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   VGH Baden-Württemberg, 22.03.2021 - 4 S 75/21   

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VGH Baden-Württemberg, 22.03.2021 - 4 S 75/21 (https://dejure.org/2021,6895)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.03.2021 - 4 S 75/21 (https://dejure.org/2021,6895)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. März 2021 - 4 S 75/21 (https://dejure.org/2021,6895)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 33 Abs 2 GG, § 22 Abs 2 BBG 2009, § 8 BPersVG, § 33 Abs 3 S 1 Nr 3 BLV 2009, § 34 Abs 2 S 1 BLV 2009
    Keine "fiktive Bewährung" für einen Beförderungsdienstposten bei einem Beamten, der als Personalratsmitglied 19 Jahre ununterbrochen vom Dienst freigestellt war

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 587
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 13.05

    Beförderung freigestellter Personalratsmitglieder; Benachteiligungsverbot für -;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2021 - 4 S 75/21
    Andere Interessenten, die bislang nicht auf einem höherwertigen Dienstposten erprobt worden sind, kommen für eine Beförderung aus laufbahnrechtlichen Gründen im Grundsatz nicht in Betracht (BVerwG, Urteile vom 21.09.2006 - 2 C 13.05 -, Juris Rn. 11, und vom 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, Juris Rn. 30).

    Die Freistellung darf die Chancen, sich in einem Auswahlverfahren um ein höheres Amt nach Art. 33 Abs. 2 GG durchzusetzen, nicht beeinträchtigen (BVerwG, Beschluss vom 30.06.2014 - 2 B 11.14 -, Rn. 12, und Urteil vom 21.09.2006 - 2 C 13.05 -, Juris Rn. 13).

    Das personalvertretungsrechtliche Benachteiligungsverbot findet daher seine Grenzen in den Auswahlkriterien des Art. 33 Abs. 2 GG; dem Prinzip der Auslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sind auch Personalratsmitglieder unterworfen (BVerwG, Urteil vom 21.09.2006 - 2 C 13.05 -, Juris Rn. 13ff. ).

    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 25.06.2014 - 2 B 1.13 -, und Urteil vom 21.09.2006 - 2 C 13.05 -, jew. Juris) hat zum Ausgleich zwischen dem personalvertretungsrechtlichen Benachteiligungsverbot und dem Gebot, die Eignung für den Beförderungsdienstposten zu vergewissern, die Möglichkeit einer fiktiven Bewährungsfeststellung entwickelt, bei der im Rahmen einer Prognose festgestellt wird, ob der vom Dienst freigestellte Bewerber den Anforderungen der Erprobung aller Voraussicht nach gerecht würde.

    Aus diesem Erfordernis ergeben sich zugleich die Grenzen der Nachzeichnungsmöglichkeit: Lässt sich eine belastbare Prognose dahingehend, dass das freigestellte Personalratsmitglied den Anforderungen des Beförderungsdienstpostens während der Erprobungsphase gerecht würde, etwa aufgrund der Dauer der Freistellung nicht (mehr) treffen, ist es im Lichte des Art. 33 Abs. 2 GG geboten, dass verbleibende Zweifel an der Eignung des Personalratsmitglieds für ein höherwertiges Statusamt oder einen höherwertigen Dienstgrad zu dessen Lasten gehen und daher von einer tatsächlichen Erprobung nicht abgesehen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 12.12.2017 - 2 VR 2.16 -, Juris Rn. 26, Beschluss vom 25.06.2014 - 2 B 1.13 -, Juris Rn. 16f., und Urteil vom 21.09.2006 - 2 C 13.05 -, Juris Rn. 20; Lorse, dienstliche Beurteilung, 7. Aufl., 2020, A. VI. Rn. 92a, 92b).

    Denn das Erfordernis einer Erprobung auf einem höher bewerteten Dienstposten (§ 22 Abs. 2 BBG) hat die Funktion, auf der Grundlage einer tatsächlichen Wahrnehmung der Aufgaben des neuen Amtes eine Bestätigung der vom Dienstherrn bei der Dienstpostenübertragung getroffenen Prognose, dass der ausgewählte Bewerber um das Beförderungsamt den Anforderungen des angestrebten höheren Statusamts genügen werde, zu erhalten (BVerwG, Urteile vom 25.01.2007 - 2 A 2.06 -, Juris Rn. 15, vom 21.09.2006 - 2 C 13.05 -, Juris Rn. 11, und vom 25.11.2004 - 2 C 17.03 -, Juris Rn. 16).

  • BVerwG, 25.06.2014 - 2 B 1.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; fiktive Nachzeichnung des Werdegangs;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2021 - 4 S 75/21
    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 25.06.2014 - 2 B 1.13 -, und Urteil vom 21.09.2006 - 2 C 13.05 -, jew. Juris) hat zum Ausgleich zwischen dem personalvertretungsrechtlichen Benachteiligungsverbot und dem Gebot, die Eignung für den Beförderungsdienstposten zu vergewissern, die Möglichkeit einer fiktiven Bewährungsfeststellung entwickelt, bei der im Rahmen einer Prognose festgestellt wird, ob der vom Dienst freigestellte Bewerber den Anforderungen der Erprobung aller Voraussicht nach gerecht würde.

    Aus diesem Erfordernis ergeben sich zugleich die Grenzen der Nachzeichnungsmöglichkeit: Lässt sich eine belastbare Prognose dahingehend, dass das freigestellte Personalratsmitglied den Anforderungen des Beförderungsdienstpostens während der Erprobungsphase gerecht würde, etwa aufgrund der Dauer der Freistellung nicht (mehr) treffen, ist es im Lichte des Art. 33 Abs. 2 GG geboten, dass verbleibende Zweifel an der Eignung des Personalratsmitglieds für ein höherwertiges Statusamt oder einen höherwertigen Dienstgrad zu dessen Lasten gehen und daher von einer tatsächlichen Erprobung nicht abgesehen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 12.12.2017 - 2 VR 2.16 -, Juris Rn. 26, Beschluss vom 25.06.2014 - 2 B 1.13 -, Juris Rn. 16f., und Urteil vom 21.09.2006 - 2 C 13.05 -, Juris Rn. 20; Lorse, dienstliche Beurteilung, 7. Aufl., 2020, A. VI. Rn. 92a, 92b).

  • BVerwG, 30.06.2014 - 2 B 11.14

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Beförderung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2021 - 4 S 75/21
    Die Freistellung darf die Chancen, sich in einem Auswahlverfahren um ein höheres Amt nach Art. 33 Abs. 2 GG durchzusetzen, nicht beeinträchtigen (BVerwG, Beschluss vom 30.06.2014 - 2 B 11.14 -, Rn. 12, und Urteil vom 21.09.2006 - 2 C 13.05 -, Juris Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2019 - 4 S 932/18

    Zusage im Rahmen des Beförderungsverfahrens - Mindestwartezeit vor Ernennung im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2021 - 4 S 75/21
    Insoweit sei darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Senats die Freihaltung einer Reservestelle nur ausnahmsweise und unter strengen Voraussetzungen in Betracht kommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11.02.2019 - 4 S 932/18 -, Juris Rn. 18, und vom 14.12.2017 - 4 S 2099/17 -, Juris Rn. 5f.).
  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2021 - 4 S 75/21
    Denn das Erfordernis einer Erprobung auf einem höher bewerteten Dienstposten (§ 22 Abs. 2 BBG) hat die Funktion, auf der Grundlage einer tatsächlichen Wahrnehmung der Aufgaben des neuen Amtes eine Bestätigung der vom Dienstherrn bei der Dienstpostenübertragung getroffenen Prognose, dass der ausgewählte Bewerber um das Beförderungsamt den Anforderungen des angestrebten höheren Statusamts genügen werde, zu erhalten (BVerwG, Urteile vom 25.01.2007 - 2 A 2.06 -, Juris Rn. 15, vom 21.09.2006 - 2 C 13.05 -, Juris Rn. 11, und vom 25.11.2004 - 2 C 17.03 -, Juris Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 1 B 1301/18

    Ausnahmsweise Heranziehung von Hilfskriterien in einem beamtenrechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2021 - 4 S 75/21
    Für den Fall einer fiktiven Fortschreibung dienstlicher Beurteilungen sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die äußersten zeitlichen Grenzen einer prognostischen, also linear gedachten Fortschreibung einer Leistungsentwicklung und -steigerung allerdings jedenfalls bei einem Zeitraum von etwa 16 Jahren überschritten (BVerwG, Urteil vom 16.12.2010 - 2 C 11.09 -, Juris Rn. 10f.; ebenso OVG NRW, Beschluss vom 19.03.2019 - 1 B 1301/18 -, Juris Rn. 14 f.).
  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 2.06

    Dienstposten, höherbewerteter, sog. gebündelter; Bewährung, auf einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2021 - 4 S 75/21
    Denn das Erfordernis einer Erprobung auf einem höher bewerteten Dienstposten (§ 22 Abs. 2 BBG) hat die Funktion, auf der Grundlage einer tatsächlichen Wahrnehmung der Aufgaben des neuen Amtes eine Bestätigung der vom Dienstherrn bei der Dienstpostenübertragung getroffenen Prognose, dass der ausgewählte Bewerber um das Beförderungsamt den Anforderungen des angestrebten höheren Statusamts genügen werde, zu erhalten (BVerwG, Urteile vom 25.01.2007 - 2 A 2.06 -, Juris Rn. 15, vom 21.09.2006 - 2 C 13.05 -, Juris Rn. 11, und vom 25.11.2004 - 2 C 17.03 -, Juris Rn. 16).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09

    Nachzeichnung; fiktive Fortschreibung; dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2021 - 4 S 75/21
    Für den Fall einer fiktiven Fortschreibung dienstlicher Beurteilungen sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die äußersten zeitlichen Grenzen einer prognostischen, also linear gedachten Fortschreibung einer Leistungsentwicklung und -steigerung allerdings jedenfalls bei einem Zeitraum von etwa 16 Jahren überschritten (BVerwG, Urteil vom 16.12.2010 - 2 C 11.09 -, Juris Rn. 10f.; ebenso OVG NRW, Beschluss vom 19.03.2019 - 1 B 1301/18 -, Juris Rn. 14 f.).
  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2021 - 4 S 75/21
    Aus diesem Erfordernis ergeben sich zugleich die Grenzen der Nachzeichnungsmöglichkeit: Lässt sich eine belastbare Prognose dahingehend, dass das freigestellte Personalratsmitglied den Anforderungen des Beförderungsdienstpostens während der Erprobungsphase gerecht würde, etwa aufgrund der Dauer der Freistellung nicht (mehr) treffen, ist es im Lichte des Art. 33 Abs. 2 GG geboten, dass verbleibende Zweifel an der Eignung des Personalratsmitglieds für ein höherwertiges Statusamt oder einen höherwertigen Dienstgrad zu dessen Lasten gehen und daher von einer tatsächlichen Erprobung nicht abgesehen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 12.12.2017 - 2 VR 2.16 -, Juris Rn. 26, Beschluss vom 25.06.2014 - 2 B 1.13 -, Juris Rn. 16f., und Urteil vom 21.09.2006 - 2 C 13.05 -, Juris Rn. 20; Lorse, dienstliche Beurteilung, 7. Aufl., 2020, A. VI. Rn. 92a, 92b).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2017 - 4 S 2099/17

    Beförderung bei Stellenblockade

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2021 - 4 S 75/21
    Insoweit sei darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Senats die Freihaltung einer Reservestelle nur ausnahmsweise und unter strengen Voraussetzungen in Betracht kommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11.02.2019 - 4 S 932/18 -, Juris Rn. 18, und vom 14.12.2017 - 4 S 2099/17 -, Juris Rn. 5f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 4 S 828/18

    Anordnungsgrund im Verfahren des Konkurrenten-Eilrechtsschutzes -

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

  • VGH Hessen, 30.03.2022 - 1 B 308/21

    Bestenauslese bei Bewerbung eines vom normalen Dienst freigestellten Beamten

    Ein Ausschluss aus dem Auswahlverfahren ist dadurch zu vermeiden, dass dem vom normalen Dienst freigestellten Beamten durch den Dienstherrn die Möglichkeit eingeräumt wird, den normalen Dienst zeitweise wiederaufzunehmen, um so eine taugliche Grundlage für eine Einschätzung der Leistung, Befähigung und insbesondere auch fachlichen Leistung zu schaffen (Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 7. Aufl. 2020, Rn. 92a; ders., PersV 2020, 95; für eine zur Beförderung notwendige Erprobung auch BVerwG, Urteil vom 21. September 2006 - 2 C 13/05 -, juris Rn. 10 ff. und Beschluss vom 25. Juni 2014 - 2 B 1/13 -, juris Rn. 16 f.; VGH B-W, Beschluss vom 22. März 2021 - 4 S 75/21 -, juris Rn. 8 ff.).

    Es wird durch das in Art. 33 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich verankerte Gebot der Bestenauslese beschränkt, dem auch Schwerbehindertenvertrauenspersonen unterworfen sind (zum Personalratsmitglied vgl. VGH B-W, Beschluss vom 22. März 2021 - 4 S 75/21 -, juris Rn. 10; Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 7. Aufl. 2020, Rn. 90).

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