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   VGH Baden-Württemberg, 20.04.1995 - 5 S 6/95   

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https://dejure.org/1995,3629
VGH Baden-Württemberg, 20.04.1995 - 5 S 6/95 (https://dejure.org/1995,3629)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.04.1995 - 5 S 6/95 (https://dejure.org/1995,3629)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. April 1995 - 5 S 6/95 (https://dejure.org/1995,3629)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erledigung einer Anfechtungsklage gegen die Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts wegen Aufhebung des noch nicht vollzogenen Kaufvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2574
  • NVwZ 1995, 1137 (Ls.)
  • VBlBW 1995, 241 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 07.07.1927 - VI 10/27

    1. Kann beim Vorliegen eines Vorkaufsrechts der zwischen dem Verpflichteten und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.1995 - 5 S 6/95
    Die Ausübung des Vorkaufsrechts beschwert die Kläger also nicht mehr, wiewohl die nachträgliche Aufhebung des Kaufvertrags vom 31.01.1991 durch die Vereinbarung vom 14.01.1995 den Vorkaufsfall unberührt lassen dürfte (vgl. RGZ 118, 5) - und damit auch das wirksame Zustandekommen eines Kaufvertrags zwischen dem Beigeladenen (als Vorkaufsverpflichteten) und dem beklagten Land (als Vorkaufsberechtigten) mit einem entsprechenden Erfüllungsanspruch -.
  • BVerwG, 06.08.1987 - 3 B 18.87

    Erhöhung des Vermahlungsplafonds einer Mühle - Bemessung der Plafondmenge für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.1995 - 5 S 6/95
    Das ist der Fall, wenn - nach Erhebung einer (zulässigen) Klage - ein Ereignis eingetreten ist, das dem vom Kläger behaupteten materiellen Anspruch (Begehren) die Grundlage entzogen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.08.1987 - 3 B 18.87 -).
  • BVerwG, 04.05.1984 - 8 C 93.82

    Rechtsschutzinteresse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage; Vorbereitung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.1995 - 5 S 6/95
    Dieser Grundsatz gilt ausnahmsweise dann nicht, wenn es sich bei dem beanstandeten Verwaltungshandeln um eine grundsätzliche Maßnahme zentraler Dienststellen bei Anwendung eines ihnen besonders anvertrauten Spezialgesetzes handelt oder wenn das Gericht die Rechtslage trotz eindeutiger und klarer Vorschriften verkannt oder eine eindeutige Bestimmung handgreiflich falsch ausgelegt hat (vgl. zu alldem BVerwG, Urt. v. 04.05.1984 - 8 C 93.82 -, NJW 1985, 876 m.w.N.).
  • BGH, 25.09.1986 - II ZR 272/85

    Auslegung eines in einem Aktien-Pool-Vertrag enthaltenen Vorkaufsrechts;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.1995 - 5 S 6/95
    Der Vorkaufsberechtigte, der sein Recht geltend macht, tritt nicht in den Kaufvertrag zwischen dem Vorkaufsverpflichteten (Beigeladenen) und dem Dritten (Kläger) ein; vielmehr kommt zwischen ihm und dem Vorkaufsverpflichteten ein neuer selbständiger Vertrag unter den Bestimmungen zustande, die der Verpflichtete mit dem Dritten vereinbart hat (§ 505 Abs. 2 BGB i.V.m. § 46 Abs. 7 Satz 3 NatSchG, vgl. auch BGH, Urt. v. 25.09.1986 - II ZR 272.85 - NJW 1987, 890, 893).
  • VG Hamburg, 26.10.2018 - 7 K 8334/16

    Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts; Erforderlichkeitsmaßstab

    Die Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts stellt einen privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakt dar (VGH Mannheim, Beschl. v. 20.4.1995, 5 S 6/95, NJW 1995, 2574; Kraft, in: Lütkes/Ewer, BNatSchG, 2. Aufl. 2018, § 66, Rn. 14), wohingegen nicht erforderlich ist, dass die Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts in der für den Kaufvertrag bestimmten Form erfolgt (§ 66 Abs. 3 Satz 4 BNatSchG i.V.m. § 464 Abs. 1 Satz 2 BGB).
  • VG Köln, 14.11.2017 - 2 K 4269/17

    Auswirkungen des Rücktritts des Verkäufers vom Kaufvertrag auf das gemeindliche

    Anders als in der von der Beklagten angeführten Fallkonstellation, die der Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 20. April 1995 - 5 S 6/95 -, NJW 1995, 2574 f.) zugrunde lag, ist der Kaufvertrag zwischen der Beigeladenen und der Klägerin vom 28. Dezember 2016 hier schon teilweise durch Eintragung von Vormerkungen für die Klägerin am 18. Mai 2017 im Grundbuch vollzogen.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1997 - 5 S 2498/95

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts an einem Waldgrundstück - fehlender

    Im übrigen ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 LWaldG ein Verwaltungsakt ist, der gemäß § 42 Abs. 1 VwGO vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden kann (vgl. Senatsurt. v. 07.07.1982 - 5 S 2606/81 -, NuR 1982, 266 = VBlBW 1983, 77 sowie Senatsbeschl. v. 20.04.1995 - 5 S 6/95 - zur Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach § 46 NatSchG).
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