Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 23.10.2008 - 2 S 2866/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Normenkontrollklage gegen eine Zurechnung eines Grundstücks zu den durch eine Lärmschutzeinrichtung erschlossenen Grundstücken und der damit verbundenen Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Zulässigkeitsanforderungen an das Rechtschutzbedürfnis und Auswahl des richtigen ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KAG § 33 Nr. 7; KAG § 39 Abs. 2 Satz 2
Antragsbefugnis, Klagebefugnis, Rechtsschutzbedürfnis, richtiger Beklagter; Normenkontrolle; Erschließungsbeitrag: Zuordnungssatzung; Lärmschutzeinrichtung; Lärmminderung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DÖV 2009, 418 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 18.94
Lärmschutzanlage - Erschlossensein - Verteilung des umlagefähigen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2008 - 2 S 2866/08
Das gilt auch für den Fall, dass die (gerade noch) innerhalb der "3 dB(A)-Zone" liegende Fläche zum unüberbaubaren Teil des Grundstücks zählt (BVerwG, Urt. v. 23.6.1995 - 8 C 18.94 - NVwZ 1996, 403 zu § 131 BauGB; Driehaus, Erschließungsbeitragsrecht in Baden-Württemberg, § 9 Rn 54;… derselbe, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 17 Rn. 125 f.).Da nach dem Lärmschutzgutachten nur der unbebaute Teil des Grundstücks des Antragstellers eine Lärmminderung von mehr als 3 db(A) erfährt, bedeutet das im Ergebnis, dass für das Grundstück des Antragstellers ein Nutzungsfaktor Null zur Anwendung kommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.6.1995 - 8 C 18.94 - NVwZ 1996, 403).
- VGH Hessen, 04.07.2012 - 6 C 824/11
Feststellungsinteresse bei beabsichtigter Erhebung eines Zivilprozesses
In der Regel wird dies nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der (letzten) Behördenentscheidung zu beurteilen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1985 - 4 C 23.83 -, NJW 1986, 1186; Hess. VGH, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 6 UE 2399/07 -, ESVGH 59, 192), es sei denn, das jeweils heranzuziehende materielle Fachrecht steht dem entgegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2006 - 5 B 90/05 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 15. November 2006 - 3 UZ 634/06 -, ESVGH 57, 112), was im vorliegenden Verfahren nicht der Fall ist. - VGH Hessen, 27.02.2013 - 6 C 825/11
Stilllegung eines Kernkraftwerks
In der Regel wird dies nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der (letzten) Behördenentscheidung zu beurteilen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1985 - 4 C 23.83 -, NJW 1986, 1186; Hess. VGH, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 6 UE 2399/07 -, ESVGH 59, 192), es sei denn, das jeweils heranzuziehende materielle Fachrecht steht dem entgegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2006 - 5 B 90/05 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 15. November 2006 - 3 UZ 634/06 -, ESVGH 57, 112), was im vorliegenden Verfahren nicht der Fall ist.