Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - A 12 S 91/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,8700
VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - A 12 S 91/21 (https://dejure.org/2021,8700)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.03.2021 - A 12 S 91/21 (https://dejure.org/2021,8700)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. März 2021 - A 12 S 91/21 (https://dejure.org/2021,8700)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,8700) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.2018 - 12 S 1476/18

    Klageerhebung und Schriftlichkeitserfordernis; Unterschrift; Voraussetzungen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - A 12 S 91/21
    Sinn der Schriftform ist es, die Identität des Absenders festzustellen und gleichzeitig klarzustellen, dass es sich nicht um einen Entwurf, sondern um eine gewollte prozessuale Erklärung handelt (Senatsbeschluss vom 13.08.2018 - 12 S 1476/18 -, juris Rn. 6).

    Bei der Auslegung und Anwendung prozessrechtlicher Vorschriften ist jedoch mit Gewicht in Rechnung zu stellen, dass diese nicht Selbstzweck sind, sondern letztlich der Wahrung der materiellen Rechte der Prozessbeteiligten dienen (näher BVerwG, Beschluss vom 02.01.2017 - 5 B 8.16 -, juris Rn. 7; Senatsbeschluss vom 13.08.2018 - 12 S 1476/18 -, juris Rn. 6).

    Die anhand der Antragsschrift ersichtliche Kenntnis von Umständen, die im Regelfall nur dem Betroffenen bekannt sind, kann geeignet sein, über das Fehlen einer eigenhändigen Unterschrift hinwegzuhelfen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00 - juris Rn. 24; Senatsbeschluss vom 13.08.2018 - 12 S 1476/18 -, juris Rn. 6).

  • OVG Hamburg, 22.01.2020 - 1 Bf 3/20

    Gerichtliche Hinweispflicht im PKH-Verfahren; Hinweis auf fehlende Unterlagen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - A 12 S 91/21
    Auch soweit hiervon eine Ausnahme gemacht wird, wenn der Beteiligte in der Vorinstanz eine den vorgeschriebenen Formanforderungen entsprechende Erklärung abgegeben hat, mit seinem zweitinstanzlichen Prozesskostenhilfegesuch auf diese Bezug nimmt und im Zusammenhang mit dieser Bezugnahme unmissverständlich erklärt, dass sich seither an den wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nichts geändert habe und eine neue Erklärung denselben Inhalt haben müsse (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 22.01.2020 - 1 Bf 3/20.Z -, juris Rn. 15 m.w.N.), kommt dies dem Kläger nicht zugute, da der Rechtsanwalt, der ihn in erster Instanz vertreten hat, dort keinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt hatte.

    Das gilt nicht nur für den ersten Zugang zum Gericht, sondern für die Wahrnehmung aller Instanzen, die eine Prozessordnung vorsieht (vgl. Senatsbeschluss vom 16.07.2020 - 12 S 1558/20 -, juris Rn. 7; OVG Hamburg, Beschluss vom 22.01.2020 - 1 Bf 3/20.Z -, juris Rn. 18 m.w.N.).

    Dies ist namentlich dann geboten, wenn der Beteiligte nicht rechtskundig beraten ist und deshalb (erkennbar) keine Kenntnis von den Voraussetzungen hat, die erfüllt sein müssen, um im Fall eines isolierten Prozesskostenhilfeantrags Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erlangen zu können (vgl. Senatsbeschluss vom 16.07.2020 - 12 S 1558/20 -, juris Rn. 7; OVG Hamburg, Beschluss vom 22.01.2020 - 1 Bf 3/20.Z -, juris Rn. 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2020 - 12 S 1558/20

    Zur Pflicht des Gerichts zur Rücksichtnahme bei einem isolierten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - A 12 S 91/21
    Das gilt nicht nur für den ersten Zugang zum Gericht, sondern für die Wahrnehmung aller Instanzen, die eine Prozessordnung vorsieht (vgl. Senatsbeschluss vom 16.07.2020 - 12 S 1558/20 -, juris Rn. 7; OVG Hamburg, Beschluss vom 22.01.2020 - 1 Bf 3/20.Z -, juris Rn. 18 m.w.N.).

    Dies ist namentlich dann geboten, wenn der Beteiligte nicht rechtskundig beraten ist und deshalb (erkennbar) keine Kenntnis von den Voraussetzungen hat, die erfüllt sein müssen, um im Fall eines isolierten Prozesskostenhilfeantrags Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erlangen zu können (vgl. Senatsbeschluss vom 16.07.2020 - 12 S 1558/20 -, juris Rn. 7; OVG Hamburg, Beschluss vom 22.01.2020 - 1 Bf 3/20.Z -, juris Rn. 23).

  • BVerwG, 28.07.1999 - 9 B 333.99

    Anwaltszwang, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - A 12 S 91/21
    Ihm obliegt es, in der durch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ausgelösten Wiedereinsetzungsfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 VwGO alles Zumutbare zu tun, um einen vertretungsbereiten Prozessbevollmächtigten zu finden, und - sofern dies erkennbar nicht gelingt - bei Gericht bis zum Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist einen Antrag nach § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 121 Abs. 5 ZPO auf Beiordnung eines Rechtsanwalts durch die Vorsitzende zu stellen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28.07.1999 - 9 B 333.99 -, juris Rn. 4, und vom 28.01.2004 - 6 PKH 15.03 -, juris Rn. 13).Das Verfahren ist gerichtskostenfrei.
  • BVerwG, 28.01.2004 - 6 PKH 15.03

    Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung; Prozesskostenhilfe; Rechtsanwalt der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - A 12 S 91/21
    Ihm obliegt es, in der durch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ausgelösten Wiedereinsetzungsfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 VwGO alles Zumutbare zu tun, um einen vertretungsbereiten Prozessbevollmächtigten zu finden, und - sofern dies erkennbar nicht gelingt - bei Gericht bis zum Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist einen Antrag nach § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 121 Abs. 5 ZPO auf Beiordnung eines Rechtsanwalts durch die Vorsitzende zu stellen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28.07.1999 - 9 B 333.99 -, juris Rn. 4, und vom 28.01.2004 - 6 PKH 15.03 -, juris Rn. 13).Das Verfahren ist gerichtskostenfrei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2016 - 6 B 6/16

    Entlassung eines Lehrers aus dem (verlängerten) Beamtenverhältnis auf Probe wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - A 12 S 91/21
    Denn nur dann hat er alles getan, was von ihm zur Fristwahrung erwartet werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.03.2016 - 6 PKH 3/16, 6 PKH 3/16 (6 B 6/16) -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14

    Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - A 12 S 91/21
    Die prozessuale Mitwirkungspflicht jedes Prozessbeteiligten gebietet es ferner, dass ein Antrag auf Terminverlegung unverzüglich gestellt wird, nachdem die Verhinderung bekannt wird (BVerwG, Beschlüsse vom 20.04.2017 - 2 B 69.16 -, juris Rn. 8, und vom 25.01.2016 - 2 B 34.14 -, juris Rn. 20 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.07.2020 - 13 A 1241/19.A -, juris Rn. 3 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.11.2020 - A 11 S 3308/20 -, juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2020 - A 11 S 3308/20

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Missachtung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - A 12 S 91/21
    Die prozessuale Mitwirkungspflicht jedes Prozessbeteiligten gebietet es ferner, dass ein Antrag auf Terminverlegung unverzüglich gestellt wird, nachdem die Verhinderung bekannt wird (BVerwG, Beschlüsse vom 20.04.2017 - 2 B 69.16 -, juris Rn. 8, und vom 25.01.2016 - 2 B 34.14 -, juris Rn. 20 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.07.2020 - 13 A 1241/19.A -, juris Rn. 3 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.11.2020 - A 11 S 3308/20 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 19.12.2001 - 3 B 33.01

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Vorliegen eines Verfahrensmangels

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - A 12 S 91/21
    Entscheidend ist insoweit, ob sich aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne dass darüber Beweis erhoben werden müsste (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.12.2001 - 3 B 33.01 -, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - A 12 S 91/21
    Dasselbe gilt für einen auf dem Briefumschlag vollzogenen eigenhändigen Namenszug im Absendervermerk (BVerwG, Urteile vom 06.12.1988 - 9 C 40/87 -, juris Rn. 9, und vom 17.10.1968 - 2 C 112.65 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 09.06.2008 - 5 B 204.07

    Prozesskostenhilfe, Bewilligung für den gesamten Rechtszug, Zurückverweisung an

  • BVerwG, 08.03.2016 - 6 PKH 3.16

    Exmatrikulation eines Studenten wegen Nichtzahlung des Semesterbeitrags

  • BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 51/01 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Verfahrensmangel - Zurückverweisung - Abwesenheit

  • OVG Niedersachsen, 03.09.2020 - 10 LA 144/20

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Corona; Covid-19; Darlegung; Prozesskostenhilfe

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2021 - A 11 S 2619/20

    Anforderungen an die Darlegung der Gründe für den noch zu stellenden Antrag auf

  • BVerwG, 03.07.2001 - 6 B 13.01

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung eines erst am Tag der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2020 - 13 A 1241/19
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2019 - 11 A 3552/19

    Antrag auf (isolierte) Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines

  • BVerwG, 02.01.2017 - 5 B 8.16

    Ordnungsgemäße Klageerhebung; Unterschrift durch zunächst nicht

  • BVerfG, 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00

    Zum Schriftformerfordernis bei der Einlegung eines Einspruchs gegen einen

  • BVerwG, 04.05.2011 - 7 PKH 9.11

    Prozesskostenhilfe; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; fehlende

  • BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16

    Entfernung einer Polizeibeamtin aus dem Dienst wegen eines schwerwiegenden

  • BVerwG, 01.03.1995 - 8 C 36.92

    Öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis - Verwaltungsschuldverhältnis -

  • BVerwG, 17.10.1968 - II C 112.65

    Schriftform des Widerspruchs - Recht der amtsenthobenen Beamten - Entlassungsgeld

  • VGH Bayern, 26.02.2020 - 15 ZB 20.25

    Auslegung einer durch einen nicht anwaltlich vertretenen Kläger eingelegten

  • VG Köln, 24.09.2021 - 26 K 4438/19
    Rspr., vgl. aus jüngster Zeit etwa Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. März 2021 - A 12 S 91/21 -, juris Rn. 7.

    VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. März 2021 - A 12 S 91/21 -, juris Rn. 7 m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2022 - 19 A 919/22

    Begründung des Berufungszulassungsantrags i.R.e. Prozesskostenhilfeantrags

    OVG NRW, Beschluss vom 14. Mai 2020 - 19 A 3060/19 -, juris, Rn. 4 m. w. N.; OVG Bremen, Beschluss vom 25. Januar 2022 - 2 LA 392/21 -, juris, Rn. 10 m. w. N.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23. März 2021 - A 12 S 91/21 -, juris, Rn. 13 m. w. N.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht