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   VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 8 S 702/19   

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VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 8 S 702/19 (https://dejure.org/2020,23795)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.07.2020 - 8 S 702/19 (https://dejure.org/2020,23795)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Juli 2020 - 8 S 702/19 (https://dejure.org/2020,23795)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baugrundstück wird abgegraben: Bezugspunkt für die Bestimmung der Wandhöhe?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einhaltung von Abstandsflächen bei der Errichtung einer Grenzgarage

Sonstiges

  • VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)

    M. gegen Land Baden-Württemberg wegen erteilter Baugenehmigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 100
  • BauR 2021, 64
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2016 - 11 S 2070/14

    Zulässigkeit einer bedingten Anschlussberufung während eines anhängigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 8 S 702/19
    Inwieweit die zur abstandsflächenrechtlichen Bewertung von Dachterrassen ergangene Rechtsprechung (vgl. (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2016 - 11 S 2070/14 -, juris Rn. 45, 46 ff.) auf Dachstellplätze übertragen werden kann, mag hier dahinstehen.

    Ob die Nichterfüllung der Privilegierungsvoraussetzungen für die Errichtung grenzständiger Stellplätze insgesamt eine Entprivilegierung zur Folge hat (so für eine Garage mit Dachterrasse VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2016, a.a.O., Rn. 38 ff.; anders zum damaligen Regelungsstand noch Senatsurteil vom 24.07.1998 - 8 S 1306/98 -, VBlBW 1999, 64), bedarf hier keiner Entscheidung, da die Voraussetzungen des Grenzgaragenprivilegs ohnehin nicht erfüllt sind.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2017 - 8 S 1041/17

    Streitwert für eine störungspräventive Baunachbarklage gegen einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 8 S 702/19
    Mit Blick darauf, dass sich der Kläger mit der den Gegenstand der angegriffenen Baugenehmigung bildenden Grenzgarage nur gegen eine nicht zum Aufenthalt von Menschen dienende Nebenanlage wendet, weicht sein für die Streitwertfestsetzung in Drittanfechtungsfällen allein maßgebliches Abwehrinteresse von der durchschnittlichen Bedeutung des Nachbarinteresses an der Abwehr von einem Bauvorhaben möglicherweise ausgehender Beeinträchtigungen ab, das nach der ständigen Rechtsprechung der Bausenate des erkennenden Gerichtshofs im "Normalfall" mit einem mittleren Streitwert von 10.000,-- EUR bewertet wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 06.06.2017 - 8 S 1041/17 -, juris Rn. 6, und vom 13.08.2014 - 8 S 979/14 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 03.09.2014 - 5 S 804/14 -, BWGZ 2016, 175 = juris Rn. 10, und vom 12.12.2019 - 5 S 2431/19 -, juris Rn. 36 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2008 - 8 S 18/07

    Nachbargrundstück im Sinne von § 5 Abs 1 S 2 Nr 2 LBO (juris: BauO BW 1995);

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 8 S 702/19
    Nachbarliche Belange sind in einem solchen Fall nur dann nicht erheblich beeinträchtigt, wenn die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück durch bauordnungsrechtlich relevante Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung der nachbarschützenden Abstandsflächentiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. Senatsurteile vom 06.06.2008 - 8 S 18/07 -, VBlBW 2008, 483, und vom 13.06.2018 - 8 S 1500/16 -, n.v.; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 10.10.2002 - 5 S 1655/01 -, BauR 2003, 1201, und vom 18.12.2007 - 3 S 2107/07 -, VBlBW 2008, 190).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2014 - 5 S 804/14

    Streitwert bei Baunachbarklage im "Normalfall" 10.000 EUR

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 8 S 702/19
    Mit Blick darauf, dass sich der Kläger mit der den Gegenstand der angegriffenen Baugenehmigung bildenden Grenzgarage nur gegen eine nicht zum Aufenthalt von Menschen dienende Nebenanlage wendet, weicht sein für die Streitwertfestsetzung in Drittanfechtungsfällen allein maßgebliches Abwehrinteresse von der durchschnittlichen Bedeutung des Nachbarinteresses an der Abwehr von einem Bauvorhaben möglicherweise ausgehender Beeinträchtigungen ab, das nach der ständigen Rechtsprechung der Bausenate des erkennenden Gerichtshofs im "Normalfall" mit einem mittleren Streitwert von 10.000,-- EUR bewertet wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 06.06.2017 - 8 S 1041/17 -, juris Rn. 6, und vom 13.08.2014 - 8 S 979/14 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 03.09.2014 - 5 S 804/14 -, BWGZ 2016, 175 = juris Rn. 10, und vom 12.12.2019 - 5 S 2431/19 -, juris Rn. 36 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2019 - 5 S 2431/19

    Hinausragen eines Geschosses aus der Geländeoberfläche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 8 S 702/19
    Mit Blick darauf, dass sich der Kläger mit der den Gegenstand der angegriffenen Baugenehmigung bildenden Grenzgarage nur gegen eine nicht zum Aufenthalt von Menschen dienende Nebenanlage wendet, weicht sein für die Streitwertfestsetzung in Drittanfechtungsfällen allein maßgebliches Abwehrinteresse von der durchschnittlichen Bedeutung des Nachbarinteresses an der Abwehr von einem Bauvorhaben möglicherweise ausgehender Beeinträchtigungen ab, das nach der ständigen Rechtsprechung der Bausenate des erkennenden Gerichtshofs im "Normalfall" mit einem mittleren Streitwert von 10.000,-- EUR bewertet wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 06.06.2017 - 8 S 1041/17 -, juris Rn. 6, und vom 13.08.2014 - 8 S 979/14 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 03.09.2014 - 5 S 804/14 -, BWGZ 2016, 175 = juris Rn. 10, und vom 12.12.2019 - 5 S 2431/19 -, juris Rn. 36 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.2014 - 8 S 979/14

    Streitwert bei Nachbarklage gegen Einfamilienhaus oder kleines Mehrfamilienhaus

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 8 S 702/19
    Mit Blick darauf, dass sich der Kläger mit der den Gegenstand der angegriffenen Baugenehmigung bildenden Grenzgarage nur gegen eine nicht zum Aufenthalt von Menschen dienende Nebenanlage wendet, weicht sein für die Streitwertfestsetzung in Drittanfechtungsfällen allein maßgebliches Abwehrinteresse von der durchschnittlichen Bedeutung des Nachbarinteresses an der Abwehr von einem Bauvorhaben möglicherweise ausgehender Beeinträchtigungen ab, das nach der ständigen Rechtsprechung der Bausenate des erkennenden Gerichtshofs im "Normalfall" mit einem mittleren Streitwert von 10.000,-- EUR bewertet wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 06.06.2017 - 8 S 1041/17 -, juris Rn. 6, und vom 13.08.2014 - 8 S 979/14 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 03.09.2014 - 5 S 804/14 -, BWGZ 2016, 175 = juris Rn. 10, und vom 12.12.2019 - 5 S 2431/19 -, juris Rn. 36 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.1998 - 8 S 1306/98

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Dachterrasse auf einer Grenzgarage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 8 S 702/19
    Ob die Nichterfüllung der Privilegierungsvoraussetzungen für die Errichtung grenzständiger Stellplätze insgesamt eine Entprivilegierung zur Folge hat (so für eine Garage mit Dachterrasse VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2016, a.a.O., Rn. 38 ff.; anders zum damaligen Regelungsstand noch Senatsurteil vom 24.07.1998 - 8 S 1306/98 -, VBlBW 1999, 64), bedarf hier keiner Entscheidung, da die Voraussetzungen des Grenzgaragenprivilegs ohnehin nicht erfüllt sind.
  • OVG Hamburg, 25.06.2019 - 2 Bs 100/19

    Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche im Bebauungsplan; Nachbarschutz;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 8 S 702/19
    Sind die Planakten insoweit - wie hier - wenig aussagekräftig, kommt es einerseits auf den Zusammenhang an, in dem die Festsetzung nach dem Planungskonzept steht, und ist andererseits zu berücksichtigen, welche Bedeutung sie für den Ausgleich möglicher Bodennutzungskonflikte hat (vgl. - ebenfalls in Bezug auf eine Baugrenzenfestsetzung - OVG Hamburg, Beschluss vom 25.06.2019 - 2 Bs 100/19 -, BauR 2019, 1740).
  • VGH Bayern, 08.08.2001 - 2 ZS 01.1331
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 8 S 702/19
    Die Höhe von der Geländeoberfläche bis zum oberen Wandabschluss beträgt demnach - einheitlich - 4, 065 m. Nicht hinzuzurechnen ist dieser Wandhöhe die Höhe des auf dem Garagendach vorgesehenen Geländers, da dieses auf 6 m Länge nur mit drei Holmen und Handlauf und damit bei natürlicher Betrachtungsweise nicht wandgleich bzw. wandähnlich in Erscheinung tritt (vgl. hierzu etwa BayVGH, Beschluss vom 08.08.2001 - 2 ZS 01.1331 - juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 3 S 2107/07

    Nachbarklage - zur Verwirkung des materiellen Abwehrrechts - zur Frage der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 8 S 702/19
    Nachbarliche Belange sind in einem solchen Fall nur dann nicht erheblich beeinträchtigt, wenn die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück durch bauordnungsrechtlich relevante Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung der nachbarschützenden Abstandsflächentiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. Senatsurteile vom 06.06.2008 - 8 S 18/07 -, VBlBW 2008, 483, und vom 13.06.2018 - 8 S 1500/16 -, n.v.; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 10.10.2002 - 5 S 1655/01 -, BauR 2003, 1201, und vom 18.12.2007 - 3 S 2107/07 -, VBlBW 2008, 190).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2002 - 5 S 1655/01

    Grenznaher Balkon - Abstandsfläche

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2015 - 8 S 1914/14

    Sicherung einer planungsrechtlich zulässigen Grenzbebauung

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2016 - 3 S 968/16

    Zur Bestimmung und Ermittlung der Wandfläche einer Grenzgarage

  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 8 S 1669/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Abstandsfläche auf einer beidseitig anbaubaren

  • OVG Saarland, 23.04.2002 - 2 R 7/01

    Vor den Außenwänden von Gebäuden sind Abstandsflächen freizuhalten; Ermittlung

  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.1999 - 5 S 2014/99

    Nachbarschutz - Grenzbebauung

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2017 - 5 S 2602/15

    Wohnungseigentümer als Nachbar im Sinne des öffentlichen Baunachbarrechts;

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2013 - 8 S 574/11

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - fehlerhafte Abwägung

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2018 - 5 S 272/18

    Nachbarschutz durch örtliche Bauvorschriften; Stützmauern und Einfriedungen;

  • VG Stuttgart, 18.02.2022 - 2 K 5478/21

    Nachbarrechte gegen Baugenehmigung in Bezug auf eine Luft-Wärmepumpe in

    Drittschutz kommt ihnen demnach nur dann zu, wenn der Satzungsgeber sie mit solchem anreichert (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.08.2018 - 4 C 7.17 - juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.07.2020 - 8 S 702/19 - juris und Beschl. v. 12.02.2019 - 5 S 2487/18 - juris).

    Mit diesen hat der Landesgesetzgeber normativ bestimmt, was er an Belichtung und Belüftung für ausreichend erachtet, sodass bei deren Wahrung regelmäßig keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots vorliegt (vgl. nur VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.07.2020 - 8 S 702/19 - juris Rn. 36).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2022 - 5 S 427/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens;

    Dies ist nur dann der Fall, wenn das Vorhaben wegen seiner Ausmaße, seiner Baumasse oder seiner massiven Gestaltung dem Nachbargrundstück förmlich "die Luft nimmt", wenn für betroffene Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" entstünde oder wenn das entstehende Gebäude von seiner Größe her "erdrückend" und derart übermächtig in Erscheinung träte, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen würde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.6.2015 - 8 S 1914/14 - juris Rn. 64 m. w. N., Urteil vom 21.7.2020 - 8 S 702/19 - juris Rn. 36 und Senatsbeschluss vom 25.11.2019 - 5 S 2373/19 - juris Rn. 23).

    Ein Verstoß gegen §§ 5 ff. LBO begründete auch nicht per se zugleich eine planungsrechtlich unzumutbare "erdrückende Wirkung"; jene ist vielmehr eigenständig zu prüfen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.7.2020 - 8 S 702/19 - Rn. 35 f.).

    Unabhängig davon, dass zweifelhaft ist, ob und inwieweit der Aspekt der Verschattung nicht nur bauordnungsrechtliche, sondern auch bauplanungsrechtliche Relevanz hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.7.2020 - 8 S 702/19 - Rn. 36), wäre eine planungsrechtlich unzumutbare Verschattung des Grundstücks der Beigeladenen zu 1) jedenfalls schon aufgrund der Größe und Lage des Vorhabens - nordwestlich vom Wohnhaus der Beigeladenen zu 1) - nicht zu befürchten.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2023 - 3 S 266/23

    Zur rechtlichen Sondersituation einer Doppelhausbebauung; Errichtung einer

    Solche Besonderheiten können sich aus den tatsächlichen Verhältnissen auf dem Nachbargrundstück oder aus seiner rechtlichen Beziehung zum Baugrundstück ergeben (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.11.2013 - 8 S 1813/13 - juris Rn. 16; Urt. v. 19.05.2020 - 5 S 437/18 - juris Rn. 50; Urt. v. 21.07.2020 - 8 S 702/19 - juris Rn. 46).

    Dies ist nur dann der Fall, wenn das Vorhaben wegen seiner Ausmaße, seiner Baumasse oder seiner massiven Gestaltung dem Nachbargrundstück förmlich "die Luft nimmt", wenn für betroffene Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" entstünde oder wenn das entstehende Gebäude von seiner Größe her "erdrückend" und derart übermächtig in Erscheinung träte, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen würde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.06.2015 - 8 S 1914/14 - juris Rn. 64 m.w.N., Urt. v. 21.07.2020 - 8 S 702/19 - juris Rn. 36; Beschl. v. 25.11.2019 - 5 S 2373/19 - juris Rn. 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2023 - 3 S 192/22

    Abstandsfläche; Ausnahme; Grenzbau; Doppelhaus; Balkonanlage; Gebot der

    Solche Besonderheiten können sich aus den tatsächlichen Verhältnissen auf dem Nachbargrundstück oder aus seiner rechtlichen Beziehung zum Baugrundstück ergeben (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.11.2013 - 8 S 1813/13 - juris Rn. 16; Urt. v. 19.05.2020 - 5 S 437/18 - juris Rn. 50; Urt. v. 21.07.2020 - 8 S 702/19 - juris Rn. 46).

    Dies ist nur dann der Fall, wenn das Vorhaben wegen seiner Ausmaße, seiner Baumasse oder seiner massiven Gestaltung dem Nachbargrundstück förmlich "die Luft nimmt", wenn für betroffene Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" entstünde oder wenn das entstehende Gebäude von seiner Größe her "erdrückend" und derart übermächtig in Erscheinung träte, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen würde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.06.2015 - 8 S 1914/14 - juris Rn. 64 m.w.N., Urt. v. 21.07.2020 - 8 S 702/19 - juris Rn. 36; Beschl. v. 25.11.2019 - 5 S 2373/19 - juris Rn. 23).

  • VG Karlsruhe, 28.12.2023 - 2 K 2792/23

    Baunachbarkonstellation; Sofortige Vollziehung; Baugenehmigung; Bebauungsplan;

    Vielmehr muss von dem Vorhaben aufgrund der Massivität und Lage in einem vergleichsweise geringen Abstand zu dem benachbarten Gebäude eine qualifizierte handgreifliche Störung auf das Nachbargrundstück ausgehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 03.06.2022 - 5 S 427/21 -, juris Rn. 38; Urt. v. 21.07.2020 - 8 S 702/19 -, VBlBW 2021, 159 = juris Rn. 36; Beschl. v. 09.02.2018 - 5 S 2130/17 -, NVwZ-RR 2018, 511 = juris Rn. 38; Urt. v. 02.06.2015 - 8 S 1914/14 -, VBlBW 2016, 287 = juris Rn. 64; in diesem Sinne auch BayVGH, Beschl. v. 22.06.2021 - 9 ZB 21.492 -, juris Rn. 12; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 12.12.2011 - 2 M 162/11 -, juris Rn. 11; VG Karlsruhe, Beschl. v. 13.07.2023 - 2 K 712/23 -, juris Rn. 44).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2023 - 3 S 2683/22

    Gebietserhaltungsanspruch Festsetzung der Landhausbauweise oder eines

    Sind die Planakten insoweit nicht aussagekräftig, kommt es einerseits auf den Zusammenhang an, in dem die Festsetzung nach dem Planungskonzept steht, und ist andererseits zu berücksichtigen, welche Bedeutung sie für den Ausgleich möglicher Bodennutzungskonflikte hat (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 9.8.2018 - 4 C 7.17 -, BVerwGE 162, 363 und juris Rn. 14 ff.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.7.2020 - 8 S 702/19 - juris Rn. 34; OVG Hamburg, Beschl. v. 25.6.2019 - 2 Bs 100/19 -, BauR 2019, 1740).
  • VG Stuttgart, 13.10.2020 - 2 K 2945/20
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist weiter geklärt, dass es dem Satzungsgeber freisteht, baurechtliche Vorschriften, die nicht schon kraft Bundesrecht dem Nachbarschutz dienen, mit solchem anzureichern (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.08.2018 - 4 C 7.17 - BauR 2019, 70; Beschl. v. 19.10.1995 - 4 B 215.95 - BauR 1996, 82; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.07.2020 - 8 S 702/19 - juris).

    Ob das der Fall ist, ist durch Auslegung des Bebauungsplans im Einzelfall zu ermitteln (vgl. VGH Bad.-Württ, Urt. v. 21.07.2020, a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 27.01.2014 - 2 A 1674/13 - BauR 2014, 969 juris Rn. 12).

  • VG Stuttgart, 13.10.2020 - 2 K 2945/19
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist weiter geklärt, dass es dem Satzungsgeber freisteht, baurechtliche Vorschriften, die nicht schon kraft Bundesrecht dem Nachbarschutz dienen, mit solchem anzureichern (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.08.2018 - 4 C 7.17 - BauR 2019, 70; Beschl. v. 19.10.1995 - 4 B 215.95 - BauR 1996, 82; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.07.2020 - 8 S 702/19 - juris).

    Ob das der Fall ist, ist durch Auslegung des Bebauungsplans im Einzelfall zu ermitteln (vgl. VGH Bad.-Württ, Urt. v. 21.07.2020, a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 27.01.2014 - 2 A 1674/13 - BauR 2014, 969 juris Rn. 12).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - 8 E 10109/21

    Streitwertbemessung für Eilrechtsschutzantrags gegen die Baugenehmigung zur

    Bei der Ausfüllung des in Nr. 9.7.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 für die Baunachbarklage eröffneten Rahmens von 7.500,00 EUR bis 15.000,00 EUR ist im "Normalfall" ein mittlerer Streitwert von 10.000,00 EUR anzunehmen (im Anschluss an VGH BW, Urteil vom 21. Juli 2020 - 8 S 702/19 -, juris, Rn. 51 m.w.N.).

    Was die Ausfüllung des im aktuellen Streitwertkatalog vorgeschlagenen Rahmens für Baunachbarklagen anbelangt, teilt der Senat die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, wonach im "Normalfall" im Verfahren der Hauptsache ein mittlerer Streitwert von 10.000,00 EUR anzunehmen ist (vgl. VGH BW, Urteil vom 21. Juli 2020 - 8 S 702/19 -, BauR 2021, 64 und juris, Rn. 51 m.w.N.).

  • VG Freiburg, 07.08.2023 - 6 K 1728/23

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung durch Miteigentümer einer

    Nur dann, wenn dem Bebauungsplan im Einzelfall zu entnehmen ist, dass mit dieser Festsetzung - auch - ein nachbarschaftliches Austauschverhältnis begründet und nach dem Willen des Ortsgesetzgebers ein gegenseitiges Verhältnis der Rücksichtnahme geschaffen werden sollte, kann einer vorderen, straßenseitigen Baugrenze nachbarschützende Wirkung beizumessen sein (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2020 - 8 S 702/19 - juris Rn. 32; Beschluss vom 01.10.1999 - 5 S 2014/99 - juris Rn. 5).
  • VG Karlsruhe, 20.07.2021 - 8 K 5584/19

    Baugenehmigung für die Aufstellung zweier Bankcontainer

  • VG Stuttgart, 16.01.2024 - 6 K 5790/22

    Baurecht: Auslegung einer Baugenehmigung für einen Einkaufsmarkt

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 8 B 10077/21

    Eilantrag gegen Erweiterung des Logistikzentrums in Pirmasens erfolglos

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2020 - 5 S 3121/20

    Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung; außer Vollzug gesetzter

  • VG Neustadt, 08.03.2021 - 5 K 659/20

    Weingut im Außenbereich setzt sich vorerst erfolglos gegen drohende heranrückende

  • OVG Sachsen, 27.02.2023 - 1 E 7/23

    Streitwertbeschwerde; Baunachbarklage; Garage

  • VG Stuttgart, 24.03.2021 - 11 K 8224/19

    Reparaturwerkstatt für Kleinlandmaschinen; sonstiger nicht störender

  • VG Neustadt, 07.04.2021 - 5 L 149/21
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