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   VGH Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 11 S 1580/10   

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https://dejure.org/2010,7860
VGH Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 11 S 1580/10 (https://dejure.org/2010,7860)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.10.2010 - 11 S 1580/10 (https://dejure.org/2010,7860)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Oktober 2010 - 11 S 1580/10 (https://dejure.org/2010,7860)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Anrechnung von Aufenthaltszeiten nach erfolgreichem Abschluss eines Asylfolgeverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechenbare Aufenthaltszeiten nach erfolgreichem Abschluss des Asylfolgeverfahrens ab Ergehen eines stattgebenden Beschlusses im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 30 Abs. 3 S. 1, StAG § 4 Abs. 3, AsylVfG § 55 Abs. 3, AsylVfG § 55 Abs. 1, AsylVfG § 71 Abs. 1, AufenthG § 26 Abs. 4 S. 3, VwGO § 80 Abs. 5, VwGO § 123, VwVfG § 51 Abs. 1
    Staatsangehörigkeitsrecht, Staatsangehörigkeitsausweis, deutsches Kind, rechtmäßiger Aufenthalt, Asylfolgeantrag, Duldung, gewöhnlicher Aufenthalt, vorläufiger Rechtsschutz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechenbare Aufenthaltszeiten nach erfolgreichem Abschluss des Asylfolgeverfahrens ab Ergehen eines stattgebenden Beschlusses im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1260
  • DVBl 2010, 1519
  • DVBl 2010, 1519 DÖV 2011, 43 (Leitsatz) FamRZ 2011, 1260 (Ls.)
  • DÖV 2011, 43
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 31.03

    Gewöhnlicher Aufenthalt; dauernder Aufenthalt; rechtmäßiger Aufenthalt;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 11 S 1580/10
    § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StAG mit seinem Erfordernis des achtjährigen rechtmäßigen Aufenthalts schließlich zielt darauf, auf der Grundlage der gelungenen Integration des maßgeblichen Elternteils die Integrationschancen seines im Inland geborenen Kindes zu verbessern und ist ungeachtet des Bedürfnisses nach klaren Erwerbsvoraussetzungen diesem Ziel entsprechend auszulegen (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 18.11.2004 - 1 C 31.03 -, BVerwGE 122, 199).

    Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts hat im Wesentlichen die gleiche Bedeutung wie der Begriff des dauernden Aufenthalts im Sinne des Art. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 29.06.1977 (BGBl. I, 1101) - AG-StlMindÜbK -, der voraussetzt, dass der Betroffene nicht nur vorübergehend, sondern auf unabsehbare Zeit hier lebt, so dass eine Beendigung des Aufenthalts ungewiss ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.11.2004 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 03.04.2001 - 9 C 22.00

    Teilbarkeit von Abschiebungsandrohung und Ausreisefrist;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 11 S 1580/10
    Bereits der stattgebende Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes sichert - solange er nicht in (ggf. entsprechender) Anwendung des § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO abgeändert wird - den Aufenthalt des Vaters der Klägerin bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren in vergleichbarer Weise wie der Aufenthalt eines Ausländers während des Hauptsacheverfahrens im Falle der Ablehnung seines Asylantrags als schlicht unbegründet gesichert ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 03.04.2001 - 9 C 22.00 -, BVerwGE 114, 122).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1995 - 13 S 628/95

    Anrechnung der Dauer der Aufenthaltszeit eines vorangegangenen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 11 S 1580/10
    Die Aufenthaltsgestattung tritt bei Folgeanträgen grundsätzlich erst ein, wenn festgestellt wird, dass die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG vorliegen und ein weiteres Asylverfahren durchzuführen ist (vgl. BT-Drs. 12/2062, S. 36 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.1995 - 13 S 628/95 -, InfAuslR 1996, 205; Beschluss vom 12.04.1996 - 6 S 290/96 -, VBlBW 1996, 312).
  • BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 8.06

    Aufenthalt, achtjähriger rechtmäßiger gewöhnlicher - eines Elternteils im Inland

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 11 S 1580/10
    Dieser Auslegung des § 55 Abs. 3 AsylVfG steht nicht entgegen, dass § 26 Abs. 4 Satz 3 AufenthG nur für bestimmte Aufenthaltstitel eine eng auszulegende Sonderregelung vorsieht, wonach Aufenthaltszeiten des vorangegangenen Asylverfahrens abweichend von § 55 Abs. 3 AsylVfG angerechnet werden (vgl. zur insoweit gebotenen engen Auslegung: BVerwG, Urteil vom 29.03.2007 - 5 C 8.06 -, BVerwGE 128, 254).
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 11 S 1580/10
    Hierbei sind vor allem die Vorstellungen und Möglichkeiten des Betroffenen von Bedeutung (BVerwG, Urteil vom 23.02.1993 - 1 C 45.90 -, BVerwGE 92, 116).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1996 - 6 S 290/96

    Leistungsberechtigung eines Ausländers nach dem AsylbLG für die Dauer eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 11 S 1580/10
    Die Aufenthaltsgestattung tritt bei Folgeanträgen grundsätzlich erst ein, wenn festgestellt wird, dass die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG vorliegen und ein weiteres Asylverfahren durchzuführen ist (vgl. BT-Drs. 12/2062, S. 36 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.1995 - 13 S 628/95 -, InfAuslR 1996, 205; Beschluss vom 12.04.1996 - 6 S 290/96 -, VBlBW 1996, 312).
  • OVG Saarland, 13.09.2006 - 1 R 17/06

    Einbürgerung; Aufenthalt; Aufenthaltsgestattung; Asylfolgeantrag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 11 S 1580/10
    Der Senat kann offen lassen, ob ein Urteil im Asylfolgeverfahren, das zur Anerkennung als Asylberechtigter oder Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft verpflichtet und für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage auf den maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abstellt (§ 77 Abs. 1 AsylVfG) und dabei in der Sache durchentscheidet, (in jedem Fall) dazu führt, dass eine Aufenthaltsgestattung ex tunc ab Asylfolgeantragstellung entsteht (vgl. hierzu Funke-Kaiser, in: GK-AsylVfG 12/2007, § 71 Rn. 121; Hailbronner, AuslR, 08/2010, § 71 AsylVfG Rn. 97; offen lassend OVG Saarland, Urteil vom 13.09.2006 - 1 R 17/06 -, juris m.w.N.; ablehnend VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.08.2008 - 13 S 2117/08; s. a. VG Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 23.10.2008 - 8 K 1265/08).
  • VG Düsseldorf, 31.03.2011 - 2 L 528/11

    Asylverfahren Abschiebungsschutz erneuter Antrag Zulässigkeit Einbürgerung

    Vielmehr hätte der Verfahrensbevollmächtigte der Antragsteller die Entscheidung des VGH Baden-Württemberg, die vom 21. Oktober 2010 stammt, bereits im vorangegangenen, mit Beschluss vom 5. Januar 2011 abgeschlossenen Eilverfahren zitieren können, da sie schon im Jahre 2010 veröffentlicht worden war (vgl. DVBl 2010, 1519 und juris).
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