Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 23.06.1998 - 8 S 1435/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 08.04.1998 - 14 K 1244/98
- VGH Baden-Württemberg, 23.06.1998 - 8 S 1435/98
Papierfundstellen
- VBlBW 1998, 169 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72
Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.06.1998 - 8 S 1435/98
Entscheidend hierfür ist die von den eingegangenen Zahlungspflichten nicht zu trennende, in der Aufstellung eines Bebauungsplans oder der einvernehmlichen Mitwirkung am Baugenehmigungsverfahren bestehenden Leistung der an dem Vertrag beteiligten Gemeinde, die nach ihrem Gegenstand öffentlich-rechtlicher Natur ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.7.1973 - IV C 22.72 -, BVerwGE 42, 331).Ob die von den Beteiligten geschlossene Vereinbarung dieser vom BVerwG (Urt. v. 16.7.1973 - IV C 22.72 -, BVerwGE 42, 331 …sowie Urt. v. 14.8.1992 - 8 C 19.90 -, VBlBW 1993, 129) aufgestellten Forderung genügt, erscheint allerdings fraglich, da die dem Vertrag als Anlage beigefügte "Beispielrechnung", nach der die Antragsgegnerin ihre Aufwendungen erklärtermaßen ermittelt hat, nur pauschalierte Beträge nennt.
- OLG Hamm, 15.02.1991 - 26 U 125/90
Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.06.1998 - 8 S 1435/98
Für das auf die Sicherungsabrede zwischen ihm und dem Gläubiger gestützte Verlangen des Schuldners, die Inanspruchnahme des Bürgen zu unterlassen, weil der Bürgschaftsfall (noch) nicht eingetreten sei, gilt das gleiche (vgl. OLG Hamm, MDR 1991, 636; OLG ..., NJW-RR 1994, 1204). - BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92
Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.06.1998 - 8 S 1435/98
§ 17 Abs. 5 VwGO ist in einem solchen Fall nicht anwendbar, da die Partei, die die Unzulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs behauptet, sonst keine Möglichkeit hätte, eine Nachprüfung dieser Frage durch das Rechtsmittelgericht zu erreichen (vgl. den im Anschluß an das Urteil des BGH v. 25.2.1993 - III ZR 9/92 -, NJW 1993, 1799 ergangenen Beschluß des Senats vom 30.9.1994 - 8 S 1763/94 -, NJW 1996, 1298) . - VGH Baden-Württemberg, 30.09.1994 - 8 S 1763/94
Keine Verweisung an das zuständige Gericht bei anderweitiger Rechtshängigkeit; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.06.1998 - 8 S 1435/98
§ 17 Abs. 5 VwGO ist in einem solchen Fall nicht anwendbar, da die Partei, die die Unzulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs behauptet, sonst keine Möglichkeit hätte, eine Nachprüfung dieser Frage durch das Rechtsmittelgericht zu erreichen (vgl. den im Anschluß an das Urteil des BGH v. 25.2.1993 - III ZR 9/92 -, NJW 1993, 1799 ergangenen Beschluß des Senats vom 30.9.1994 - 8 S 1763/94 -, NJW 1996, 1298) . - BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 19.90
Baurecht: Zulässigkeit der Abwälzung von Baufolgekosten
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.06.1998 - 8 S 1435/98
Ob die von den Beteiligten geschlossene Vereinbarung dieser vom BVerwG (…Urt. v. 16.7.1973 - IV C 22.72 -, BVerwGE 42, 331 sowie Urt. v. 14.8.1992 - 8 C 19.90 -, VBlBW 1993, 129) aufgestellten Forderung genügt, erscheint allerdings fraglich, da die dem Vertrag als Anlage beigefügte "Beispielrechnung", nach der die Antragsgegnerin ihre Aufwendungen erklärtermaßen ermittelt hat, nur pauschalierte Beträge nennt.
- OVG Sachsen, 19.08.2009 - 1 B 364/09
Dinglicher Arrest; Einstweilige Anordnung; Anordnungsgrund
Der Anordnungsgrund ist glaubhaft zu machen (§ 920 ZPO; vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 23.6.1998 - 8 S 1435/98 -, zitiert nach juris). - VGH Baden-Württemberg, 20.11.1998 - 8 S 2921/98
Folgekostenvertrag als öffentlich-rechtlicher Vertrag - Rechtsweg zu den …
Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, wonach sich dieser von dem Kaufvertrag abtrennbare Teil der von den Beteiligten getroffenen Vereinbarungen nach den Vorschriften des öffentlichen Rechts beurteile, steht in Übereinstimmung mit der Ansicht, die der Senat in seinem Beschluß vom 23.6.1998 - 8 S 1435/98 - geäußert hat.