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   VGH Baden-Württemberg, 20.04.1993 - 3 S 751/93   

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https://dejure.org/1993,10353
VGH Baden-Württemberg, 20.04.1993 - 3 S 751/93 (https://dejure.org/1993,10353)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.04.1993 - 3 S 751/93 (https://dejure.org/1993,10353)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. April 1993 - 3 S 751/93 (https://dejure.org/1993,10353)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ersetzung des Genehmigungsverfahrens für bestimmte Bauvorhaben durch ein Kenntnisgabeverfahren - Selbstverwaltungsgarantie/Planungshoheit der Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 352
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1991 - 3 S 1235/91

    Zur Untersagungsverfügung gem FreistV BW § 4 Abs 1

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.1993 - 3 S 751/93
    Darüber hinaus muß der durch § 7 Abs. 1 Satz 2 BaufreistVO für die Baurechtsbehörde begründete Ermessensspielraum derart reduziert sein, daß nur noch eine Entscheidung, nämlich der Erlaß einer Untersagungsverfügung, rechtsfehlerfrei ist (vgl. hierzu auch Beschluß des Senats vom 6.5.1991 - 3 S 1235/91 - hier zum Anspruch des Nachbarn auf eine Untersagungsverfügung).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.1984 - 3 S 1279/83

    Änderung des Vollgeschoßbegriffs; Berechnung der Grundfläche; Kniestockfunktion;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.1993 - 3 S 751/93
    Welche Geschosse in Baden-Württemberg Vollgeschosse sind, ist in § 2 Abs. 7 LBO, welche Geschosse auf die Zahl der Vollgeschosse angerechnet werden, in § 2 Abs. 8 LBO in ihrer zur Zeit des Ergehens des Satzungsbeschlusses der Antragstellerin vom 22.8.1975 geltenden Fassung geregelt (zur Anwendung dieser Fassung der Landesbauordnung vgl. z.B. Urteil des erk. Senats vom 15.2.1984 - 3 S 1279/83 - BRS 42 Nr. 114).
  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 215.65

    Klagebefugnis der Gemeinden gegen Planfeststellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.1993 - 3 S 751/93
    In einem solchen Fall mußte die Gemeinde demnach schon vor Inkrafttreten der Baufreistellungsverordnung die ohne ihr Einvernehmen erteilte Baugenehmigung anfechten, wenn sie ihrer verletzten Planungshoheit Geltung verschaffen wollte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14.2.1969, BVerwGE 31, 263, 264 f. und Hess. VGH, Beschluß vom 18.6.1984, NVwZ 1984, 738); denn ob das Bauvorhaben mit den Festsetzungen des Bebauungsplans übereinstimmt, ist als Rechtsfrage auch im Baugenehmigungsverfahren ausschließlich von der Baurechtsbehörde ohne Bindung an die von der Gemeinde hierzu im Rahmen der Anhörung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 LBO geäußerte Auffassung zu entscheiden.
  • VGH Hessen, 18.06.1984 - 4 TG 506/84
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.1993 - 3 S 751/93
    In einem solchen Fall mußte die Gemeinde demnach schon vor Inkrafttreten der Baufreistellungsverordnung die ohne ihr Einvernehmen erteilte Baugenehmigung anfechten, wenn sie ihrer verletzten Planungshoheit Geltung verschaffen wollte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14.2.1969, BVerwGE 31, 263, 264 f. und Hess. VGH, Beschluß vom 18.6.1984, NVwZ 1984, 738); denn ob das Bauvorhaben mit den Festsetzungen des Bebauungsplans übereinstimmt, ist als Rechtsfrage auch im Baugenehmigungsverfahren ausschließlich von der Baurechtsbehörde ohne Bindung an die von der Gemeinde hierzu im Rahmen der Anhörung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 LBO geäußerte Auffassung zu entscheiden.
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