Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 21.05.1980 - VII 1657/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,5069
VGH Baden-Württemberg, 21.05.1980 - VII 1657/79 (https://dejure.org/1980,5069)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.05.1980 - VII 1657/79 (https://dejure.org/1980,5069)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Mai 1980 - VII 1657/79 (https://dejure.org/1980,5069)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,5069) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.05.1980 - VII 1657/79
    Die Frage, ob das Wohl der Allgemeinheit aus anderen als wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten beeinträchtigt wird, ist dabei aus dem jeweils für diese Gesichtspunkte einschlägigen rechtlichen Regelungsbereich zu beantworten (vgl BVerwGE 55, 220).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 71.75

    Planfeststellung für Baggersee

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.05.1980 - VII 1657/79
    Diese Fischzuchtanlage ist bereits deshalb unzulässig, weil sie ohne die dazu erforderliche wasserrechtliche Gestattung errichtet worden ist und betrieben wird (ständige Rechtsprechung, vgl BVerwG, Urt v 10.2.1978, ZfW 1978, 371f; VGH Bad-Württ., Urt v 15.10.1979 - VII 2312/77 -).
  • VG Freiburg, 17.02.2000 - 5 K 1368/98

    Errichtung einer Wasserkraftanlage zur Gewinnung elektrischer Energie;

    Ob die Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs "Wohl der Allgemeinheit" auf die sich aus dem WHG selbst unmittelbar ergebenden, im Wesentlichen also auf wasserwirtschaftliche Gründe beschränkt ist (so z.B. BVerwG, Urt. v. 10.02.1978, BVerwGE 55, 220, 229 ff. [BVerwG 10.02.1978 - 4 C 25/75]; offenlassend BVerwG, Urt. v. 17.03.1989, BVerwGE 81, 347, 350 [BVerwG 17.03.1989 - 4 C 30/88]; Urt. v. 27.09.1990, BVerwGE 85, 348 [BVerwG 27.09.1990 - 4 C 44/87]) oder - wie nach inzwischen wohl vorherrschender Meinung - weiter zu verstehen ist (vgl. Sieder/Zeitler/Dahme, a.a.O., Rdnrn. 6 ff. zu § 6; Czychowski, a.a.O., Rdnrn. 20 ff. zu § 6; Bender/Sparwasser/Engel, Umweltrecht, 3. Aufl. 1995, S. 222 FN 50; Kloepfer, a.a.O. § 13 Rdnr. 92; jew. m.w.N.) und z.B. auch Belange des Natur- und Landschaftsschutzes umfasst (so VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.05.1980 - VII 1657/79 - Urt. d. Kammer v. 11.05.1989, a.a.O.), kann dahingestellt bleiben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht