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   VGH Baden-Württemberg, 24.05.2006 - 8 S 1367/05   

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VGH Baden-Württemberg, 24.05.2006 - 8 S 1367/05 (https://dejure.org/2006,5746)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.05.2006 - 8 S 1367/05 (https://dejure.org/2006,5746)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 8 S 1367/05 (https://dejure.org/2006,5746)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Neuüberplanung eines bisherigen Frei- und Seebades mit einem Bebauungsplan Thermal- und Erlebnisbad mit Gesundheitszentrum.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Neuüberplanung eines bisherigen Freibads und Seebads mit einem Bebauungsplan für ein Thermalbad und Erlebnisbad mit Gesundheitszentrum; Unvollständige öffentliche Auslegung eines Entwurfs des Bebauungsplan aufgrund der zur Verfügungstellung des Grünordnungsplans für ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Bebauungsplan "Thermal- und Erlebnisbad mit Gesundheitszentrum" der Stadt Friedrichshafen ist gültig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Thermal- und Erlebnisbad mit Gesundheitszentrum" am Bodensee darf gebaut werden - Klage zweier Anwohnerinnen abgewiesen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlung "Colani-Bad" in Friedrichshafen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2007, 182
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 25.11.1999 - 4 CN 12.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Prüfung von Anregungen; Satzungsbeschluß;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.05.2006 - 8 S 1367/05
    Die Antragstellerinnen räumen aber selbst ein, dass es einerseits nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25.11.1999 - 4 CN 12.98 - BVerwGE 110, 118) bundesrechtlich nicht geboten ist, das Ergebnis der Prüfung fristgemäß eingegangener Anregungen zum Entwurf eines Bebauungsplans (§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB) von der Gemeinde durch besonderen Beschluss festzustellen, und dass andererseits die im vorliegenden Fall geübte Verfahrensweise einer landesweiten Praxis entspricht.

    Demgemäß liegt ein Abwägungsmangel nur dann vor, wenn die vorgebrachten Anregungen dem Gemeinderat vorenthalten werden oder dieser sie aus anderen Gründen nicht in seine Abwägung einstellt (BVerwG, Urteil vom 25.11.1999, a.a.O., S. 125).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.05.2006 - 8 S 1367/05
    Dem hält die Antragsgegnerin zu Recht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem Planverfahren vorgeschaltete Besprechungen, Abstimmungen, Zusagen, Verträge u. a. m. geradezu unerlässlich sein können, um überhaupt sachgerecht planen und eine angemessene, effektive Realisierung dieser Planung gewährleisten zu können (Urteil vom 5.7.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309, 317; vgl. auch: Söfker, in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 1 RdNr. 211).

    Im Prinzip spricht eine gewisse Vermutung für die trotz der einen oder anderen Bindung freie Entscheidung des zur Abwägung berufenen Gemeinderates (BVerwG, Urteil vom 5.7.1974, a.a.O., S. 320).

  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 CN 5.99

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Bebauungsplan; teilweise

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.05.2006 - 8 S 1367/05
    In Anbetracht der zu diesem Bebauungsplan ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28.4.1999 - 4 CN 5.99 - BRS 62 Nr. 47) ist sogar von einer noch weitergehenden Versiegelungsmöglichkeit auszugehen, weil darin für zulässig erachtet wurde, auf der außerhalb der Baugrenzen festgesetzten Grünfläche zusätzliche Schwimmbecken mit den für den Badebetrieb erforderlichen Nebeneinrichtungen anzulegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.1994 - 8 S 903/94

    Zur Wirksamkeit eines Bebauungsplans; zum Eingriff in die Natur - hier: Vorhaben

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.05.2006 - 8 S 1367/05
    Davon abgesehen wäre eine insoweit unterlaufene Fehleinschätzung unerheblich, weil ein Verstoß gegen § 9 Abs. 1 NatSchG die Rechtswirksamkeit eines Bebauungsplans unberührt lässt (Normenkontrollbeschluss des Senats vom 12.8.1994 - 8 S 903/94 - VBlBW 1995, 241).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1999 - 8 S 1625/99

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Abwägungsgebot - Verstreichenlassen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.05.2006 - 8 S 1367/05
    Gültigkeitszweifel hätten sich allein aus einem möglichen Verstoß gegen die Landschaftsschutzverordnung "Württembergisches Bodenseeufer" aus dem Jahre 1940 ergeben können, denn die in § 244 Abs. 2 BauGB in der ab dem 1.7.1987 gültigen Fassung vom 8.12.1986 (BGBl. I, S. 2191) enthaltene Rügefrist für Abwägungsmängel von sieben Jahren war längst abgelaufen (vgl. die zum Bebauungsplan "Uferzone F.-Ost" ergangenen Normenkontrollentscheidungen des Senats vom 18.9.1998 - 8 S 1279/98 - VBlBW 1999, 136 und vom 13.12.1999 - 8 S 1625/99 - VBlBW 2000, 394).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1997 - 8 S 2714/97

    Antrag des Gläubigers eines Vergleichs auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.05.2006 - 8 S 1367/05
    Denn die Novellierung der aus dem Jahre 1940 stammenden Schutzgebietsverordnung durch die Verordnung vom 26.2.2004 über das Landschaftsschutzgebiet "Württembergisches Bodenseeufer - Neufassung Teilbereich Friedrichshafen-West" fällt nicht in die Kompetenz der Antragsgegnerin und ist von ihr als höherrangiges Recht zu beachten (Urteil des Senats vom 9.5.1997 - 8 S 2537/96 - VBlBW 1998, 105).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 8 S 1279/98

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Erforderlichkeit der Planung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.05.2006 - 8 S 1367/05
    Gültigkeitszweifel hätten sich allein aus einem möglichen Verstoß gegen die Landschaftsschutzverordnung "Württembergisches Bodenseeufer" aus dem Jahre 1940 ergeben können, denn die in § 244 Abs. 2 BauGB in der ab dem 1.7.1987 gültigen Fassung vom 8.12.1986 (BGBl. I, S. 2191) enthaltene Rügefrist für Abwägungsmängel von sieben Jahren war längst abgelaufen (vgl. die zum Bebauungsplan "Uferzone F.-Ost" ergangenen Normenkontrollentscheidungen des Senats vom 18.9.1998 - 8 S 1279/98 - VBlBW 1999, 136 und vom 13.12.1999 - 8 S 1625/99 - VBlBW 2000, 394).
  • OVG Niedersachsen, 13.11.2002 - 1 K 2883/99

    Aufstellung eines Grünordnungsplans zur Vorbereitung oder Ergänzung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.05.2006 - 8 S 1367/05
    Sie sind deshalb nur dann Bestandteile der Bauleitpläne und im Aufstellungsverfahren mit deren Entwürfen öffentlich auszulegen (Nds. OVG, Urteil vom 13.11.2002 - 1 K 2883/99 - BRS 65 Nr. 22), wenn sie durch entsprechende Erklärungen des Satzungsgebers in diese oder in deren Begründung integriert worden sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.1996 - 5 S 1486/95

    Normenkontrolle einer Landschaftsschutzverordnung: Ausfertigung - "gedankliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.05.2006 - 8 S 1367/05
    Denn der auf dem Lageplan zum Bebauungsplan ( /100 der Bebauungsplanakten) unter dem Datum des 30.9.2004 unterzeichnete Vermerk des Ersten Bürgermeisters der Antragsgegnerin (zu dessen Ausfertigungszuständigkeit vgl. das Urteil des Senats vom 15.12.1994 - 8 S 1948/95 - VBlBW 1995, 207) bestätigt ausdrücklich, "dass der zeichnerische und textliche Teil dieses Bebauungsplans in der Fassung vom 15.04.2004 mit dem Satzungsbeschluss des Gemeinderats vom 26.04.2004 identisch ist." Damit wird hinreichend beurkundet, welchen Inhalt die beschlossene Bebauungsplansatzung hat (vgl. zum Ganzen: Schenk, VBlBW 1999, 161 ff.; zur Bezugnahme auf andere Normbestandteile im Sinne einer "gedanklichen Schnur" vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.7.1996 - 5 S 1486/95 - VBlBW 1997, 103; Urteil vom 8.5.1990 - 5 S 3064/88 - VBlBW 1991, 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.1981 - 3 S 1539/80

    Bebauungsplan im Geltungsbereich einer Landschaftsschutzverordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.05.2006 - 8 S 1367/05
    Nach § 5 Abs. 6 BBauG in der hier wegen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs vor dem 1.1.1977 (vgl. die Überleitungsvorschrift in Art. 3 § 1 Abs. 3 der BBauG-Novelle vom 18.8.1976 - BGBl. I, S. 2221) noch anwendbaren Fassung vom 23.6.1960 (BGBl. I, S. 3140) traten aber - wie die Antragsgegnerin zutreffend ausführt - die dem Landschaftsschutz dienenden Vorschriften insoweit außer Kraft, als sie der Durchführung des Bebauungsplans entgegen standen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.10.1981 - 3 S 1539/80 - NuR 1983, 67).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88

    Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans bei Bezugnahme auf Pläne

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1994 - 8 S 1948/94

    Zuständigkeit des Bürgermeisters zur Ausfertigung von Bebauungsplänen;

  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2000 - 3 S 690/99

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Beibehaltung der Aussichtslage

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2021 - 8 S 48/19

    Begriff der anderen Maßnahmen der Innenentwicklung; Anpassungspflicht an

    Auch in der Sache handelt es sich um räumlich und sachlich hinreichend bestimmte beziehungsweise bestimmbare, abschließend abgewogene textliche Festlegungen (vgl. auch Senatsurteil vom 24.05.2006 - 8 S 1367/05 -, VBlBW 2007, 182, juris Rn. 24; offen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.06.2016 - 5 S 1149/15 -, BauR 2016, 2043, juris Rn. 69).

    Soweit dem Senatsurteil vom 24.05.2006 (a.a.O.) etwas anderes zu entnehmen sein sollte, hält der Senat daran nicht fest.

    Der Senat hat bislang offengelassen, welcher Bereich unter den Begriff der "engeren Uferzone" des Bodensees fällt (vgl. Urteil vom 24.05.2006, a.a.O., juris Rn. 29).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2019 - 2 K 14/18

    Bebauungsplan, mit dem eine bereits bisher teilweise gewerblich genutzte Fläche

    Im Prinzip spricht eine gewisse Vermutung für die trotz der einen oder anderen Bindung freie Entscheidung des zur Abwägung berufenen Gemeinderates (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.07.1974, a.a.O., RdNr. 48; VGH BW, Urt. v. 24.05.2006 - 8 S 1367/05 - juris, RdNr. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 5 S 1444/10

    Bauleitplanung; großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Geräuschimmissionen durch Zu-

    Ein Bebauungsplan leidet nicht schon deshalb unter einem Abwägungsmangel, weil die Gemeinde ihn auf der Grundlage eines vom Bauherrn vorgelegten Projektentwurfs für ein Großvorhaben aufgestellt hat, das im Geltungsbereich des Plans verwirklicht werden soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.08.1987 - 4 N 1.86 -, NVwZ 1988, 351; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.05.2006 - 8 S 1367/05 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2014 - 5 S 3254/11

    Zur Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan -

    Im Übrigen ist ein Bebauungsplan nicht schon deswegen abwägungsfehlerhaft, weil die Gemeinde ihn auf der Grundlage eines von einem Bauherrn vorgelegten Projektentwurfs für ein Großvorhaben aufgestellt hat, das im Geltungsbereich des Plans verwirklicht werden soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.08.1987 - 4 N 1.86 -, NVwZ 1988, 351; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.05.2006 - 8 S 1367/05 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2016 - 5 S 1149/15

    Normenkontrolle des Bebauungsplans "Hasenhof Ost" im Uferbereich des Bodensees

    Zwar ist die genaue Reichweite der engeren Uferzone im Sinne des Landesentwicklungsplans (Plansatz 6.2.4 Abs. 2 (Z) 10. Spiegelstrich) nicht geklärt; jedenfalls aber reicht diese Zone hier nicht über den Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebiets hinaus (vgl. dazu Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses, LT-Drucks. 13/3221, S. 7 mit Verweis auf den Bodenseeuferplan 1984; s. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.5.2006 - 8 S 1367/05 -, VBlBW 2007, 182) und damit nicht in das Plangebiet hinein.

    Die Antragsgegnerin hat ihn - im Ergebnis in Übereinstimmung mit den Ausführungen im Urteil des erkennenden Gerichtshofs vom 24.5.2006 - 8 S 1367/05 - (VBlBW 2007, 182) - als Belang in der Abwägung und damit der Sache nach als Grundsatz der Raumordnung behandelt (zur Möglichkeit der Umdeutung s. Spannowsky/Runkel/Goppel, ROG, Kommentar, 2010, § 3 Rn. 22 und 26 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2022 - 3 S 3115/19

    Wenn zwischen dem aufgehobenen und dem neuen Bebauungsplan ein neuer

    Selbst Abwägungsdefizite, die "an sich" schädlich wären, d.h. Abwägungsdefizite, die auf selbstbindende, offensichtlich eine bestimmte Planung in bestimmter Richtung beeinflussende Entscheidungen zurückgehen, können unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.07.1974 - IV C 50.72 -, juris Rn. 47 ff. zu § 1 Abs. 4 BBauG; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.05.2006 - 8 S 1367/05 -, juris Rn. 31; Battis in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 15. Aufl. 2022, § 1 Rn. 113).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 1 MN 267/08

    Festsetzung einer insbesondere von LKW genutzten temporären Zufahrt zum

    Nutzt sie dabei nicht die Möglichkeiten, die sich insbesondere aus § 12 BauGB ergeben, bestimmen sich die Anforderungen an die Abwägung nach wie vor allgemein nach den Grundsätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 5. Juli 1974 (- IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 = NJW 1975, 70) und im Beschluss vom 28. August 1987 (- 4 N 1.86 -, DVBl. 1987, 1273) dargestellt hat (vgl. dazu z.B. VGH Mannheim, Urt. v. 24.5.2006 - 8 S 1367/05 -, VBlBW 2007, 182 = BRS 70 Nr. 206; OVG Schleswig, Urt. v. 11.10.2006 - 1 KN 1/05 -, NordÖR 2007, 507; OVG Greifswald, Beschl. v. 28.3.2008 - 3 M 188/07 -, NordÖR 2008, 270).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2008 - 3 M 188/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Windkraftanlage für Konkurrenzvorhaben

    Im Prinzip spricht eine gewisse Vermutung für die trotz der einen oder anderen Bindung freie Entscheidung des zur Abwägung berufenen Gemeinderates (vgl. BVerwG, U. v. 05.07.1974, a.a.O., S. 320; VGH Mannheim, U. v. 24.05.2006 - 8 S 1367/05).
  • VG Freiburg, 29.08.2016 - 6 K 2788/16

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Erschließungsarbeiten

    Dagegen würde es die Anforderungen überspannen, verlangte man, die in den Anregungen vorgebrachten Gesichtspunkte im Einzelnen vor dem Satzungsbeschluss aufzurufen und sie jeweils gesondert "abarbeiten" zu lassen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.05.2006 - 8 S 1367/05 -, Rn. 33, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.10.2006 - 1 KN 1/05
    Soweit darin überhaupt eine Bindung der Antragsgegnerin gesehen wird, spricht eine Vermutung dafür, dass die zur Abwägung berufene Bürgerschaft der Antragsgegnerin über die Planung gleichwohl frei entschieden hat (BVerwG, Urt. v. 05.07.1974, a.a.O., S. 320; vgl. auch VGH Mannheim, Urt. v. 24.05.2006, 8 S 1367/05, Juris).
  • OVG Niedersachsen, 25.10.2010 - 1 KN 266/08

    Einwand gegen Logistikzentrum abgelehnt

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