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   VGH Baden-Württemberg, 23.08.2018 - 5 S 14317/18   

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https://dejure.org/2018,26323
VGH Baden-Württemberg, 23.08.2018 - 5 S 14317/18 (https://dejure.org/2018,26323)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.08.2018 - 5 S 14317/18 (https://dejure.org/2018,26323)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. August 2018 - 5 S 14317/18 (https://dejure.org/2018,26323)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nebenforderungen sind nicht streitwerterhöhend!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 344
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.01.2007 - X ZB 7/06

    Behandlung von Rechtsverfolgungskosten als Nebenforderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.08.2018 - 5 S 14317/18
    Solange - wie hier - die Hauptsache Gegenstand des Rechtsstreits ist, handelt es sich bei den zur Durchsetzung eines Anspruchs vorprozessual aufgewendeten Geschäftsgebühren des Anwalts damit um Nebenforderungen, unabhängig davon, ob sie als Kosten der Hauptforderung hinzugerechnet werden oder Gegenstand eines eigenen Antrags sind (vgl. zum Ganzen Dörndorfer in Binz/ders./Petzold/Zimmermann, GKG, 3. Auflage 2014, § 43 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 30.1.2007 - X ZB 7/06 - NJW 2007, 3289, juris Rn. 5ff.; Beschluss vom 15.5.2007 - VI ZB 18/06 - juris Rn. 4ff.).
  • BGH, 15.05.2007 - VI ZB 18/06

    Erhöhung des Streitwerts durch nicht anrechenbare vorgerichtliche Anwaltskosten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.08.2018 - 5 S 14317/18
    Solange - wie hier - die Hauptsache Gegenstand des Rechtsstreits ist, handelt es sich bei den zur Durchsetzung eines Anspruchs vorprozessual aufgewendeten Geschäftsgebühren des Anwalts damit um Nebenforderungen, unabhängig davon, ob sie als Kosten der Hauptforderung hinzugerechnet werden oder Gegenstand eines eigenen Antrags sind (vgl. zum Ganzen Dörndorfer in Binz/ders./Petzold/Zimmermann, GKG, 3. Auflage 2014, § 43 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 30.1.2007 - X ZB 7/06 - NJW 2007, 3289, juris Rn. 5ff.; Beschluss vom 15.5.2007 - VI ZB 18/06 - juris Rn. 4ff.).
  • OVG Niedersachsen, 04.12.2020 - 10 LC 402/18

    Annexantrag; Erstattungsanspruch; Erstattungsanspruch, öffentlich-rechtlicher;

    Das Unterliegen der Klägerin hinsichtlich des begehrten Zinsanspruchs wirkt sich wegen § 173 VwGO i.V.m. § 4 Abs. 1 ZPO nicht gegenstandswerterhöhend und deshalb auch in der Kostenentscheidung nicht aus (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.8.2018 - 5 S 14317/18 -, juris Rn. 4; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 6.5.2011 - 2 O 62/10 -, juris Rn. 4; VG Saarlouis, Urteil vom 9.4.2008 - 5 K 471/07 -, juris Rn. 70).
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