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   VGH Baden-Württemberg, 21.04.2005 - 5 S 1423/04   

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https://dejure.org/2005,19495
VGH Baden-Württemberg, 21.04.2005 - 5 S 1423/04 (https://dejure.org/2005,19495)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.04.2005 - 5 S 1423/04 (https://dejure.org/2005,19495)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. April 2005 - 5 S 1423/04 (https://dejure.org/2005,19495)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Eisenbahnanlage; barrierefreier Zugang für Behinderte; Verbandsfeststellungsklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnugn (EBO) durch eine Plangenehmigung für den Rückbau und Neubau von Bahnsteigen ; Notwendigkeit der Gewährleistung der Benutzung der Bahnanlagen und Fahrzeuge durch Behinderte und alte Menschen sowie Kinder und sonstige ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2000 - 5 S 1712/99

    Änderung der Plangenehmigung für den Neubau eines Außenbahnsteigs eines Bahnhofs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2005 - 5 S 1423/04
    Dass § 2 Abs. 3 Satz 1 EBO unmittelbar Anforderungen an Bahnanlagen und Fahrzeuge stellt, ist schließlich auch nicht deshalb zweifelhaft, weil die Vorschrift mit dem allgemein gehaltenen Verweis auf "die Vorschriften dieser Verordnung", also der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, als unbestimmt erscheint (vgl. Senatsurt. v. 12.05.2000 - 5 S 1712/99 - VBlBW 2000, 426).

    Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, dass das Eisenbahn-Bundesamt nach den Angaben seiner Vertreterin in der mündlichen Verhandlung in ständiger Praxis aus § 2 Abs. 3 EBO solche Anforderungen ableitet, dabei - wie die Beigeladene - typisierend den Bedarf nach der Zahl der Reisenden (1000 je Tag und Station) ermittelt, aber auch Besonderheiten berücksichtigen will (vgl. auch Senatsurt. v. 12.05.2000 - 5 S 1712/99 -), dass die Beigeladene in der Praxis bereit ist, dem Ziel eines barrierefreien Bahnbetriebs in diesem Rahmen, wenn auch ohne Berücksichtigung von Besonderheiten, zu entsprechen und dass in der eisenbahnrechtlichen Literatur ausgeführt wird, § 2 Abs. 3 EBO werde etwa mit behinderten- und rollstuhlgerechten Toiletten in modernen Fernreisezügen (vgl. Kunz, Eisenbahnrecht, Stand 2001, S. 63 zu § 2 Abs. 3 EBO) oder mit Fahrstühlen und Rampen als Bahnsteigzugang entsprochen (Pätzold/Wittenberg/Heinrichs/Mittmann, EBO, 4. Aufl. 2001, zu § 2 Abs. 3).

    Soweit der Senat in dem erwähnten Urteil vom 12.05.2000 (5 S 1712/99) beiläufig bemerkt hat, zur Herstellung behindertengerechter Zuwegungen zu Bahnanlagen sei nach § 4 Abs. 1 AEG und § 2 Abs. 3 EBO (allein) der Betreiber der Eisenbahn verpflichtet, hält er daran nicht fest.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2004 - 5 S 1705/04

    Subsidiarität einer Verbandsklage durch Behindertenverbände; Einstweiliger

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2005 - 5 S 1423/04
    Mit Beschluss vom 06.12.2004 (5 S 1705/04) hat der Senat den Antrag des Klägers abgelehnt, die aufschiebende Wirkung der Klage insoweit wieder herzustellen, als die Plangenehmigung die ersatzlose Beseitigung des bestehenden barrierefreien Zugangs zum Mittelbahnsteig des Bahnhofs Oberkochen ermöglicht, weil ein solcher Antrag angesichts der gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 BGG in der Hauptsache nur vorgesehenen Feststellungsklage nicht statthaft sei.
  • BVerwG, 01.09.1999 - 11 A 2.98

    Teilanfechtung; Auflage; Schutzvorkehrung; Planfeststellungspflicht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2005 - 5 S 1423/04
    wohl kaum zum Erlass von Vorschriften zur Herstellung der dort nicht erwähnten Barrierefreiheit ermächtigen, auf Grund derer Auflagen erlassen werden können, die erheblich in Rechte der Eisenbahnunternehmen eingreifen (vgl. zur Auflage von Schutzvorkehrungen durch das Eisenbahn-Bundesamt wegen elektromagnetischer Störungen von Computermonitoren, BVerwG, Urt. v. 01.09.1999 - 11 A 2.98 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 52 = NVwZ 2000, 68).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 3 S 1719/03

    Auflage zur Baugenehmigung für ein Fitness-Studio; Aufzug

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2005 - 5 S 1423/04
    Ein umfassendes, der Herstellung von Barrierefreiheit dienendes Regelwerk, wie es etwa von Privaten bei der Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen zu beachten ist (vgl. § 35 Abs. 3 und § 39 LBO und hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.09.2004 - 3 S 1719/03 - Juris), hat der Bundesgesetzgeber für das Eisenbahnrecht gerade nicht erlassen.
  • BVerwG, 05.04.2006 - 9 C 2.05

    Anforderungen an die barrierefreie Ausgestaltung von Bahnsteigzugängen

    das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 21. April 2005 - 5 S 1423/04 - aufzuheben und festzustellen, dass die Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes vom 7. Mai 2004 für den Neubau eines Mittelbahnsteigs und einer Fußgängerunterführung im Bahnhof Oberkochen gegen § 2 Abs. 3 EBO verstößt.
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