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   VGH Baden-Württemberg, 20.08.2015 - 2 S 2301/14   

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https://dejure.org/2015,34528
VGH Baden-Württemberg, 20.08.2015 - 2 S 2301/14 (https://dejure.org/2015,34528)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.08.2015 - 2 S 2301/14 (https://dejure.org/2015,34528)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. August 2015 - 2 S 2301/14 (https://dejure.org/2015,34528)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abstellen des Begriffs der beitragsfähigen Erschließungsanlage im landesrechtlichen Erschließungsbeitragsrecht auf eine "natürliche Betrachtungsweise"; Kriterien für die Bestimmung des Endpunkts einer beitragsfreien historischen Ortsstraße; Sonderfall einer ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 125 Abs 2 BauGB
    Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage; Abweichen von Erschließungsanlagenbegriff zugunsten der Anwohner; Kriterien für die Bestimmung des Endpunkts einer beitragsfreien historischen Ortsstraße; Sonderfall einer unselbständigen Stichstraße; Rechtsfolge der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abstellen des Begriffs der beitragsfähigen Erschließungsanlage im landesrechtlichen Erschließungsbeitragsrecht auf eine "natürliche Betrachtungsweise"; Kriterien für die Bestimmung des Endpunkts einer beitragsfreien historischen Ortsstraße; Sonderfall einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die beitragsfähige Erschließungsanlage - und die natürliche Betrachtungsweise

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 471
  • DÖV 2016, 306
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.1992 - 2 S 1524/92

    Berechnung des Erschließungsbeitrags für die Verlängerung einer bereits

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.08.2015 - 2 S 2301/14
    So hat der Senat etwa entschieden, dass es im Einzelfall gerechtfertigt sein kann, die Verlängerung einer bestehenden und erschließungsbeitragsrechtlich abgerechneten Anbaustraße um eine kurze Strecke, welche in eine neu hergestellte Anlage einmündet, als unselbständige Stichstraße zu behandeln, soweit deren Voraussetzungen im übrigen vorlägen (vgl. Senatsbeschluss vom 06.08.1992 - 2 S 1524/92 - juris).

    Der Senat erachtet die Vorteilslagen der betroffenen Anlieger bei Verlängerung einer - wie vorliegend - beitragsfreien Anlage und bei Verlängerung einer - wie im Senatsbeschluss vom 06.08.1992 (aaO) - bereits abgerechneten Anlage für vergleichbar.

  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 47.82

    Entstehung der Beitragspflicht für Erschließungsanlage; Nachträgliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.08.2015 - 2 S 2301/14
    Hieraus folgt für das Erschließungsbeitragsrecht einerseits, dass die Beitragspflicht bezogen auf die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage zu Lasten eines bevorteilten Grundstücks nur einmal entsteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.1983 - 8 C 47.82 u.a. - BVerwGE 68, 48, 53).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 13.94

    Umwandlung einer Außenbereichs in eine Anbaustraße - Anforderungen an die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.08.2015 - 2 S 2301/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist (sogar) eine nach dem Willen der Gemeinde endgültig hergestellte und ihre Aufgaben in vollem Maße erfüllende Außenbereichsstraße nach bauplanungsrechtlicher Einbeziehung in den Innenbereich unter dem Blickwinkel einer erschließungsbeitragsrechtlichen erstmaligen endgültigen Herstellung erneut anhand der satzungsrechtlichen Merkmalsregelung zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 10.10.1995 - 8 C 13./94 - NVwZ 1996, 799).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1990 - 2 S 354/90

    Inhaltlich hinreichende Bestimmtheit der Art der Beitragsforderung als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.08.2015 - 2 S 2301/14
    Fehlt die Angabe der abgerechneten Erschließungsanlage im Bescheid oder ist sie - wie vorliegend - fehlerhaft, so kann darin allenfalls ein Verstoß gegen § 121 Abs. 1 AO in Verb. mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 b KAG liegen, wonach ein schriftlicher Verwaltungsakt schriftlich zu begründen ist, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist (so st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 11.12.1990 - 2 S 354/90 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.1984 - 2 S 2437/82

    Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.08.2015 - 2 S 2301/14
    Andererseits setzt der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung nach ständiger Rechtsprechung des Senats zum Anschlussbeitragsrecht (vgl. Senatsurteil vom 27.09.1984 - 2 S 2437/82 -, ESVGH 35, 55) voraus, dass ein endgültiger Beitragsbescheid das abstrakte, auf die Entstehung einer einmaligen Beitragspflicht grundsätzlich beschränkte Beitragspflichtverhältnis konkretisiert hat (vgl. auch Senatsurteil vom 19.07.1990 - 2 S 412/90 - juris).
  • BVerwG, 14.02.1986 - 8 C 115.84

    Keine Erschließungsbeitragspflicht für Außenbereichsgrundstücke auch nicht im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.08.2015 - 2 S 2301/14
    Damit sind die Voraussetzungen des § 40 KAG nicht erfüllt und es fehlt hinsichtlich dieser Teilfläche mangels Bebaubarkeit auch an einem Erschlossensein i.S.v. § 39 Abs. 1 Satz 1 KAG (vgl. zur entsprechenden bundesrechtlichen Regelung BVerwG, Urteil vom 14.02.1986 - 8 C 115.84 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1990 - 2 S 412/90

    Konkretisierung des Beitragsschuldverhältnisses durch Beitragsbescheid -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.08.2015 - 2 S 2301/14
    Andererseits setzt der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung nach ständiger Rechtsprechung des Senats zum Anschlussbeitragsrecht (vgl. Senatsurteil vom 27.09.1984 - 2 S 2437/82 -, ESVGH 35, 55) voraus, dass ein endgültiger Beitragsbescheid das abstrakte, auf die Entstehung einer einmaligen Beitragspflicht grundsätzlich beschränkte Beitragspflichtverhältnis konkretisiert hat (vgl. auch Senatsurteil vom 19.07.1990 - 2 S 412/90 - juris).
  • BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Erhebung eines Teilbeitrags im Wege der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.08.2015 - 2 S 2301/14
    Zur Merkmalsregelung der Satzung hinzu kommt das auf die konkrete Einzelanlage bezogene Bauprogramm, welches bestimmt, welche flächenmäßigen Teileinrichtungen in welchem Umfang die Gesamtfläche der jeweiligen Straßen in Anspruch nehmen sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.01.1991 - 8 C 14.89 -, NVwZ 1992, 492, sowie Driehaus, aaO, § 11 Rn. 49).
  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87

    Berücksichtigung von Nutzungsbehinderungen durch öffentlich-rechtliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.08.2015 - 2 S 2301/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist einer eingeschränkten Nutzbarkeit eines Grundstücks - selbst wenn es sich um eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung handelt - regelmäßig nicht im Rahmen des Merkmals "erschlossen" durch eine Verminderung der Grundstücksfläche, sondern (nur) bei der Anwendung der satzungsmäßigen Verteilungsregelung Rechnung zu tragen, und dies allein dann, wenn das behinderte Nutzungsmaß eine Komponente des einschlägigen Verteilungsmaßstabs darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.02.1989 - 8 C 66.87 - BVerwGE 81, 251-258).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.1991 - 2 S 3365/89

    Erschließungsbeitrag: Umfang der Überprüfung durch das Gericht - Bezeichnung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.08.2015 - 2 S 2301/14
    Da die Erhebung von Erschließungsbeiträgen eine rechtlich gebundene Entscheidung ist, führt somit ein Begründungsmangel des Bescheids nicht zu dessen Aufhebung (vgl. Senatsurteil vom 11.07.1991 - 2 S 3365/89 - juris Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2002 - 2 S 2585/01

    Anbaustraße; Erschließungsaufwandsverteilung - Ortsdurchfahrt einer Landesstraße;

  • BVerwG, 04.09.2008 - 9 B 2.08

    Spruchreife; Verpflichtung zur Spruchreifmachung; Amtsermittlung;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2014 - 2 S 1215/13

    Bildung einer Abrechnungseinheit nach baden-württembergischen Landesrecht

  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 56.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1994 - 2 S 1287/93

    Erschließungsbeitrag: vorhandene Erschließungsanlage - Qualifizierung einer

  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße -

  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82

    Voraussetzungen für die Selbstständigkeit einer öffentlichen Verkehrsanlage -

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2018 - 2 S 1116/18

    Heranziehung zu Vorausleistungen; Hineinwachsen in die Eigenschaft einer

    a) Der Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat für das landesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht ausdrücklich angeschlossen hat (vgl. Senatsurteil vom 20.08.2015 - 2 S 2301/14 - juris und vom 14.04.2016 - 2 S 2252/15 -, juris), nicht ein Begriff des Erschließungs- oder Planungsrechts, sondern ein solcher des Erschließungsbeitragsrechts.

    Zwar hat der Senat bereits entschieden, dass er sich der zum bundesrechtlichen Erschließungsbeitragsrecht der §§ 127 ff. BauGB entwickelten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur natürlichen Betrachtungsweise des Erschließungsanlagenbegriffs auch für das landesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht anschließt, weil sich die Systematik des Erschließungsbeitragsrechtes nicht geändert hat (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.08.2015 - 2 S 2301/14 -, juris Rn. 21).

    Begrenzungen der natürlichen Betrachtungsweise bei Erschließungsanlagen können sich ansonsten lediglich aus der Beitragsfreiheit eines Teilstücks, also aus Rechtsgründen ergeben (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.8.2015 - 2 S 2301/14 -, juris Rn. 21).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2019 - 2 S 465/18

    Beitragsfähige Erschließungsanlage - vorhandene Straße - Abschnittsbildung -

    Der Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat für das landesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht ausdrücklich angeschlossen hat (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.08.2015 - 2 S 2301/14 - juris Rn. 20 f. und vom 14.04.2016 - 2 S 2252/15 - juris Rn. 19), nicht ein Begriff des Erschließungs- oder Planungsrechts, sondern ein solcher des Erschließungsbeitragsrechts (BVerwG, Urteil vom 15.02.1991 - 8 C 56.89 - juris Rn. 16).

    Rechtliche Gründe für eine Begrenzung der natürlichen Betrachtungsweise bei Erschließungsanlagen können sich grundsätzlich nur aus der Beitragsfreiheit eines Teilstücks ergeben (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.09.2018 - 2 S 1116/18 - juris Rn. 32 und Urteil vom 20.08.2015 - 2 S 2301/14 - juris Rn. 21).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2017 - 2 S 1946/16

    Erschließungsbeitrag: Abwägungsentscheidung der Gemeinde - im Siedlungsverfahren

    37 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urteil vom 20.08.2015 - 2 S 2301/14 -, juris) ist es bei einem Abwägungsbeschluss nach § 125 Abs. 2 BauGB in rechtlicher Hinsicht unbeachtlich, ob sich in den Akten eine vor Beginn der Baumaßnahmen niedergelegte schriftliche Festlegung des Ergebnisses der Abwägung nach § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB findet.

    Maßgeblich für die Prüfung ist insoweit zunächst die generell im Gemeindegebiet geltende Merkmalsregelung der Erschließungsbeitragssatzung (Senatsurteil vom 20.08.2015 - 2 S 2301/14 -, juris Rn. 32 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 2 S 620/16

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - zu den Rechtsfolgen einer

    Aus diesem Grundsatz folgt für das Erschließungsbeitragsrecht, dass die Beitragspflicht für ein Grundstück bezogen auf die erstmalige Herstellung einer bestimmten Erschließungsanlage nur einmal entsteht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.08.2015 - 2 S 2301/14 -, juris; Beschluss vom 18.08.2009 - 2 S 2337/08 -, juris; BVerwG, Urteil vom 26.09.1983 - 8 C 47.82 u.a. -, BVerwGE 68, 48).

    Nach § 113 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO müssen sie grundsätzlich selbst - ggf. mit Hilfestellung der beklagten Behörde - ermitteln und prüfen, ob ein Geldleistungsverwaltungsakt - u.U. mit anderer Begründung - ganz oder teilweise aufrecht erhalten bleiben kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.08.2015, a.a.O., Urteil vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 04.09.2008 - 9 B 2.08 -, juris; Urteil vom 18.11.2002 - 9 C 2.02 -, BVerwGE 117, 200).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2020 - 2 S 1486/19

    Kanalanschlussbeitragspflicht bei Außenbereichsgrundstück; Gebrauchsvorteil;

    Der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung ist somit verletzt, wenn auf denselben Vorteil bezogen bereits zuvor ein endgültiger Beitragsbescheid erlassen wurde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.08.2015 - 2 S 2301/14 - juris Rn. 36; Urteil vom 12.11.2009 - 2 S 434/07 - juris Rn. 56; Beschluss vom 18.08.2009, aaO juris Rn. 10; Gössl, Abwasserbeitrag und Wasserversorgungsbeitrag nach dem KAG Baden-Württemberg, Abschnitt II.2.5; Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, § 2 Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2022 - 2 S 595/22

    Festsetzung eines Erschließungsbeitrages; vorhandene Erschließungsanlage im

    Rechtliche Gründe für eine Begrenzung der Erschließungsanlage können sich auch aus der Beitragsfreiheit eines Teilstücks ergeben (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 55, vom 19.09.2018 - 2 S 1116/18 - juris Rn. 32 und vom 20.08.2015 - 2 S 2301/14 - juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2016 - 2 S 2252/15

    Erhebung einer Vorauszahlung auf einen Erschließungsbeitrag; Erwartung des

    Der Begriff der damit hier zugrunde zu legenden beitragsfähigen Erschließungsanlage ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat für das landesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht ausdrücklich angeschlossen hat (vgl. Senatsurteil vom 20.08.2015 - 2 S 2301/14 - juris) nicht ein Begriff des Erschließungs- oder Planungsrechts, sondern ein solcher des Erschließungsbeitragsrechts.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2022 - 2 S 3303/21

    Festsetzung von Erschließungsbeiträgen; historischen Ortsstraße in einem ehemals

    Das Vorhandensein einer historischen Ortsstraße hängt somit entscheidend von ihrer faktischen innerörtlichen Erschließungsfunktion ab, die durch den Baubestand repräsentiert wird, dem sie die erforderliche Zugänglichkeit vermittelt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.08.2015 - 2 S 2301/14 - juris Rn. 24, Urteil vom 14.12.2004 - 2 S 191/03 - juris Rn. 27).
  • VG Münster, 07.09.2023 - 3 K 2140/22

    Erschließungsanlage fertig gestellt: Planungsentscheidung kann nachgeholt werden!

    vgl. OVG Saarland, Urteil vom 27.9.1994 - 2 R 44/93 -, juris, Rdn. 48; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.8.2015 - 2 S 2301/14 -, juris, Rdn. 33, und Beschluss vom 18.12.2007 - 2 S 1657/06 -, juris, Rdn. 8; VG München, Urteil vom 27.10.2015 - M 2 K 15.237 -, juris, Rdn. 44.
  • VGH Bayern, 20.10.2022 - 6 CS 22.1804

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Erschließungsbeitragsbescheid

    Denn da es sich bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen um rechtlich gebundene Entscheidungen handelt, führte ein Begründungsmangel des Bescheids nicht zu dessen Aufhebung (VGH BW, U.v. 20.8.2015 - 2 S 2301/14 - juris Rn. 27).
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