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VGH Baden-Württemberg, 22.01.1979 - I 2888/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 22.01.1979 - I 2888/78
- VGH Baden-Württemberg, 27.01.1979 - I 2888/78
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.06.1974 - VII C 36.72
Friedhofszwang für Feuerbestattungen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.01.1979 - I 2888/78
Bei der im BestattG BW § 33 Abs. 1 S 1 getroffenen Regelung über den Zwang zur Benutzung der dafür eingerichteten Bestattungsplätze und der im Satz 2 dieser Vorschrift den Behörden erteilten Ermächtigung, Bestattungen auch außerhalb der eingerichteten Bestattungsplätze zuzulassen, handelt es sich nicht um ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, sondern um ein repressives Verbot mit der Möglichkeit zu Ausnahmeregelungen (Vergleiche BVerwG, 1974-06-26, VII C 36.72, BVerwGE 45, 224).2.
- VG Trier, 23.11.2009 - 1 K 447/09
Keine Urnenbeisetzung im eigenen Garten
Die Regelung rechtfertigt sich überdies insbesondere durch die ebenfalls die Grenzen einer verhältnismäßigen Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit nicht überschreitende und damit verfassungsrechtlich unbedenkliche Erwägung, dass die durch das allgemeine Empfinden und letztlich durch Artikel 1 Abs. 1 GG geforderte und geschützte Totenruhe am besten auf den dafür besonders ausgewiesenen und damit auch der Kontrolle und dem Schutz der Allgemeinheit unterstehenden Flächen gewährleistet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1974, VII C 36.72, BVerwGE 45, 224 [230]; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Januar 1979, I 2888/78).