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   VGH Baden-Württemberg, 22.05.1992 - 8 S 616/92   

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https://dejure.org/1992,12567
VGH Baden-Württemberg, 22.05.1992 - 8 S 616/92 (https://dejure.org/1992,12567)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.05.1992 - 8 S 616/92 (https://dejure.org/1992,12567)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Mai 1992 - 8 S 616/92 (https://dejure.org/1992,12567)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zum Anwendungsbereich des WHG § 19h Abs 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.10.1991 - 7 C 2.91

    Verhältnis zwischen Abfall- und Wasserrecht bei der Anordnung zur Beseitigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.1992 - 8 S 616/92
    Dabei gebietet das vorliegende Verfahren wegen vorläufigen Rechtsschutzes keine grundsätzliche Auseinandersetzung mit der Frage, ob eine Verfügung des hier vorliegenden Inhalts - wie das Verwaltungsgericht meint - auf § 64 Satz 2 LBO oder - wie das Landratsamt darlegt - auf die allgemeine wasserrechtliche Ermächtigungsgrundlage in § 82 Abs. 1 WG zu stützen ist oder ob möglicherweise den zuständigen Behörden insoweit ein Wahlrecht zusteht, solange jedenfalls keine Kollision mit Rechtsvorschriften des anderen Rechtsgebiets entsteht (zum Verhältnis zwischen Abfallrecht und Wasserrecht vgl. beispielsweise BVerwG, Urteil vom 18.10.1991 - 7 C 2.91 - DVBl. 1992, 308).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1991 - 8 S 1068/91

    Austausch der Rechtsgrundlage für Ermessensentscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.1992 - 8 S 616/92
    Hinsichtlich der im Rahmen der in Betracht kommenden Ermächtigungsgrundlagen anzustellenden Erwägungen bestehen gleichfalls keine Unterschiede (vgl. hierzu den Beschluß des erk. Gerichtshofs vom 15.5.1991 - 8 S 1068/91 - NuR 1991, 434).
  • OVG Hamburg, 14.01.1998 - Bf V 38/96

    Sicherheitsanforderungen an Wasserfahrzeuge: schwimmende Bunkerstation ohne

    Hierbei ist es bezüglich des "vorübergehenden Lagerns" nicht entscheidend, daß die Kraftstoffe und das Altöl nicht über einen langen Zeitraum in den Tanks der Bunkerstation gelagert werden, sondern ein stetiger, zeitlich je nach der Nachfrage möglicherweise rascher Austausch der gelagerten Stoffe erfolgt (vgl. auch VGH Mannheim, Beschluß v. 22.5.1992 - 8 S 616/92 -, ZfW 1993, S. 101 f).
  • VG Sigmaringen, 14.12.2000 - 6 K 1968/98

    Genehmigungspflicht eines auf dem Betriebsgrundstück der Stadtwerke befindlichen

    Auch wenn hier das Erdgas in der Anlage immer wieder (teilweise) ausgetauscht wird, ändert dies nichts daran, dass Erdgas in der Anlage gelagert wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.05.1992 - 8 S 616/92 - BWVPr 1992, 259; Hamburgisches OVG, Urteil vom 14.01.1998 - Bf V 38/96 - NuR 1999, 459).
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