Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 21.10.2009 - 2 S 721/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Heranziehung zu Kosten für die Reparatur eines Wasserrohrbruchs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einschränkende Auslegung des § 42 Abs. 1 S. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG); Anspruch auf Kostenersatz für dem Grundstückseigentümer Nutzen bringende Maßnahmen; Verbindung des Verteilungsnetzes mit der angeschlossenen baulichen oder sonstigen Anlage als Hausanschluss
- Judicialis
KAG § 42 Abs. 1 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KAG § 42 Abs. 1 S. 1
Einschränkende Auslegung des § 42 Abs. 1 S. 1 Kommunalabgabengesetz ( KAG ); Anspruch auf Kostenersatz für dem Grundstückseigentümer Nutzen bringende Maßnahmen; Verbindung des Verteilungsnetzes mit der angeschlossenen baulichen oder sonstigen Anlage als Hausanschluss - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anschlusskosten nur bei Nutzen für Eigentümer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 25.08.2008 - 5 K 1855/06
- VGH Baden-Württemberg, 21.10.2009 - 2 S 721/09
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 285 (Ls.)
- DÖV 2010, 190
- DÖV 2010, 190 NVwZ-RR 2010, 285 (Leitsatz) Schriftt u Rspr 2008/2009, 77 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.1993 - 22 A 2169/91
Unterhaltung eines Hausanschlusses; Unterhaltung eines Grundstücksanschlusses; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.10.2009 - 2 S 721/09
Ob der Anspruch auf Kostenersatz für Haus- oder Grundstücksanschlüsse, der außer in § 42 Abs. 1 S. 1 KAG auch in den Kommunalabgabengesetzen anderer Bundesländer vorgesehen ist, voraussetzt, dass mit dem Vorhandensein des Anschlusses ein Vorteil für den Eigentümer des angeschlossenen Grundstücks verbunden ist, ist umstritten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile v. 17.1.1996 - 22 A 2467/93 - KStZ 1997, 217 und 18.5.1993 - 22 A 2169/91 - KStZ 1995, 118 sowie Dietzel, a.a.O., § 10 Rn. 29 einerseits und OVG Niedersachsen, Urt. v. 17.3.2000 - 9 L 4271/99 - NVwZ-RR 2000, 822 andererseits). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.1996 - 22 A 2467/93
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.10.2009 - 2 S 721/09
Ob der Anspruch auf Kostenersatz für Haus- oder Grundstücksanschlüsse, der außer in § 42 Abs. 1 S. 1 KAG auch in den Kommunalabgabengesetzen anderer Bundesländer vorgesehen ist, voraussetzt, dass mit dem Vorhandensein des Anschlusses ein Vorteil für den Eigentümer des angeschlossenen Grundstücks verbunden ist, ist umstritten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile v. 17.1.1996 - 22 A 2467/93 - KStZ 1997, 217 und 18.5.1993 - 22 A 2169/91 - KStZ 1995, 118 sowie Dietzel, a.a.O., § 10 Rn. 29 einerseits und OVG Niedersachsen, Urt. v. 17.3.2000 - 9 L 4271/99 - NVwZ-RR 2000, 822 andererseits). - BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 38.84
Flurbereinigung - Beitragsrückstand - Verzugszinsen - Säumniszuschlag
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.10.2009 - 2 S 721/09
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gibt es keinen allgemeinen Grundsatz des Verwaltungsrechts, der zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet; vielmehr gilt für die Nichterfüllung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen des Staates der in § 233 S. 1 AO zum Ausdruck gekommene abgabenrechtliche Grundsatz, dass Zinsen nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage verlangt werden können (vgl. BVerwG, Urt. vom 3.11.1988 - 5 C 38.84 - NVwZ 1989, 870 mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - OVG Niedersachsen, 17.03.2000 - 9 L 4271/99
Betriebsfertige Herstellung; Betriebsfertigkeit; Entstehung; Erstattungsanspruch; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.10.2009 - 2 S 721/09
Ob der Anspruch auf Kostenersatz für Haus- oder Grundstücksanschlüsse, der außer in § 42 Abs. 1 S. 1 KAG auch in den Kommunalabgabengesetzen anderer Bundesländer vorgesehen ist, voraussetzt, dass mit dem Vorhandensein des Anschlusses ein Vorteil für den Eigentümer des angeschlossenen Grundstücks verbunden ist, ist umstritten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile v. 17.1.1996 - 22 A 2467/93 - KStZ 1997, 217 und 18.5.1993 - 22 A 2169/91 - KStZ 1995, 118 sowie Dietzel, a.a.O., § 10 Rn. 29 einerseits und OVG Niedersachsen, Urt. v. 17.3.2000 - 9 L 4271/99 - NVwZ-RR 2000, 822 andererseits). - VGH Baden-Württemberg, 25.08.2003 - 2 S 2468/02
Untersuchungsgrundsatz
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.10.2009 - 2 S 721/09
Der Senat hat die Frage in seiner bisherigen Rechtsprechung offen gelassen (vgl. Beschl. vom 25.8.2003 - 2 S 2648/02 - BWGZ 2004, 60).
- VG Karlsruhe, 12.01.2021 - 12 K 5675/19
Kein Anspruch auf die Erstattung der für die Reparatur des Hausanschlusses …
Bei der Bestimmung des § 42 Abs. 1 Satz 1 KAG handelt es sich um einen besonderen öffentlich-rechtlichen Aufwendungsersatzanspruch (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2009 - 2 S 721/09 - juris, Rn. 26).Dem Kostenerstattungsanspruch kann der Kläger nicht das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 21. Oktober 2009 (- 2 S 721/09 -) entgegenhalten, wonach § 42 Abs. 1 Satz 1 KAG dahin zu verstehen ist, dass ein Anspruch auf Kostenersatz nur für Maßnahmen begründet werden darf, die dem Grundstückseigentümer einen Nutzen bringen, sofern der Eigentümer die Maßnahme nicht selbst beantragt oder die Gemeinde die Maßnahme mit seinem Wissen und Wollen durchgeführt hat.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in dem von ihm entschiedenen Fall einen Kostenersatzanspruch auf Grundlage des § 42 Abs. 1 Satz 1 KAG abgelehnt, weil das dort in Rede stehende ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude seit längerer Zeit leer gestanden, über keinen Anschluss an die Wasserversorgung verfügt und auch in der Vergangenheit nicht verfügt habe und das Grundstück auch nicht in einer anderen Weise genutzt werde, für die ein Trinkwasseranschluss von Vorteil sei (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2009 - 2 S 721/09 - juris, Rn. 27).
- VG Stuttgart, 10.10.2022 - 2 K 824/21
Anfechtungsrechtsbehelfe gegenüber Kostenersatzbescheiden; aufschiebende Wirkung; …
§ 42 Abs. 1 Satz 1 KAG ist danach einschränkend dahin zu verstehen, dass ein Anspruch auf Kostenersatz nur begründet werden darf für Maßnahmen, die dem Grundstückseigentümer einen Nutzen bringen, sofern der Eigentümer die Maßnahme nicht selbst beantragt oder die Gemeinde die Maßnahme mit seinem Wissen und Wollen durchgeführt hat (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.10.2009 - 2 S 721/09 - juris;… Gössl/Reif, KAG für Bad.-Württ., Stand Nov. 2015, § 42 Anm. 3.4, S. 17;… Unkel, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand März 2022, § 10 Rn. 29). - VG Karlsruhe, 14.08.2023 - 12 K 1796/22
Heranziehung zum Ersatz von Kosten für die Erneuerung ihres Hausanschlusses
Sie wurde durch die Beklagte durch eine neue Leitung ersetzt und vermittelt seither den Klägern den für ihre Heranziehung zu Kostenersatz erforderlichen Vorteil (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2009 - 2 S 721/09 - juris, Rn. 26).