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   VGH Baden-Württemberg, 23.04.2021 - 2 S 1161/21   

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https://dejure.org/2021,12676
VGH Baden-Württemberg, 23.04.2021 - 2 S 1161/21 (https://dejure.org/2021,12676)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.04.2021 - 2 S 1161/21 (https://dejure.org/2021,12676)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. April 2021 - 2 S 1161/21 (https://dejure.org/2021,12676)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 152a VwGO, Nr 5400 GKVerz, § 3 Abs 2 GKG 2004
    Gerichtskosten in erfolglosem Anhörungsverfahren in Prozesskostenhilfesache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 152a; GKG Anl. 1 Kostenverzeichnis Nr. 5400
    Kostenverzeichnis ; keine Gerichtskostenfreiheit bei erfolglosem Anhörungsrügeverfahren in Prozesskostenhilfesachen

  • rechtsportal.de

    VwGO § 152a; GKG Anl. 1 Kostenverzeichnis Nr. 5400
    Anhörungsrüge des Antragstellers gegen die Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2019 - 2 S 2804/18

    PKH-Verfahren; Vertretungszwang; Anhörungsrüge; Gehörsverstoß; keine Festgebühr

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.2021 - 2 S 1161/21
    Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsauffassung, wonach Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses, Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, bei einem zurückgewiesenen Anhörungsrügeverfahren, welches auf die Fortführung des bei dem Verwaltungsgerichtshof abgeschlossenen Prozesskostenhilfeverfahrens abzielt, nicht zur Anwendung kommt (Senatsbeschluss vom 08.01.2019 - 2 S 2804/18 - juris Rn. 9), nicht weiter fest.

    Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsauffassung, wonach Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses, Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, bei einem zurückgewiesenen Anhörungsrügeverfahren, welches auf die Fortführung des bei dem Verwaltungsgerichtshof abgeschlossenen Prozesskostenhilfeverfahrens abzielt, nicht zur Anwendung kommt (Senatsbeschluss vom 08.01.2019 - 2 S 2804/18 - juris Rn. 9), nicht weiter fest.

  • BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17

    Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.2021 - 2 S 1161/21
    § 152a Abs. 2 Satz 6 VwGO verlangt, dass der Rügeführer innerhalb der Rügefrist des § 152a Abs. 2 Satz 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.06.2017 - 5 C 5.17 D - juris Rn. 10) im Hinblick auf das konkrete Verfahren bestimmte Umstände vorträgt, aus denen sich die Möglichkeit ableiten lässt, dass sein Anspruch auf rechtliches Gehör durch die angegriffene Entscheidung in entscheidungserheblicher Weise verletzt wurde.

    Denn sie stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 07.06.2017, aaO Rn. 11 mwN).

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2019 - 12 LA 214/18

    Verfahren über erfolglose Anhörungsrügen in Prozesskostenhilfesachen ist nicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.2021 - 2 S 1161/21
    Es besteht auch kein Anlass, erfolglose Rechtsbehelfe in Prozesskostenhilfesachen ebenso wie das originäre Prozesskostenhilfeverfahren kostenfrei zu stellen (Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.04.2019 - 10 C 19.614 - juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12.02.2019 - 12 LA 214/18 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 15.03.2013 - 5 B 16.13

    Besorgnis der Befangenheit; Missbrauch des Ablehnungsrechts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.2021 - 2 S 1161/21
    Er muss substantiiert vortragen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen er sich nicht äußern konnte oder welches entscheidungserhebliche Vorbringen das Gericht nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.03.2013 - 5 B 16.13 - juris mwN).
  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 10 C 19.614

    Keine Geltendmachung der inhaltlichen Unrichtigkeit einer Entscheidung im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.2021 - 2 S 1161/21
    Es besteht auch kein Anlass, erfolglose Rechtsbehelfe in Prozesskostenhilfesachen ebenso wie das originäre Prozesskostenhilfeverfahren kostenfrei zu stellen (Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.04.2019 - 10 C 19.614 - juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12.02.2019 - 12 LA 214/18 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 8 C 13.11

    Rechtsbehelfscharakter der Anhörungsrüge

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.2021 - 2 S 1161/21
    Gänzlich kostenfreie Rechtsbehelfe könnten dagegen dazu verleiten, sie ohne Rücksicht auf ihre Funktion (die Anhörungsrüge ist kein Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung - vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.11.2011 - BVerwG 8 C 13.11 - juris Rn. 2) und eine ernstliche Erwägung ihrer Erfolgsaussichten zu ergreifen, wenn nur das Ergebnis der angefochtenen gerichtlichen Entscheidung nicht den Vorstellungen des Rechtsbehelfsführers entspricht (Niedersächsisches OVG, aaO).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2024 - 9 S 977/23

    Anhörungsrüge: Beginn der 2- Wochenfrist; Zurechnung der Kenntnis des

    Dies gilt auch dann, wenn mit der Anhörungsrüge ein Verfahren wegen Bewilligung von Prozesskostenhilfe fortgesetzt werden soll (vgl. ausführlich VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.04.2021 - 2 S 1161/21 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 05.11.2021 - 8 OB 126/21

    Anhörungsrüge; Formular; Gehörsrüge; Prozesskostenhilfe

    Das Verfahren ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschl. v. 17.12.2020 - 8 LA 92/20 -, juris Rn. 7) nicht gerichtskostenfrei, da der Gesetzgeber das Anhörungsrügeverfahren kostenrechtlich verselbstständigt hat, ohne hiervon Prozesskostenhilfeangelegenheiten auszunehmen (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 12.2.2019 - 12 LA 214/18 -, juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.4.2021 - 2 S 1161/21 -, juris Rn. 6f.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 23.2.2021 - 7 CE 21.221 -, juris Rn. 9; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.4.2021 - 15 A 855/21 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2022 - 2 L 16/22

    Beschwerde wegen Nichtbearbeitung eines Antrags auf Gewährung von

    Einer Festsetzung des Streitwerts bedarf es nicht, da für die hier getroffene Entscheidung eine streitwertunabhängige Festgebühr von 66 ? anfällt (vgl. Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses, Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) (vgl. VGH BW, Beschluss vom 23. April 2021 - 2 S 1161/21 - juris Rn. 5 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.10.2021 - 1 LZ 528/21

    Kostenentscheidung bei Anhörungsrügen in Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren

    Nr. 5400 Anlage 1 zum GKG ist anwendbar, obwohl die Anhörungsrüge eine gerichtliche Entscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren betrifft (ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Februar 2019 - 12 LA 214/18 -, juris Rn. 8; OVG Bremen, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 1 F 185/19 -, juris Rn. 15; VGH München, Beschluss vom 4. April 2019 - 10 C 19.614 -, juris Rn. 7; VGH Mannheim, Beschluss vom 23. April 2021 - 2 S 1161/21 -, juris Rn. 4 ff.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 7. März 2022 - 2 B 42/22 -, juris Rn. 5).
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