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   VGH Baden-Württemberg, 23.06.1988 - 5 S 1030/87   

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VGH Baden-Württemberg, 23.06.1988 - 5 S 1030/87 (https://dejure.org/1988,1265)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.06.1988 - 5 S 1030/87 (https://dejure.org/1988,1265)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Juni 1988 - 5 S 1030/87 (https://dejure.org/1988,1265)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 38, 280
  • NVwZ-RR 1989, 349
  • VBlBW 1989, 61
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1994 - 5 S 1648/94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Konzentrationswirkung; Abwägung

    Der 4. Bauabschnitt der A 98 mit Querspange A 861 zur Schweiz war mit gleicher Trassenführung (Bergtrasse) bereits Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses des Regierungspräsidiums F vom 05.02.1987, der durch Urteil des Senats vom 23.06.1988 - 5 S 1030/87 - wegen Mängel in der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials aufgehoben wurde, ausgenommen das von der Schweizer Grenze (Rheinmitte) her geplante 1, 5 km lange südliche Teilstück der A 861.

    Diese auf das Gesamtvorhaben A 98 einschließlich der Querspange A 861 bezogenen Zielsetzungen sind identisch mit den - damals ohne die gesetzliche Verbindlichkeitsentscheidung allein maßgeblichen - Rechtfertigungsgründen des ersten Planfeststellungsbeschlusses vom 05.02.1987, die der Senat im Urteil vom 23.06.1988 - 5 S 1030/87 - (wie auch in den in den Parallelverfahren ergangenen Urteilen vom gleichen Tag) gebilligt hat.

    Mit letzterer Annahme hat sich die Behörde der Einschätzung des Senats im Urteil vom 23.06.1988 - 5 S 1030/87 - betreffend den ersten Planfeststellungsbeschluß vom 05.02.1987 angeschlossen, wonach ein Ausgleich des unvermeidbaren Eingriffs in Natur und Landschaft durch eine Autobahn auf der festgestellten (Bergtrasse) Trasse nicht möglich sei.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1993 - 5 S 874/92

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Verfahren - Abwägung

    Auch der gänzliche Verzicht auf das Vorhaben stellt ebensowenig wie die Verweisung auf einen anderen Standort (sogenannte Kreisverweisung) eine Vermeidung dar, weil es sonst keine unvermeidbaren Beeinträchtigungen gäbe (vgl. Urt.d. Senats v. 23.06.1988 - 5 S 1030/87 - A 98 - VBlBW 1989, 61, ferner Dürr, Aktuelle Fragen der Planfeststellung, VBlBW 1992, 321 und Hess. VGH, Urt.v. 12.02.1993, NuR 1993, 334).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2000 - 10 S 1322/99

    Genehmigung zum Gesteinsabbau

    Beeinträchtigungen werden nicht dadurch vermeidbar, dass der Eingriff insgesamt unterlassen werden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.06.1988 - 5 S 1030/87 -, VBlBW 1989, 61, VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.09.1999 - 10 S 1406/98 -, NuR 2000, 455, 458) oder an einem anderen Standort durchgeführt werden könnte (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.09.1993 - 5 S 874/92 -, NuR 1994, 234, 237).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1991 - 5 S 3868/88

    Umfang der Auslegung von Planunterlagen im Straßenrechtlichen

    Eine Straße ist dann planerisch gerechtfertigt, wenn sie zur Verwirklichung der Zielvorstellungen der Straßengesetze vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwG, Urt.v. 22.3.1985 -- 4 C 63.80 --, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 59 m.w.N.; s. auch VGH Bad.-Württ., Urt.v. 23.6.1988 -- 5 S 1030/87 -- VBlBW 1989 S. 61 m.w.N.).

    Der Eingriff selbst wurde, zuletzt noch im Berufungsverfahren durch den Verzicht auf die Standspur, auf das unvermeidbare Maß reduziert, wobei der Begriff der Unvermeidbarkeit in diesem Zusammenhang so auszulegen ist, daß es nicht möglich ist, die Maßnahme an derselben Stelle ohne einen Eingriff in die Natur und Landschaft bzw. einen weniger schwerwiegenden Eingriff zu verwirklichen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt.v. 23.6.1988 -- 5 S 1030/87 -- VBlBW 1989 S. 61).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1991 - 5 S 84/89

    Planfeststellungsverfahren für Bundesfernstraße - Auslegung von Unterlagen -

    Eine Straße ist dann planerisch gerechtfertigt, wenn sie zur Verwirklichung der Zielvorstellungen der Straßengesetze vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwG, Urt.v. 22.3.1985 -- 4 C 63.80 --, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 59 m.w.N.; s. auch VGH Bad.-Württ., Urt.v. 23.6.1988 -- 5 S 1030/87 -- VBlBW 1989 S. 61 m.w.N.).

    Der Eingriff selbst wurde, zuletzt noch im Berufungsverfahren durch den Verzicht auf die Standspur, auf das unvermeidbare Maß reduziert, wobei der Begriff der Unvermeidbarkeit in diesem Zusammenhang so auszulegen ist, daß es nicht möglich ist, die Maßnahme an derselben Stelle ohne einen Eingriff in die Natur und Landschaft bzw. einen weniger schwerwiegenden Eingriff zu verwirklichen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt.v. 23.6.1988 -- 5 S 1030/87 -- VBlBW 1989 S. 61).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1991 - 5 S 272/90

    Fernstraßenrechtliches Planfeststellungsverfahren: Anforderungen an die

    Auch wenn eine Trasse einen nicht ausgleichbaren Eingriff in Natur und Landschaft darstellt, verstößt eine Planfeststellung nicht gegen § 11 Abs. 3 NatSchG (NatSchG BW), wenn sich die Planfeststellungsbehörde in abwägungsfehlerfreier Weise für diese Trasse entscheidet, weil gegen die Alternativtrasse andere gewichtige öffentliche Belange - hier Belange der Wasserwirtschaft - sprechen (Ergänzung zum Urteil des Senats vom 23.6.1988 - 5 S 1030/87 - Hochrheinautobahn).

    Die Kläger berufen sich dabei zu Unrecht auf das Urteil des Senats vom 23.6.1988 (5 S 1030/87 -- VBlBW 1989, 61 -- Hochrheinautobahn), wonach bei zwei gleichwertigen Trassenalternativen diejenige zu wählen ist, die keinen oder einen geringeren Eingriff in Natur und Landschaft i.S. des § 10 NatSchG zur Folge hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 334/95

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung: Einwendungsausschluß nach Ablauf der

    Abgesehen davon, daß dieser Vortrag unsubstantiiert ist, verkennen die Kläger, daß unter dem Aspekt der Vermeidbarkeit nicht auf Alternativen verwiesen werden kann, weil andernfalls jeder Eingriff als vermeidbar eingestuft werden müßte (vgl. Urt. des erk. Senats v. 20.06.1988 - 5 S 1030/87 - VBlBW 1989, 61; Berkemann, NuR 1993, 97, 101 f.).
  • VG Oldenburg, 26.10.1999 - 1 B 3319/99

    Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung eines Emssperrwerks; Bindungswirkung

    Sie setzt nicht bei der Frage an, ob ein Vorhaben als solches vermieden werden kann, sondern beinhaltet lediglich eine technisch-fachliche Optimierungspflicht unter dessen grundsätzlicher Hinnahme (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 23. Juni 1988 - 5 S 1030/87 -, NuR 1989, 439; Urteil v. 30. Juli 1985 - 5 S 2553/84 -, NuR 1987, 31, 33).
  • VG Sigmaringen, 16.06.2005 - 6 K 2507/02

    Zum Anspruch auf Erteilung einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung für

    Vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne dieser Vorschrift und im Sinne des § 19 Abs. 1 BNatSchG liegen nur dann vor, wenn die auf ihre Vermeidbarkeit zu überprüfende Maßnahme an derselben Örtlichkeit ohne Eingriff oder mit einem weniger schwer wiegenden Eingriff verwirklicht werden könnte (BVerwG, Beschluss vom 30.10.1992 - 4 A 4.92 -, NVwZ 1993, 565 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.06.1988 - 5 S 1030/87 -, VBlBW 1989, 61; Urteil vom 03.09.1993 - 5 S 874/92 -, VBlBW 1994, 271 ff.; Urteil vom 15.11.1994 - 5 S 1602/93 -, VBlBW 1995, 392 ff.; Fischer-Hüftle / Schumacher, in: Schumacher / Fischer-Hüftle, Bundesnaturschutzgesetz, § 19, Rn 17; Marzik / Wilrich, Bundesnaturschutzgesetz, § 19, Rn 5 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1988 - 5 S 1088/88

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Durchführung des Erörterungstermins;

    Es kann dahinstehen, ob eine Entscheidung zugunsten der Bündelungstrasse B 297 mit § 11 Abs. 1 Nr. 3 NatSchG vereinbar wäre; der Senat hat im Urteil vom 23.6.1988 (5 S 1030/87 -- Hochrheinautobahn, Umfahrung R) entschieden, daß diese Vorschrift die Wahl derjenigen Trasse verlangt, die einen geringeren Eingriff in die Landschaft darstellt, sofern beide Alternativen im übrigen vergleichbare Vor- und Nachteile aufweisen.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1992 - 8 S 1741/92

    Neuerrichtung einer Tankanlage und Rastanlage an einer Bundesautobahn; zur

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1991 - 10 S 1143/90

    Versagung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung - unzulässiger Eingriff

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.1992 - 10 C 10428/91

    Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und Aufstellung eines Bebauungsplanes

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.1992 - 5 S 2064/91

    Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme als Enteignungsgrund im Zusammenhang mit

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1992 - 5 S 2378/91

    Planfeststellung für Bundesfernstraße: Umweltverträglichkeitsprüfung,

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1995 - 5 S 1701/94

    Entschädigungsvorbehalt im Planfeststellungsbeschluß nach VwVfG BW § 74 Abs 2 S 2

  • VG Darmstadt, 29.11.1990 - II/3 E 530/87

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses des Hessischen Ministers für

  • VG Sigmaringen, 28.09.2000 - 4 K 2577/98
  • OVG Niedersachsen, 12.03.1997 - 7 M 919/97

    Straßenplanung; Abwägung; Vermeidungsgebot; Vermeidbarkeit; Naturschutz

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