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   VGH Baden-Württemberg, 21.04.1986 - 1 S 650/85   

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VGH Baden-Württemberg, 21.04.1986 - 1 S 650/85 (https://dejure.org/1986,3057)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.04.1986 - 1 S 650/85 (https://dejure.org/1986,3057)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. April 1986 - 1 S 650/85 (https://dejure.org/1986,3057)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1986, 305
  • DÖV 1986, 881
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.1986 - 1 S 650/85
    Auf diesem Auflösungstatbestand beruhte die Maßnahme, die zu dem Zweck erging, die Zufahrt zu dem militärischen Gelände zu ermöglichen; es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob auch der Verstoß gegen die Anmeldepflicht (§§ 15 Abs. 2, 14 VersG ) die Auflösung zugelassen hätte (vgl. hierzu BVerfG, NJW 1985, 2395 [2397]).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1986 - 1 S 2654/85

    Kosten für Polizeieinsatz bei Auflösung einer Blockadedemonstration

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.1986 - 1 S 650/85
    Wie der Senat in seinem Urteil v. 20.3.1986 Ä 1 S 2654/85 [ESVGH 36, 217] Ä im einzelnen dargelegt hat, darf eine Gebühr nach § 71VwVGKO nur verlangt werden, wenn die Anwendung unmittelbaren Zwangs rechtmäßig war; sofern sämtliche Verwaltungsakte, die den umstrittenen Kostenersatzanspruch bedingen, infolge Erledigung keine Bestandskraft erlangt haben und ihre Rechtmäßigkeit erstmals im Rechtsstreit um die Vollstreckungskosten zur Prüfung steht, erstreckt sich die gebotene gerichtliche Kontrolle nicht nur auf die Wahrung der Vollstreckungsvoraussetzungen, sondern auch auf die Rechtmäßigkeit der vollstreckten Grundverfügung.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2021 - 1 S 803/19

    Auflösung einer Blockadeversammlung anlässlich eines AfD-Parteitags;

    bbb) Der Anwendungsbereich des Versammlungsgesetzes umfasst auch die unfriedliche Versammlung; denn auch eine unfriedliche Versammlung, die nicht den grundrechtlichen Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG genießt, ist eine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes (vgl. Senat, Urt. v. 21.04.1986 - 1 S 650/86 -, VBlBW 1986, 305; BVerwG, Beschl. v. 14.01.1987 - 1 B 219/86 -, juris Rn. 10; SaarlOVG, Urt. v. 27.10.1988 - 1 R 169/86 -, juris Rn. 29; OVG Bremen, Urt. v. 04.11.1986 - 1 BA 15/86 -, NVwZ 1987, 235 ; Dürig-Friedl/Enders/Dürig-Friedl, VersammlG § 15 Rn. 7; Lux, in: Peters/Janz, Handbuch Versammlungsrecht, 2. Aufl. 2021, D Rn. 23).
  • OVG Bremen, 04.11.1986 - 1 BA 15/86

    Platzverweis bei Sitzblockade - § 15 VersG, Spezialität gegenüber allgemeinem

    Auch der VGH Bad.-Württ. hat in den Urteilen v. 20.3.1986 ( 1 S 2654/85 = VBlBW 1986, S. 299) und v. 21.4.1986 (1 S 650/85 = VBlBW 1986, S. 305) Sitzblockaden auf Zufahrten zu militärischen Einrichtungen als Versammlungen im Sinn des § 1 VersG gewertet.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.1986 - 1 S 3241/85

    Rechtswidrigkeit der Inanspruchnahme des Nichtstörers bei Gegendemonstration

    Unter der - vom Standpunkt des Bekl. aus ohne weiteres erfüllten - Voraussetzung, daß nach den erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit durch die Protestkundgebung unmittelbar gefährdet war, weil Ausschreitungen einzelner Gegendemonstranten gegen die Veranstaltung des Kl. nicht auszuschließen waren, waren in erster Linie der Erlaß von Auflagen wie etwa räumliche Beschränkungen, die Auflösung der Gegendemonstration oder auch - als ultima ratio - ein vorbeugendes Versammlungsverbot nebst Platzverweis in Betracht zu ziehen (§§ 15, 18 Abs. 1, 13 Abs. 2 VersG; s. dazu Urt. d. Senats v. 21.4.1986, VBlBW 1986, 305 [306]).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1989 - 1 S 799/89

    Zur Erstattung von Kraftfahrzeugkosten nach Auflösung einer Blockadedemonstration

    Der Kostenbescheid beruht auf den §§ 7 bis 9 der Vollstreckungskostenordnung (LVwVGKO) vom 2. Juli 1974 (GBl. S. 229) in der Fassung der Änderungsverordnung vom 18. Juli 1985 (GBl. S. 222), die aufgrund der gesetzlichen Ermächtigung in § 35 Abs. 4 PolG in Verbindung mit § 31 Abs. 3 LVwVG erlassen wurden und nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 20.3.1986, ESVGH 36, 271; Urt. v. 21.4.1986, VBlBW 1986, 305) rechtlichen Bedenken nicht begegnen.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1989 - 1 S 3448/88

    Kein Versammlungsverbot gegenüber Nichtstörer

    Der Polizei stand nicht nur die Möglichkeit eines vorbeugenden Versammlungsverbots offen, sondern sie hatte, wenn sich dieses nicht als ausreichend erweisen sollte, die Befugnis zur Auflösung der Versammlung und zum Erlaß eines Platzverweises (§§ 15 Abs. 3, 18 Abs. 1, 13 Abs. 2 VersammlG; vgl. dazu Urteil des Senats vom 21.4.1986, VBlBW 1986, 305 und Urteil vom 28.8.1986, aaO).
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