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   VGH Baden-Württemberg, 24.01.1990 - 2 S 2046/87   

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VGH Baden-Württemberg, 24.01.1990 - 2 S 2046/87 (https://dejure.org/1990,6799)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.01.1990 - 2 S 2046/87 (https://dejure.org/1990,6799)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Januar 1990 - 2 S 2046/87 (https://dejure.org/1990,6799)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ermächtigung der Gemeinde zur Erhebung von Fleischbeschaugebühren aufgrund einer Satzung - Ausgleich von Kostenüberdeckung - Anpassungspflicht bei Kostenüberdeckung - Benutzungsgebührensätze mit einjähriger Kalkulation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1988 - 2 S 945/87

    Gebührenfestsetzung für Fleischbeschau durch Gemeinde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.1990 - 2 S 2046/87
    Auch nach dem Inkrafttreten des § 23 FlHG (FlBG) 1986 § 24 FlHG 1987 bleiben die Gemeinden ermächtigt, für die Durchführung der Schlachttierbeschau und Fleischbeschau auf Grund einer Satzung Gebühren zu erheben (wie VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 08.02.1988 - 2 S 945/87 -).

    Dem Senat liegen die Fleischbeschaugebührensatzung der Antragsgegnerin vom 3.7.1987 mit Kostenkalkulation, die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Antragsgegnerin vom 3.7.1987, die einschlägigen Akten des Landratsamts N-Kreis (3 Hefte), die Akten des Verwaltungsgerichts Karlsruhe 9 K 129/86 und die Akten des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg 2 S 945/87 vor.

    Hierzu hat der Senat in seinem die Fleischbeschaugebührensatzung der Antragsgegnerin vom 10.3.1986 -- FlBGS 1986 -- betreffenden Beschluß vom 8.2.1988 -- 2 S 945/87 -- ausgeführt:.

    Er verpflichtet die Gemeinde, die Gebührensätze für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung so zu kalkulieren, daß das in einem bestimmten Rechnungszeitraum zu erwartende Gebührenaufkommen die in diesem Zeitraum zu erwartenden gebührenfähigen Kosten der öffentlichen Einrichtung in ihrer Gesamtheit nicht übersteigt, wobei das zu erwartende Gebührenaufkommen auf der Grundlage der zu erwartenden maßstabsbezogenen Benutzungs- bzw. Leistungseinheiten kalkulatorisch zu ermitteln ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.10.1983 -- 2 S 199/80 --, VBlBW 1984, 346; Normenkontrollbeschluß vom 7.5.1984 -- 2 S 2877/83 --, ESVGH 34, 274; Normenkontrollbeschluß vom 26.9.1986 -- 2 S 472/84 --; Beschluß vom 8.2.1988 -- 2 S 945/87 --; Urteil vom 31.8.1989 -- 2 S 2805/87 --).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.1987 - 2 S 998/86

    Ungültigkeit der Gebührensatzung eines Zweckverbandes, der eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.1990 - 2 S 2046/87
    Ob der Kostendeckungsgrundsatz durch eine Gebührensatzregelung verletzt ist, beurteilt sich demnach weiterhin allein nach den Verhältnissen bei Ergehen des Satzungsbeschlusses, also insbesondere auf der Grundlage der in diesem Zeitpunkt angestellten Kosten- und Gebührenschätzungen (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß vom 7.9.1987 -- 2 S 998/86 --; Urteil vom 3.11.1987 -- 2 S 887/86 --).

    Nur unter Berücksichtigung des § 3 Abs. 2 -- 5 FlBGS 1987 wird hinreichend deutlich, in welchen Fällen die Gebühren nach der Art und Zahl bzw. nach der Dauer der Verrichtungen der Beschauer bemessen werden (vgl. zum Bestimmtheitserfordernis VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß vom 7.9.1987 -- 2 S 998/86 --, BWGZ 1988, 306).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.1986 - 2 S 472/84

    Gültigkeit einer kommunalen Gebührensatzung für die Beseitigung von Tierkörpern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.1990 - 2 S 2046/87
    Eine derartige Fallgestaltung ist hier gegeben, denn die den Zeitraum vom 1.4.1986 bis 31.12.1987 betreffenden Fleischbeschaugebührenbescheide sind nach Rücknahme der entsprechenden Widersprüche durch den Antragsteller bestandskräftig geworden (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschlüsse vom 28.10.1983 -- 2 S 2385/80 --; vom 26.9.1986 -- 2 S 472/84 --; vom 26.9.1986 -- 2 S 880/84 --).

    Er verpflichtet die Gemeinde, die Gebührensätze für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung so zu kalkulieren, daß das in einem bestimmten Rechnungszeitraum zu erwartende Gebührenaufkommen die in diesem Zeitraum zu erwartenden gebührenfähigen Kosten der öffentlichen Einrichtung in ihrer Gesamtheit nicht übersteigt, wobei das zu erwartende Gebührenaufkommen auf der Grundlage der zu erwartenden maßstabsbezogenen Benutzungs- bzw. Leistungseinheiten kalkulatorisch zu ermitteln ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.10.1983 -- 2 S 199/80 --, VBlBW 1984, 346; Normenkontrollbeschluß vom 7.5.1984 -- 2 S 2877/83 --, ESVGH 34, 274; Normenkontrollbeschluß vom 26.9.1986 -- 2 S 472/84 --; Beschluß vom 8.2.1988 -- 2 S 945/87 --; Urteil vom 31.8.1989 -- 2 S 2805/87 --).

  • BFH, 20.05.1969 - II 25/61

    Gesellschaftspflicht - Zinslose Kreditgewährung - Leistung - Darlehnsgewährung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.1990 - 2 S 2046/87
    Es kommt hinzu, daß die Auslegung des § 9 Abs. 2 S. 3 KAG 1986 sich nach dem allgemein anerkannten Grundsatz zu richten hat, wonach abgabenbegründende oder -erhöhende Rechtsnormen restriktiv und nicht extensiv auszulegen sind (vgl. BFH, Urteil vom 20.5.1969, BFHE 96, 129, 133; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.8.1987 -- 2 S 2974/86 --, VBlBW 1988, 68; Urteil vom 17.11.1988 -- 2 S 1324/86 --, VBlBW 1989, 65 = KStZ 1989, 152).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1988 - 2 S 1324/86

    Entwässerungsbeitrag - nomineller Kostenbegriff

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.1990 - 2 S 2046/87
    Es kommt hinzu, daß die Auslegung des § 9 Abs. 2 S. 3 KAG 1986 sich nach dem allgemein anerkannten Grundsatz zu richten hat, wonach abgabenbegründende oder -erhöhende Rechtsnormen restriktiv und nicht extensiv auszulegen sind (vgl. BFH, Urteil vom 20.5.1969, BFHE 96, 129, 133; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.8.1987 -- 2 S 2974/86 --, VBlBW 1988, 68; Urteil vom 17.11.1988 -- 2 S 1324/86 --, VBlBW 1989, 65 = KStZ 1989, 152).
  • BVerwG, 22.07.1986 - 3 B 104.85

    Gesetzlicher Richter - Vorlagepflicht beim EuGH - Rechtsmittel des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.1990 - 2 S 2046/87
    Eine Verpflichtung zur Einholung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs besteht nach Art. 177 Abs. 3 EWGV nicht, da der Normenkontrollbeschluß des Senats mit einem Rechtsmittel des nationalen Rechts (vgl. § 47 Abs. 7 VwGO) angefochten werden kann (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 22.7.1986, BayVBl. 1987, 283).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1983 - 2 S 199/80

    Abwassergebühr; Gebührenbemessung; Wahrscheinlichkeitsmaßstab und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.1990 - 2 S 2046/87
    Er verpflichtet die Gemeinde, die Gebührensätze für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung so zu kalkulieren, daß das in einem bestimmten Rechnungszeitraum zu erwartende Gebührenaufkommen die in diesem Zeitraum zu erwartenden gebührenfähigen Kosten der öffentlichen Einrichtung in ihrer Gesamtheit nicht übersteigt, wobei das zu erwartende Gebührenaufkommen auf der Grundlage der zu erwartenden maßstabsbezogenen Benutzungs- bzw. Leistungseinheiten kalkulatorisch zu ermitteln ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.10.1983 -- 2 S 199/80 --, VBlBW 1984, 346; Normenkontrollbeschluß vom 7.5.1984 -- 2 S 2877/83 --, ESVGH 34, 274; Normenkontrollbeschluß vom 26.9.1986 -- 2 S 472/84 --; Beschluß vom 8.2.1988 -- 2 S 945/87 --; Urteil vom 31.8.1989 -- 2 S 2805/87 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.1987 - 2 S 2974/86

    Keine Nachveranlagung zum Klärbeitrag bei Erneuerung der Kläranlage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.1990 - 2 S 2046/87
    Es kommt hinzu, daß die Auslegung des § 9 Abs. 2 S. 3 KAG 1986 sich nach dem allgemein anerkannten Grundsatz zu richten hat, wonach abgabenbegründende oder -erhöhende Rechtsnormen restriktiv und nicht extensiv auszulegen sind (vgl. BFH, Urteil vom 20.5.1969, BFHE 96, 129, 133; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.8.1987 -- 2 S 2974/86 --, VBlBW 1988, 68; Urteil vom 17.11.1988 -- 2 S 1324/86 --, VBlBW 1989, 65 = KStZ 1989, 152).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1989 - 2 S 2805/87

    Abwassergebühr; Starkverschmutzungszuschlag; Berechnungsmodell; Mischkanalisation

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.1990 - 2 S 2046/87
    Er verpflichtet die Gemeinde, die Gebührensätze für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung so zu kalkulieren, daß das in einem bestimmten Rechnungszeitraum zu erwartende Gebührenaufkommen die in diesem Zeitraum zu erwartenden gebührenfähigen Kosten der öffentlichen Einrichtung in ihrer Gesamtheit nicht übersteigt, wobei das zu erwartende Gebührenaufkommen auf der Grundlage der zu erwartenden maßstabsbezogenen Benutzungs- bzw. Leistungseinheiten kalkulatorisch zu ermitteln ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.10.1983 -- 2 S 199/80 --, VBlBW 1984, 346; Normenkontrollbeschluß vom 7.5.1984 -- 2 S 2877/83 --, ESVGH 34, 274; Normenkontrollbeschluß vom 26.9.1986 -- 2 S 472/84 --; Beschluß vom 8.2.1988 -- 2 S 945/87 --; Urteil vom 31.8.1989 -- 2 S 2805/87 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1983 - 2 S 1604/82

    Nachträgliches Ungültigwerden der Beitragssatzregelung durch Bekanntwerden neuer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.1990 - 2 S 2046/87
    Da der Landesgesetzgeber in § 9 Abs. 2 S. 3 KAG 1986 den Ausgleich von Kostenüberdeckungen innerhalb der folgenden fünf Jahre nicht ausdrücklich auch auf Gebührenkalkulationen für lediglich ein Rechnungsjahr erstreckt hat, ist auf Grund der gebotenen restriktiven Auslegung des § 9 Abs. 2 S. 3 KAG 1986 davon auszugehen, daß die gesetzliche Anpassungspflicht von Gebührensätzen mit nur einjähriger Gebührenkalkulation bereits am Ende des betroffenen Haushaltsjahres entsteht, also in dem Zeitpunkt, in dem die bisherige prognostische Schätzung der Kosten und Gebühren eindeutig widerlegt ist (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.5.1983 -- 2 S 1604/82 --, VBlBW 1984, 81).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.1984 - 2 S 2877/83

    Kindergartengebühren, Gebührenstaffelung; Höhe der Gebühren bei Halbtagsbetreuung

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1984 - 2 S 1352/81

    Entwässerungsbeitrag; Globalberechnung; Prognose; Kostenüberdeckung

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

  • BVerwG, 05.06.1986 - 3 C 12.82

    Normschichten und Normkategorien

  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren;

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 1.86

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage - Genehmigungsbedürftigkeit von

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.1983 - 2 S 2385/80

    Normenkontrollverfahren - Besetzung des Spruchkörpers Rechtsschutzbedürfnis -

  • BVerwG, 23.08.1984 - 3 C 42.82

    Normschichten und Normkategorien

  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer

  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2010 - 2 S 2725/09

    Wassergebühr; Gebührensatz; Kalkulation; Anzeigepflicht bei Veräußerung eines an

    Ob und inwieweit sich aus dieser Vorschrift eine Verpflichtung ergibt, den auf der Grundlage einer sich auf ein Jahr beschränkenden Gebührenkalkulation beschlossenen Gebührensatz im Laufe der folgenden Jahre an eine von den ursprünglichen Annahmen abweichende Entwicklung anzupassen (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom 24.1.1990 - 2 S 2046/87 - BWVPr 1990, 206), bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, da der in § 14 Abs. 1 S. 2 KAG niedergelegte Kostendeckungsgrundsatz und das sich aus ihm ergebende Verbot einer Kostenüberdeckung auf die in § 14 Abs. 1 S. 2 KAG genannten Versorgungseinrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen der Gemeinden und Landkreise keine Anwendung finden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.11.2004 - 2 S 706/04 - VBlBW 2005, 148).
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