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VGH Baden-Württemberg, 20.06.1985 - 2 S 1029/84 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 09.03.1984 - 7 K 63/83
- VGH Baden-Württemberg, 20.06.1985 - 2 S 1029/84
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 2 S 913/05
Erschließungsbeitrag; Erschließung eines Grundstücks infolge Anliegergebrauchs …
Diese Beurteilung drängt sich deshalb auf, weil anderenfalls "vernünftigerweise" nicht auszuschließen ist, dass der Eigentümer des Grundstücks später, d.h. nach Abschluss der Aufwandsverteilung und Beitragserhebung, die "Zugänglichkeit" zur Anbaustraße herstellt und somit zu Lasten der anderen Anlieger beitragsfrei in den Genuss des Erschließungsvorteils käme und die durch die Straßenherstellung gebotene Wertsteigerung des Grundstücks umsonst erhalten würde (vgl. bereits VGH BW, Urt. v. 20.6.1985 - 2 S 1029/84 sowie BVerwG, Urt. v. 29.4.1988 - 8 C 24.87 -, NVwZ 1988, 1134;… ferner Urt. v. 4.6.1993 - 8 C 33.91 -, NVwZ 1994, 299; Hans. OVG, B. v. 25.2.1993 - Bs VI 6/93 -, KStZ 1993, 232). - OVG Saarland, 10.03.2004 - 1 W 6/04
Erschließung eines Hinterliegergrundstücks; schmaler städtischer Geländestreifen …
Aus baurechtlicher Sicht läßt sich die Wirksamkeit einer aufgedrängten Baulast schwerlich verneinen ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 20.6.1985 - 2 S 1029/84 -, BWVBl 1986, 225, und Schwarz, Baulasten im öffentlichen Recht und im Privatrecht, Rdnr. 136 mit Fn. 114 und Rdnr. 332.Dies bedenkend spricht der von den Antragstellern für sich ins Feld geführte Gesichtspunkt von Treu und Glaube nicht gegen, sondern eher für das Bejahen des Erschlossenseins (§ 133 Abs. 1 BauGB) des Grundstücks der Antragsteller durch die Straße Im Stillen Winkel spätestens seit Eintragung der Baulast im Ergebnis wie hier VGH Mannheim, Urteil vom 20.6.1985, a.a.O., und Schwarz, a.a.O., Rdnr. 136 mit Fn. 114.
- OVG Niedersachsen, 11.08.2008 - 1 ME 83/08
Umfang des Anspruchs auf Erschließung; Verpflichtung einer Gemeinde zur …
Ob sie hierzu auch gegen den Willen der Anlieger berechtigt wäre, weil die Grundstücke jenseits der Brücke nicht anderweitig erschlossen sind, bedarf hier keiner Entscheidung (zur "aufgedrängten" Baulast vgl.: Urt. d. Sen. v. 26.02.2002 - 9 LB 11/02 - n.v.;… OVG Rh-Pf, Urt. v. 25.6.1985 - 6 A 54/84 - AS 19, 420, 424; VGH Bad-Württ., Urt. v. 20.6.1985 - 2 S 1029/84 - VBlBW 1986, 225).