verkehrsweg; Benutzung; Telekommunikationslinie; Begriff der Anlage; Änderung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2000 - 2 S 689/99
    Die Zustimmung des Trägers der Wegebaulast nach § 50 Abs. 3 S. 1 TKG ist zu erteilen, wenn die Telekommunikationslinie den Widmungszweck des Verkehrswegs nicht dauernd beschränkt sowie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung und den anerkannten Regeln der Technik genügt (BVerwG, Urteil vom 1.7.1999, DÖV 1999, 1052).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1990 - 14 S 1378/88

    Zur Festsetzung der Gebühr für eine Werbetafel - Ermessen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2000 - 2 S 689/99
    Das Kostendeckungsprinzip ist nicht schon verletzt, wenn die Ausgaben für die einzelne Amtshandlung oder sonstige Verwaltungstätigkeit durch die hierfür erhobene Gebühr überschritten werden, sondern erst dann, wenn das Gesamtgebührenaufkommen die Gesamtheit der Ausgaben des betreffenden Verwaltungszweigs überschreitet (BVerwG, Urteil vom 24.3.1961, BVerwGE 12, 162, 166; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.7.1990, KStZ 1991, 35; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Rdnrn. 49 bis 51 zu § 5; Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, Stand Mai 1999, Rdnr. 8 zu § 8 KAG).
  • BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 929/97

    Kommunale Finanzhoheit bietet keinen dem Eigentumsgrundrecht vergleichbaren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2000 - 2 S 689/99
    § 50 Abs. 1 S. 1 TKG, wonach der Bund befugt ist, Verkehrswege für die öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien unentgeltlich zu benutzen, soweit nicht dadurch der Widmungszweck der Verkehrswege dauernd beschränkt wird (Nutzungsberechtigung), untersagt den Gemeinden nur, für die Durchleitung von Telekommunikationsleitungen Wegeentgelte zu erheben (BVerfG, Beschluß vom 7.1.1999, NVwZ 1999, 520).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2001 - 9 A 201/99

    Verwaltungsgebühren im Zusammenhang mit Reparaturen von Kabelverteilerkästen und

    Vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20. März 2000 - 2 S 689/99 -, m.w.N.
  • VG Karlsruhe, 31.01.2022 - 2 K 2472/21

    Gebührenerhebung für strahlenschutztechnische Überprüfung medizinischer Geräte

    Maßgeblich ist damit, dass das geschätzte Gebührenaufkommen den auf die Amtshandlungen entfallenden durchschnittlichen Personal- und Sachaufwand für den betreffenden Verwaltungszweig nicht übersteigt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 04.04.2003 - 8 S 2702/02 -, VBlBW 2003, 435 = juris Rn. 22; Beschl. v. 20.03.2000 - 2 S 689/99 -, juris Rn. 4; Urt. v. 02.03.1995 - 2 S 1595/93 -, NVwZ 1995, 1029 = juris Rn. 33 f.; allgemein auch BVerwG, Urt. v. 24.03.1961 - VII C 109.60 -, BVerwGE 12, 162 = juris Rn. 31).
  • VG Gießen, 19.12.2003 - 8 E 3224/01

    Bemessung einer Wertgebühr; Spielraum des Gesetzgebers; wirtschaftlicher Wert der

    Von einer Verletzung dieses Verbotes kann vielmehr erst dann gesprochen werden, wenn die Gesamtheit der Gebühren für besondere Leistungen bestimmter Art die Gesamtheit der Aufwendungen für diese besonderen Leistungen übersteigt (BVerwG, U. v. 24.03.1961 - VII C 109/60 -, BVerwGE 12, 162, 166; VGH Bad-Württ., U. v. 19.07.1990 - 14 S 1378/88 -, KStZ 1991, 35, 36; B. v. 20.03.2000 - 2 S 689/99 -, Juris; U. v. 02.03.1995 - 2 S 1595/93 -, NVwZ 1995, 1029, 1031 l.Sp.).
  • VG Minden, 21.03.2002 - 9 K 126/01

    Gebühren für die Erteilung einer Zustimmung zur Verlegung von

    Steht der Behörde bei der Schätzung des verursachten Verwaltungsaufwandes ein weiter Beurteilungsspielraum zu, vgl.: BVerwG, Urteil vom 22.01.1998, a.a.O. und vom 14.04.1967, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.03.2000 - 2 S 689/99 -, so stellt sich der vom Beklagten angenommene tatsächliche Verwaltungsaufwand von zwei bis drei Stunden für eine Zustimmungserklärung nach § 50 Abs. 3 Satz 1 TKG als eine sachgerechte Ermessensausübung dar.
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