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   VGH Baden-Württemberg, 23.10.2013 - 11 S 1720/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,31222
VGH Baden-Württemberg, 23.10.2013 - 11 S 1720/13 (https://dejure.org/2013,31222)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.10.2013 - 11 S 1720/13 (https://dejure.org/2013,31222)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - 11 S 1720/13 (https://dejure.org/2013,31222)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung des Akteneinsichtsrechts auf das Recht zur Einsichtnahme bei der zur Gewährung von Akteneinsicht verpflichteten Stelle; Versendung von Akten i.S.d. Akteneinsichtsrechts eines Rechtsanwalts als Grundlage eines eigenständigen Gebührentatbestandes

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Akteneinsichtsrecht und Aktenzusendung; Gebührenpflichtigkeit der Aktenzusendung; Gebührenschuldner der Aktenzusendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung des Akteneinsichtsrechts auf das Recht zur Einsichtnahme bei der zur Gewährung von Akteneinsicht verpflichteten Stelle; Versendung von Akten i.S.d. Akteneinsichtsrechts eines Rechtsanwalts als Grundlage eines eigenständigen Gebührentatbestandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt Gebührenschuldner für Aktenübersendung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2014, 355
  • DÖV 2014, 132 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2013 - 11 S 1720/13
    Hierfür genügt es, dass ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens mithin möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl. 2004, 838 und vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 -NVwZ 2004, 744).

    Ernstliche Zweifel sind immer schon dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - NJW 2004, 2510 und Kammerbeschluss vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546), es sei denn, es lässt sich schon im Zulassungsverfahren zuverlässig sagen, das Verwaltungsgericht habe die Rechtssache im Ergebnis richtig entschieden und die angestrebte Berufung werde deshalb voraussichtlich keinen Erfolg haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl. 2004, 838), sofern nicht seinerseits die anderen Gründe wiederum auf einen anderen Zulassungsgrund hinführen würden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - NVwZ 2007, 805).

  • BGH, 06.04.2011 - IV ZR 232/08

    Rechtsanwalt als Schuldner der Aktenversendungspauschale; Pflicht des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2013 - 11 S 1720/13
    Diese öffentliche Leistung wird im Interesse und auf Veranlassung des Rechtsanwalts erbracht, wobei der ihm selbst hierdurch gewährte Vorteil (Arbeitserleichterung) die Erhebung der Gebühr rechtfertigt (zu § 28 GKG und § 107 Abs. 5 OWiG vgl. BGH, Urteil vom 06.04.2011 - IV ZR 232/08 -, DAR 2011, 356,  juris).

    Eine Aktenversendung in seine Kanzleiräume bedeute für ihn in aller Regel eine erhebliche Arbeitserleichterung, ermögliche ihm insbesondere den Einsatz von Hilfskräften und eigener bürotechnischer Hilfsmittel bei der Herstellung von Aktenauszügen und schaffe ihm damit eine Zeit- und Kostenersparnis (vgl. BGH, Urteil vom 06.04.2011 - IV ZR 232/08 -, juris).

  • BVerfG, 06.03.1996 - 2 BvR 386/96

    Verfassungsmäßigkeit der Aktenversendungspauschale

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2013 - 11 S 1720/13
    Beantragt ein Rechtsanwalt, Akteneinsicht im Wege der Zusendung der Akten an seine Kanzlei zu gewähren, erfolgt die Versendung als zusätzliche Leistung der Behörde oder des Gerichts, die, unabhängig davon, ob die Akteneinsicht als solche kostenfrei ist, Grundlage eines eigenständigen Gebührentatbestands sein kann (zu § 147 StPO vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 06.03.1996 - 2 BvR 386/96 - juris).

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits zur Aktenzusendung auf der Grundlage des Akteneinsichtsrechts des Verteidigers in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft nach § 147 StPO entschieden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 06.03.1996 - 2 BvR 386/96 - juris) und im Einzelnen ausgeführt:.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2008 - 13 S 171/08

    Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzung der Einbürgerung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2013 - 11 S 1720/13
    Erforderlich ist eine fallbezogene Begründung, die dem Berufungsgericht eine Beurteilung der Zulassungsfrage ohne weitere eigene aufwendige Ermittlungen ermöglicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.04.2008 - 13 S 171/08 - AuAS 2008, 150).
  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2013 - 11 S 1720/13
    Hierfür genügt es, dass ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens mithin möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl. 2004, 838 und vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 -NVwZ 2004, 744).
  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2013 - 11 S 1720/13
    Ernstliche Zweifel sind immer schon dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - NJW 2004, 2510 und Kammerbeschluss vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546), es sei denn, es lässt sich schon im Zulassungsverfahren zuverlässig sagen, das Verwaltungsgericht habe die Rechtssache im Ergebnis richtig entschieden und die angestrebte Berufung werde deshalb voraussichtlich keinen Erfolg haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl. 2004, 838), sofern nicht seinerseits die anderen Gründe wiederum auf einen anderen Zulassungsgrund hinführen würden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - NVwZ 2007, 805).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2013 - 11 S 1720/13
    Ernstliche Zweifel sind immer schon dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - NJW 2004, 2510 und Kammerbeschluss vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546), es sei denn, es lässt sich schon im Zulassungsverfahren zuverlässig sagen, das Verwaltungsgericht habe die Rechtssache im Ergebnis richtig entschieden und die angestrebte Berufung werde deshalb voraussichtlich keinen Erfolg haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl. 2004, 838), sofern nicht seinerseits die anderen Gründe wiederum auf einen anderen Zulassungsgrund hinführen würden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - NVwZ 2007, 805).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2013 - 11 S 1720/13
    Durch die Aktenübersendung erzielt der Verteidiger einen besonderen Vorteil, der darin liegt, dass ihm der Weg zum Gericht oder zu der Staatsanwaltschaft zum Zwecke der Akteneinsicht oder der Abholung der Akten erspart wird; die Abschöpfung eines solchen Vorteils durch die Erhebung einer öffentlich-rechtlichen Abgabe rechtfertigt sich - unabhängig von der gesetzlichen oder dogmatischen Einordnung dieser Abgabe - verfassungsrechtlich schon durch die Ausgleichsfunktion einer solchen Abgabe (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 1995 - 2 BvR 413/88 und 1300/93 -, Umdruck S. 35).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2010 - L 5 KR 1815/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Klage eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2013 - 11 S 1720/13
    Auch wenn es zutrifft, dass § 29 LVwVfG nur den Beteiligten in einem laufenden Verwaltungsverfahren Anspruch auf Akteneinsicht gewährt, ist doch aus einem allgemeinen ungeschriebenen Informationsanspruch, der in der Rechtsprechung aus rechtsstaatlichen Gründen in bestimmten Fällen anerkannt worden ist, auch ein im Ermessen der Behörde stehender Anspruch auf Akteneinsicht außerhalb bzw. im Vorfeld eines Verfahrens abgeleitet worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.07.2003 - 3 C 46.02 - juris m.w.N.), wobei, da in Baden-Württemberg ein Informationsfreiheitsgesetz (zum Zeitpunkt der Aktenübersendung) noch nicht in Kraft getreten war und ist, dahingestellt bleiben kann, ob für dieses ungeschriebene Akteneinsichtsrecht neben einem allgemeinen - gebührenpflichtigen - Akteneinsichtsrecht auf der Grundlage eines solchen Gesetzes noch Raum sein wird (vgl. hierzu LSG, Bad.-Württ., Beschluss vom 12.11.2010 - L 5 KR 1815/10 B - juris).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2013 - 11 S 1720/13
    Ernstliche Zweifel sind immer schon dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - NJW 2004, 2510 und Kammerbeschluss vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546), es sei denn, es lässt sich schon im Zulassungsverfahren zuverlässig sagen, das Verwaltungsgericht habe die Rechtssache im Ergebnis richtig entschieden und die angestrebte Berufung werde deshalb voraussichtlich keinen Erfolg haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl. 2004, 838), sofern nicht seinerseits die anderen Gründe wiederum auf einen anderen Zulassungsgrund hinführen würden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - NVwZ 2007, 805).
  • BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02

    Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer; Informationsanspruch,

  • OVG Hamburg, 20.10.2021 - 3 Bf 28/19

    Gebühren für die Gewährung einer Akteneinsicht; Vertretung; Gebührenschuldner

    Soweit sich die angegriffene Entscheidung auf den Verwaltungsgerichtshof Mannheim (Beschl. v. 23. Oktober 2013, 11 S 1720/13) und den Bundesgerichtshof (Urt. v. 6. April 2011, IV ZR 232/08) beziehe, übersehe sie, dass beide Gerichte ausdrücklich zwischen der Akteneinsicht und der Aktenübersendung unterschieden und sich die Argumente dieser Entscheidungen ausdrücklich nur auf die Aktenübersendungsgebühr bezögen.

    Dieser dem Rechtsanwalt gewährte Vorteil rechtfertigt es, die Kosten der Aktenübersendung bei ihm zu erheben (BGH, Urt. v. 6.4.2011, IV ZR 232/08, NJW 2011, 3041, juris Rn. 17 ff. - zu § 28 Abs. 2 GKG und § 107 Abs. 5 OWiG; VGH Mannheim, Beschl. v. 23.10.2013, 11 S 1720/13, VBlBW 2014, 355, juris Rn. 17 ff. - zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 LGebG).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 5 S 2450/12

    Kostenschuldner der Aktenversendungspauschale

    5 Kostenschuldner der Aktenversendungspauschale nach § 28 Abs. 2 GKG i.V. mit Nr. 9003 des Kostenverzeichnisses - im Verhältnis zum Gericht - ist jedenfalls dann der Prozessbevollmächtigte und nicht der von ihm im Verfahren vertretene Beteiligte, wenn jener die Versendung der Akten an sich selbst, d. h. an seine Wohnung oder - wie hier - an seine Kanzlei beantragt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.04.2010 - 1 WDS-KSt 6/09 -, Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 3; BGH, Beschl. v. 06.04.2011 - IV ZR 232/08 -, NJW 2011, 3041; BSG, Beschl. v. 20.03.2015 - B 13 SF 4/15 S -, juris Rn. 6; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.10.2013 - 11 S 1720/13 -, ESVGH 64, 82; Nds. OVG, Beschl. v. 01.02.2010 - 13 OA 170/09 -, NJW 2010, 1392; BayVGH, Beschl. v. 18.01.2007 - 19 C 05.3348 -, NJW 2007, 1483; BVerfG, Kammer-Beschl. v. 06.03.1996 - 2 BvR 386/96 -, NJW 1996, 2222 u. v. 09.07.1995 - 2 BvR 1023/95 -, NJW 1995, 3177, jeweils zu § 56 Abs. 2 GKG a.F., § 147 Abs. 4 StPO; Hellstab, in: Oestreich/Hellstab/Trenkle, GKG/FamGKG § 28 GKG Rn. 12).

    Die für den Rechtsanwalt damit in aller Regel verbundene erhebliche Arbeitserleichterung (vgl. hierzu insbes. BGH, Beschl. v. 06.04.2011, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.10.2013, a.a.O.; Nieders. OVG, Beschl. v. 01.02.2010, a.a.O.) rechtfertigt es, die Kosten der von ihm "beantragten" Aktenversendung bei ihm zu erheben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2018 - 9 A 1997/16

    Heranziehung eines Rechtsanwaltes zu einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 76,00

    Ungeachtet dessen drängen sich diesbezügliche Bedenken mit Blick auf die wohl auch den Gebührenschuldner bezeichnende Formulierung der Nr. 32.3 VerwGebS und die zur Frage der Kostenschuldnerschaft für die Aktenversendung im Übrigen vorliegende neuere Rechtsprechung, vgl. zur Gebührenpflicht bei Übersendung von Verwaltungsakten VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 11 S 1720/13 -, VBlBW 2014, 355, juris Rn. 18; zu § 107 Abs. 5 OWiG: BGH, Urteil vom 6. April 2011 - IV ZR 232/08 -, NJW 2011, 3041, juris Leitsatz 1 und Rn. 18 ff.; zu § 28 Abs. 2 GKG: Nds. OVG, Beschluss vom 1. Februar 2010 - 13 OA 170/09 -, NJW 2010, 1392, juris Rn. 3.

    vgl. auch Kallerhoff/Mayen/, in: Stelkens/Bonk/ Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 29 Rn. 13; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017, § 29 Rn. 40 ff.; zur entsprechenden Anwendung außerhalb eines Verwaltungsverfahrens vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 11 S 1720/13 -, VBlBW 2014, 355, juris Rn. 12 im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 2. Juli 2003 - 3 C 46.02 -, BVerwGE 118, 270.

  • VG Magdeburg, 12.12.2017 - 7 B 985/17

    Erhebung von Gebühren für Aktenübersendung im behördlichen Vorverfahren

    Diese Leistung kann - unabhängig davon, ob die Akteneinsicht als solche kostenfrei ist - immer auch Grundlage eines eigenständigen Gebührentatbestandes sein (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.03.2016 - 5 S 2450/12 -, juris zu § 28 Abs. 2 GKG i. V. m. Ziffer 9003 des Kostenverzeichnisses zum GKG; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.10.2013 - 11 S 1720/13 -, juris zu § 29 VwVfG, jeweils m. w. N.).
  • VG Düsseldorf, 25.01.2021 - 24 K 4381/20
    Dies andeutend OVG NRW, Beschluss vom 8. März 2018 - 9 A 1997/16 -, juris, Rn. 23 unter Bezugnahme auf neuere Rechtsprechung, die diese Ansicht vertritt: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 11 S 1720/13 -, VBlBW 2014, 355, juris Rn. 18; zu § 107 Abs. 5 OWiG: BGH, Urteil vom 6. April 2011 - IV ZR 232/08 -, NJW 2011, 3041, juris Leitsatz 1 und Rn. 18 ff.; zu § 28 Abs. 2 GKG: Nds. OVG, Beschluss vom 1. Februar 2010 - 13 OA 170/09 -, NJW 2010, 1392, juris Rn. 3; a.A. aber: Kallerhoff/Mayen, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Auflage 2018, § 29 Rn. 36 m.w.N.
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