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   VGH Baden-Württemberg, 21.03.2013 - 12 S 1188/12   

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https://dejure.org/2013,6822
VGH Baden-Württemberg, 21.03.2013 - 12 S 1188/12 (https://dejure.org/2013,6822)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.03.2013 - 12 S 1188/12 (https://dejure.org/2013,6822)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. März 2013 - 12 S 1188/12 (https://dejure.org/2013,6822)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ende der übernommenen Verpflichtung zur Tragung der Kosten für den Lebensunterhalt durch ein Asylgesuch des durch eine Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG Begünstigten

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, AufenthG § 68, AsylVfG § 55, AsylbLG § 8
    Verpflichtungserklärung, Visum, Visumserteilung, Asylantrag, Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Kosten für den Lebensunterhalt, Kosten des Lebensunterhalts, Lebensunterhalt, Sicherung des Lebensunterhalts, Besuchsvisum, Aufenthaltserlaubnis ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 28 Abs 1 S 1 Nr 3 AufenthG 2004, § 68 AufenthG 2004, § 55 AsylVfG 1992, § 8 AsylbLG
    Inanspruchnahme aus Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG 2004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 69; AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
    Ende der übernommenen Verpflichtung zur Tragung der Kosten für den Lebensunterhalt durch ein Asylgesuch des durch eine Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG Begünstigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2013, 348
  • DÖV 2013, 612 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Freiburg, 19.04.2012 - 4 K 1626/11

    Dauer und Reichweite einer Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG 2004

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2013 - 12 S 1188/12
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 19. April 2012 - 4 K 1626/11 - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 19.04.2012 - 4 K 1626/11 - wies das Verwaltungsgericht Freiburg die gegen den Erstattungsbescheid des Landratsamts Konstanz vom 31.03.2011 und dessen Widerspruchsbescheid vom 19.07.2011 gerichtete Anfechtungsklage des Klägers ab.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 19. April 2012 - 4 K 1626/11 - zu ändern sowie den Bescheid des Beklagten vom 31. März 2011 und dessen Widerspruchsbescheid vom 19. Juli 2011 aufzuheben.

  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß §

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2013 - 12 S 1188/12
    Bei Berücksichtigung der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.11.1998 - 1 C 33.97 - ergebe sich entsprechend den allgemeinen Regeln der §§ 133, 157 BGB zur Auslegung der Verpflichtungserklärung keine Beschränkung auf die Zeiten der Geltungsdauer des der Schwester des Klägers erteilten Besuchsvisums.

    Denn nur eine rechtmäßige Leistungsgewährung ist dazu geeignet, eine Erstattungspflicht auf der Grundlage einer Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG auszulösen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.1998 - 1 C 33.97 - BVerwGE 108, 1).

  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 14.97

    Arbeitsplatz; Aussetzung der Entscheidung; Assoziationsratsbeschluß;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2013 - 12 S 1188/12
    Soweit die Gegenauffassung darauf abstellt, wegen der Verknüpfung mit dem für den Aufenthaltstitel maßgeblichen materiellen Recht ende die Wirksamkeit einer zunächst nicht zu beanstandenden Verpflichtungserklärung dann, wenn die Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels nicht mehr von einer bestehenden Sicherung des Lebensunterhalts abhängig gemacht werden dürfe und der Ausländer später in einer unbedingte Anspruchsposition hinsichtlich eines Aufenthaltstitels hineinwachse (vgl. etwa Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Komm., Stand März 2012, § 68 AufenthG RdNr. 5), lässt sie unberücksichtigt, dass auch bei dem Vorliegen einer sog. "unbedingten Anspruchsposition" eine solche von dem Ausländer zunächst - im Wege eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - geltend zu machen ist, die (etwaigen sonstigen) Anspruchsvoraussetzungen sodann von der zuständigen Ausländerbehörde im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens zu prüfen sind und schließlich die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - jedenfalls in der Regel (vgl. zur ausnahmsweisen rückwirkenden Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis BVerwG, Urteil vom 29.09.1998 - 1 C 14.97 -, NVwZ 1999, 306) - erst zu dem Zeitpunkt des entsprechenden stattgebenden Bescheids erfolgt.
  • SG Dortmund, 11.05.2011 - S 47 AY 58/11

    Eilrechtsschutz für Asylbewerberin in Hamm

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2013 - 12 S 1188/12
    Indes erfordert § 8 Abs. 1 S. 1 AsylbLG, dass der Lebensunterhalt aufgrund der Verpflichtung nach § 68 AufenthG auch tatsächlich gedeckt worden ist (vgl. Scheider in GK-AsylbLG, Stand Januar 2013, RN 17, 18, 26; Groth in JurisPK-SGB XII, § 8 AsylbLG RN 17; VG Karlsruhe, Beschl. v. 18.3.2002 - 8 K 521/02 - InfAuslR 2003, 113; SG Dortmund, Beschl. v. 11.5.2011 - S 47 AY 58/11 - SAR 2011, 106 m. w. N. aus der Kommentarliteratur), was in dem hier zu entscheidenden Fall für den vorliegend maßgeblichen Zeitraum ab der Asylantragstellung der Schwester des Klägers von diesem nicht geltend gemacht worden und für den Senat auch nicht ersichtlich ist.
  • VG Karlsruhe, 18.03.2002 - 8 K 521/02

    Haftung für Lebensunterhalt eines Ausländers: Verpflichtungserklärung und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2013 - 12 S 1188/12
    Indes erfordert § 8 Abs. 1 S. 1 AsylbLG, dass der Lebensunterhalt aufgrund der Verpflichtung nach § 68 AufenthG auch tatsächlich gedeckt worden ist (vgl. Scheider in GK-AsylbLG, Stand Januar 2013, RN 17, 18, 26; Groth in JurisPK-SGB XII, § 8 AsylbLG RN 17; VG Karlsruhe, Beschl. v. 18.3.2002 - 8 K 521/02 - InfAuslR 2003, 113; SG Dortmund, Beschl. v. 11.5.2011 - S 47 AY 58/11 - SAR 2011, 106 m. w. N. aus der Kommentarliteratur), was in dem hier zu entscheidenden Fall für den vorliegend maßgeblichen Zeitraum ab der Asylantragstellung der Schwester des Klägers von diesem nicht geltend gemacht worden und für den Senat auch nicht ersichtlich ist.
  • VG Münster, 14.06.2012 - 8 K 2632/10

    Verpflichtungserklärung Aufenthaltstitel Aufenthaltsgestattung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2013 - 12 S 1188/12
    28 b) Dass die Stellung eines Asylantrags nicht per se einer nach § 68 Abs. 1 AufenthG abgegebenen Verpflichtung ein Ende setzt (vgl. dazu ergänzend VG Trier, Urteil vom 05.06.2012 - 1 K 1591/11 -, juris, sowie auch unter Berücksichtigung von Art. 13 Abs. 4 der Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27.01.2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedsstaaten VG Münster, Urteil vom 14.06.2012 - 8 K 2632/10 - juris), entspricht jedenfalls dem Willen des Bundesgesetzgebers, wie er in der Bestimmung des § 8 Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG - seinen Ausdruck gefunden hat.
  • VG Trier, 05.06.2012 - 1 K 1591/11

    Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers; Ablauf eines Visums;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.2013 - 12 S 1188/12
    28 b) Dass die Stellung eines Asylantrags nicht per se einer nach § 68 Abs. 1 AufenthG abgegebenen Verpflichtung ein Ende setzt (vgl. dazu ergänzend VG Trier, Urteil vom 05.06.2012 - 1 K 1591/11 -, juris, sowie auch unter Berücksichtigung von Art. 13 Abs. 4 der Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27.01.2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedsstaaten VG Münster, Urteil vom 14.06.2012 - 8 K 2632/10 - juris), entspricht jedenfalls dem Willen des Bundesgesetzgebers, wie er in der Bestimmung des § 8 Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG - seinen Ausdruck gefunden hat.
  • BVerwG, 13.02.2014 - 1 C 4.13

    Asylbewerber; Asylverfahren; atypischer Fall; Auslegung; Bedürftigkeit;

    2.1 Der Senat folgt der Auffassung des Berufungsgerichts, die Asylantragstellung durch den in der Verpflichtungserklärung genannten Ausländer hindere nicht die Inanspruchnahme des Garantiegebers (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 21. März 2013 - 12 S 1188/12 -, VBlBW 2013, 348; BayLSG, Beschluss vom 12. November 2008 - L 11 B 845/08 AY -, FEVS 60, 427; a.A. BayVGH, Urteil vom 3. März 1998 - 12 B 96.3002 - ).
  • OVG Niedersachsen, 05.07.2013 - 4 LC 317/11

    Haftung für den Lebensunterhalt eines Ausländers nach § 68 AufenthG

    Die Regelung des § 8 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG setzt daher zwingend voraus, dass mit der Stellung eines Asylantrags, der einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auslösen kann, eine nach § 68 Abs. 1 Satz 1 AufenthG abgegebene Verpflichtung nicht endet, da ansonsten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch im Fall von Verpflichtungserklärungen nach § 68 Abs. 1 AufenthG zu erbringen wären (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 21.3.2013 - 12 S 1188/12 -).
  • OVG Hamburg, 09.10.2023 - 6 Bf 178/22

    Ausländerrechtliche Verpflichtungserklärung; Auslegung; Erstattung der

    Eine Vorverlegung des Endes der Zahlungsverpflichtung etwa bereits auf den Zeitpunkt eines "Hineinwachsens in eine Anspruchsposition", auf den Zeitpunkt des Entstehens des materiellen Erteilungsanspruchs oder auf den Zeitpunkt der Stellung des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist rechtlich nicht geboten (OVG Hamburg, Beschl. v. 5.4.2022, 6 Bf 70/21.Z, n. v., S. 8 BA; VGH Mannheim, Urt. v. 21.3.2013, 12 S 1188/12, VBlBW 2013, 348, juris Rn. 31; Hailbronner, AuslR, 130. Aktualisierung Juni 2023, § 68 AufenthG Rn. 19a; a. A. bei ungeachtet einer Lebensunterhaltssicherung zu erteilenden Aufenthaltstiteln: Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, Werkstand: August 2023, § 68 AufenthG Rn. 25).

    Der Verpflichtete ist nämlich in das Rechtsverhältnis zwischen öffentlicher Stelle und Leistungsempfänger nicht einbezogen (vgl. zu § 84 Abs. 1 AuslG: BVerwG, Urt. v. 24.11.1998, 1 C 33.97, BVerwGE 108, 1, juris Rn. 55; s. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 9.2.2022, 13 LB 322/21, juris Rn. 38; VGH Mannheim, Urt. v. 21.3.2013, 12 S 1188/12, VBlBW 2013, 348, juris Rn. 29; Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, Werkstand: August 2023, § 68 AufenthG Rn. 50; Hailbronner, AuslR, 130. Aktualisierung Juni 2023, § 68 AufenthG Rn. 31; Dollinger in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 14. Aufl. 2022, § 68 AufenthG Rn. 23; einschränkend in einem Sonderfall: VGH München, Beschl. v. 22.2.2008, 19 C 07.2884, juris Rn. 25).

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2013 - 4 LB 14/12

    Ausländerrechtliche Verpflichtungserklärung; Wechsel des Aufenthaltszwecks nach

    Soweit für die Beendigung des Gültigkeitszeitraumes einer Verpflichtungserklärung aufgrund des Wechsels des Aufenthaltszwecks des betreffenden Ausländers gefordert wird, dass der neue Aufenthaltszweck aufenthaltsrechtlich anerkannt worden sein muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1998, a.a.O. Juris Rn. 34; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 21.03.2013 - 12 S 1188/12 -, Juris Rn. 31) und deshalb nicht allein das Hineinwachsen in eine materiell-rechtliche Anspruchsposition maßgeblich sein könne, weil dem Erfordernis eines Antrages auf Erteilung eines Aufenthaltstitels und eines diesbezüglichen Verwaltungsverfahrens Rechnung zu tragen sei (VGH-Baden-Württemberg, a.a.O. m.w.N., entgegen Funke-Kaiser, in: GK zum AufenthG, § 68 Rn. 5, 22), so waren auch diese Voraussetzungen im Falle von Frau C. erfüllt.
  • VG Stuttgart, 02.05.2022 - 4 K 1716/20

    Aufenthaltsrechtliche Verpflichtungserklärung; Erlass eines eine allgemeine

    Die die Stellung eines Asylantrags durch den D. während dieses Aufenthalts führte dabei nicht zum Ende der übernommenen Verpflichtung zur Tragung der Kosten für den Lebensunterhalt (vgl. hierzu nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.2013 - 12 S 1188/12 -, juris Rn. 28 und BVerwG, Urteil vom 13.02.2014 - 1 C 4.13 -, BVerwGE 149, 65-74, juris Rn. 12).
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