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   VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 10 S 1327/20   

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https://dejure.org/2021,3622
VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 10 S 1327/20 (https://dejure.org/2021,3622)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.02.2021 - 10 S 1327/20 (https://dejure.org/2021,3622)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - 10 S 1327/20 (https://dejure.org/2021,3622)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 1 S 1 Nr 1a UmwRG, § 1 Abs 1 S 1 Nr 5 UmwRG, § 2 Abs 1 S 1 Nr 3a UmwRG, § 2 Abs 4 S 1 Nr 1 UmwRG, § 2 S 2 UmwRG
    Klage eines Umweltverbandes gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Milchviehlaufstalls mit Platz für 1000 Kühe und 80 Kälber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch im Eilverfahren können planungsrechtliche Defizite aufgedeckt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Ostrach: Milchviehlaufstall für 1.000 Kühe darf vorerst nicht gebaut werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (44)

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2020 - 12 LB 157/18

    Abschichtung; Ausnahmegenehmigung, artenschutzrechtliche; Aussetzung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 10 S 1327/20
    Dies folgt zunächst schon daraus, so sind die verwaltungsgerichtlichen Ausführungen zu ergänzen, dass die Behörde die Ergebnisse vorgelagerter UPen in die Vorprüfung einbezieht (§ 7 Abs. 5 Satz 2 UVPG, womit der Gesetzgeber keine von der vorherigen Rechtslage erkennbar abweichende Regelung getroffen hat, so auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.02.2020 - 12 LB 157/18 - juris Rn. 60; vgl. ferner VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.2016 - 3 S 942/16 - juris Rn. 35).

    Die Regelung in § 17 Abs. 3 UVPG a. F. bzw. § 50 Abs. 3 UVPG n. F. dürfte dabei auch nicht nur die UVP an sich entlasten, sondern jedenfalls grundsätzlich auch dazu in der Lage sein, den Prüfungsumfang einer ggf. vorgelagerten AV zu reduzieren (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.01.2020 - 8 B 11880/19 - juris Rn. 21; a. A. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.02.2020 - 12 LB 157/18 - juris Rn. 58 f.).

    Erwägungen betreffend den Wortlaut und der Systematik von § 17 UVPG a. F. und § 50 UVPG stehen dem nicht entgegen (a. A. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.02.2020 - 12 LB 157/18 - juris Rn. 58 f.).

    (2) Soweit das Verwaltungsgericht aber die Auffassung vertritt (dahingehend juris Rn. 29), dass die UVP und mit ihr die AV auch insoweit entlastet werde, als Umweltauswirkungen Gegenstand der UP im Bebauungsplanverfahren hätten sein sollen, tatsächlich aber nicht Gegenstand waren bzw. darin jedenfalls nicht in nachvollziehbarer Weise abgearbeitet worden sind, teilt der Senat diese Auffassung nicht (so wohl auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.02.2020 - 12 LB 157/18 - juris Rn. 62; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.01.2020 - 8 B 11880/19 - juris Rn. 21 f.; ferner Wagner/Paßlick in: Hoppe/Beckmann, UVPG, 4. Aufl., § 17 Rn. 192).

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 10 S 1327/20
    Die gerichtliche Nachprüfung der Vorprüfung erstreckt sich insoweit, führt das Verwaltungsgericht ebenfalls zutreffend aus, auf die Kontrolle, ob die Behörde den Rechtsbegriff der Erheblichkeit zutreffend ausgelegt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.12.2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 32 und vom 20.08.2008 - 4 C 11.07 - BVerwGE 131, 352 Rn. 26; Senatsbeschluss vom 04.10.2018 - 10 S 1639/17 - juris Rn. 11).

    Die Beeinträchtigung durch ein Vorhaben ist dabei, wie das Verwaltungsgericht weiterhin zutreffend herausarbeitet, nicht erst dann als erheblich anzusehen, wenn die mit seiner Realisierung verbundenen Umweltauswirkungen so gewichtig sind, dass sie nach Einschätzung der Behörde zu einer Versagung der Zulassung führen können, sondern schon dann, wenn im Zeitpunkt der Vorprüfung ein Einfluss auf die Zulassungsentscheidung nicht ausgeschlossen werden kann (BVerwG, Urteil vom 17.12.2013 a. a. O., Rn. 37 f.).

    Umweltauswirkungen sind hiernach nicht nur dann erheblich, wenn sie die nach dem jeweils einschlägigen materiellen Zulassungsrecht maßgebliche Schädlichkeitsgrenze voraussichtlich überschreiten; vielmehr sind sie bereits dann erheblich, wenn sie an die Zumutbarkeitsschwelle heranreichen (BVerwG, 17.12.2013, a.a.O, Rn. 35).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2018 - 10 S 1639/17

    Zulassung von Windkraftanlagen in einem Landschaftsschutzgebiet; Rotmilan;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 10 S 1327/20
    Im gerichtlichen Verfahren zu beanstandende Rechtsfehler schließen die Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses einer Vorprüfung aus, wenn entweder die Vorprüfung Ermittlungsfehler aufweist, die so schwer wiegen, dass durch sie das Ergebnis der Vorprüfung beeinflusst werden kann, oder das Ergebnis außerhalb des Rahmens einer zulässigen Einschätzung liegt (vgl. näher Senatsbeschluss vom 04.10.2018 - 10 S 1639/17 - juris Rn. 6).

    Die gerichtliche Nachprüfung der Vorprüfung erstreckt sich insoweit, führt das Verwaltungsgericht ebenfalls zutreffend aus, auf die Kontrolle, ob die Behörde den Rechtsbegriff der Erheblichkeit zutreffend ausgelegt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.12.2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 32 und vom 20.08.2008 - 4 C 11.07 - BVerwGE 131, 352 Rn. 26; Senatsbeschluss vom 04.10.2018 - 10 S 1639/17 - juris Rn. 11).

    Weil ein derartiger Einfluss aber streng genommen fast nie ausgeschlossen werden kann, dies indessen zu einer Verfehlung der verfahrenslenkenden Funktion der Vorprüfung des Einzelfalls führte, ist eine Gewichtung der abwägungserheblichen Belange unter den Aspekten des Ausmaßes, der Schwere und der Komplexität möglicher Auswirkungen nötig; maßgeblich ist hierbei das materielle Zulassungsrecht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.06.2014 - 9 A 1.13 - BVerwGE 150, 92 Rn. 21 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.2015 - 8 S 534/15 - juris Rn. 69; BayVGH, Beschlüsse vom 18.02.2016 - 22 ZB 15.2412 - und vom 10.02.2016 - 22 ZB 15.2329 - juris; sowie Senatsbeschluss vom 04.10.2018 - 10 S 1639/17 - juris Rn. 11).

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 31.10

    Planfeststellungsbeschluss; wasserrechtliche Erlaubnis; Konzentrationswirkung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 10 S 1327/20
    b) Für das Milchviehlaufstallvorhaben ergab sich insoweit im auch vom Verwaltungsgericht im Grundsatz zutreffend zu Grunde gelegten Zeitpunkt des Abschlusses der AV (vgl. vgl. BVerwG, Urteil vom 20.12.2011 - 9 A 31/10 - juris Rn. 29 ff.) eine Verpflichtung zur allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Satz 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der bis zum 16.05.2017 geltenden Fassung (UVPG a. F.), weiterhin anwendbar gemäß § 74 Abs. 1 UVPG in der seit dem 29.07.2017 geltenden Fassung (im Folgenden: UVPG)) i. V. m. der Anlage 1 Spalte 1 Ziffer 7.5.1 ("Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Intensivhaltung oder -aufzucht von Rindern mit 800 oder mehr Plätzen").

    Das Verwaltungsgericht stellt dabei auf den Zeitpunkt der Durchführung der Vorprüfung am 09.05.2017 ab (juris Rn. 39); der nach der Rechtsprechung insoweit maßgebliche Zeitpunkt des Abschlusses der Vorprüfung (BVerwG, Urteil vom 20.12.2011 - 9 A 31/10 - juris Rn. 29 ff.) könnte hier aber auch erst in der Bekanntmachung vom 15.01.2018 zu sehen sein.

  • BVerwG, 15.05.2019 - 7 C 27.17

    Zurückverweisung des Rechtsstreits um das Steinkohlekraftwerk Lünen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 10 S 1327/20
    Ferner hat das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung in Übereinstimmung mit den genannten naturschutzfachlichen Maßgaben ein sog. Abschneidekriterium von 0, 3 kg N/ha/a (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.06.2019 a.a.O. Rn. 69 m. w. N.; Urteil vom 15.05.2019 - 7 C 27/17 - BVerwGE 165, 340 Rn. 36) zu Grunde gelegt, das der Bestimmung des Einwirkungsbereichs einer geplanten Anlage und damit des Untersuchungsraums und -umfangs der FFH-Verträglichkeitsprüfung dient (BVerwG, Urteil vom 15.05.2019 a.a.O. Rn. 36).

    Nichts anderes gilt deshalb, weil es nach der Rechtsprechung für die erforderliche Summationsbetrachtung grundsätzlich darauf ankommt, dass die Auswirkungen der "anderen Projekte" und damit das Ausmaß der Summationswirkung verlässlich absehbar sein muss, was grundsätzlich nicht schon mit Einreichung prüffähiger Unterlagen oder der Auslegung der Unterlagen, sondern erst dann der Fall ist, wenn die erforderlichen Zulassungsentscheidungen erteilt sind (BVerwG, Urteil vom 15.05.2019 - 7 C 27/17 - BVerwGE 165, 340 Rn. 19 m. w. N.).

  • BVerwG, 30.11.2020 - 9 A 5.20

    Straßenrechtliche Planfeststellung (Ortsumgehung Ummeln)

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 10 S 1327/20
    Es muss deshalb bei der Zulassung eines Projekts strikt beachtet werden (EuGH, Urteil vom 28.05.2020 - C-535/18 - juris Rn. 76, 80 f.; Urteil vom 01.07.2015 - C-461/13 - juris Rn. 50 f.; BVerwG, Urteil vom 30.11.2020 - 9 A 5.20 - juris Rn. 34 f.; ferner Urteile vom 11.08.2016 - 7 A 1.15 - BVerwGE 156, 20 Rn. 160 und vom 10.11.2016 - 9 A 18.15 - BVerwGE 156, 215 Rn. 96).

    Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 28.05.2020 - C-535/18 - klargestellt und das BVerwG hat dies mit seinem Urteil vom 30.11.2020 - 9 A 5.20 - nachvollzogen, dass der § 47 Abs. 1 WHG zu Grunde liegende Art. 4 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23.10.2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 S. 1) - WR-Richtlinie - nicht nur einen materiell-rechtlichen Prüfungsmaßstab, sondern darüber hinaus auch Vorgaben für das behördliche Zulassungsverfahren enthält.

  • EuGH, 28.05.2020 - C-535/18

    Land Nordrhein-Westfalen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Übereinkommen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 10 S 1327/20
    Es muss deshalb bei der Zulassung eines Projekts strikt beachtet werden (EuGH, Urteil vom 28.05.2020 - C-535/18 - juris Rn. 76, 80 f.; Urteil vom 01.07.2015 - C-461/13 - juris Rn. 50 f.; BVerwG, Urteil vom 30.11.2020 - 9 A 5.20 - juris Rn. 34 f.; ferner Urteile vom 11.08.2016 - 7 A 1.15 - BVerwGE 156, 20 Rn. 160 und vom 10.11.2016 - 9 A 18.15 - BVerwGE 156, 215 Rn. 96).

    Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 28.05.2020 - C-535/18 - klargestellt und das BVerwG hat dies mit seinem Urteil vom 30.11.2020 - 9 A 5.20 - nachvollzogen, dass der § 47 Abs. 1 WHG zu Grunde liegende Art. 4 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23.10.2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 S. 1) - WR-Richtlinie - nicht nur einen materiell-rechtlichen Prüfungsmaßstab, sondern darüber hinaus auch Vorgaben für das behördliche Zulassungsverfahren enthält.

  • BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18

    Westumfahrung Halle: Bundesverwaltungsgericht weist Klage ab

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 10 S 1327/20
    Das Verwaltungsgericht hat insoweit zu Recht darauf hingewiesen, dass im Rahmen einer (nicht formalisierten) Vorprüfung geprüft werden muss, ob anhand objektiver Umstände eine erhebliche Beeinträchtigung ausgeschlossen werden kann (juris Rn. 85) und dass für die FFH-Verträglichkeitsprüfung nach den auch von der Rechtsprechung gebilligten außerrechtlichen naturschutzfachlichen Maßgaben sog. Critical Loads zugrunde zu legen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.06.2019 - 9 A 2.18 u.a. - BVerwGE 166, 1 Rn. 64), die die Belastungsgrenzen für den jeweils bestimmten Lebensraumtyp markieren, unterhalb dessen erhebliche Beeinträchtigung mit Sicherheit ausgeschlossen werden können, oberhalb dessen jede Zusatzbelastung dem Erhaltungsziel zuwiderläuft (juris Rn. 92/93).

    Ferner hat das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung in Übereinstimmung mit den genannten naturschutzfachlichen Maßgaben ein sog. Abschneidekriterium von 0, 3 kg N/ha/a (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.06.2019 a.a.O. Rn. 69 m. w. N.; Urteil vom 15.05.2019 - 7 C 27/17 - BVerwGE 165, 340 Rn. 36) zu Grunde gelegt, das der Bestimmung des Einwirkungsbereichs einer geplanten Anlage und damit des Untersuchungsraums und -umfangs der FFH-Verträglichkeitsprüfung dient (BVerwG, Urteil vom 15.05.2019 a.a.O. Rn. 36).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2020 - 8 B 11880/19

    Forstrecht: Verhältnis einer Waldumwandlungsgenehmigung zu einem Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 10 S 1327/20
    Die Regelung in § 17 Abs. 3 UVPG a. F. bzw. § 50 Abs. 3 UVPG n. F. dürfte dabei auch nicht nur die UVP an sich entlasten, sondern jedenfalls grundsätzlich auch dazu in der Lage sein, den Prüfungsumfang einer ggf. vorgelagerten AV zu reduzieren (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.01.2020 - 8 B 11880/19 - juris Rn. 21; a. A. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.02.2020 - 12 LB 157/18 - juris Rn. 58 f.).

    (2) Soweit das Verwaltungsgericht aber die Auffassung vertritt (dahingehend juris Rn. 29), dass die UVP und mit ihr die AV auch insoweit entlastet werde, als Umweltauswirkungen Gegenstand der UP im Bebauungsplanverfahren hätten sein sollen, tatsächlich aber nicht Gegenstand waren bzw. darin jedenfalls nicht in nachvollziehbarer Weise abgearbeitet worden sind, teilt der Senat diese Auffassung nicht (so wohl auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.02.2020 - 12 LB 157/18 - juris Rn. 62; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.01.2020 - 8 B 11880/19 - juris Rn. 21 f.; ferner Wagner/Paßlick in: Hoppe/Beckmann, UVPG, 4. Aufl., § 17 Rn. 192).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 823/19

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 10 S 1327/20
    In erweiternder Auslegung des Wortlautes reicht es aus, dass der Antragsteller geltend macht, die Vorprüfung des Einzelfalls habe zu dem Ergebnis führen müssen, dass für das Vorhaben der Beigeladenen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei, bei deren Durchführung er zu beteiligen sei (BVerwG, Urteil vom 26.09.2019 - 7 C 5.18 - juris Rn. 24; Senatsbeschluss vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 - juris Rn. 19; Senatsbeschluss vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.01.2020 - 11 S 20.18 - juris Rn. 20 f.).

    Dies gilt jedenfalls, wenn sich, wie hier, die AV-Pflichtigkeit der "Anlage" nur aus Nr. 7.5.1 der Anlage 1 zum UVPG und nicht zusätzlich oder abweichend davon auch aus den Nrn. 13 der Anlage 1 betreffend wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers ergibt (dieses Problem offenlassend auch Senatsbeschluss vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 - juris Rn. 22; vorgehend VG Freiburg, Beschluss vom 12.03.2019 - 1 K 3798/18 - juris Rn. 45 f.).

  • EuGH, 28.02.2008 - C-2/07

    Abraham u.a. - Richtlinie 85/337/EWG - Prüfung der Umweltverträglichkeit von

  • VGH Bayern, 10.12.2020 - 9 CS 20.892

    Antragsbefugnis einer anerkannten Umweltschutzvereinigung

  • VGH Bayern, 10.02.2016 - 22 ZB 15.2329

    Erfolglose Nachbarklage gegen Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet

  • BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13

    Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 22 ZB 15.2412

    Konflikt von Windkraftanlagen und Wohnnutzung im Außenbereich

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 8 S 534/15

    Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlage - Lärm und Schattenwurf

  • BVerwG, 17.12.2002 - 7 B 119.02

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Konzentrationswirkung; Teilgenehmigung;

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2016 - 5 S 1984/15

    Untersagung eines Eisenbahnbetriebs aus Gründen des Naturschutzes - Zuständigkeit

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2014 - 1 MN 190/13

    Anrechnung ausschließenden Fehlverhaltens gegenüber einer Gemeinde durch

  • BVerwG, 12.11.2014 - 4 C 34.13

    Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Umweltverträglichkeitsprüfung;

  • EuGH, 10.01.2006 - C-98/03

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • VG Freiburg, 12.03.2019 - 1 K 3798/18

    Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windenergieanlagen;

  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 18.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2011 - 8 A 1837/09

    Überprüfung von Projekten vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 566/19

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Windparks: Konzentrationswirkung für

  • BVerwG, 11.08.2016 - 7 A 1.15

    Verbandsklage; Präklusion; Bundeswasserstraße; Weservertiefung;

  • EuGH, 01.07.2015 - C-461/13

    Die in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Verpflichtungen zur Verbesserung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2002 - 5 K 17/01

    Eigenständiges Beteiligungsrecht eines anerkannten Naturschutzverbandes im Rahmen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2020 - 11 S 20.18

    Beteiligungsrecht eines Umweltverbandes nach UmwRG § 2 Abs 1 S 1 Nr 3a;

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2018 - 10 S 1681/17

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für 3 Windenergieanlagen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2018 - 8 A 11373/17

    UVP-Pflichtigkeit der Errichtung einer Asphaltmischanlage in einem Steinbruch

  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 B 4.10

    Biogasanlage; Schweinemast; Genehmigung; genehmigungsbedürftige Anlage;

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 10 S 2693/09

    Nachbarwiderspruch gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 10 S 2941/19

    Missachtung der Konzentrationswirkung von § 13 BImSchG -

  • EuGH, 11.02.2015 - C-531/13

    Kornhuber u.a. - Umwelt - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 3 S 942/16

    Vermeidungsmaßnahmen bei Windenergieanlagen

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • BVerwG, 29.12.2010 - 7 B 6.10

    Biogasanlage; Schweinemast; Genehmigung; genehmigungsbedürftige Anlage;

  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07

    Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung;

  • VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19

    Eilantrag eines Umweltverbands gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

  • BVerwG, 08.04.2003 - 4 B 23.03

    Inzidentprüfung eines Bebauungsplans nach Friständerung für die Antragstellung im

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2017 - 12 LA 102/17

    Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach allgemeiner Vorprüfung des

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2014 - 10 S 1853/13

    Beurteilungszeitpunkt bei immissionsschutzrechtlicher Drittanfechtung

  • BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 5.18

    Abschaltung; Addition; Artenschutz; Beteiligungsberechtigung; Brutstätte;

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2021 - 10 S 141/20

    Klagebefugnis von Umweltverband bei Verbindlichkeitserklärung eines

    Denn für eine solche genügt es, dass er geltend macht, die Vorprüfung des Einzelfalls habe zu dem Ergebnis führen müssen, dass für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei, bei deren Durchführung er zu beteiligen sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.2019 - 7 C 5.18 - a. a. O. Rn. 24; Senatsbeschluss vom 23.02.2021 - 10 S 1327/20 - NuR 2021, 422 = juris Rn. 10 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 14 S 2056/21

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von elf Windenergieanlagen; kein Vorliegen

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist im Rahmen einer - nicht formalisierten - Vorprüfung festzustellen (BVerwG, Urteil vom 10.04.2013 - 4 C 3.12 - BVerwGE 146, 176, juris Rn. 10, 89; BVerwG, Urteil vom 18.12.2014 - 4 C 35.13 - NVwZ 2015, 656, juris Rn. 33; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.02.2021 - 10 S 1327/20 - juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2022 - 10 S 1485/21

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines

    Es genügt daher - auch mit Blick auf die weitere Voraussetzung der Beteiligungsberechtigung des Umweltverbands (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a UmwRG), wenn dieser geltend macht, die Vorprüfung des Einzelfalls habe zu dem Ergebnis führen müssen, dass für das Vorhaben des Beigeladenen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei, bei deren Durchführung er zu beteiligen sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.2019 - 7 C 5.18 - BVerwGE 166, 321 Rn. 24; Senatsbeschluss vom 23.02.2021 - 10 S 1327/20 - VBlBW 2021, 381 = juris Rn. 10 m. w. N.).
  • VG Karlsruhe, 12.04.2021 - 9 K 3203/19

    Zuständigkeit bei rechtshängigen Klagen gegen Windenergieanlagen nach

    Für diese Feststellung verlangen Art. 6 Abs. 3 Satz 1 FFH-RL und § 34 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG jedoch kein formalisiertes Verfahren (vgl. zuletzt VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2021 - 10 S 1327/20 -, juris, Rn. 21).
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2021 - 1 ME 110/21

    Abschichtung; Baugenehmigung; Bauvorbescheid; Bebauungsplan; Planebene;

    § 50 Abs. 3 UVPG verteilt die Aufgaben im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht abstrakt auf verschiedene Ebenen, sondern orientiert sich vielmehr konkret daran, in welchem Umfang die Prüfung auf der vorangegangenen Ebene tatsächlich ordnungsgemäß vorgenommen worden ist (vgl. VGH BW, Beschl. v. 23.2.2021 - 10 S 1327/20 -, UPR 2021, 303 = juris Rn. 19; NdsOVG, Beschl. v. 26.2.2020 - 12 LB 157/18 -, BauR 2020, 968 = juris Rn. 62).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2022 - 10 A 1938/18
    vgl. zur Anwendbarkeit des Abschneidekriteriums von 0, 3 kg N/(ha*a) auf Tierhaltungsanlagen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23. Februar 2021 - 10 S 1327/20 -, juris, Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 15. September 2020 - 12 ME 29/20 -, juris, Rn. 131; OVG S.-A., Urteil vom 8. Juni 2018 - 2 L 11/16 -, juris, Rn. 150 ff. und (demgegenüber) Rn. 181 ff. Siehe auch BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2021 - 7 C 9.19 -, juris, Rn. 29, im Nachgang zu OVG Bln.-Bbg., Urteil vom 4. September 2019 - OVG 11 B 24.16 -, juris, wo grundlegende Bedenken hinsichtlich der Anwendbarkeit des Abschneidekriteriums und der Irrelevanzschwelle aus dem BASt-Bericht 2013 auf Tierhaltungsanlagen nicht formuliert werden.
  • VGH Bayern, 25.09.2023 - 9 BV 22.481

    Klagebefugnis einer anerkannten Umweltvereinigung gegen Baugenehmigung für Neubau

    § 50 Abs. 3 UVPG verteilt die Aufgaben im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht abstrakt auf die verschiedenen Ebenen, sondern ermöglicht vielmehr als "Sollvorschrift" die Anpassung der noch zu leistenden Prüfung bei der Endzulassung an den Prüfungsumfang im vorangegangenen Bebauungsplanverfahren (vgl. NdsOVG, B.v. 11.10.2021 - 1 ME 110/21 - juris Rn. 20; VGH BW, B.v. 23.2.2021 - 10 S 1327/20 - juris Rn. 19; OVG RhPf, B.v. 10.1.2020 - 8 B 11880/19 - juris Rn. 21; vgl. zur "Entlastung des Zulassungsverfahrens" auch Mitschang, UPR 2022, 161).

    Dass nach seiner Auffassung eine Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs (vgl. § 50 Abs. 1 Satz 2 UVPG) im Ergebnis nicht durchgeführt worden und die nach §§ 3, 7 Abs. 1 S. 1 UVPG i.V.m. Nr. 18.7.2 und 18.8 der Anlage 1 zum UVPG notwendige allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls im Baugenehmigungsverfahren zu Unrecht unterblieben ist (vgl. VG-Akte Bl. 64, 103 ff., 319; vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2020 - 9 CS 20.892 - juris Rn. 60; vgl. auch VGH BW, B.v. 23.2.2021 - 10 S 1327/20 - juris Rn. 10), kann auch nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden.

  • VG Freiburg, 08.12.2022 - 10 K 3127/20

    Genehmigung einer Anlage zur Herstellung von Wasserstoff (Power-to-Gas-Anlage)

    Das Ergebnis einer Vorprüfung ist dann nicht nachvollziehbar, wenn ihr Ergebnis außerhalb des Rahmens zulässiger Einschätzungen liegt oder wenn die Vorprüfung Ermittlungsfehler aufweist, die so schwer wiegen, dass durch sie das Ergebnis der Vorprüfung beeinflusst werden kann (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 10 S 1327/20 -, juris Rn. 15; VG Aachen, Urteil vom 16. Januar 2014 - 6 K 1584/12 -, juris Rn. 43 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2021 - 5 LA 6/19

    Vermeidung von Doppelprüfungen im Umweltverträglichkeitsverfahren; allgemeine

    a.F. nur dann entfallen, wenn die Prüfungsinhalte im Planaufstellungs- und im Vorhabenzulassungsverfahren im Einzelfall tatsächlich deckungsgleich sind (VGH Mannheim, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 10 S 1327/20 -, juris Rn. 19; OVG Lüneburg, a.a.O. Rn. 62; OVG Koblenz, Beschluss vom 10. Januar 2020 - 8 B 11880/19 -, juris Rn. 21; VG Sigmaringen, Beschluss vom 27. März 2020 - 5 K 3036/19 -, juris Rn. 33; Wagner, in: Hoppe u.a., UVPG, 5. Auflage 2018, § 50 Rn. 164; Mitschang, in Schink u.a., UVPG/UmwRG, 2018, UVPG, § 50 Rn. 82).
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