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   VGH Baden-Württemberg, 20.11.1972 - VI 168/72   

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https://dejure.org/1972,2418
VGH Baden-Württemberg, 20.11.1972 - VI 168/72 (https://dejure.org/1972,2418)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.11.1972 - VI 168/72 (https://dejure.org/1972,2418)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. November 1972 - VI 168/72 (https://dejure.org/1972,2418)
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Volltextveröffentlichung

  • buhev.de

    Abgrenzung von stehendem Gewerbe und Reisegewerbe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98

    Zu Handwerksleistungen im Reisegewerbe

    Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat 1972 noch verfassungskonform festgestellt, dass sich schon aus dem Begriff der Bestellung ergebe, dass die bestellte Leistung nicht sofort, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt erbracht werden soll (vgl. GewArch 1973, S. 159; ebenso Frotscher, in: Schmidt, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Besonderer Teil 1, 1995, § 1 IV Rn. 129; Tettinger/Wank, GewO, 6. Aufl. 1999, § 55 Rn. 36).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1995 - 14 S 3220/94

    Zum Begriff des Reisegewerbes - hier keine Reisegewerbekarte für Ausführung von

    Das Tatbestandsmerkmal des Anbietens einer Leistung in § 55 Abs. 1 Nr. 1 GewO setzt die Bereitschaft (und Fähigkeit) zur sofortigen Leistung voraus (VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 20.11.1972, GewArch 1973, 159; Schönleiter in Landmann/Rohmer, aaO, RdNr. 51 zu § 55; Stober in Friauf, GewO, RdNr. 54 zu § 55).

    Unabhängig hiervon und von der Frage, ob das Aufsuchen von Bestellungen auch die nachfolgende Ausführung einer Handwerkerleistung umfaßt (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 20.11.1972, aaO; Honig, aaO), dürfte jedenfalls die letzte Alternative des § 55 Abs. 1 Nr. 1 GewO im Fall des Antragstellers deshalb nicht erfüllt sein, weil wesentliche Tätigkeiten bei der Ausführung von Zimmererarbeiten und Holzbauarbeiten nicht außerhalb einer gewerblichen Niederlassung ausgeführt werden können.

    Unstreitig ist jedoch, daß die nachträgliche Leistungserbringung vom Aufsuchen von Bestellungen auf Leistungen dann nicht umfaßt ist, wenn sie nicht unter Wahrung der übrigen Voraussetzungen des § 55 GewO erfolgt (VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 20.11.1972, aaO), im Streitfall also nicht ausschließlich außerhalb der gewerblichen Niederlassung.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1995 - 14 S 1215/95

    Reisegewerbe: zum Anbieten einer Leistung/Soforterbringen im Falle des

    Die nachträgliche Ausführung eines Auftrags wird nicht von dem Begriff des Aufsuchens von Bestellungen auf Leistungen umfaßt (Änderung der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs, vgl Beschluß vom 20.11.1972 - VI 168/72 -, GewArch 1973, 159).

    Die gegenteilige Auffassung, wonach durch die letzte Alternative des § 55 Abs. 1 Nr. 1 GewO nicht nur das Aufsuchen der Bestellung, sondern auch deren Ausführung umfaßt wird (Beschluß vom 20.11.1972 - VI 168/72 - GewArch 1973, 159), gibt der erkennende Gerichtshof auf.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2014 - 11 B 10.14

    Visumfreie Einreise zum Zwecke der Dienstleistungserbringung durch türkischen

    Eine Leistung bietet derjenige an, der seine Bereitschaft zur sofortigen Leistungserbringung zum Ausdruck bringt (vgl. Ennuschat in Tettinger/Wank/ Ennuschat, GewO, 8. Aufl., § 55 GewO, Rz. 38, 43; VGH Mannheim, Beschluss vom 23. Januar 1995, - 14 S 3220/94 -, bei Juris, Rz. 7, m.w.N.; VGH Mannheim, Beschluss vom 20. November 1972 - VI 168/72 -, GewArch 1973, 159).
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