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   VGH Baden-Württemberg, 20.11.2020 - 1 S 3715/20   

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https://dejure.org/2020,39928
VGH Baden-Württemberg, 20.11.2020 - 1 S 3715/20 (https://dejure.org/2020,39928)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.11.2020 - 1 S 3715/20 (https://dejure.org/2020,39928)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. November 2020 - 1 S 3715/20 (https://dejure.org/2020,39928)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Demonstration zu Corona-Zeiten: Vollvisier statt Maske bei Attest - Corona-Virus

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auflage zum Tragen eines Plexiglas-Gesichtsschutzes bei Masken-Attest

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2020 - 1 S 3715/20
    Es umfasst zugleich ein Selbstbestimmungsrecht über die Durchführung der Versammlung als Aufzug, die Auswahl des Ortes und die Bestimmung der sonstigen Modalitäten der Versammlung (vgl. BVerfGE 69, 315, 343, 355 ff.; 128, 226, 250 f.; Kammerbeschl. v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 16), mithin auch die Entscheidung darüber, in welcher Form man an der Versammlung teilnehmen will.
  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2020 - 1 S 3715/20
    Es umfasst zugleich ein Selbstbestimmungsrecht über die Durchführung der Versammlung als Aufzug, die Auswahl des Ortes und die Bestimmung der sonstigen Modalitäten der Versammlung (vgl. BVerfGE 69, 315, 343, 355 ff.; 128, 226, 250 f.; Kammerbeschl. v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 16), mithin auch die Entscheidung darüber, in welcher Form man an der Versammlung teilnehmen will.
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2020 - 1 S 3715/20
    Es umfasst zugleich ein Selbstbestimmungsrecht über die Durchführung der Versammlung als Aufzug, die Auswahl des Ortes und die Bestimmung der sonstigen Modalitäten der Versammlung (vgl. BVerfGE 69, 315, 343, 355 ff.; 128, 226, 250 f.; Kammerbeschl. v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 16), mithin auch die Entscheidung darüber, in welcher Form man an der Versammlung teilnehmen will.
  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2020 - 1 S 3715/20
    Die Bewertung der gegenläufigen Interessen und ihrer Abwägung mit dem Versammlungsinteresse liegt bei der Behörde (BVerfG, Beschl. v. 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01 - NJW 2001, 1407), die insoweit uneingeschränkt der gerichtlichen Kontrolle nach Art. 19 Abs. 4 GG unterliegt.
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