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   VGH Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 8 S 545/10   

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https://dejure.org/2011,3571
VGH Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 8 S 545/10 (https://dejure.org/2011,3571)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.01.2011 - 8 S 545/10 (https://dejure.org/2011,3571)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Januar 2011 - 8 S 545/10 (https://dejure.org/2011,3571)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Klagebefugnis des Baulastbegünstigten bei Verzicht auf die Baulast seitens der Gemeinde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlen der Klagebefugnis für die Klage eines Baulastbegünstigten gegen einen Baulastverzicht im Hinblick auf einen Verzicht bzgl. eines Bauvorhabens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlen der Klagebefugnis für die Klage eines Baulastbegünstigten gegen einen Baulastverzicht im Hinblick auf einen Verzicht bzgl. eines Bauvorhabens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Klage eines Baulastbegünstigten gegen einen Baulastverzicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 311
  • NVwZ-RR 2011, 311 BauR 2011, 892 (Leitsatz) DÖV 2011, 370 (Ls.)
  • DÖV 2011, 370
  • BauR 2011, 892
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.1990 - 8 S 637/90

    Löschung einer im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulast - allgemeine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 8 S 545/10
    Für eine solche Sichtweise lässt sich insbesondere auch dem in der Antragsbegründung zitierten Urteil des Senats (vom 01.06.1990 - 8 S 637/90 - NJW 1991, 2786), in dem es um die Frage der Verwirkung von Ansprüchen auf Löschung einer Baulast ging, nichts entnehmen.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2004 - 9 S 175/04

    Kein Anspruch auf bestimmte personelle oder sachliche Ausstattung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 8 S 545/10
    Hierzu gehört, dass in fallbezogener Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts die besonderen Schwierigkeiten ausdrücklich bezeichnet werden und ausgeführt wird, inwieweit sich diese von Verwaltungsstreitigkeiten durchschnittlicher Schwierigkeit abheben (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2004 - 9 S 175/04 - VBlBW 2004, 430).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 3 S 1743/03

    Übernahme einer Baulast im gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 8 S 545/10
    Wegen mangelnder baurechtlicher Bedeutsamkeit inhaltlich unzulässig - und damit auch nicht (mehr) im öffentlichen Interesse - ist eine baulastmäßige Verpflichtung dann, wenn kein sachlicher Gesichtspunkt erkennbar ist, auf Grund dessen sie in absehbarer Zeit baurechtliche Bedeutung gewinnen könnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.10.2004 - 3 S 1743/03 - VBlBW 2005, 73).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1986 - 7 A 2169/85
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 8 S 545/10
    Die Vorschrift des § 71 Abs. 3 Satz 2 LBO bindet nach allgemeiner Auffassung die Baurechtsbehörde in der Weise, dass sie den Verzicht auf eine Baulast erklären muss, wenn und soweit das öffentliche Interesse daran entfällt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.11.1986 - 7 A 2169/85 - NJW 1988, 278; Sauter, a.a.O., § 71 Rn. 47; Schlotterbeck, a.a.O., § 71 Rn. 24).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08

    Teileinziehung einer Straße zur Nutzung als Fußgängerzone verletzt Betreiber

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 8 S 545/10
    Dies setzt voraus, dass die Verletzung eigener subjektiver Rechte des Klägers offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10.06.2009 - 1 BvR 198/08 - NVwZ 2009, 1426 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 8 S 375/97

    Zulassung der Beschwerde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 8 S 545/10
    Der zu entscheidende Fall hebt sich auch sonst in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle nicht ab, weil die Ergebnisrichtigkeit des angegriffenen Urteils keinen ernstlichen Zweifeln unterliegt (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 12.02.1997 - 8 S 375/97 -, VBlBW 1997, 219).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 8 S 545/10
    Bereits der im angefochtenen Urteil geleistete rechtliche Begründungsaufwand weist nicht auf besondere rechtliche Schwierigkeiten hin (BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - VBlBW 2000, 392).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2007 - 3 S 1251/06

    Zulässiger Inhalt einer Baulast - hier: Vermietung an Einzelhandelsunternehmen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 8 S 545/10
    Mit der Baulast sollen Hindernisse ausgeräumt werden, die im Einzelfall einer Bebauung oder Nutzungsänderung entgegenstehen können (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.01.2007 - 3 S 1251/06 - VBlBW 2007, 225).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - 8 S 1445/00

    Baulast; Bauvorbescheid - Bindungswirkung; Kniestock

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 8 S 545/10
    Zwar muss eine Baulast nicht auf ein konkretes Bauvorhaben bezogen sein; vielmehr ist die Baulast ihrem Wesen nach genereller Natur (Urteil des Senats vom 27.10.2000 - 8 S 1445/00 - VBlBW 2001, 188).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2020 - 8 S 455/20

    Verzicht auf im Baulastenverzeichnis eingetragene Kfz-Stellplatzbaulasten

    Mit ihr sollen Hindernisse ausgeräumt werden, die im Einzelfall einer Bebauung oder Nutzungsänderung entgegenstehen können (vgl. Senatsbeschluss vom 24.01.2011 - 8 S 545/10 -, BRS 78 Nr. 143 = juris Rn. 7 m.w.N.; Lohre, NJW 1987, 877).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2014 - 3 S 899/14

    Duldungspflicht aus Baulast - öffentliches Interesse an Baulast

    Bei einer aus Anlass eines bestimmten Vorhabens übernommenen Baulast ist das der Fall, wenn das begünstigte Bauvorhaben durch eine Änderung der Sachlage auch ohne die Baulast rechtmäßig geworden ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.1.2011 - 8 S 545/10 - BRS 78 Nr. 143; Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, 3. Aufl., § 71 Rn. 48).
  • VG Sigmaringen, 10.05.2017 - 2 K 655/15
    Andererseits besteht das öffentliche Interesse fort, wenn das begünstigte Bauvorhaben ausgeführt wurde, noch besteht und eine Änderung der Sach- und Rechtslage nicht eingetreten ist (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 09.07.2014 - 3 S 899/14 - und vom 24.01.2011 - 8 S 545/10 - Urteil vom 10.01.2007 - 3 S 1251/06 - Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 23.02.2017 - 1 LA 11/16 - alle juris; Sauter, LBO, 3. Aufl. (Stand: 43. Lfg. 11/2013), § 71 Rn. 48).

    Besteht kein öffentliches Interesse mehr, ist der Verzicht zwingend; ein Ermessen steht der Baurechtsbehörde nicht zu (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.01.2011 a.a.O.).

    Diese Auslegung widerspricht auch nicht den u.a. in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aufgestellten Grundsätzen, wonach eine Baulast, mag sie auch aus Anlass eines bestimmten Bauvorhabens eingeräumt werden, ihrem Wesen nach genereller Natur ist und es für die Beschränkung ihrer Wirkungen auf ein bestimmtes Bauvorhaben - sofern eine solche überhaupt möglich ist - einer eindeutigen Klarstellung bedarf (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.01.2011 - 8 S 545/10 -, a.a.O.; Urteil vom 27.10.2000 - 8 S 1445/00 -, VBlBW 2001, 188; ebenso etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.05.2008 - 7 A 1838/07 -, juris).

  • VG Mainz, 30.07.2021 - 3 L 519/21

    Verzicht auf Baulast ist nicht anfechtbar!

    Dies gilt auch vorliegend, denn die auf § 86 LBauO beruhende Baulast vermittelt den begünstigten Antragstellern gegenüber der Bauaufsichtsbehörde kein subjektiv-öffentliches Recht (vgl. OVG RP, Urteil vom 27.1.1995 - 1 B 10183/95 -, S. 6 UA; Beschluss vom 6.11.2009 - 8 A 10851/09 -, BauR 2010, 216; VG Mainz, Urteil vom 8.3.2017 - 3 K 617/16.MZ; VGH BW, Beschluss vom 24.1.2011 - 8 S 545/10; HessVGH, Beschluss vom 4.6.1992 4 TG 2815/91 -, NVwZ-RR 1993, 236).

    Mit einer Baulast sollen rechtliche Hindernisse ausgeräumt werden, die im Einzelfall der Bebauung eines Grundstücks oder einer Nutzungsänderung entgegenstehen könnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.9.1990 - 4 B 34/90 -, NJW 1991, 713; VGH BW, Beschluss vom 24.1.2011 - 8 S 545/10).

    Etwas anderes kann allenfalls in solchen Fällen gelten, in denen die Begünstigung über rein faktische oder wirtschaftliche Aspekte hinausgeht, wenn sich etwa der Verzicht und die Löschung der Baulast auf ein konkretes Bauvorhaben des Begünstigten auswirken kann, das infolge der Löschung baurechtswidrig würde (vgl. VGH BW, Beschluss vom 24.1.2011 - 8 S 545/10; VG Schwerin, Beschluss vom 5.6.2019 - 2 B 33/19; Kerkmann/Schmidt, in: Jeromin, LBauO Rh-Pf., 4. Aufl. 2016, § 86 Rn. 63).

  • VG Karlsruhe, 25.04.2019 - 12 K 2596/18

    Bestimmtheit einer Stellplatzbaulast

    Andererseits besteht das öffentliche Interesse fort, wenn das begünstigte Bauvorhaben ausgeführt wurde, noch besteht und eine Änderung der Sach- und Rechtslage nicht eingetreten ist (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 09.07.2014 - 3 S 899/14 -, juris Rn. 23, und vom 24.01.2011 - 8 S 545/10 -, Rn. 7; Sauter, LBO, 3. Aufl., Stand: 50. Lfg. 08/2017, § 71 Rn. 50).
  • VG Sigmaringen, 29.11.2023 - 5 K 2721/22

    Terrasse in der Abstandsfläche; Gebäudeteil

    Nach dem Vorstehenden kann offen bleiben, welche Auswirkungen überdies der von der Baurechtsbehörde beabsichtigte Verzicht auf die Baulast für die Rechtsstellung des Klägers hat und ob die Baulast, die im Grundsatz öffentlichen Interessen dient und der hier kein erkennbares oder nicht nur hypothetisch in Aussicht stehendes - der Baulast baurechtliche Bedeutung vermittelndes - begünstigtes Vorhaben gegenübersteht (vgl. hierzu und zur daraus folgenden Rechtsposition des Baulastbegünstigten VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.01.2011 - 8 S 545/10 -, juris), überhaupt wirksam ist.
  • VG Schwerin, 05.06.2019 - 2 B 33/19

    Verzicht auf eine Baulast

    Die eingetragene Baulast vermittelt nach der Rechtsprechung der Kammer (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 3. Juli 2014 - 2 A 1836/12 - amtl. Umdruck S. 10, offengelassen noch im Urteil vom 13. November 2013 - 2 A 1835/10 - amtl. Umdruck S. 8 f.) dem von der Baulast Begünstigten ein subjektiv-öffentliches Recht, aus dem er sich gegen die Löschung der Baulast aus dem Baulastenverzeichnis wehren kann (die Antrags- bzw. Klagebefugnis bejahend z.B. auch VG Berlin, Urteil vom 23. April 2019 - 19 K 304.16 - juris Rn. 32; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 29.04.2010 - 5 K 4083/08 -, juris, VG Magdeburg, Urteil vom 20.05.2009 - 4 A 148/07 - juris; demgegenüber im Ansatz anders: VG Mainz, Urteil vom 8. März 2017 - VG 3 K 617/16.MZ - juris Rn. 19; VGH Mannheim, Beschluss vom 24.01.2011 - 8 S 545/10 - juris).
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