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   VGH Baden-Württemberg, 23.06.2008 - 2 S 6/08   

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https://dejure.org/2008,10934
VGH Baden-Württemberg, 23.06.2008 - 2 S 6/08 (https://dejure.org/2008,10934)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.06.2008 - 2 S 6/08 (https://dejure.org/2008,10934)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Juni 2008 - 2 S 6/08 (https://dejure.org/2008,10934)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gebührensatzung - Zulässigkeit einer Gebühr für die Aufbewahrung von Fundsachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelung der Gebührenpflicht der Aufbewahrung und Aushändigung von Fundsachen in einer Gebührensatzung; Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem Verfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Gebührensatzung; Auferlegung einer öffentlich-rechtlichen ...

  • Judicialis

    KAG § 11; ; BGB § 967; ; AGBGB § 5a

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Aufbewahrung von Fundsachen - Kommunen dürfen für diese Leistung Gebühren verlangen

Papierfundstellen

  • ESVGH 59, 33
  • NJW 2008, 2871
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.06.2008 - 2 S 6/08
    Gebühren sind öffentlichrechtliche Geldleistungen, die - im Unterschied zu Steuern - aus Anlass individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlichrechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (BVerfG, Beschl. v. 12.10.1994 - 1 BvL 19/90 - BVerfGE 91, 207 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.06.2008 - 2 S 6/08
    Da fast alle gebührenpflichtigen Handlungen auch oder vorwiegend im öffentlichen Interesse erfolgen, genügt es vielmehr für die gebührenrechtliche Heranziehung des Einzelnen, dass er durch eine öffentliche Leistung einen besonderen tatsächlichen Vorteil erhält (BVerfG, Kammer-Beschl. v. 11.8.1998 - 1 BvR 1270/94 - NVwZ 1999, 176; BVerwG, Urt. v. 25.8.1998 - 8 C 12.98 - BVerwGE 109, 272; Urt. v. 3.3.1994 - 4 C 1.93 - BVerwGE 95, 188; Wilke, Gebührenrecht und Grundgesetz, 1973, S. 77), wie das hier der Fall ist.
  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.06.2008 - 2 S 6/08
    Da fast alle gebührenpflichtigen Handlungen auch oder vorwiegend im öffentlichen Interesse erfolgen, genügt es vielmehr für die gebührenrechtliche Heranziehung des Einzelnen, dass er durch eine öffentliche Leistung einen besonderen tatsächlichen Vorteil erhält (BVerfG, Kammer-Beschl. v. 11.8.1998 - 1 BvR 1270/94 - NVwZ 1999, 176; BVerwG, Urt. v. 25.8.1998 - 8 C 12.98 - BVerwGE 109, 272; Urt. v. 3.3.1994 - 4 C 1.93 - BVerwGE 95, 188; Wilke, Gebührenrecht und Grundgesetz, 1973, S. 77), wie das hier der Fall ist.
  • BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Flugsicherheitsgebühren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.06.2008 - 2 S 6/08
    Da fast alle gebührenpflichtigen Handlungen auch oder vorwiegend im öffentlichen Interesse erfolgen, genügt es vielmehr für die gebührenrechtliche Heranziehung des Einzelnen, dass er durch eine öffentliche Leistung einen besonderen tatsächlichen Vorteil erhält (BVerfG, Kammer-Beschl. v. 11.8.1998 - 1 BvR 1270/94 - NVwZ 1999, 176; BVerwG, Urt. v. 25.8.1998 - 8 C 12.98 - BVerwGE 109, 272; Urt. v. 3.3.1994 - 4 C 1.93 - BVerwGE 95, 188; Wilke, Gebührenrecht und Grundgesetz, 1973, S. 77), wie das hier der Fall ist.
  • VG Karlsruhe, 06.04.2017 - 3 K 5074/15

    Verwaltungsgebührenerhebungsrecht für Negativzeugniserteilung; Unangemessenheit

    In dieser individuellen Zurechenbarkeit liegt die Rechtfertigung dafür, dass die Amtshandlung nicht aus allgemeinen Steuermitteln, sondern ganz oder teilweise zu Lasten des Gebührenschuldners finanziert wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.06.2008 - 2 S 6/08 - juris m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 29.03.2018 - 2 K 2726/16

    Tierseuchenrechtliche Quarantäneanordnung für ohne Tollwutimpfung in das

    In dieser individuellen Zurechenbarkeit liegt die Rechtfertigung dafür, dass die Amtshandlung nicht aus allgemeinen Steuermitteln, sondern ganz oder teilweise zu Lasten des Gebührenschuldners finanziert wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.06.2008 - 2 S 6/08 - NJW 2008, 2871).
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