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   VGH Baden-Württemberg, 22.05.2023 - 13 S 1831/22   

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https://dejure.org/2023,12227
VGH Baden-Württemberg, 22.05.2023 - 13 S 1831/22 (https://dejure.org/2023,12227)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.05.2023 - 13 S 1831/22 (https://dejure.org/2023,12227)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Mai 2023 - 13 S 1831/22 (https://dejure.org/2023,12227)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 StVO, § 2 Abs 2 StVO, § 12 Abs 1 Nr 1 StVO, § 12 Abs 1 Nr 2 StVO, § 14 Abs 1 StVO
    Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes; vorhandener öffentlicher Parkraum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personenbezogener Schwerbehindertenparkplatz; Parkvorrecht; Parkmöglichkeiten; Rollstuhlfahrer; Bewegungsfläche; Ein- und Aussteigevorgang; Fahrbahnbreite; Seitenabstand; Sicherheitsabstand

  • rechtsportal.de

    Personenbezogener Schwerbehindertenparkplatz; Parkvorrecht; Parkmöglichkeiten; Rollstuhlfahrer; Bewegungsfläche; Ein- und Aussteigevorgang; Fahrbahnbreite; Seitenabstand; Sicherheitsabstand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 3030
  • NZV 2023, 526
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (27)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2023 - 13 S 330/22

    Fahreignung bei Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2023 - 13 S 1831/22
    Dies erfordert ein Durchdringen und Aufbereiten des Sach- und Streitstoffs in einer Weise, die im Einzelnen verdeutlicht, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen den entscheidungstragenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts nicht gefolgt werden kann (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16.01.2023 - 13 S 330/22 - juris Rn. 3 und vom 22.04.2022 - 13 S 523/21 - juris Rn. 3).

    Um den auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten Zulassungsantrag zu begründen, muss der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, erläutern, weshalb diese Frage entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, und darlegen, warum der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. Beschluss des Senats vom 16.01.2023 a. a. O. Rn. 14).

  • OVG Hamburg, 19.04.2012 - 4 Bf 56/11

    Antrag eines Schwerbehinderten auf Einrichtung eines personengebundenen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2023 - 13 S 1831/22
    Diese Vorschrift räumt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf einen personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz ein, jedoch hat der Betroffene einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie, am Zweck der Regelung orientierte Entscheidung über seinen Antrag (BayVGH, Urteil vom 13.12.2019 - 11 ZB 19.1437 - juris Rn. 13; OVG Hamburg, Urteil vom 19.04.2012 - 4 Bf 56/11 - juris Rn. 24).

    Zweck der genannten Regelung ist es, außergewöhnlich Gehbehinderte und blinde Menschen zu begünstigen, soweit für sie eine Zumutbarkeitsgrenze überschritten und bei Berücksichtigung der allgemeinen örtlichen Verkehrsverhältnisse der übrige Verkehr weder behindert noch gefährdet wird (OVG Hamburg, Urteil vom 19.04.2012 a. a. O. Rn. 26; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.06.2004 a. a. O. Rn. 41).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2004 - 8 A 2057/03

    Zum Parkvorrecht für Schwerbehinderte bei Parkmöglichkeit auf dem eigenen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2023 - 13 S 1831/22
    Ein Anspruch auf Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes besteht nur, wenn im Einzelfall das behördliche Ermessen auf Null reduziert ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.06.2004 - 8 A 2057/03 - juris Rn. 32).

    Zweck der genannten Regelung ist es, außergewöhnlich Gehbehinderte und blinde Menschen zu begünstigen, soweit für sie eine Zumutbarkeitsgrenze überschritten und bei Berücksichtigung der allgemeinen örtlichen Verkehrsverhältnisse der übrige Verkehr weder behindert noch gefährdet wird (OVG Hamburg, Urteil vom 19.04.2012 a. a. O. Rn. 26; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.06.2004 a. a. O. Rn. 41).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1998 - A 12 S 157/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch rechtsfehlerhafte Ablehnung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2023 - 13 S 1831/22
    Zu den verfahrensrechtlichen Befugnissen, von denen ein prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt Gebrauch machen muss, um den Anspruch des von ihm vertretenen Beteiligten auf rechtliches Gehör durchzusetzen, zählt auch die Stellung eines Antrags auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung (BVerfG, Beschluss vom 21.02.2001 - 2 BvR 62/01 - juris Rn. 3; BVerwG, Urteil vom 03.07.1992 - 8 C 58.90 - juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.01.1998 - A 12 S 157/98 - juris Rn. 8; OVG Bremen, Beschluss vom 13.07.2011 - 1 A 291/10 - juris Rn. 16; Dolderer in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 104 Rn. 52; Ortloff/Riese in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 104 VwGO Rn. 69).
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2023 - 13 S 1831/22
    Zu den verfahrensrechtlichen Befugnissen, von denen ein prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt Gebrauch machen muss, um den Anspruch des von ihm vertretenen Beteiligten auf rechtliches Gehör durchzusetzen, zählt auch die Stellung eines Antrags auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung (BVerfG, Beschluss vom 21.02.2001 - 2 BvR 62/01 - juris Rn. 3; BVerwG, Urteil vom 03.07.1992 - 8 C 58.90 - juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.01.1998 - A 12 S 157/98 - juris Rn. 8; OVG Bremen, Beschluss vom 13.07.2011 - 1 A 291/10 - juris Rn. 16; Dolderer in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 104 Rn. 52; Ortloff/Riese in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 104 VwGO Rn. 69).
  • BVerwG, 19.04.2021 - 6 C 5.20

    Hauptsacheerledigung; Organzuständigkeit der ZAK zur Untersagung eines ohne

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2023 - 13 S 1831/22
    Nachgelassene oder - wie hier - nachgereichte Schriftsätze erzwingen jedoch nur dann eine Wiedereröffnung, wenn das Gericht ihnen wesentlich neues Vorbringen entnimmt, auf das es seine Entscheidung stützen will (BVerwG, Beschluss vom 19.04.2021 - 6 C 5.20 - juris Rn. 5 und vom 06.03.2015 - 6 B 41.14 - juris Rn. 10 jew. m. w. N.; Ortloff/Riese a. a. O. Rn. 67).
  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 62/01

    Zwei-Wochen-Frist des § 116 Abs 2 VwGO und Anspruch der Beteiligten auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2023 - 13 S 1831/22
    Zu den verfahrensrechtlichen Befugnissen, von denen ein prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt Gebrauch machen muss, um den Anspruch des von ihm vertretenen Beteiligten auf rechtliches Gehör durchzusetzen, zählt auch die Stellung eines Antrags auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung (BVerfG, Beschluss vom 21.02.2001 - 2 BvR 62/01 - juris Rn. 3; BVerwG, Urteil vom 03.07.1992 - 8 C 58.90 - juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.01.1998 - A 12 S 157/98 - juris Rn. 8; OVG Bremen, Beschluss vom 13.07.2011 - 1 A 291/10 - juris Rn. 16; Dolderer in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 104 Rn. 52; Ortloff/Riese in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 104 VwGO Rn. 69).
  • OVG Bremen, 04.07.2011 - 1 A 291/10

    Schutz der Familie im Verhältnis eines volljährigen Kindes zu seinen Eltern durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2023 - 13 S 1831/22
    Zu den verfahrensrechtlichen Befugnissen, von denen ein prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt Gebrauch machen muss, um den Anspruch des von ihm vertretenen Beteiligten auf rechtliches Gehör durchzusetzen, zählt auch die Stellung eines Antrags auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung (BVerfG, Beschluss vom 21.02.2001 - 2 BvR 62/01 - juris Rn. 3; BVerwG, Urteil vom 03.07.1992 - 8 C 58.90 - juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.01.1998 - A 12 S 157/98 - juris Rn. 8; OVG Bremen, Beschluss vom 13.07.2011 - 1 A 291/10 - juris Rn. 16; Dolderer in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 104 Rn. 52; Ortloff/Riese in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 104 VwGO Rn. 69).
  • BVerwG, 06.03.2015 - 6 B 41.14

    Zulassung eines Studenten zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2023 - 13 S 1831/22
    Nachgelassene oder - wie hier - nachgereichte Schriftsätze erzwingen jedoch nur dann eine Wiedereröffnung, wenn das Gericht ihnen wesentlich neues Vorbringen entnimmt, auf das es seine Entscheidung stützen will (BVerwG, Beschluss vom 19.04.2021 - 6 C 5.20 - juris Rn. 5 und vom 06.03.2015 - 6 B 41.14 - juris Rn. 10 jew. m. w. N.; Ortloff/Riese a. a. O. Rn. 67).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2011 - 8 A 2247/10

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Gewährung einer Parkerleichterung für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2023 - 13 S 1831/22
    Deshalb kommt den ermessenslenkenden Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung über den allgemeinen Gleichheitssatz eine Bindungswirkung zugunsten von Verkehrsteilnehmern zu, wobei maßgeblich die bestehende Verwaltungspraxis ist (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 05.12.2003 - 12 LA 467/03 - juris Rn. 14 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.08.2011 - 8 A 2247/10 - juris Rn. 27; Wolf in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 45 StVO Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2022 - 14 S 2096/22

    Herausgabe einer Vorabpressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts wenige

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.2022 - 13 S 523/21

    Übergangsregelungen im Regelungsbereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

  • OVG Sachsen, 03.03.2015 - 3 B 275/14

    Verkehrsrechtliche Anordnung, Fahrradfahrerschutzstreifen, Tempo 30, körperliche

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

  • OLG Köln, 19.08.2009 - 16 U 80/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines an parkenden Fahrzeugen vorbeifahrenden

  • OLG Düsseldorf, 30.12.1999 - 2b Ss OWi 221/99

    Halten oder Parken gegenüber einem Behindertenparkplatz

  • VG Aachen, 13.01.2012 - 9 K 1651/10

    Anspruch eines Schülers auf Erstattung der Fahrtkosten für den Besuch eines

  • OLG Nürnberg, 22.12.2006 - 5 U 1921/06

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung zwischen einem auf einer

  • VGH Bayern, 28.09.2015 - 6 B 14.606

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschlossensein; Erreichbarkeit; Heranfahrenkönnen;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2019 - 4 S 932/18

    Zusage im Rahmen des Beförderungsverfahrens - Mindestwartezeit vor Ernennung im

  • OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 9 U 128/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einer in ihr verbotswidrig

  • BayObLG, 18.02.1980 - 1 St 551/79
  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2018 - 1 S 583/18

    Seelische Belastung als wichtiger Grund für eine Namensänderung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2020 - 12 A 1894/18
  • OVG Niedersachsen, 05.12.2003 - 12 LA 467/03

    Mindeststandard für linksseitige Radwege; Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht

  • VGH Bayern, 13.12.2019 - 11 ZB 19.1437

    Anspruch auf Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes

  • VG Köln, 23.05.2023 - 6 K 654/22
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2023 - 13 S 1059/22

    Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Nutzung von Betriebsausfahrten,

    Die hierdurch bewirkte Ermessensbindung findet ihre Grenze dort, wo wesentlichen Besonderheiten des Einzelfalls nicht mehr hinreichend Rechnung getragen werden kann (vgl. Beschluss des Senats vom 22.05.2023 - 13 S 1831/22 - juris Rn. 7 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2023 - 13 S 1412/22

    Krankenhausfinanzierung; Vereinbarung eines Erlösbudgets; Bemessung des

    Dies erfordert ein Durchdringen und Aufbereiten des Sach- und Streitstoffs in einer Weise, die im Einzelnen verdeutlicht, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen den entscheidungstragenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts nicht gefolgt werden kann (vgl. Beschlüsse des Senats vom 22.05.2023 - 13 S 1831/22 - juris Rn. 3 und vom 16.01.2023 - 13 S 330/22 - juris Rn. 3).

    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten liegen nur vor, wenn die Rechtssache - etwa wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder der ihr im Einzelfall zugrunde liegenden Rechtsmaterie - in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht und sich damit von den üblichen verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten deutlich abhebt (vgl. Beschluss des Senats vom 22.05.2023 a. a. O. Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.12.2022 - 10 S 195/22 - juris Rn. 22).

    Eine Rechtssache ist grundsätzlich bedeutsam, wenn das erstrebte weitere Gerichtsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen oder im Bereich der Tatsachenfragen nicht geklärten Fragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höhergerichtlicher Klärung bedürfen (vgl. Beschluss des Senats vom 22.05.2023 a. a. O. Rn. 22).

    Um den auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten Zulassungsantrag zu begründen, muss der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, unter Durchdringung des Streitstoffs ausführen, weshalb diese Frage entscheidungserheblich ist, erläutern, weshalb die vorformulierte Frage klärungsbedürftig ist, und darlegen, warum der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 22.05.2023 a. a. O. Rn. 22 und vom 16.01.2023 a. a. O Rn. 14).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2024 - 13 S 1495/23

    Anordnung, ein MPU-Gutachten beizubringen; jugendlicher Fahrer; absolutes

    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten liegen nur vor, wenn die Rechtssache - etwa wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder der ihr im Einzelfall zugrunde liegenden Rechtsmaterie - in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht und sich damit von den üblichen verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten deutlich abhebt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 29.09.2023 a. a. O. Rn. 26 und vom 22.05.2023 - 13 S 1831/22 - juris Rn. 20).

    Die Darlegung dieser Voraussetzungen (§ 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO) erfordert, dass der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, unter Durchdringung des Streitstoffs ausführt, weshalb diese Frage entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb die vorformulierte Frage klärungsbedürftig ist, und darlegt, warum der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 29.09.2023 a. a. O. Rn. 28 und vom 22.05.2023 a. a. O. Rn. 22).

  • VG Neustadt, 13.11.2023 - 5 K 82/23

    Heranziehung zu Abschleppkosten bei abgebrochenem Vollzug; anderweitiger

    Enge Straßenstellen sind mithin solche, die eine Fahrbahnbreite unter 3, 05 bis 3, 50m aufweisen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Mai 2023 - 13 S 1831/22 -, juris, Rn. 15; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. April 2021 - 5 LA 207/20 -, juris, Rn. 9; Bay. VGH, Beschluss vom 28. September 2015 - 6 B 14.606 -, juris, Rn. 24; VG Neustadt/Weinstr., Urteil vom 19. Februar 2020 - 5 K 846/19.NW -, n.v.; VG Halle (Saale), Urteil vom 30. August 2012 - 3 A 20/11 -, Rn. 21, juris; VG Bremen, Urteil vom 12. November 2009 - 5 K 252/09 -, Rn. 16, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2023 - 13 S 1640/22

    Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung - Anordnung einer Fahrradstraße

    Dies erfordert ein Durchdringen und Aufbereiten des Sach- und Streitstoffs in einer Weise, die im Einzelnen verdeutlicht, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen den entscheidungstragenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts nicht gefolgt werden kann (vgl. Beschlüsse des Senats vom 22.05.2023 - 13 S 1831/22 - juris Rn. 3 und vom 16.01.2023 - 13 S 330/22 - juris Rn. 3; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.11.2021 - 10 S 4275/20 - juris Rn. 3 und vom 17.08.2021 - 11 S 42/20 - juris Rn. 4).
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