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VGH Baden-Württemberg, 24.03.1980 - III 1830/79 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erforderlichkeit bauplanungsrechtlicher Festsetzungen beim Eingriff in das Grundeigentum der Straßenanlieger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 30.01.1976 - IV C 26.74
Art und Zulässigkeit der Ergänzung eines Bebauungsplans; Anforderungen an die und …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.1980 - III 1830/79
Welcher Grad der Bestimmtheit für die jeweilige Festsetzung zu verlangen ist, ergibt sich einmal aus dem Merkmal der "Erforderlichkeit" in § 9 Abs. 1 BBauG und ferner aus dem Abwägungsgebot (vgl BVerwG Urteile v 16.2.1973, BVerwGE 42, 5/6; v 30.1.1976, BVerwGE 50, 114/115; Normenkontrollentscheidungen des Senats v 2.3.1977 III 1810/76 und v 9.5.1979 III 2224/77; VGH Bad-Württ Urt v 2.6.1978 VIII 2064/77).Soll auch eine Festsetzung der zuletzt genannten Art noch vor dem Abwägungsgebot bestehen, so bedarf es dafür einer besonderen Rechtfertigung (BVerwG Urt v 30.1.1976 aaO).
- BVerwG, 16.02.1973 - IV C 66.69
Konkretisierungserfordernis bei Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.1980 - III 1830/79
Welcher Grad der Bestimmtheit für die jeweilige Festsetzung zu verlangen ist, ergibt sich einmal aus dem Merkmal der "Erforderlichkeit" in § 9 Abs. 1 BBauG und ferner aus dem Abwägungsgebot (vgl BVerwG Urteile v 16.2.1973, BVerwGE 42, 5/6; v 30.1.1976, BVerwGE 50, 114/115; Normenkontrollentscheidungen des Senats v 2.3.1977 III 1810/76 und v 9.5.1979 III 2224/77; VGH Bad-Württ Urt v 2.6.1978 VIII 2064/77). - BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.1980 - III 1830/79
Nach dem Vorlagebeschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.11.1979 (JZ 1980, 95 = BayVBl 1980, 88) ist ein solcher Nachteil gegeben, wenn der Antragsteller durch den Bebauungsplan oder durch dessen Anwendung negativ, dh verletzend, in einem Interesse betroffen wird bzw in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieses Bebauungsplans als privates Interesse des Antragstellers in der Abwägung berücksichtigt werden mußte. - VGH Baden-Württemberg, 09.05.1979 - III 2224/77
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.1980 - III 1830/79
Welcher Grad der Bestimmtheit für die jeweilige Festsetzung zu verlangen ist, ergibt sich einmal aus dem Merkmal der "Erforderlichkeit" in § 9 Abs. 1 BBauG und ferner aus dem Abwägungsgebot (vgl BVerwG Urteile v 16.2.1973, BVerwGE 42, 5/6; v 30.1.1976, BVerwGE 50, 114/115; Normenkontrollentscheidungen des Senats v 2.3.1977 III 1810/76 und v 9.5.1979 III 2224/77; VGH Bad-Württ Urt v 2.6.1978 VIII 2064/77).
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 8 S 2792/17
Inanspruchnahme von privatem Grundeigentum durch Festsetzung einer öffentlichen …
Der Plan leidet mithin nicht darunter, dass ihm eine wirksame (hinreichend bestimmte) Festsetzung zu Böschungsflächen fehlte (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 02.03.1977 - III 1810/76 -, BRS 32 Nr. 6, vom 03.03.1980 - III 3370/80 -, juris, und vom 24.03.1980 - III 1830/79 -, BRS 36 Nr. 10 = juris;… Söfker, a.a.O., § 9 Rn. 229a). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.1997 - 7a D 115/94
Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; …
Dies gilt umso mehr, als er im vorliegenden Fall, in dem der Bau der Erschließungsstraße die Herstellung von Böschungen (oder Stützmauern) auf angrenzenden Grundstücken erforderte, auf die Festsetzung der für die Böschungen (oder Stützmauern) notwendigen Flächen der anliegenden Grundstücke sachgerechterweise Wert gelegt hat - vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 2. März 1977 - III 1810/76 - BRS 32 Nr. 6 und vom 24. März 1980 - III 1830/79 - BRS 36 Nr. 10 - und bei seiner Festsetzung offensichtlich auch erwogen hat, ob die anliegenden Grundstücke bei der von ihm vorgesehenen Straßenplanung überhaupt noch tatsächlich - zumindest wirtschaftlich vertretbar - erschlossen werden können. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.1997 - 7a D 104/94
Voraussetzungen der Antragsbefugnis für anhängige Normenkontrollverfahren; …
Dies gilt umso mehr, als er im vorliegenden Fall, in dem der Bau der Erschließungsstraße die Herstellung von Böschungen (oder Stützmauern) auf angrenzenden Grundstücken erforderte, auf die Festsetzung der für die Böschungen (oder Stützmauern) notwendigen Flächen der anliegenden Grundstücke sachgerechterweise Wert gelegt hat - vgl. auch: VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 2. März 1977 - III 1810/76 - BRS 32 Nr. 6 und vom 24. März 1980 - III 1830/79 - BRS 36 Nr. 10 - und bei seiner Festsetzung offensichtlich auch erwogen hat, ob die anliegenden Grundstücke bei der von ihm vorgesehenen Straßenplanung überhaupt noch tatsächlich - zumindest wirtschaftlich vertretbar - erschlossen werden können. - VGH Baden-Württemberg, 16.07.1980 - 3 S 672/80
Bebauungsplan - Normenkontrolle
Ein Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist gegeben, wenn der Antragsteller durch den Bebauungsplan oder durch dessen Anwendung negativ, dh verletzend, in einem Interesse betroffen wird bzw in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieses Bebauungsplans als privates Interesse des Antragstellers in der Abwägung berücksichtigt werden mußte (BVerwG Beschl v 19.11.1979, JZ 1980, 95; Normenkontrollbeschlüsse des Senats v 16.1.1980 III 3090/78; v 24.3.1980 III 1830/79).