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   VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12   

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VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12 (https://dejure.org/2014,15055)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.03.2014 - 8 S 1938/12 (https://dejure.org/2014,15055)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. März 2014 - 8 S 1938/12 (https://dejure.org/2014,15055)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung einer Baurechtsbehörde zum Einschreiten bei Verstoß eine baulichen Anlage gegen eine drittschützende Vorschrift

  • teigelack.de

    Rückbauverpflichtung wegen eines Verstoßes gegen Abstandsflächen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Rückbauverpflichtung wegen eines Verstoßes gegen Abstandsflächen

  • baurechtsiegen.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung einer Baurechtsbehörde zum Einschreiten bei Verstoß eine baulichen Anlage gegen eine drittschützende Vorschrift

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist die Baubehörde auf Antrag eines Dritten zum Einschreiten verpflichtet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Baurechtswidriger Grenzbau: Behörde muss auf Antrag des Nachbarn im Regelfall Abbruch anordnen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die baurechtswidrige Grenzgarage und der Abbruch

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fundament einer Grenzgarage muss auf deren Wandhöhe angerechnet werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Baurechtswidriger Grenzbau - Behörde muss auf Antrag des Nachbarn im Regelfall Abbruch anordnen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Baurechtswidriger Grenzbau: Behörde muss auf Antrag des Nachbarn im Regelfall Abbruch anordnen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fundament einer Grenzgarage muss auf deren Wandhöhe angerechnet werden

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Baurechtlicher Grenzbau

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zu nah an der Grundstücksgrenze gebaut - wann müssen Nachbarn zurückbauen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zu nah an der Grundstücksgrenze gebaut - Wann müssen Nachbarn zurückbauen?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zu hohe Garage an der Grundstücksgrenze rechtfertigt Abriss

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baubehörde muss auf Antrag des Nachbarn gegen Grenzgarage vorgehen! (IBR 2014, 576)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 917
  • VBlBW 2015, 31
  • DÖV 2014, 806
  • BauR 2014, 1752
  • ZfBR 2014, 704 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (39)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2003 - 5 S 2750/01

    Anspruch auf Einschreiten - Holzhütte in Gartenzone

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12
    Verstößt eine bauliche Anlage gegen eine drittschützende Vorschrift, die unzumutbare Beeinträchtigungen verbietet, ist die Baurechtsbehörde auf Antrag des Dritten in der Regel nach § 65 Satz 1 LBO zum Einschreiten verpflichtet, es sei denn, es stünden ihr sachliche Gründe für eine Untätigkeit zur Seite (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.2003 - 5 S 2750/01 - VBlBW 2003, 470).

    In diesem Fall begründet § 65 Satz 1 LBO einen subjektiven öffentlich-rechtlichen Anspruch des Dritten, dass die Behörde über seinen Antrag, den teilweisen oder vollständigen Abbruch der Anlage anzuordnen, nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet, das unter besonderen Voraussetzungen aber auch auf eine Pflicht zum Einschreiten i. S. eines Rechtsanspruchs des Dritten ("auf Null") reduziert sein kann (st. Rspr., vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 19.07.2007 - 3 S 1654/06 - VBlBW 2008, 184 und vom 20.05.2003 - 5 S 2750/01 - VBlBW 2003, 470; Senatsbeschluss vom 26.10.1994 - 8 S 2763/94 - ESVGH 45, 105; Sauter, a.a.O. § 65 Rn. 77; Schlotterbeck, a.a.O. § 65 Rn. 29 i.V.m. § 47 Rn. 109 ff. m.w.N.).

    Verstößt eine bauliche Anlage gegen eine drittschützende Vorschrift, die unzumutbare Beeinträchtigungen verbietet, ist die Baurechtsbehörde folglich in der Regel zum Einschreiten verpflichtet, es sei denn, es stünden ihr sachliche Gründe für eine Untätigkeit zur Seite (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.2003 - 5 S 2750/01 - VBlBW 2003, 470; Beschluss vom 13.12.1991, a.a.O.; Sauter, a.a.O: § 65 Rn. 79 f. m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.1992 - 3 S 2431/91

    Wandfläche einer nach BauO BW § 7 Abs 1 Nr 1 privilegierten Garage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12
    Liegen auch Bau- und Nachbargrundstück unterschiedlich hoch, kommt es insoweit regelmäßig nur auf die Geländeoberfläche auf dem Baugrundstück an (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.10.1995 - 3 S 2418/95 - VBlBW 1996, 145; Busch in Schlotterbeck/Hager/Busch/Gammerl, a. a. O. § 6 Rn. 23 unter Bezugnahme auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.04.1992 - 3 S 2431/91 -).

    Denn als Fundament der Garage würde sie ein unselbständiger Bauteil derselben und bildete mit ihr eine bauliche Einheit (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.04.1992 - 3 S 2431/91 - juris Rn. 25).

    Höhere Wände und die damit einhergehende stärkere Verschattung und "Einmauerung" seines Grundstücks muss er im Regelfall nicht hinnehmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.04.1992, a.a.O. zur Wandfläche von maximal 25 m 2 ).

  • VGH Hessen, 26.05.2008 - 4 UE 1626/06

    Baurecht: Nachbarschutz bei Verletzung von Abstandsvorschriften

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12
    Soweit sie Nachbarschutz vermitteln, indiziert bereits ihre Verletzung die Beeinträchtigung des Nachbarn in Belangen, deren Schutz die Abstandsflächenvorschriften dienen (ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.10.1999 - 7 A 998/99 - NVwZ-RR 2000, 205, juris Rn. 30; HessVGH, Urteil vom 26.05.2008 - 4 UE 1626/06 - ESVGH 59, 8, juris Rn. 24; OVG Saarland, Urteil vom 23.04.2002 - 2 R 7/01 - BauR 2003, 1865, jeweils m.w.N.).

    Zwar mag in Bagatellfällen, bei denen es um Über- oder Unterschreitungen um wenige Zentimeter geht, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit oder des Schikaneverbots ausnahmsweise eine andere Bewertung angezeigt sein (vgl. HessVGH, Urteil vom 26.05.2008 - 4 UE 1626/06 - ESVGH 59, 8; OVG Niedersachsen, Urteil vom 29.10.1993 - 6 L 3295/91 - BauR 1994, 86 m.w.N.; ähnlich BayVGH, Beschluss vom 08.03.2007 - 1 ZB 06.898 - juris Rn. 16; a. A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.03.2007 - 10 B 274/07 - BauR 2007, 1031).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1991 - 3 S 2358/91

    Anspruch des Nachbarn auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen illegales

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12
    Das kann auch bei unzumutbaren Beeinträchtigungen des Nachbarn der Fall sein (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.12.1991 - 3 S 2358/91 - VBlBW 1992, 148 m.w.N.).

    Verstößt eine bauliche Anlage gegen eine drittschützende Vorschrift, die unzumutbare Beeinträchtigungen verbietet, ist die Baurechtsbehörde folglich in der Regel zum Einschreiten verpflichtet, es sei denn, es stünden ihr sachliche Gründe für eine Untätigkeit zur Seite (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.2003 - 5 S 2750/01 - VBlBW 2003, 470; Beschluss vom 13.12.1991, a.a.O.; Sauter, a.a.O: § 65 Rn. 79 f. m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1991 - 3 S 2000/91

    Verwirkung von nachbarrechtlichen Abwehrrechten - Zurechnung des Verhaltens des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12
    Bei öffentlich-rechtlichen Nachbarstreitigkeiten ist insoweit die Besonderheit zu beachten, dass sich der Abwehranspruch des von einem Bauvorhaben berührten Nachbarn zwar formell gegen die Behörde richtet, von der Rechtsausübung materiell betroffen aber der Bauherr ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.1991 - 3 S 2000/91 - VBlBW 1992, 103 m.w.N.).

    50 1. Geht es um den Antrag eines Dritten, wegen der Verletzung einer ihn schützenden Vorschrift den Abbruch einer Anlage anzuordnen, ist das Entschließungs ermessen der Baurechtsbehörde im Sinne einer Pflicht zum Einschreiten "auf Null" reduziert, wenn der Rechtsverstoß besonders intensiv ist oder ein wesentliches Rechtsgut des Nachbarn gefährdet und sich nicht anders als durch einen (Teil-)Abbruch der Anlage beseitigen lässt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.1991 - 3 S 2000/91 - VBlBW 1992, 103).

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12
    Was die "lange Zeit" anbelangt, während der der Nachbar sein Recht nicht ausgeübt hat, obwohl es ihm möglich gewesen wäre, gibt es keine allgemeingültigen Bemessungskriterien; maßgebend sind die Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.05.1991 - 4 C 4.89 - NVwZ 1991, 1182, juris Rn. 18 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.10.2012 - 2 B 1090/12 - juris Rn. 8).

    Aber auch eine längere Untätigkeit des Nachbarn führt dann nicht zum Verlust des Abwehrrechts durch Verwirkung, wenn der Bauherr das Bauvorhaben bereits sofort verwirklicht, ohne dazu durch das Verhalten des Nachbarn veranlasst worden zu sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.05.1991, a.a.O., Rn. 28).

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12
    Das gilt vor allem für den Nachbarn im Baurecht, weil das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis ihn verpflichtet, durch zumutbares aktives Handeln mitzuwirken, einen wirtschaftlichen Schaden des Bauherrn zu vermeiden oder den Vermögensverlust möglichst gering zu halten (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.1974 - IV C 2.72 - BVerwGE 44, 294, juris Rn. 24).

    Bei einer nicht genehmigten illegalen Bautätigkeit fehlt aber ein - auch das Vertrauen des Bauherrn begründender - verfahrensrechtlicher Anknüpfungspunkt, wie er etwa im Falle einer dem Nachbarn amtlich nicht bekannt gegebenen Baugenehmigung besteht, bei der nach Treu und Glauben eine Rechtsbehelfsfrist von einem Jahr ab - möglicher - Kenntnis der Baugenehmigung läuft (BVerwG, Urteil vom 25.01.1974 - IV C 2.72 - BVerwGE 44, 294).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2004 - 8 S 336/04

    Ein Flachdach wird auch durch Begrünung oder Aufschüttung nicht zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12
    Veränderungen des Geländes im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben sind abstandsflächenrechtlich nur beachtlich, wenn es für sie einen rechtfertigenden Grund gibt; fehlt es daran, ist die Geländeveränderung unbeachtlich (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 20.02.2004 - 8 S 336/04 - VBlBW 2004, 267 und vom 05.05.1998 - 8 S 864/98 - BRS Bd. 60 Nr. 108 m.w.N.; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 07.02.2006 - 3 S 60/06 - VBlBW 2006, 240 und vom 29.11.2010 - 3 S 1019/09 - NVwZ-RR 2011, 272).

    Jedoch verbietet schon der allgemeine Sprachgebrauch, ihn mit einer - künstlichen - "Sockelwand" gleichzusetzen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 20.02.2004 - 8 S 336/04 - VBlBW 2004, 267).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2010 - 8 S 1977/09

    Keine Beeinträchtigung nachbarlicher Belange bei Unterschreitung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12
    Nachbarliche Belange sind in einem solchen Fall nur dann nicht erheblich beeinträchtigt, wenn die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück durch bauordnungsrechtlich relevante Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandstiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. Senatsbeschluss vom 14.01.2010 - 8 S 1977/09 - NVwZ-RR 2010, 387 m.w.N.).

    Das Interesse des Nachbarn deutlich mindernde oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassende Besonderheiten können sich aus den tatsächlichen Verhältnissen auf seinem Nachbargrundstück oder aus rechtlichen Besonderheiten ergeben, die beim Nachbargrundstück im Verhältnis zum Bauvorhaben vorliegen (Senatsbeschluss vom 14.01.2010, a.a.O. m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1996 - 10 A 1464/92
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12
    Allerdings bleibt es den Beigeladenen überlassen, auch nach Rechtskraft dieses Urteils als "milderes Mittel" eine nachbarrechtskonforme Garage unter Verwendung von Teilen des rechtswidrigen Bauwerks zur Genehmigung zu stellen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.01.1996 - 10 A 1464/92 - BRS Bd. 58 Nr. 115, juris Rn. 38 ff.) und - wie hier besonders zu betonen ist - auch dementsprechend auszuführen.
  • BVerwG, 12.06.1973 - IV B 58.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begriff der "öffentlichen

  • OVG Saarland, 23.04.2002 - 2 R 7/01

    Vor den Außenwänden von Gebäuden sind Abstandsflächen freizuhalten; Ermittlung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2007 - 10 B 274/07

    Unterschreitung der Abstandsflächen im Zentimeterbereich

  • BVerwG, 18.03.1988 - 4 B 50.88

    Materielles Abwehrrecht - Nachbar - Verwirkung - Ungenehmigte Bauvorhaben -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.1997 - 10 A 853/93

    Baurechtlicher Nachbarprozeß; Abriß; Teilabriß; Umgestaltung; Austauschmittel

  • OVG Niedersachsen, 29.10.1993 - 6 L 3295/91

    Nachbar; Grenzbau; Bauaufsichtsbehörde; Beeinträchtigung; Überhöhter Grenzbau;

  • BVerwG, 08.01.1997 - 4 B 228.96

    Bauordnungsrecht - Verwirkung von nachbarrechtlichen Abwehransprüchen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2006 - 2 L 680/04

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.1999 - 7 A 998/99

    Abrißverfügung wegen Nichteinhaltung der Abstandsfläche

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2012 - 1 LB 19/10

    Voraussetzung eines unmittelbaren Anspruchs auf bauaufsichtliches Einschreiten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2012 - 2 B 1090/12

    Änderung der Sach- und Rechtslage als Voraussetzung für ein Wiederaufgreifen

  • VGH Bayern, 08.03.2007 - 1 ZB 06.898
  • VGH Bayern, 04.07.2011 - 15 ZB 09.1237

    Beseitigungsanordnung für Pavillon an der Grundstücksgrenze; Anspruch des

  • BVerwG, 13.12.1999 - 4 B 101.99
  • BVerwG, 28.06.1956 - I C 93.54
  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2000 - 5 S 2324/99

    Ersatzzustellung: zwingender Vermerk über den Ort der Niederlegung;

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1990 - 8 S 1013/90

    Ermessensausübung beim Erlaß einer Abbruchsanordnung - Berücksichtigung von

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 3 S 2107/07

    Nachbarklage - zur Verwirkung des materiellen Abwehrrechts - zur Frage der

  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.1995 - 3 S 2418/95

    Abstandsflächen: Bezugspunkt für die Wandhöhe nach BauO BW § 6 Abs 4 S 2 ist die

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 8 S 1813/13

    Erweiterung und Modernisierung einer Kindertagesstätte in einem allgemeinen

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2007 - 3 S 1654/06

    Nachbarrechtsschutz; Blendwirkung durch glasierte Dachziegel; Lichtimmission;

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2006 - 3 S 60/06

    Garage, Wandhöhe; Veränderung der Geländeoberfläche

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1998 - 8 S 864/98

    Abstandsflächenberechnung: Ermittlung der Wandhöhe und Veränderung der

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1994 - 8 S 2763/94

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten - Voraussetzungen für den Erlaß einer

  • VGH Hessen, 30.01.1991 - 4 TG 3243/90

    Suspensiveffekt eines Nachbarwiderspruchs gegen die Baugenehmigung; vorläufiger

  • BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1860/02

    Unangemessenheit einer Beseitigungsanordnung bezüglich geduldetem Wochenendhaus

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2010 - 8 S 1529/08

    Abstandsflächenbestimmung nach BauO BW § 6 Abs 1 S 1 Nr 2, Fassung 2009-11-17

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 3 S 1019/09

    Geländeaufschüttung und Abstandsfläche

  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 62.66

    Wirkung von Widerruf einer Baugenehmigung und Anordnung der Beseitigung bei

  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.2018 - 5 S 2083/17

    Baunachbarklage wegen Überschreitung der hinteren Baugrenze durch Terrasse im

    Eine solche Ausnahme kommt aber grundsätzlich nur bei hoher Intensität der Störung oder Gefährdung eines wesentlichen Rechtsguts sowie dann in Betracht, wenn die verletzte drittschützende Vorschrift unzumutbare Beeinträchtigungen verbietet, es sei denn, der Baurechtsbehörde stehen sachliche Gründe für eine Untätigkeit zur Seite (VGH Bad.-Württ.; Urteil vom 27.1.1978 - III 1891/75 - ESVGH 28, 146, 148, juris >nur LS>, Beschluss vom 13.12.1991 - 3 S 2358/91 - VBlBW 1992, 148, juris Rn. 3; Urteile vom 5.2.1992 - 3 S 3102/91 - NVwZ 1992, 992, juris Rn. 22, vom 25.5.1992 - 5 S 2775/91 - VBlBW 1993, 19, vom 20.5.2003 - 5 S 2750/01 - VBlBW 2003, 470, juris Rn. 21 und vom 24.3.2014 - 8 S 1938/12 - VBlBW 2015, 31, juris Rn. 50; anders nur bei Verhinderung von Baubeginn oder bei Baueinstellung nach § 7 Abs. 1 Satz 2 BaufreistVO: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.10.1994 - 8 S 2763/94 - VBlBW 1995, 320, juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18

    Landesbaurecht -nachbarliche Belange und Abstandsflächen

    Eine rechtliche Besonderheit kann zum anderen auch darin bestehen, dass ein Nachbar das Vorhaben in seiner grenznahen Lage schon seit Jahren in einer für den Bauherrn Vertrauen begründenden Weise hingenommen und sein materielles Abwehrrecht verwirkt hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.12.2007 - 3 S 2107/07 - juris Rn. 18; Beschluss vom 24.3.2014 - 8 S 1938/12 - juris Rn. 42).

    Bei der baulichen Änderung eines bestehenden grenznahen Gebäudes kann es dabei aber auf einen konkreten Vergleich zwischen vorhandenen und künftigen Beeinträchtigungen ankommen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.3.2014 - 8 S 1938/12 - juris Rn. 42).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2016 - 3 S 968/16

    Zur Bestimmung und Ermittlung der Wandfläche einer Grenzgarage

    Vielmehr ist diese als eigenständige bauliche Anlage anzusehen, da sie dem Garagengebäude nicht als Fundament dient; sie ist damit auch nicht in die Berechnung der im vorliegenden Verfahren streitigen Wandfläche nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBO einzubeziehen (vgl. zur insoweit gleichgelagerten Ermittlung der Wandhöhe VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.3.2014 - 8 S 1938/12 - VBlBW 2015, 31 ff., Urt. v. 2.4.1992 - 3 S 2431/91 - juris -, Urt. v. 27.6.1989 - 8 S 2985/88 - BRS 49 Nr. 138).

    Dieser räumliche Bezug entspricht der ständigen Rechtsprechung der Bausenate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur insoweit gleichgelagerten Ermittlung der Wandhöhe von Grenzgaragen und gilt auch dann, wenn - wie hier - die Geländeoberfläche auf dem Baugrundstück höher liegt, als die des Nachbargrundstücks (vgl. Beschl. v. 08.10.2014 - 3 S 1279/14 -BRS 82 Nr. 131, m. w. N.; Urt. v. 24.3.2014 - 8 S 1938/12 - VBlBW 2015, 31 ff.; Beschl. v. 18.4.2013 - 5 S 343/13 -).

  • VG Karlsruhe, 28.05.2020 - 1 K 5050/18

    Auslegung von öffentlich-rechtlichen Willenserklärungen - im Widerspruch

    Auch wenn Bau- und Nachbargrundstück unterschiedlich hoch liegen, kommt es regelmäßig nur auf die Geländeoberfläche auf dem Baugrundstück an (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.03.2014 - 8 S 1938/12 -, juris Rn. 28).

    Nachbarliche Belange waren in einem solchen Fall nur dann nicht erheblich beeinträchtigt, wenn die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück durch bauordnungsrechtlich relevante Besonderheiten gekennzeichnet war, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandstiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen ließen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 14.01.2010 - 8 S 1977/09 -, juris Rn. 9 und vom 27.11.2013 - 8 S 1813/13 -, juris Rn. 16 sowie Urteil vom 24.03.2014 - 8 S 1938/12 -, juris Rn. 42).

    An dieser Rechtsprechung ist nach dem Wegfall der gesetzlichen Unterscheidung zwischen nachbarschützenden und nicht nachbarschützenden Teilen der Abstandsflächentiefe festzuhalten (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 06.04.2010 - 8 S 1529/08 -, juris Rn. 24 und vom 24.03.2014 - 8 S 1938/12 -, juris Rn. 42).

    Dies gilt jedenfalls für den Fall einer Unterschreitung der Mindesttiefe der Abstandsfläche nach § 5 Abs. 7 Satz 2 LBO (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 06.04.2010 - 8 S 1529/08 -, juris Rn. 24 und vom 24.03.2014 - 8 S 1938/12 -, juris Rn. 42), aber auch darüber hinaus.

    Das Interesse des Nachbarn deutlich mindernde oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassende Besonderheiten können sich aus den tatsächlichen Verhältnissen auf seinem Grundstück oder aus rechtlichen Besonderheiten ergeben, die beim Nachbargrundstück im Verhältnis zum Bauvorhaben vorliegen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.01.2010 - 8 S 1977/09 -, juris Rn. 9 und Urteil vom 24.03.2014 - 8 S 1938/12 -, juris Rn. 42).

    Allenfalls könnte im Rahmen des Entschließungsermessens der Baurechtsbehörde hinsichtlich eines bauordnungsrechtlichen Einschreitens in Bagatellfällen, bei denen es um die Unterschreitung der Abstandsfläche um wenige Zentimeter geht, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit oder des Schikaneverbots ausnahmsweise eine andere Bewertung angezeigt sein, sodass in einem solchen Fall - anders als sonst - möglicherweise nicht schon das Ermessen der Behörde zum Einschreiten auf Null reduziert wäre (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.03.2014 - 8 S 1938/12 -, juris Rn. 52).

    ee) Es sind schließlich keine Anhaltspunkte dafür dargelegt oder erkennbar, dass die Voraussetzungen für die Zulassung einer Abweichung, Ausnahme oder Befreiung nach § 56 Abs. 1 bis 5 LBO erfüllt sein könnten (vgl. allgemein VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.03.2014 - 8 S 1938/12 -, juris Rn. 48).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2016 - 5 S 114/14

    Abbruchverfügung für Wintergarten; Abstandfläche; Brandschutz; Baugrenze;

    Es kommt daher nicht darauf an, ob nachbarliche Belange deshalb nicht beeinträchtigt sind, weil die Eigentümer des angrenzenden Grundstücks Flst.-Nr. ... der Errichtung des Wintergartens zugestimmt hatten (vgl. zu einem solchen Fall VGH Baden-Württ., Urteil vom 24.3.2014 - 8 S 1938/12 -, BauR 2014, 1752).
  • VG Karlsruhe, 21.05.2019 - 2 K 252/17

    Nachbarschutz bei der Befreiung von der Festsetzung einer geschlossenen Bauweise;

    Allerdings muss nicht jede derart indizierte Beeinträchtigung nachbarlicher Belange auch - im Sinne eines besonders intensiven oder ein wesentliches Rechtsgut des Nachbarn gefährdenden Rechtsverstoßes - stets unzumutbar sein (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.03.2014 - 8 S 1938/12 -, VBlBW 2015, 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2023 - 8 S 3878/21

    Nachbarrechtsschutz; bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine gewerbliche Halle;

    Ein Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Sinne des § 65 Abs. 1 Satz 1 LBO kann durch die Erteilung einer Baugenehmigung allerdings - rückwirkend - unerheblich werden, wenn und solange die Baugenehmigung infolge ihrer Legalisierungswirkung die errichtete Anlage deckt (vgl. Senatsurteil vom 24.03.2014 - 8 S 1938/12 -, VBlBW 2015, 31, juris Rn. 21 m.w.N., st. Rspr.).

    In diesem Fall begründet § 65 Abs. 1 Satz 1 LBO einen subjektiven öffentlich-rechtlichen Anspruch des Dritten, dass die Behörde über seinen Antrag, den teilweisen oder vollständigen Abbruch der Anlage anzuordnen, nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet, das unter besonderen Voraussetzungen aber auch auf eine Pflicht zum Einschreiten im Sinne eines Rechtsanspruchs des Dritten ("auf Null") reduziert sein kann (Senatsurteil vom 24.03.2014, a.a.O., juris Rn. 22 m.w.N.).

    Ein danach gegebener Anspruch auf Einschreiten der Behörde kann allerdings nach Treu und Glauben (§ 242 BGB entspr.) ausgeschlossen, insbesondere verwirkt sein (vgl. zum Ganzen Senatsurteil vom 24.03.2014, a.a.O., juris Rn. 50 m.w.N.).

    Andere, die Bausubstanz gänzlich schonende Maßnahmen, insbesondere eine bloße Nutzungsuntersagung, genügen nicht (vgl. zum Ganzen Senatsurteil vom 24.03.2014, a.a.O., juris Rn. 52 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2019 - 5 S 2487/18

    Örtliche Bauvorschriften und Nachbarschutz bei der Bestimmung von Grenzabständen;

    Dabei kommt es auf die vom Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang aufgeworfene Frage der Zumutbarkeit des Verstoßes nicht an, weil sich diese insbesondere nur im Rahmen einer Verfügung nach 65 LBO stellt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.3.2014 - 8 S 1938/12 - VBlBW 2015, 31, juris Rn. 49 ff.).
  • VG Stuttgart, 10.05.2019 - 2 K 6321/18

    Haltung von Kleintieren in Wohnräumen und Nebenanlagen

    Liegt ein solcher Verstoß vor, hat die zuständige Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen unter Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange zu entscheiden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.03.2014 - 8 S 1938/12 - BauR 2014, 1752).

    Drittschutz vermittelt sie deswegen nur ausnahmsweise, wenn und soweit eine vom Anwendungsbereich der Landesbauordnung erfasste Anlage gegen eine auch dem Schutz eines Dritten (Nachbarn) dienende öffentlich-rechtliche Vorschrift verstößt und das Entschließungsermessen auf null reduziert ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.08.2018 - 5 S 2083/17 - VBlBW 2019, 77; Urt. v. 24.03.2014, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 13.07.2023 - 2 K 712/23

    Nachbarrechtsbeeinträchtigung; Rücksichtslosigkeit der Bebauung

    Sowohl die Abstandsflächenvorschriften als auch das Gebot der Rücksichtnahme sind grundsätzlich nachbarschützend (vgl. statt vieler: BVerwG, Urt. v. 13.03.1981 - 4 C 1.78 -, DVBI 1981, 928; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.03.20... - 8 S 1938/12 -, VBlBW 2015, 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2021 - 3 S 2373/20

    Geltendmachung von öffentlich-rechtlichen Nachbaransprüchen als "geborene"

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2017 - 5 S 2602/15

    Wohnungseigentümer als Nachbar im Sinne des öffentlichen Baunachbarrechts;

  • VG Stuttgart, 13.07.2018 - 2 K 13099/17

    Bauaufsichtliches Einschreiten; Baulast; Brandwand; Instandhaltung;

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2014 - 3 S 1279/14

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Aufstockung einer Grenzgarage - zur

  • VG Karlsruhe, 02.05.2019 - 4 K 7811/17

    Beachtung des Gebietscharakters des Grundstücks bei Berechnung der Tiefe der

  • VG Freiburg, 24.07.2018 - 9 K 6550/17

    Bienenunterstand; Imker; Erwerbsimkerei; Landwirtschaftlicher Betrieb; Dienen;

  • VG Karlsruhe, 05.11.2020 - 11 K 7820/19

    Rückbauverfügung rechtmäßig, weil ein Anbau an ein Wohnhaus aus Glas keine Garage

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2021 - 10 S 654/21

    Anspruch auf ordnungsbehördliches Einschreiten des Nachbarn aus einer

  • VG Freiburg, 26.09.2017 - 3 K 2517/15

    Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtsrechtliches Einschreiten zur Durchsetzung

  • VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 6043/19

    Anspruch eines Landkreises gegen das Bundesland auf Erstattung von Kosten, die

  • VG München, 19.06.2015 - M 1 K 15.401

    Klage auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen Grenzgarage; Geländeoberfläche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2023 - 2 L 53/23

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten bei Verstoß gegen Abstandflächen

  • VGH Bayern, 09.05.2018 - 1 B 14.2215

    Beseitigung einer Einfriedung - Widerruf einer abgegebenen Erledigungserklärung

  • VGH Bayern, 07.11.2017 - 1 ZB 15.1839

    Berechnung der Wandhöhe einer Grenzgarage

  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.2014 - 8 S 979/14

    Streitwert bei Nachbarklage gegen Einfamilienhaus oder kleines Mehrfamilienhaus

  • VG Karlsruhe, 18.07.2022 - 2 K 399/22

    Betrieb von mehreren Ferienappartements in einem reinen Wohngebiet;

  • VG Karlsruhe, 02.12.2015 - 5 K 350/15

    Nutzung eines ehemaligen Seniorenheims als Gemeinschaftsunterkunft für

  • VG Stuttgart, 19.10.2021 - 2 K 6310/19

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Bauvorhabens in der

  • VG Regensburg, 24.11.2016 - RO 2 K 14.832

    Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Nichteinhaltung der Abstandsflächen und

  • VG Sigmaringen, 07.07.2020 - 6 K 3883/18

    Ausnahme; Nachbarschutz; Hintere Baugrenze; Nebenanlagen

  • VG Ansbach, 21.11.2018 - AN 3 K 18.01977

    Aufhebung einer Baugenehmigung

  • VG Karlsruhe, 03.08.2023 - 2 K 783/23
  • VGH Bayern, 18.12.2017 - 1 ZB 17.2371

    Anhörungsrüge und Anforderungen an Entscheidungsgründe bei Ablehnung

  • VG Ansbach, 07.09.2017 - AN 3 E 17.01814

    Kein Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen Errichtung

  • VG Ansbach, 12.02.2015 - AN 3 K 14.01484

    Baueinstellung; formelle Illegalität; Begriff der "Geländeoberfläche";

  • VG München, 15.09.2021 - M 9 K 19.6047

    Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten

  • VG Ansbach, 06.05.2015 - AN 3 K 14.01416

    Grenzgarage; Höhendifferenz zum Nachbargrundstück; Wandhöhe

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