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   VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 12 S 638/15   

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VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 12 S 638/15 (https://dejure.org/2016,3802)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.02.2016 - 12 S 638/15 (https://dejure.org/2016,3802)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - 12 S 638/15 (https://dejure.org/2016,3802)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zuschuss einer Gemeinde zum Elternbeitrag für Kinderbetreuung in der Einrichtung eines freien Trägers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezuschussung der Eltern durch die Gemeinde als Fördermaßnahme hinsichtlich Freistellung von der Zahlung der Kindergartengebühren; Erstattung der Kindergartenbeiträge eines Waldorfkindergartens

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 3 GG, § 5 SGB 8, § 22 ff SGB 8
    Zuschuss einer Gemeinde zum Elternbeitrag für Kinderbetreuung in der Einrichtung eines freien Trägers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergartenrecht; Kindertageseinrichtung; Kindergartengebühren; Kindergartenbeitrag; Kindergartenförderung; Freistellung; Gleichheitsgrundsatz

  • rechtsportal.de

    Bezuschussung der Eltern durch die Gemeinde als Fördermaßnahme hinsichtlich Freistellung von der Zahlung der Kindergartengebühren; Erstattung der Kindergartenbeiträge eines Waldorfkindergartens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Künzelsau: Förderpraxis für Kindergärten gleichheitswidrig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Stadt muss Kindergartengebühren für Waldorfkindergarten zahlen!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Künzelsau - Förderpraxis für Kindergärten gleichheitswidrig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gebührenermäßigung auch für private Kindergärten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stadt Künzelsau muss auch Gebühren für Besuch von Waldorfkindergärten übernehmen - Förderpraxis der Stadt für Kindergärten gleichheitswidrig

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Künzelsau: Gebührenermäßigung auch für private Kindergärten?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 67, 57
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09

    Bedarfsplanung, jugendhilferechtliche -; Einzugsgebiet, gemeindeübergreifendes -,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 12 S 638/15
    Eine Gemeinde darf jedoch mit dem Konzept einer direkten Förderung des Kindergartenbesuchs mittels einer Zuwendung an die Eltern das gesetzliche Konzept der Förderung der einzelnen Einrichtung, das ein plurales Leistungsangebot, das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern und das Erziehungsbestimmungsrecht der Personensorgeberechtigten vorsieht (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 21.01.2010 - 5 CN 1.09 -) nicht unterlaufen.

    52 Indes stellt die Thematik der (finanziellen) Förderung von privaten Trägern der freien Jugendhilfe, wie etwa dem Verein ... e.V., welche bereits häufig Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung gewesen ist (vgl. beispielsweise BVerwG, Urteil vom 21.01.2010 - 5 CN 1.09 - Buchholz 436.511 § 74a KJHG/SGB VIII Nr. 1; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2006 - 12 S 2474/06 - ESVGH 57, 190; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 07.02.2006 - 4 LB 389/02 - NVwZ-RR 2006, 483; VG Stuttgart, Urteil vom 10.04.2013 - 7 K 154/11 - BWGZ 2013, 850) gerade nicht den rechtlichen Schwerpunkt des zu entscheidenden Berufungsverfahrens dar.

    Anders gewendet darf die Beklagte mit ihrem freiwilligen Konzept einer direkten Förderung des Kindergartenbesuchs mittels einer Zuwendung an die Eltern das gesetzliche Konzept der Förderung der einzelnen Einrichtung, das eben ein plurales Leistungsangebot, das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern und das Erziehungsbestimmungsrecht der Personensorgeberechtigten vorsieht (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 21.01.2010 - 5 CN 1.09 - a.a.O.) nicht unterlaufen.

  • VG Stuttgart, 06.02.2015 - 7 K 2071/13

    Pflicht zur Bezuschussung von Beiträgen zu Kindergärten in freier Trägerschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 12 S 638/15
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 6. Februar 2015 - 7 K 2071/13 - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 06.02.2015 - 7 K 2071/13 - (JAmt 2015, 273) hat das Verwaltungsgericht die Klage der Kläger im Hauptantrag und im ersten Hilfsantrag abgewiesen, die Beklagte jedoch auf den zweiten Hilfsantrag hin verpflichtet, ihren Antrag vom 27.09.2011 auf Erstattung der Elternbeiträge für die Betreuung ihrer Söhne ... und ... im Waldorfkindergarten ... unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 6. Februar 2015 - 7 K 2071/13 - zu ändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 12 S 638/15
    Das Bundesverfassungsgericht habe mit seinem Beschluss vom 09.03.1994 - 1 BvR 682/88 u.a. - zur Privatschulfinanzierung klargestellt, dass Eltern, die eine Privatschule gründeten und trügen, damit eigene bildungspolitische Zwecke verfolgten, die zusätzliche finanzielle Opfer mit sich brächten.
  • BVerwG, 13.04.1994 - 8 NB 4.93

    Soziale Staffelung von Kindertagesstättengebühren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 12 S 638/15
    Vielmehr kann sie bei Anstellung einer typisierenden Betrachtungsweise auch zu einer pauschalierenden Handhabung der Angelegenheit finden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.04.1994 - 8 NB 4.93 - NVwZ 1995, 173).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06

    Zum Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe zur Förderung von Kindergärten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 12 S 638/15
    52 Indes stellt die Thematik der (finanziellen) Förderung von privaten Trägern der freien Jugendhilfe, wie etwa dem Verein ... e.V., welche bereits häufig Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung gewesen ist (vgl. beispielsweise BVerwG, Urteil vom 21.01.2010 - 5 CN 1.09 - Buchholz 436.511 § 74a KJHG/SGB VIII Nr. 1; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2006 - 12 S 2474/06 - ESVGH 57, 190; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 07.02.2006 - 4 LB 389/02 - NVwZ-RR 2006, 483; VG Stuttgart, Urteil vom 10.04.2013 - 7 K 154/11 - BWGZ 2013, 850) gerade nicht den rechtlichen Schwerpunkt des zu entscheidenden Berufungsverfahrens dar.
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2006 - 4 LB 389/02

    Gemeindlicher Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 12 S 638/15
    52 Indes stellt die Thematik der (finanziellen) Förderung von privaten Trägern der freien Jugendhilfe, wie etwa dem Verein ... e.V., welche bereits häufig Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung gewesen ist (vgl. beispielsweise BVerwG, Urteil vom 21.01.2010 - 5 CN 1.09 - Buchholz 436.511 § 74a KJHG/SGB VIII Nr. 1; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2006 - 12 S 2474/06 - ESVGH 57, 190; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 07.02.2006 - 4 LB 389/02 - NVwZ-RR 2006, 483; VG Stuttgart, Urteil vom 10.04.2013 - 7 K 154/11 - BWGZ 2013, 850) gerade nicht den rechtlichen Schwerpunkt des zu entscheidenden Berufungsverfahrens dar.
  • VG Stuttgart, 10.04.2013 - 7 K 154/11

    Anspruch eines Kindergartens auf Gleichbehandlung bei freiwilliger kommunaler

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 12 S 638/15
    52 Indes stellt die Thematik der (finanziellen) Förderung von privaten Trägern der freien Jugendhilfe, wie etwa dem Verein ... e.V., welche bereits häufig Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung gewesen ist (vgl. beispielsweise BVerwG, Urteil vom 21.01.2010 - 5 CN 1.09 - Buchholz 436.511 § 74a KJHG/SGB VIII Nr. 1; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2006 - 12 S 2474/06 - ESVGH 57, 190; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 07.02.2006 - 4 LB 389/02 - NVwZ-RR 2006, 483; VG Stuttgart, Urteil vom 10.04.2013 - 7 K 154/11 - BWGZ 2013, 850) gerade nicht den rechtlichen Schwerpunkt des zu entscheidenden Berufungsverfahrens dar.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 2 S 2415/07

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 12 S 638/15
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist zulässig, sie ist insbesondere form- und fristgerecht einschließlich der Beachtung der Anforderungen des § 124 a Abs. 3 Satz 4 VwGO erhoben worden, auch wenn mit der Berufungsbegründung in Teilen lediglich das erstinstanzliche Vorbringen wiederholt worden ist (vgl. Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 28. EL, § 124 a Rn. 53 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.02.2009 - 2 S 2415/07 - VBlBW 2009, 359).
  • BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 66.03

    Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe; Jugendhilfe, Förderung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 12 S 638/15
    Auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - und des VGH Baden-Württemberg vom 18.12.2006 - 12 S 2476/06 - werde hingewiesen.
  • VG München, 22.09.2021 - M 18 K 20.737

    Münchner Förderformel" - Klage einer privaten Kindertageseinrichtung auf

    Die Beklagte darf folglich mit ihrem Konzept einer freiwilligen zusätzlichen kommunalen Förderung von Kindertagesbetreuungsplätzen mittels Zuwendungen das gesetzliche Konzept der Förderung der einzelnen Einrichtung, welches ein plurales Leistungsangebot, das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern und das Erziehungsbestimmungsrecht der Personensorgeberechtigten vorsieht, nicht unterlaufen (OVG Bremen, U.v. 14.7.2021 - 2 LC 112/20 - juris Rn. 51; VGH BW, U.v. 23.2.2016 - 12 S 638/15 - juris Rn. 54; OVG NW, U.v. 15.10.2012 - 12 A 1054/11 - juris Rn. 131 ff. jeweils unter Verweis auf BVerwG, U.v. 21.1.2010 - 5 CN 1.09 - juris Rn. 30 ff.).

    Sie kann diese freiwillige zusätzliche Förderung, bei der im Übrigen ebenfalls die Strukturentscheidungen des Jugendhilferechts zu beachten sind (vgl. VGH BW, U.v. 23.2.2016 - 12 S 638/15 - juris Rn. 54), jedoch - ohne entsprechende Ermächtigung - nicht zur Rechtfertigung für den Eingriff in die Grundrechte der freien Träger verwenden.

    Vielmehr kann sich die Klägerin als freier Träger der Jugendhilfe für damit im Zusammenhang stehende Verfahren auf die Gerichtskostenfreiheit nach § 188 VwGO berufen; lediglich Erstattungsstreitigkeiten zwischen Sozialleistungsträgern sind gemäß § 188 Satz 2 Halbs. 2 VwGO von der Gerichtskostenfreiheit ausgenommen (vgl. auch OVG Bremen, U.v. 14.7.2021 - 2 LC 112/20 - juris Rn. 98, VGH BW, U.v. 23.2.2016 - 12 S 638/15 - juris Rn. 67; OVG NW, U.v. 1.12.2014 - 12 A 2523/13 - juris Rn. 219; BayVGH, U.v. 23.10.2013 - 12 BV 13.650 - juris Rn. 31 - jeweils ohne weitere Ausführungen).

  • VG Düsseldorf, 05.07.2016 - 19 K 7683/14

    Anspruch eines Beamten auf Bewilligung von Kindertagespflege bei einer bestimmten

    vgl. Luthe in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, § 5 SGB VIII, Rn. 38; Vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1/09 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Februar 2016, - 12 S 638/15 -, Juris.
  • VG Stade, 23.01.2018 - 4 A 2120/15

    Entgelt; freiwillige Leistung; Kindertageseinrichtung; Selbstbindung der

    Obgleich die Beklagte Kindertagesstätten in freier Trägerschaft in derselben Höhe fördert wie solche in eigener Trägerschaft, ist sie hierzu allerdings insbesondere mit Blick auf Unterschiede in den Betreuungsangeboten nicht verpflichtet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23.02.2016 - 12 S 638/15 -, juris Rn. 54).
  • VG München, 28.07.2020 - M 18 K 18.2430

    Erstattung von Elternentgelten in Höhe der Zweitkinderermäßigung

    Die Beklagte hat bei ihrer freiwilligen Förderpraxis bei der Ausfüllung und Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG auch die Strukturentscheidungen des Jugendhilferechts zu beachten (VGH BW, U.v. 23.2.2016 - 12 S 638/15 - juris Rn. 54).
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