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   VGH Baden-Württemberg, 24.02.2021 - 3 S 4218/20   

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VGH Baden-Württemberg, 24.02.2021 - 3 S 4218/20 (https://dejure.org/2021,4666)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.02.2021 - 3 S 4218/20 (https://dejure.org/2021,4666)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - 3 S 4218/20 (https://dejure.org/2021,4666)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 3 S 547/06

    Vorhaben der Gemeinde gem § 48 Abs 2 S 1 BauO BW; Erteilung einer Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.02.2021 - 3 S 4218/20
    Die Vorschrift des § 48 Abs. 2 Satz 1 LBO, wonach anstelle einer Gemeinde als Baurechtsbehörde die nächsthöhere Baurechtsbehörde zuständig wird, wenn es sich um ein Vorhaben der Gemeinde selbst handelt, gegen das Einwendungen erhoben werden, dient auch dem Schutz des Einwenders, sofern bei der Erteilung der Baugenehmigung Ermessenserwägungen im Hinblick auf nachbarschützende materiell-rechtliche Normen anzustellen waren (Fortführung von Senatsbeschluss vom 25.04.2006 - 3 S 547/06 - VBlBW 2006, 314).

    Der Zweck des § 48 Abs. 2 Satz 1 LBO spricht dafür, dass ein "Vorhaben der Gemeinde selbst" auch dann vorliegt, wenn das Bauvorhaben von einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts errichtet wird und die Gemeinde auf die Willensentschließung dieses Unternehmens einen bestimmenden Einfluss auszuüben befugt ist (Fortführung von Senatsbeschluss vom 25.04.2006 - 3 S 547/06 - VBlBW 2006, 314).

    Dieser wird aus den ihm zugänglichen Bauvorlagen regelmäßig weder die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse erkennen noch diesen entnehmen können, welche Baurechtsbehörde die Kompetenz zur Erteilung der Baugenehmigung für sich in Anspruch nehmen wird (vgl. Senatsbeschl. v. 25.04.2006 - 3 S 547/06 - VBlBW 2006, 314).

    bb) Der Senat neigt auch zu der Auffassung, dass es sich nicht nur dann um ein Vorhaben der Gemeinde selbst im Sinne des § 48 Abs. 2 Satz 1 LBO handelt, wenn die Gemeinde als solche als Bauherrin auftritt, sondern auch dann, wenn das Bauvorhaben von einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts errichtet wird und die Gemeinde auf die Willensentschließung dieses Unternehmens einen entscheidenden Einfluss auszuüben befugt ist, so dass das Vorhaben de facto als ein Vorhaben der Gemeinde selbst anzusehen ist (offengelassen im Senatsbeschl. v. 25.04.2006 - 3 S 547/06 - VBlBW 2006, 314).

    Ist allerdings die beigeladene Bauherrin eine vollständig im Besitz der Antragsgegnerin stehende Wohnungsbaugesellschaft oder hat diese zumindest den bestimmenden Einfluss auf deren Willensbildung, können ungeachtet der rechtlichen Verschiedenheit der Gemeinde als Baurechtsbehörde und der Beigeladenen als Bauherrin Interessenkollisionen in gleicher Weise auftreten wie bei einer rechtlichen Identität von Genehmigungsbehörde und Bauherrin (Senatsbeschl. v. 25.04.2006 - 3 S 547/06 - VBlBW 2006, 314; Senatsurt. v. 03.12.1999 - 3 S 790/99 - juris).

    Voraussetzung für einen erfolgreichen Nachbarrechtsstreit ist vielmehr grundsätzlich eine Verletzung materieller Abwehrrechte des Nachbarn durch die Baugenehmigung, wie sie erteilt worden ist (Senatsbeschl. v. 25.04.2006 - 3 S 547/06 - VBlBW 2006, 314; VGH Baden-Württemberg Beschl. v. 21.12.1998 - 5 S 1548/98 - juris; VG Freiburg, Beschl. v. 06.02.2020 - 6 K 4494/19 - juris; vgl. auch zu § 21 LVwVfG Senatsbeschl. v. 02.10.2019 - 3 S 1470/19 -, Rn. 39 f. juris).

    Da der Zuständigkeitswechsel erfolgt, wenn gegen ein Vorhaben der Gemeinde Einwendungen erhoben werden, begründet § 48 Abs. 2 Satz 1 LBO einen Anspruch des Einwenders darauf, dass seine Einwendungen unvoreingenommen geprüft werden (in diese Richtung tendierend schon Senatsbeschl. v. 25.04.2006 - 3 S 547/06 - VBlBW 2006, 314; Nachbarschutz bejahend auch Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, Kommentar, Stand September 2020, § 48 Rn. 5, § 55 Rn. 77; Gassner in BeckOK - Bauordnungsrecht Baden-Württemberg, Stand 01.01.2021, § 48 Rn. 38 f.; a.A. Schlotterbeck, LBO, Kommentar, 8. Aufl., § 48 Rn. 55).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.1999 - 3 S 790/99

    Zur nicht überbaubaren Grundstücksfläche; hier: dem Fußgängerverkehr gewidmetes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.02.2021 - 3 S 4218/20
    Um ein "Vorhaben der Gemeinde" im Sinne dieser Vorschrift handelt es sich nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats zwar nicht schon dann, wenn die Gemeinde aus städtebaulichen Gründen ein Interesse an der Verwirklichung bestimmter Vorhaben hat (Senatsurt. v. 03.12.1999 - 3 S 790/99 - juris) oder wenn eine Gemeinde Eigentümerin des Baugrundstücks war und sich an den Baukosten beteiligt hat (vgl. Senatsbeschl. v. 05.07.1999 - 3 S 1029/99 - juris).

    Ist allerdings die beigeladene Bauherrin eine vollständig im Besitz der Antragsgegnerin stehende Wohnungsbaugesellschaft oder hat diese zumindest den bestimmenden Einfluss auf deren Willensbildung, können ungeachtet der rechtlichen Verschiedenheit der Gemeinde als Baurechtsbehörde und der Beigeladenen als Bauherrin Interessenkollisionen in gleicher Weise auftreten wie bei einer rechtlichen Identität von Genehmigungsbehörde und Bauherrin (Senatsbeschl. v. 25.04.2006 - 3 S 547/06 - VBlBW 2006, 314; Senatsurt. v. 03.12.1999 - 3 S 790/99 - juris).

    Der Sinn und Zweck des § 48 Abs. 2 Satz 1 LBO, Interessenkollisionen zu vermeiden und jeden Anschein der Befangenheit der in eigener Sache tätigen Gemeinde zu vermeiden, legt in diesem Fall eine erweiternde Auslegung der Vorschrift nahe (in diese Richtung schon Senatsurt. v. 03.12.1999 - 3 S 790/99 - juris; ebenso Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, Kommentar, Stand September 2020, § 48 Rn. 20; Schlotterbeck, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, Kommentar, 8. Aufl., § 48 Rn. 29; a.A. Gassner in BeckOK - Bauordnungsrecht Baden-Württemberg, Stand 01.01.2021, § 48 Rn. 26 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.1994 - 10a B 3057/93

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung; Abwägungsfehler; Wohngebiet; Gewerbebetrieb

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.02.2021 - 3 S 4218/20
    Gegen das Bestehen eines nicht lösbaren Nutzungskonflikts spricht darüber hinaus, dass die gewerbliche Nutzung auf den Grundstücken der Antragstellerin weitgehend aufgegeben und nicht mehr bestandsgeschützt sein dürfte (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.08.1994 - 10a B 3057/93.NE -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2005 - 5 S 1444/04

    Nachbarverträglichkeit einer Lagerhalle im Mischgebiet an der Grenze zum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.02.2021 - 3 S 4218/20
    Die Zulassung einer Mischgebietsnutzung neben einem allgemeinen Wohngebiet ist im allgemeinen schon deshalb nicht abwägungsfehlerhaft, weil Mischgebiete gemäß § 6 Abs. 1 BauNVO ebenfalls dem Wohnen dienen (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.01.2005 - 5 S 1444/04 -, juris).
  • BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 64.07

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Planfeststellungsbehörde; örtliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.02.2021 - 3 S 4218/20
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Vorschriften über das Verwaltungsverfahren nicht um ihrer selbst Willen drittschützend sind, sondern nur im Hinblick auf eine dem Verfahrensrecht zugrundeliegende materiell-rechtliche Rechtsposition des Betroffenen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.05.2008 - 9 B 64/07 - DVBl 2008, 916 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1998 - 5 S 1548/98

    Zuständigkeitsverlagerung auf die nächsthöhere Baurechtsbehörde bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.02.2021 - 3 S 4218/20
    Voraussetzung für einen erfolgreichen Nachbarrechtsstreit ist vielmehr grundsätzlich eine Verletzung materieller Abwehrrechte des Nachbarn durch die Baugenehmigung, wie sie erteilt worden ist (Senatsbeschl. v. 25.04.2006 - 3 S 547/06 - VBlBW 2006, 314; VGH Baden-Württemberg Beschl. v. 21.12.1998 - 5 S 1548/98 - juris; VG Freiburg, Beschl. v. 06.02.2020 - 6 K 4494/19 - juris; vgl. auch zu § 21 LVwVfG Senatsbeschl. v. 02.10.2019 - 3 S 1470/19 -, Rn. 39 f. juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 8 S 534/15

    Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlage - Lärm und Schattenwurf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.02.2021 - 3 S 4218/20
    Denn die Antragstellerin hat die Ablehnung ihres Begehrens auf vorläufigen Rechtsschutz durch das Verwaltungsgericht nicht durchgreifend in Frage gestellt (vgl. zur Zweistufigkeit des Verfahrens VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.01.2018 - 10 S 681/17 - VBlBW 2018, 335; Beschl. v. 06.07.2015 - 8 S 534/15 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2018 - 10 S 1681/17

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für 3 Windenergieanlagen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.02.2021 - 3 S 4218/20
    Denn die Antragstellerin hat die Ablehnung ihres Begehrens auf vorläufigen Rechtsschutz durch das Verwaltungsgericht nicht durchgreifend in Frage gestellt (vgl. zur Zweistufigkeit des Verfahrens VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.01.2018 - 10 S 681/17 - VBlBW 2018, 335; Beschl. v. 06.07.2015 - 8 S 534/15 - juris).
  • VGH Bayern, 13.08.1996 - 20 CS 96.2369
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.02.2021 - 3 S 4218/20
    In dieser Fallkonstellation ist es nicht offensichtlich ausgeschlossen, dass der Verstoß gegen die Bestimmung des § 48 Abs. 2 Satz 1 LBO über die sachliche Zuständigkeit im Falle einer "institutionellen Befangenheit" der Gemeinde auf die Entscheidung von Einfluss gewesen ist (vgl. § 46 LVwVfG; zu diesem Aspekt auch BayVGH, Beschl. v. 13.08.1996 - 20 CS 96.2369 - BayVBl. 1997, 51).
  • VG Freiburg, 06.02.2020 - 6 K 4494/19

    Prozessführungsbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft - Unzuständigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.02.2021 - 3 S 4218/20
    Voraussetzung für einen erfolgreichen Nachbarrechtsstreit ist vielmehr grundsätzlich eine Verletzung materieller Abwehrrechte des Nachbarn durch die Baugenehmigung, wie sie erteilt worden ist (Senatsbeschl. v. 25.04.2006 - 3 S 547/06 - VBlBW 2006, 314; VGH Baden-Württemberg Beschl. v. 21.12.1998 - 5 S 1548/98 - juris; VG Freiburg, Beschl. v. 06.02.2020 - 6 K 4494/19 - juris; vgl. auch zu § 21 LVwVfG Senatsbeschl. v. 02.10.2019 - 3 S 1470/19 -, Rn. 39 f. juris).
  • BVerwG, 13.05.2004 - 4 BN 15.04

    Abweichung einer Gemeinde von Stellungnahmen des Staatlichen

  • BVerwG, 17.03.1998 - 4 B 25.98

    Nichtzulassung der Revision; Beschwerde; unzulässige oder unbegründete Berufung;

  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.2019 - 3 S 1470/19

    Befangenheit von Amtsträgern - Sportanlage in der Nähe von Wohnbebauung

  • VG Karlsruhe, 15.06.2023 - 2 K 1405/23

    Nachbarklage gegen die Vollziehung einer durch das Landratsamt erteilten

    Die von den Antragstellern zitierte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschl. v. 24.02.2021 - 3 S 4218/20 -, VBlBW 2021, 478) gibt für eine analoge Anwendung des § 48 Abs. 2 Satz 1 LBO auf Landkreisebene nichts her.

    (3) Ferner bedarf es nach dem Vorstehenden ebenfalls keiner Vertiefung, ob die Regelung des § 48 Abs. 2 Satz 1 LBO vorliegend überhaupt geeignet wäre, den Antragstellern eine wehrfähige Rechtsposition zu verleihen, sodass sie die Aufhebung der Baugenehmigung allein deshalb verlangen könnten, weil sie - möglicherweise - von einer sachlich unzuständigen Behörde erteilt worden ist (nach wie vor differenzierend VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.02.2021 - 3 S 4218/20 -, VBlBW 2021, 478 = juris Rn.18 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2022 - 7 D 38/21

    Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Zulassung für die Errichtung und den

    - 3 S 4218/20 -, juris sowie BVerwG, Beschluss vom 17.3.1998 - 4 B 25.98 -, juris.
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