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   VGH Baden-Württemberg, 21.03.2006 - 8 S 1056/05   

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https://dejure.org/2006,5770
VGH Baden-Württemberg, 21.03.2006 - 8 S 1056/05 (https://dejure.org/2006,5770)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.03.2006 - 8 S 1056/05 (https://dejure.org/2006,5770)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. März 2006 - 8 S 1056/05 (https://dejure.org/2006,5770)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Rechtswidrige Beseitigungsanordnung hinsichtlich eines im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung errichteten Balkonanbaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeitsverlagerung auf die höhere Baurechtsbehörde bei der Beurteilung baulicher Maßnahmen einer Gemeinde; Entscheidung der Baurechtsbehörde über Einwendungen der Gemeinde selbst gegen bauliche Maßnahmen; Verhinderung des Anscheins von Parteilichkeit der ...

  • Judicialis

    BauGB § 172 Abs. 1; ; BauGB § 173 Abs. 1; ; LBO § 48 Abs. 2 Satz 1; ; LBO § 111 Abs. 2 Nr. 1 (F. 1972)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonstiges Verwaltungshandeln, Baurecht Verwaltungsverfahren, Baurecht Verfahrensfreiheit, Bauordnungsrecht - Sachliche Zuständigkeit, Baurechtsbehörde, Zuständigkeits-Verlagerung, Interessenkonflikt, Parteilichkeit, Einwendung, Bauvorhaben, Zivilrechtliches Abwehrrecht, ...

  • rechtsportal.de

    Sonstiges Verwaltungshandeln, Baurecht Verwaltungsverfahren, Baurecht Verfahrensfreiheit, Bauordnungsrecht - Sachliche Zuständigkeit, Baurechtsbehörde, Zuständigkeits-Verlagerung, Interessenkonflikt, Parteilichkeit, Einwendung, Bauvorhaben, Zivilrechtliches Abwehrrecht, ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sachliche Zuständigkeit bei Interessenkonflikt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 153
  • DÖV 2007, 569
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.1999 - 3 S 718/99

    Sachliche Zuständigkeit bei Interessenkonflikt; Ausnutzungsfrist für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2006 - 8 S 1056/05
    Die Vorschrift des § 48 Abs. 2 Satz 1 LBO ist nicht nur im Baugenehmigungsverfahren, sondern auch dann anwendbar, wenn die Baurechtsbehörde über einen Antrag auf baurechtliches Einschreiten entscheiden muss, der gegen ein Vorhaben der Gemeinde gerichtet ist (wie VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 29.3.1999 - 3 S 718/99 -, VBlBW 1999, 309) oder der von der Gemeinde selbst unter Berufung auf nachbarliche Rechte gestellt wird.

    Dies hat der erkennende Gerichtshof für die Alternative 1 bereits in einem Fall entschieden, in dem ein Nachbar das "baupolizeiliche Einschreiten" der Baurechtsbehörde gegen bauliche Maßnahmen der Gemeinde beantragt hat (vgl. Beschluss vom 29.03.1999 - 3 S 718/99 -, VBlBW 1999, 309).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1975 - I 865/74
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2006 - 8 S 1056/05
    Solche die Baurechtsbehörde bindenden "Einwendungen" sind insbesondere behördeninterne Mitwirkungsakte wie - im Falle der Alternative 1 des § 48 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz LBO - die Versagung der denkmalschutzrechtlichen Zustimmung zu einer baulichen Maßnahme der Gemeinde nach § 7 Abs. 3 DSchG (anderer Auffassung noch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.10.1975 - I 865/74 -, ESVGH 26, 105) oder - im Falle der Alternative 2 - die Versagung des Einvernehmens nach § 36 BauGB durch die Gemeinde.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1996 - 8 S 1725/96

    Zuständigkeit der nächsthöheren Baurechtsbehörde, wenn die Gemeinde als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2006 - 8 S 1056/05
    Das ist nicht der Fall, soweit einem Vorhaben nur zivilrechtliche Ansprüche oder Abwehrrechte entgegengehalten werden, weil baurechtliche Entscheidungen unbeschadet solcher privater Rechte ergehen (vgl. § 58 Abs. 3 LBO für die Baugenehmigung; vgl. dazu Urteil des Senats vom 12.12.1996 - 8 S 1725/96 -, NVwZ 1998, 652).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2004 - 10 S 2237/02

    Zur Rechtmäßigkeit einer landesrechtlichen und über die Anforderungen nach dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2006 - 8 S 1056/05
    Eine Rechtsnorm tritt nicht automatisch in jedem Fall außer Kraft, wenn die Ermächtigungsgrundlage aufgehoben wird, sondern nur dann, wenn dies der Wille des Gesetzgebers ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.01.2004 - 10 S 2237/02 -, BauR 2004, 979; Sauter, LBO, 3. Aufl., Bd. 2, § 74 RdNr. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1998 - 8 S 2755/98

    Zuständigkeiten im Baugenehmigungsverfahren: Zuständigkeitsverlagerung von der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2006 - 8 S 1056/05
    Eine Zuständigkeitsverlagerung ist demnach nicht für alle Fälle von Interessenkollisionen vorgeschrieben, denen die Baurechtsbehörde einer Gemeinde bei der Beurteilung baulicher Maßnahmen ausgesetzt sein kann, etwa wenn die Baurechtsbehörde der Gemeinde über ein Bauvorhaben derselben befinden muss (so bereits Beschluss des Senats vom 10.11.1998 - 8 S 2755/98 - , VBlBW 1999, 140).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1998 - 5 S 1548/98

    Zuständigkeitsverlagerung auf die nächsthöhere Baurechtsbehörde bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2006 - 8 S 1056/05
    Es soll verhindert werden, dass die gemeindlichen Baurechtsbehörden über Einwendungen entscheiden müssen, die gegen ein Bauvorhaben der Gemeinde gerichtet sind oder die von der Gemeinde selbst gegen ein Vorhaben erhoben werden, um insoweit jeden Anschein von Parteilichkeit auszuschließen (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.12.1998 - 5 S 1548/98 - BRS 60 Nr. 146; Busch/Hager u.a., Das Neue Baurecht in Baden-Württemberg, Bd. 4, § 48 RdNr. 20; Schlotterbeck/von Arnim/Hager, LBO für Baden-Württemberg, 5. Aufl., § 48 RdNr. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2019 - 5 S 2487/18

    Örtliche Bauvorschriften und Nachbarschutz bei der Bestimmung von Grenzabständen;

    Ein solches Außerkrafttreten setzt vielmehr einen dahingehenden Willen des Gesetzgebers voraus (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.1.2004 - 10 S 2237/02 - NVwZ-RR 2004, 825, juris Rn. 23; Sauter, LBO, 74 Rn. 5) oder eine Normkollision voraus (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 21.8.1975 - III S 971/74 - Urteilsumdruck S. 12, und vom 21.3.2006 - 8 S 1056/05 - Urteilsumdruck S. 12 f.; Beschluss vom 25.2.2010 - 8 S 2822/09 - ESVGH 60, 200, juris Rn. 7 f.).
  • VG Karlsruhe, 15.06.2023 - 2 K 1405/23

    Nachbarklage gegen die Vollziehung einer durch das Landratsamt erteilten

    Nach dem Sinn und Zweck des § 48 Abs. 2 Satz 1 LBO, den Anschein von Parteilichkeit der (gemeindlichen) Baurechtsbehörde bei der Entscheidung über Einwendungen zu verhindern (ausführlich hierzu VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 21.03.2006 - 8 S 1056/05 -, BRS 70 Nr. 194 (2006) = juris Rn. 21 ff. m.w.N.), liegt im Falle der Entscheidung eines Landratsamts als unterer Baurechtsbehörde über einen ebenfalls durch das Landratsamt gestellten Bauantrag, zu dem Einwendungen erhoben wurden, keine planwidrige Unvollständigkeit vor, da sich die nach dem Wortlaut abschließende Regelung des § 48 Abs. 2 Satz 1 LBO in dessen Sinn und Zweck widerspiegelt.
  • VGH Bayern, 28.03.2007 - 1 CS 06.3006

    Nutzungsuntersagung als milderes Mittel

    Eine Beseitigungsanordnung ergeht - wie andere baurechtliche Entscheidungen (zur Baugenehmigung vgl. Art. 72 Abs. 4 BayBO) - unbeschadet der privaten Rechte Dritter (vgl. BayVGH vom 14.2.2007 - 1 C 07.23; VGH BW vom 21.3.2006 - 8 S 1056/05 - Juris).
  • VG Düsseldorf, 02.07.2020 - 11 K 5692/19

    Parteifähigkeit; Insolvenz; Liquidationsgesellschaft; Erhaltungs- und

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. März 2006 - 8 S 1056/05 -, juris, Rn. 24; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10. September 2015 - 1 LA 90/15 -, juris, Rn. 21.
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