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   VGH Baden-Württemberg, 22.03.2005 - 5 S 316/05   

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https://dejure.org/2005,4109
VGH Baden-Württemberg, 22.03.2005 - 5 S 316/05 (https://dejure.org/2005,4109)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.03.2005 - 5 S 316/05 (https://dejure.org/2005,4109)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. März 2005 - 5 S 316/05 (https://dejure.org/2005,4109)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verweisung zu den ordentlichen Gerichten bei Ansprüchen auf Erfüllung eines Vergleichsvertrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsweg für Ansprüche auf Grund eines enteignungsgleichen bzw. enteignenden Eingriffs; Entsprechende Anwendung der abdrängenden Sonderzuweisung für Ansprüchen wegen der Erfüllung eines Vergleichsvertrags

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 3 Satz 4; ; GG Art. 34 Satz 3; ; VwGO § 40 Abs. 2 Satz 1; ; GVG § 17 Abs. 2 Satz 2; ; GVG § 17a Abs. 2 Satz 1; ; GVG § 17a Abs. 4 Satz 3; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 839

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg, Zuständigkeit, Verweisung - Entschädigung, Amtshaftung, culpa in contrahendo, Vergleichsvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO gilt bei Vergleichserfüllung analog!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 254 (Ls.)
  • NJW 2005, 2636
  • NVwZ 2006, 615 (Ls.)
  • VBlBW 2005, 363
  • DVBl 2005, 1276 (Ls.)
  • DÖV 2005, 791
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.04.2002 - 4 B 72.01

    Rechtsweg; Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte; Verschulden bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2005 - 5 S 316/05
    Der Senat kann offen lassen, ob dies schon daraus folgt, dass der behauptete Erfüllungsanspruch des Klägers von vornherein als völlig aussichtslos erscheint und von ihm insbesondere nur mit dem Ziel erhoben wird, den ansonsten nicht gegebenen Verwaltungsrechtsweg doch beschreiten zu können (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.03.1993 - 8 S 2554/92 - BWGZ 1993, 272; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 30.04.2002 - 4 B 72.01 - NJW 2002, 2894).

    Eine solche Auslegung würde dem in § 40 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 VwGO verfolgten und auch in der Rechtsprechung als maßgeblich erachteten Zweck zuwiderlaufen, über verschiedene Ansprüche aus demselben Lebenssachverhalt möglichst in einem und demselben Rechtsweg zu entscheiden (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 30.04.2002 - 4 B 72.01 - a.a.O.).

    Nicht einschlägig ist somit in solchen Fällen die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach für einen Anspruch aus Verschulden bei der Anbahnung oder dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist, wenn er neben einem Erfüllungsanspruch geltend gemacht wird und damit im Sachzusammenhang mit einem Anspruch auf Erfüllung besteht, während der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben ist, wenn der Anspruch aus "culpa in contrahendo" auf Gründen beruht, die typischerweise auch Gegenstand eines Amtshaftungsanspruchs sein können (BVerwG, Beschl. v. 30.04.2002 - 4 B 72.01 - a.a.O.; Urt. v. 29.05.1973 - VII C 2.72 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 125; Dötsch, Rechtsweg bei Ansprüchen aus öffentlich-rechtlicher culpa in contrahendo, NJW 2003, 1430).

  • OLG Karlsruhe, 14.07.1983 - 9 U 176/82
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2005 - 5 S 316/05
    Die abdrängende Sonderzuweisung zu den ordentlichen Gerichten gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 VwGO gilt entsprechend für Ansprüche auf Erfüllung eines Vergleichsvertrags, in dem im Wesentlichen Ansprüche geregelt werden, für die nach dieser Vorschrift ausschließlich der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben ist (wie OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.07.1983 - 9 U 176/82 - VBlBW 1984, 320).

    Jedenfalls ist der Senat der Auffassung, dass die abdrängende Sonderzuweisung des § 40 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 VwGO auch für Ansprüche auf Erfüllung eines Vergleichsvertrags gilt, in dem im Wesentlichen Ansprüche geregelt werden, für die nach dieser Vorschrift ausschließlich der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben ist (so auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.07.1983 - 9 U 176/82 - VBlBW 1984, 320 m.w.N.; a.A. Ehlers, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 40 Rdnr. 539).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2004 - 5 S 1914/03

    Entschädigungsansprüche des Straßenanliegers nach § 15 Abs 3 StrG BW wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2005 - 5 S 316/05
    Dass die Entscheidung über einen solchen Anspruch - wie im Falle eines Anspruchs auf Übernahme der betroffenen Flächenen oder im Falle einer Enteignungsentschädigung (§ 12 Abs. 2 und 3 StrG, Art. 14 Abs. 3 Satz 4 GG; vgl. auch §§ 40, 217 BauGB) und anders als im Falle eines Ausgleichsanspruchs wegen einer Inhaltsbestimmung des Eigentums (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 VwGO; vgl. Senatsurt. v. 17.12.2004 - 5 S 1914/03 -) - den ordentlichen Gerichten zugewiesen ist (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 Alt. 1 oder 3 VwGO), steht nicht in Frage.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1993 - 8 S 2554/92

    Rechtsweg bei Geltendmachung eines Veräußerungsanspruchs aus BauGB § 169 -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2005 - 5 S 316/05
    Der Senat kann offen lassen, ob dies schon daraus folgt, dass der behauptete Erfüllungsanspruch des Klägers von vornherein als völlig aussichtslos erscheint und von ihm insbesondere nur mit dem Ziel erhoben wird, den ansonsten nicht gegebenen Verwaltungsrechtsweg doch beschreiten zu können (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.03.1993 - 8 S 2554/92 - BWGZ 1993, 272; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 30.04.2002 - 4 B 72.01 - NJW 2002, 2894).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 17.84

    innerstädtische Verbindungsstraße - Planfeststellungsbeschluß,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2005 - 5 S 316/05
    Indem er Schäden an seinem an der Ortsdurchfahrt der B 294 stehenden Wohn- und Geschäftsgebäude geltend macht, erhebt er nicht etwa im Verwaltungsrechtsweg zu verfolgende Ansprüche auf Ausgleich einer Inhalts- und Schrankenbestimmung (vgl. § 74 Abs. 2 Satz 3 bzw. § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG und hierzu BVerwG, Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 17-19.84, BVerwGE 77, 295).
  • BVerwG, 29.05.1973 - VII C 2.72

    Verschulden bei Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages - Verschuldens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2005 - 5 S 316/05
    Nicht einschlägig ist somit in solchen Fällen die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach für einen Anspruch aus Verschulden bei der Anbahnung oder dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist, wenn er neben einem Erfüllungsanspruch geltend gemacht wird und damit im Sachzusammenhang mit einem Anspruch auf Erfüllung besteht, während der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben ist, wenn der Anspruch aus "culpa in contrahendo" auf Gründen beruht, die typischerweise auch Gegenstand eines Amtshaftungsanspruchs sein können (BVerwG, Beschl. v. 30.04.2002 - 4 B 72.01 - a.a.O.; Urt. v. 29.05.1973 - VII C 2.72 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 125; Dötsch, Rechtsweg bei Ansprüchen aus öffentlich-rechtlicher culpa in contrahendo, NJW 2003, 1430).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 21.89

    Landeswasserrechtliche Entschädigung - Vertragsauslegung - Revisibles Recht -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2005 - 5 S 316/05
    Diese Beurteilung dürfte im Übrigen im Zweifel auch dem Willen der am Abschluss eines solchen Vergleichsvertrags Beteiligten entsprechen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.1990 - 4 C 21.89 - BVerwGE 84, 257).
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