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   VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 8 S 2801/08   

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VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 8 S 2801/08 (https://dejure.org/2010,3099)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.09.2010 - 8 S 2801/08 (https://dejure.org/2010,3099)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. September 2010 - 8 S 2801/08 (https://dejure.org/2010,3099)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Normenkotrollverfahren gegen Bebauungsplan - zum ordnungsgemäßen Hinweis iSd § 47 Abs 2a VwGO - zum Begriff der Stellungnahme nach § 3 Abs 2 S 1 BauGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines gegen einen Bebauungsplan gerichteten Normenkontrollantrags trotz verspäteter Geltendmachung von Einwendungen wegen missverständlichem Hinweis auf Rechtsbehelfe bei Auslegung des Bauplanungsentwurfs; Anforderungen an eine Ausgestaltung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines gegen einen Bebauungsplan gerichteten Normenkontrollantrags trotz verspäteter Geltendmachung von Einwendungen wegen missverständlichem Hinweis auf Rechtsbehelfe bei Auslegung des Bauplanungsentwurfs; Anforderungen an eine Ausgestaltung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 245 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2010 - 5 S 884/09

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 8 S 2801/08
    Hinsichtlich der Frage, wann eine umweltbezogene Stellungnahme wesentlich ist, steht der Gemeinde, wie sich aus dem Wortlaut des § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ("Einschätzung") ergibt, ein Einschätzungsspielraum zu, dessen Grenzen im Einzelnen noch nicht geklärt sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.2010 - 5 S 884/09 -, juris), was aber auch hier keiner abschließenden Entscheidung bedarf.

    Ob die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung deswegen nicht rechtmäßig war, weil sie entgegen § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB keine Angaben dazu enthielt, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.2010 - 5 S 884/09 -, juris), kann offen bleiben.

  • BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 25.08

    Vertrauensschutz vor Überplanung eines Grundstücks; Rechtswirkungen des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 8 S 2801/08
    Diese Mitteilung ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung des Bebauungsplans (BVerwG, Beschluss vom 03.12.2008 - 4 BN 25.08 -, BauR 2009, 609), weil sie nicht Teil der eigentlichen Normsetzung ist und nicht mehr die Beteiligung der Bürger am Verfahren betrifft (Senat, Beschluss vom 05.06.1996 - 8 S 487/96 -, VBlBW 1996, 376).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2005 - 1 KN 7/04

    Beachtlichkeit eines Verstoßes gegen eine Beteiligungsvorschrift bei einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 8 S 2801/08
    Soweit die Antragsteller eine fehlerhafte Mitteilung des Abwägungsergebnisses und damit einen Verstoß gegen § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB rügen, führte dieser, auch wenn er vorläge, nicht zu einer Unwirksamkeit des Plans (OVG Lüneburg, Urteil vom 17.02.2005 - 1 KN 7/04 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1996 - 8 S 487/96

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Mitteilungspflicht nach BauGB § 3 Abs 2 S 4

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 8 S 2801/08
    Diese Mitteilung ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung des Bebauungsplans (BVerwG, Beschluss vom 03.12.2008 - 4 BN 25.08 -, BauR 2009, 609), weil sie nicht Teil der eigentlichen Normsetzung ist und nicht mehr die Beteiligung der Bürger am Verfahren betrifft (Senat, Beschluss vom 05.06.1996 - 8 S 487/96 -, VBlBW 1996, 376).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2005 - 8 S 582/04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis und Anforderungen an die öffentliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 8 S 2801/08
    Die Konsequenzen dieses tatsächlichen Umstandes müssen ebenso wenig geklärt werden wie die Rechtsfrage, ob die zu den Anforderungen an die öffentliche Auslegung ergangene gefestigte Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (vgl. Senat, Urteil vom 02.05.2005 - 8 S 582/04 -, UPR 2005, 356 m.w.N.) aufgrund der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anforderungen an die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung (BVerwG, Urteil vom 29.01.2009 - 4 C 16.07 -, BVerwGE 133, 98) der Modifikation bedarf.
  • VGH Hessen, 18.09.1985 - 5 UE 584/85

    Klagefrist von 1 Jahr wegen unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 8 S 2801/08
    Die Verweisung auf die gesetzliche Bestimmung des § 47 Abs. 2 a VwGO reicht nicht aus, da sie den Rechtsschutzsuchenden zwingt, sich den Normtext zu beschaffen, um die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines späteren Normenkontrollantrags bestimmen zu können (vgl. - zur Rechtsbehelfsbelehrung nach § 58 Abs. 1 VwGO - VGH Kassel, Urteil vom 18.09.1985 - 5 UE 584/85 -, juris).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 8 S 2801/08
    Das folgt für die Antragstellerin zu 1 schon daraus, dass sie Eigentümerin eines Grundstücks im Plangebiet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.03.1998 - 4 CN 6.97 -, NVwZ 1998, 732).
  • BVerwG, 05.11.1999 - 4 CN 3.99

    Festsetzung einer anderen Nutzungsart für eine landwirtschaftlich genutzte Fläche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 8 S 2801/08
    Dem steht nicht entgegen, dass diese Rechtsposition allein schuldrechtlicher Natur ist, da abwägungserheblich auch ein derartiges privates Interesse sein kann, wenn es - wie hier - schutzwürdig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.11.1999 - 4 CN 3.99 -, BVerwGE 110, 36).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.2008 - 3 S 2016/07

    Präklusion im Baurecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 8 S 2801/08
    Die erhebliche Eingriffswirkung der zu einem Rechtsverlust führenden Vorschrift des § 47 Abs. 2 a VwGO erfordert namentlich im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) eine exakte Einhaltung der einschlägigen Verfahrensvorschriften (vgl. - zu § 55 Abs. 2 LBO - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.01.2008 - 3 S 2016/07 -, VBlBW 2008, 223).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2009 - 3 S 3013/08

    Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrages wegen formeller Präklusion bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 8 S 2801/08
    Eine Rechtsmittelbelehrung nach § 58 VwGO - und entsprechend der Hinweis nach § 47 Abs. 2 a VwGO - muss die gesetzlich erforderlichen Mindestangaben enthalten und darf nicht generell geeignet sein, die Einlegung eines Rechtsbehelfs zu erschweren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.11.2009 - 3 S 3013/08 -, juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren;

  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2018 - 5 S 2105/15

    Fortgeltung der Freistellung vom Biotopschutz - Auswirkungen von

    Das weite Begriffsverständnis ergibt sich aus den Zielen einer effektiven Öffentlichkeitsbeteiligung und der Transparenz der Planung, welche der gesetzlichen Pflicht zur Auslegung umweltbezogener Stellungnahmen zugrunde liegen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.9.2010 - 8 S 2801/08 - juris Rn. 38; SächsOVG, Urteil vom 9.3.2012 - 1 C 13/10 - juris Rn. 56).
  • OVG Sachsen, 20.03.2012 - 1 C 21/10

    Wirksamkeit des Bebauungsplans "Seepromenade Markkleeberg-Ost, 1. Änderung"

    Der Begriff der "umweltbezogenen Stellungnahme" in § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist richtlinienkonform weit auszulegen (wie VGH BW, NK-Urt. v. 20. September 2010 - 8 S 2801/08 -) und kann auch ein von der Gemeinde eingeholtes Gutachten über einen bodenmechanischen Standsicherheitsnachweis für ein Bebauungsplangebiet im Uferbereich eines gefluteten Tagebaurestlochs mit einer bergrechtlichen "Bauwarnung" umfassen.

    Als "umweltbezogene Stellungnahmen" kommen auch Gutachten und andere umweltbezogene Ausarbeitungen in Betracht, die eine Gemeinde in Vorbereitung ihrer Bauleitplanung hat erstellen lassen (ebenso VGH BW, NK-Urt. v. 20. September 2010 - 8 S 2801/08 -, juris Leitsatz 3 und Rn. 41 für ein gemeindliches Entwässerungskonzept; darauf verweisend NK-Urt. des Senats v. 9. März 2012 - 1 C 13/10 - im Parallelverfahren der dortigen Antragsteller).

    Vielmehr kommen auch Gutachten und andere umweltbezogene Ausarbeitungen in Betracht, die eine Gemeinde in Vorbereitung ihrer Bauleitplanung hat erstellen lassen (ebenso VGH BW, NK-Urt. v. 20. September 2010 - 8 S 2801/08 -, juris Leitsatz 3 und Rn. 41 für ein gemeindliches Entwässerungskonzept; zur Auslegung von Gutachten vgl. auch OVG NRW, NK-Urt. v. 13. März 2008 - 7 D 34/07.NE -, juris Rn. 68).

    Anders als das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (NK-Urt. v. 13. März 2008 - 7 D 34/07.NE -, juris; zustimmend Gatz a. a. O. Rn. 17; Krautzberger a. a. O. Rn. 35a) sieht der erkennende Senat keine gesetzliche Grundlage für die Beschränkung des gerichtlichen Prüfungsumfangs auf Fälle eines offensichtlichen Rechtsmissbrauchs (so im Ergebnis auch VGH BW, NK-Urt. v. 20. September 2010 - 8 S 2801/08 -, juris Rn. 37 ff.; den Prüfungsmaßstab offen lassend VGH BW, NK-Urt. v. 17. Juni 2010 - 5 S 884/09 -, juris Rn. 30).

  • OVG Sachsen, 09.03.2012 - 1 C 13/10

    Auslegung "umweltbezogener Stellungnahmen" bei einem Änderungsbebauungsplan

    Der Begriff der "umweltbezogenen Stellungnahme" in § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist richtlinienkonform weit auszulegen (wie VGH BW, NK-Urt. v. 20. September 2010 - 8 S 2801/08 -) und kann auch Gutachten umfassen, die eine Gemeinde im Zuge ihrer Bauleitplanung eingeholt hat.

    Der Begriff der "Stellungnahmen" i. S. v. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB sei mit dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (NK-Urt. v. 20. September 2010 - 8 S 2801/08 -, juris, für ein Entwässerungskonzept) weit auszulegen und umfasse auch umweltbezogene Gutachten.

    Vielmehr kommen auch Gutachten und andere umweltbezogene Ausarbeitungen in Betracht, die eine Gemeinde in Vorbereitung ihrer Bauleitplanung hat erstellen lassen (ebenso VGH BW, NK-Urt. v. 20. September 2010 - 8 S 2801/08 -, juris Leitsatz 3 und Rn. 41 für ein gemeindliches Entwässerungskonzept; zur Auslegung von Gutachten vgl. auch OVG NRW, NK-Urt. v. 13. März 2008 - 7 D 34/07.NE -, juris Rn. 68).

    Anders als das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen (NK-Urt. v. 13. März 2008 - 7 D 34/07.NE -, juris; zustimmend Gatz a. a. O. Rn. 17; Krautzberger a. a. O. Rn. 35a) sieht der erkennende Senat keine gesetzliche Grundlage für die Beschränkung des gerichtlichen Prüfungsumfangs auf Fälle eines offensichtlichen Rechtsmissbrauchs (so im Ergebnis auch VGH BW, NK-Urt. v. 20. September 2010 - 8 S 2801/08 -, juris Rn. 37 ff.; den Prüfungsmaßstab offen lassend VGH BW, NK- Urt. v. 17. Juni 2010 - 5 S 884/09 -, juris Rn. 30).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2014 - 3 S 2278/12

    Normenkontrolle: Präklusion von Rügen - Begriff "Baugebiet" - Festsetzung eines

    bis zum 21.2.2014 ausgelegten wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen (vgl. zum insoweit bestehenden Beurteilungsspielraum VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.9.2010 - 8 S 2801/08 - juris; Urt. v. 17.6.2010 - 5 S 884/09 - BauR 2011, 80), was der Antragsteller jedenfalls in der mündlichen Verhandlung nicht mehr angezweifelt hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 5 S 1444/10

    Bauleitplanung; großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Geräuschimmissionen durch Zu-

    Zwar könnte das schalltechnische Gutachten im Hinblick auf diesen Umstand möglicherweise als nicht vollständig ausgelegt anzusehen sein, doch wurde der Zweck der Auslegung, die Informationsmöglichkeiten der Bürger und die Transparenz der Planung zu verbessern (vgl. BT-Drucks. 15/2250, S. 43; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.09.2010 - 8 S 2801/08 -) dadurch auch nicht teilweise verfehlt.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2013 - 8 S 2145/12

    Bebauungsplan; Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung; Rügeverlust; konkrete

    Zudem sei die Belehrung über die Rechtsfolge nach § 47 Abs. 2a VwGO fehlerhaft; sie entspreche der vom Senat in seinem Urteil vom 20.09.2010 - 8 S 2801/08 - beanstandeten Belehrung.

    Unzutreffend ist der Einwand des Antragstellers, der Hinweis habe dem Wortlaut der Belehrung entsprochen, die der Senat in seinem Urteil vom 20.09.2010 - 8 S 2801/08 - (juris) als unrichtig beanstandet hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2014 - 2 D 87/13

    Regelung des Bedarfs an Wohnbauflächen in einem Bebauungsplan

    vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 20. März 2012- 1 C 21/10 -, BauR 2012, 1747 = juris Rn. 47; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20. September 2010 - 8 S 2801/08 -, juris Rn. 38 ff.
  • VG Stuttgart, 05.02.2013 - 2 K 287/12

    Abweichung von Zielen der Raumordnung; Vertretbarkeit

    Sofern dieses Gewerbegebiet - der Bebauungsplan "xxx" wurde vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wegen eines Verfahrensfehlers für unwirksam erklärt (VGH Bad-Württ., Urteil vom 20.09.2010, 8 S 2801/08 - DÖV 2011, 245) -, zu einem späteren Zeitpunkt bebaut werde, müssten neue Ausgleichsflächen bereitgestellt werden.
  • OVG Hamburg, 19.12.2012 - 2 E 11/11

    Präklusion trotz Berücksichtigung von Einwendungen im Planaufstellungsverfahren

    Insofern unterscheidet sich die von der Antragsgegnerin gewählte Formulierung inhaltlich wesentlich von derjenigen, die der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. September 2010 (DÖV 2011, 245) zugrunde lag.
  • VG Stuttgart, 30.06.2010 - 7 K 273/09

    Gegenstand des Bürgerentscheids

    Gegen den Bebauungsplan "Großer Forst I" ist beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein Normenkontrollverfahren anhängig (8 S 2801/08), über das noch nicht entschieden worden ist.
  • OVG Niedersachsen, 30.06.2021 - 1 KN 54/19

    Abwägung; Auslegung; Greifvogelzucht; Oberflächenentwässerung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2019 - 7 D 86/17

    Überprüfung eines Änderungsbebauungsplans mit Zweckbestimmung "Schule";

  • VG Osnabrück, 30.08.2022 - 3 A 143/20

    Auslegung umweltbezogener Stellungnahmen; Auslegungsbekanntmachung;

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