Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 13 S 519/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1612
VGH Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 13 S 519/09 (https://dejure.org/2009,1612)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.06.2009 - 13 S 519/09 (https://dejure.org/2009,1612)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 13 S 519/09 (https://dejure.org/2009,1612)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1612) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Aussetzung des Verfahrens zur Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit von § 104a Abs 3 S 1 AufenthG 2004

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruchsvernichtende Zurechnung einer strafgerichtlichen Verurteilung innerhalb einer häuslichen Gemeinschaft lebenden Angehörigen einer Familie; Verfassungsmäßigkeit des § 104a Abs. 3 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Konsequenz der Verurteilung eines Vaters wegen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 94; GG Art. 100 Abs. 1; AufenthG § 104 a Abs. 3; AufenthG § 104 a Abs. 1 S. 1 Nr. 6; LPartG § 11 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; AufenthG § 104 a Abs. 1 S. 1 Nr. 4; AufenthG § 5
    D (A), Altfallregelung, Verfassungsmäßigkeit, Vorlagebeschluss, Bundesverfassungsgericht, BVerfG, Familienangehörige, Straftat, volljährige Kinder, Verheiratete Kinder, Geschwister, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Lebenspartner, Schutz von Ehe und Familie, ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; AufenthG § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6; ; AufenthG § 104a Abs. 3 Satz 1; ; AufenthG § 104a Abs. 3 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bundesverfassungsrecht; Aufenthaltserlaubnis: Altfallregelung; Zurechnung strafgerichtlicher Verurteilungen; Diskriminierung der Ehe; Allgemeines Persönlichkeitsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 862 (Ls.)
  • DÖV 2009, 727
  • DÖV 2009, 727 NVwZ-RR 2009, 862 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 13 S 519/09
    6 Abs. 1 GG enthält einen besonderen Gleichheitssatz, der es verbietet, Ehe und Familie gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften schlechter zu stellen, jedenfalls soweit, als hier eindeutig und systematisch, an die Existenz einer Ehe bzw. an die Wahrnehmung des Elternrechts in ehelicher Erziehungsgemeinschaft angeknüpft wird (vgl. BVerfG, B. v. 10. November 1998 - 2 BvR 1057/91 u.a. - BVerfGE 99, 216 ; vgl. auch zu den verfassungsrechtlichen Grenzen einer Gleichstellung anderer Lebensgemeinschaften mit der Ehe U. v. 17. Juli 2002 - 1 BvF 1/01 u.a. - BVerfGE 105, 313 ).

    Eine verfassungsrechtlich unzulässige, weil diskriminierende Schlechterstellung liegt auch dann vor, wenn eine Begünstigung vorenthalten wird, die anderen Lebensgemeinschaften gewährt oder zumindest ermöglicht wird (vgl. BVerfG, B. v. 10. November 1998 - 2 BvR 1057/91 u.a. - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2008 - 10 LA 260/08

    Anforderungen für das Vorliegen eines Härtefalls i.S.d. § 104a Abs. 3 S. 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 13 S 519/09
    a) Zur Rechtfertigung der hier vom Gesetzgeber geregelten familieneinheitlichen Betrachtungsweise kann - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts - nicht darauf abgestellt werden, dass bei einer anderen Sichtweise aus Art. 6 GG Ansprüche des straffälligen Familienmitglieds auf Legalisierung seines Aufenthalts erwachsen könnten (so aber auch VG Lüneburg, U. v. 21. Mai 2008 - 11 A 485/06 - juris; NiedersOVG, B. v. 17. November 2008 - 10 LA 260/08 - InfAuslR 2009, 186 ).

    Wollte man in der letzteren Fallkonstellation den Tatbestand der besonderen Härte bejahen, so liefe dies auf eine unzulässige Korrektur der Entscheidung des Gesetzgebers hinaus, weil eine unübersehbar große Teilmenge aller Anwendungsfälle und nicht nur besondere Ausnahmefälle unberücksichtigt blieben (in die diesem Sinne auch NiedersOVG, B. v. 17. November 2008 - 10 LA 260/08 - InfAuslR 2009, 186 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 11 S 100/08

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis auf Probe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 13 S 519/09
    Allerdings ist dann von einem atypischen Ausnahmefall in Bezug auf das in der Regel gebundene Ermessen auszugehen, wenn bereits zum Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden kann, dass - insoweit als Verlängerungsvoraussetzung - im Jahre 2009 (vgl. § 104a Abs. 5 Satz 1 AufenthG) keine überwiegende eigenständige Sicherung erfolgt oder jedenfalls nach dem 31. Dezember 2011 keine eigenständige Sicherung möglich sein wird und auch kein Härtefall im Sinne des Absatzes 6 vorliegen wird (vgl. VGHBW, B. v. 16. April 2008 - 11 S 100/08 - AuAS 2008, 255; NiedersOVG, B.v. 31. März 2009 - 10 LA 411/08 - juris; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG § 104a Rdn. 64), wobei allerdings bloße Zweifel oder eine Unentschiedenheit nicht genügen können, vielmehr solches mit hinreichender Sicherheit bereits bei der erstmaligen Erteilung feststehen muss.
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2009 - 10 LA 411/08

    Rechtmäßigkeit einer ausnahmsweisen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis trotz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 13 S 519/09
    Allerdings ist dann von einem atypischen Ausnahmefall in Bezug auf das in der Regel gebundene Ermessen auszugehen, wenn bereits zum Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden kann, dass - insoweit als Verlängerungsvoraussetzung - im Jahre 2009 (vgl. § 104a Abs. 5 Satz 1 AufenthG) keine überwiegende eigenständige Sicherung erfolgt oder jedenfalls nach dem 31. Dezember 2011 keine eigenständige Sicherung möglich sein wird und auch kein Härtefall im Sinne des Absatzes 6 vorliegen wird (vgl. VGHBW, B. v. 16. April 2008 - 11 S 100/08 - AuAS 2008, 255; NiedersOVG, B.v. 31. März 2009 - 10 LA 411/08 - juris; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG § 104a Rdn. 64), wobei allerdings bloße Zweifel oder eine Unentschiedenheit nicht genügen können, vielmehr solches mit hinreichender Sicherheit bereits bei der erstmaligen Erteilung feststehen muss.
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 13 S 519/09
    Die hier vorgenommene Zurechnung ist mit dem durch Art. 2 Abs. i.V.m. Art. 1 GG als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gewährleisteten Recht auf autonom-individuelle Lebensgestaltung und Selbstbestimmung des Volljährigen einerseits und seiner Eltern und der minderjährigen Geschwister andererseits nicht vereinbar (vgl. ausführlich BVerfG, B. v. 3. Juni 1980 - 1 BvR 185/87 - BVerfGE 54, 148 ; B. v. 13. Mai 1986 - 1 BvR 1542/84 - BVerfGE 72, 155 , jeweils mit dem Hinweis, dass wegen der Eigenart des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Inhalt des geschützten Rechts nicht abschließend umschrieben werden könne, sondern seine Ausprägung jeweils anhand des zu entscheidenden Falles herausgearbeitet werden müsse).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2008 - 18 B 1864/07

    Altfallregelung Aufenthaltsbeendigung hinausgezögert behindert Mitwirkung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 13 S 519/09
    Auch wenn die Ausländer grundsätzlich bereits kraft Gesetzes verpflichtet sind, einen gültigen Pass zu besitzen bzw. sich ggf. einen solchen zu beschaffen (vgl. § 3 AufenthG i.V.m. § 56 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 AufenthV bzw. § 15 Abs. 2 Nr. 6 AsylVfG), wird nach der vom Senat geteilten in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretenen Auffassung, wonach ein restriktives Verständnis dieses Ablehnungsgrundes geboten ist, vorausgesetzt, dass gegenüber den Betroffenen zunächst eine diese Verpflichtung konkretisierende Passverfügung, jedenfalls zumindest aber eine wiederholte und konkretisierende formlose Aufforderung ergangen sein muss und nur ein nachhaltiges Zuwiderhandeln hiergegen anspruchsvernichtend sein kann, sofern weiter festgestellt wird, dass dieses überhaupt kausal für die Verzögerung oder Behinderung war (vgl. BayVGH, B. v. 18. Juni 2008 - 19 ZB 07.2136 - InfAuslR 2009, 154; NiedersOVG, B. v. 28. Januar 2008 - 12 ME 23/08 - juris m.w.N.; OVGNW, B. v. 12. Februar 2008 - 18 B 230/08 - InfAuslR 2008, 211; v. 21. Januar 2008 - 18 B 1864/07 - NVwZ-RR 2008, 423 m.w.N.; Hailbronner, Ausländerrecht, § 104a Rdn. 19; vgl. auch Ziffer 2.7.2 VAH BMI zu § 104a).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 13 S 519/09
    Die hier vorgenommene Zurechnung ist mit dem durch Art. 2 Abs. i.V.m. Art. 1 GG als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gewährleisteten Recht auf autonom-individuelle Lebensgestaltung und Selbstbestimmung des Volljährigen einerseits und seiner Eltern und der minderjährigen Geschwister andererseits nicht vereinbar (vgl. ausführlich BVerfG, B. v. 3. Juni 1980 - 1 BvR 185/87 - BVerfGE 54, 148 ; B. v. 13. Mai 1986 - 1 BvR 1542/84 - BVerfGE 72, 155 , jeweils mit dem Hinweis, dass wegen der Eigenart des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Inhalt des geschützten Rechts nicht abschließend umschrieben werden könne, sondern seine Ausprägung jeweils anhand des zu entscheidenden Falles herausgearbeitet werden müsse).
  • VG Stuttgart, 20.07.2006 - 4 K 921/06

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 13 S 519/09
    Die acht und vier Jahre alten Kläger Ziffer 2 und 3 sind auch noch in einer relativ frühen Lebensphase, in der - zusammen mit ihren Eltern und deren Hilfestellungen - eine erstmalige Integration in die Lebensverhältnisse in Serbien oder dem Kosovo möglich sein wird (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, B. v. 10. Mai 2006 - 11 S 2354/05 - VBlBW 2006, 438; VG Stuttgart, U. v. 20. Juli 2006 - 4 K 921/06 - InfAuslR 2006, 409; v. 26. Oktober 2006 - 4 K 1753/06 - juris).
  • VG Stuttgart, 26.10.2006 - 4 K 1753/06

    Eröffnung des Schutzbereichs des Art. 8 EMRK bei einem langjährigen faktischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 13 S 519/09
    Die acht und vier Jahre alten Kläger Ziffer 2 und 3 sind auch noch in einer relativ frühen Lebensphase, in der - zusammen mit ihren Eltern und deren Hilfestellungen - eine erstmalige Integration in die Lebensverhältnisse in Serbien oder dem Kosovo möglich sein wird (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, B. v. 10. Mai 2006 - 11 S 2354/05 - VBlBW 2006, 438; VG Stuttgart, U. v. 20. Juli 2006 - 4 K 921/06 - InfAuslR 2006, 409; v. 26. Oktober 2006 - 4 K 1753/06 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2008 - 18 B 230/08

    Altfallregelung Mitwirkung Passbeschaffung Erteilungsverfahren einstweilige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 13 S 519/09
    Auch wenn die Ausländer grundsätzlich bereits kraft Gesetzes verpflichtet sind, einen gültigen Pass zu besitzen bzw. sich ggf. einen solchen zu beschaffen (vgl. § 3 AufenthG i.V.m. § 56 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 AufenthV bzw. § 15 Abs. 2 Nr. 6 AsylVfG), wird nach der vom Senat geteilten in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretenen Auffassung, wonach ein restriktives Verständnis dieses Ablehnungsgrundes geboten ist, vorausgesetzt, dass gegenüber den Betroffenen zunächst eine diese Verpflichtung konkretisierende Passverfügung, jedenfalls zumindest aber eine wiederholte und konkretisierende formlose Aufforderung ergangen sein muss und nur ein nachhaltiges Zuwiderhandeln hiergegen anspruchsvernichtend sein kann, sofern weiter festgestellt wird, dass dieses überhaupt kausal für die Verzögerung oder Behinderung war (vgl. BayVGH, B. v. 18. Juni 2008 - 19 ZB 07.2136 - InfAuslR 2009, 154; NiedersOVG, B. v. 28. Januar 2008 - 12 ME 23/08 - juris m.w.N.; OVGNW, B. v. 12. Februar 2008 - 18 B 230/08 - InfAuslR 2008, 211; v. 21. Januar 2008 - 18 B 1864/07 - NVwZ-RR 2008, 423 m.w.N.; Hailbronner, Ausländerrecht, § 104a Rdn. 19; vgl. auch Ziffer 2.7.2 VAH BMI zu § 104a).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2008 - 12 ME 23/08

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallfallregelung in § 104a

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2006 - 11 S 2354/05

    Zum Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs 5 AufenthG

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2008 - 11 S 683/08

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2008 - 11 S 2235/08

    Aufenthaltsrecht für langjährig geduldete Ashkali aus dem Kosovo

  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99

    Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende

  • BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

  • BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvL 26/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1587o Abs. 2 Satz 3 BGB

  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

  • VG Stuttgart, 20.01.2009 - 6 K 2172/08

    Aufenthaltstitel; Versagung wegen Straftat einer in häuslicher Gemeinschaft

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • VG Oldenburg, 21.05.2008 - 11 A 485/06

    Zur Verfassungsmäßigkeit des § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG

  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

  • BVerwG, 26.03.1999 - 1 B 18.99

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • Drs-Bund, 24.04.2007 - BT-Drs 16/5095
  • OVG Saarland, 15.10.2009 - 2 A 329/09

    Anwendung der gesetzlichen Altfallregelung 2007.

    Durch Beschluss vom 24.6.2009 - 13 S 519/09 - hat der VGH Mannheim ein bei ihm anhängiges Berufungsverfahren ausgesetzt und die Sache dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegt zur Klärung der Frage einer - vom vorlegenden Gericht angenommenen - Verfassungswidrigkeit des § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG, wonach eine nach § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AufenthG beachtliche strafgerichtliche Verurteilung innerhalb einer häuslichen Gemeinschaft lebenden Angehörigen einer Familie anspruchsvernichtend zugerechnet wird.

    Die Entscheidung im vorliegenden Rechtsstreit hängt nicht vom Bestehen oder Nichtbestehen eines "Rechtsverhältnisses" ab, das Gegenstand des vom VGH Mannheim (vgl. dazu VGH Mannheim vom 24.6.2009 - 13 S 519/09 -, InfAuslR 2009, 350, DÖV 2009, 727) eingeleiteten Vorlageverfahrens (Art. 100 Abs. 1 GG) vor dem Bundesverfassungsgericht ist.

    (vgl. dazu den Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht des VGH Mannheim vom 24.6.2009 - 13 S 519/09 -, InfAuslR 2009, 350, DÖV 2009, 727) Die Verfassungsmäßigkeit einer Zurechnung unterliegt jedenfalls gegenüber der strafrechtlich selbst bisher nicht in Erscheinung getretenen Klägerin zu 1) als Ehefrau keinen durchgreifenden Bedenken.

    Die aus dem in der Vorschrift enthaltenen Vorbehalt abweichender gesetzlicher Regelung in Verbindung mit § 27 Abs. 2 AufenthG vom VGH Mannheim (vgl. dazu den Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht des VGH Mannheim vom 24.6.2009 - 13 S 519/09 -, DÖV 2009, 727, bei juris Rn 38, 39) hergeleitete Nichtanwendbarkeit auf formell verpartnerte Personen ist allein am Ergebnis orientiert und gebietet nicht zwingend, die Lebenspartner gerade im Sinne der Altfallregelung nicht als "Familienmitglieder" zu behandeln.

    (vgl. dazu den Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht des VGH Mannheim vom 24.6.2009 - 13 S 519/09 -, DÖV 2009, 727, bei juris Rn 51, 52) Diese Differenzierung ist indes nicht nachvollziehbar.

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Altfallregelung;

    Der gegenteiligen Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim in seiner Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG (Beschluss vom 24. Juni 2009 - 13 S 519/09 - InfAuslR 2009, 350) könne nicht gefolgt werden.

    In der Rechtsprechung wird sie allerdings überwiegend bejaht (neben dem Berufungsgericht auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. November 2008 - 10 LA 260/08 - InfAuslR 2009, 186; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2008 - OVG 12 S 6.08 - a.A. VGH Mannheim, Vorlagebeschluss vom 24. Juni 2009 - 13 S 519/09 - InfAuslR 2009, 350; hierzu BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 a.a.O., in dem die Vorlage des VGH Mannheim für unzulässig erklärt wurde).

  • OVG Saarland, 22.10.2009 - 2 B 445/09

    Rückführung selbstmordgefährdeter Ausländer.

    Die vom VGH Mannheim im Rahmen einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG an das Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 24.6.2009 - 13 S 519/09 -, DÖV 2009, 727 = InfAuslR 2009, 350) angenommene Verfassungswidrigkeit des § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG teilt der Senat, der sich mit dieser Problematik in seinem Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 - befasst hat, nicht.

    Die von den Antragstellern unter Bezugnahme auf den Vorlagebeschluss des VGH Mannheim an das Bundesverfassungsgericht (vgl. dazu den Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht des VGH Mannheim vom 24.6.2009 - 13 S 519/09 -, DÖV 2009, 727 = InfAuslR 2009, 350) geltend gemachte Verfassungswidrigkeit der Vorschrift, die im Übrigen nicht die Annahme einer Teilnichtigkeit isoliert nur des § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG rechtfertigen und daher dem Begehren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG insgesamt den Boden entziehen würde, teilt der Senat, der sich mit dieser Problematik in seinem Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 - befasst hat, nicht.

  • BVerfG, 07.11.2013 - 2 BvR 1895/11

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch

    Vorsorglich werde auch eine Abweichung von der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Vorlagebeschluss nach Art. 100 Abs. 1 GG vom 24. Juni 2009 - 13 S 519/09 - (InfAuslR 2009, S. 350) gerügt, der zwar für die vorliegende Konstellation entgegen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts das Merkmal des Familienangehörigen bejahe, die damit verbundene Sippenhaft aber insgesamt als unzulässig ansehe.
  • OVG Niedersachsen, 30.03.2011 - 8 LB 121/08

    Abgrenzung der Zuständigkeiten für die Feststellung zielstaatsbezogener

    Teilweise in der Rechtsprechung erhobene Bedenken gegen die Vereinbarkeit der in § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG getroffenen Bestimmung mit höherrangigem Recht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 11.2.2009 - 1 S 498/08 -, InfAuslR 2009, 181 f. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.6.2009 - 13 S 519/09 -, InfAuslR 2009, 350, 352 ff. m.w.N.) teilt der Senat nicht (vgl. Senatsbeschl. v. 23.6.2010 - 8 PA 127/10 - ebenso Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.11.2008, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 18.1.2008 - 12 S 6.08 -, juris Rn. 2; siehe auch BVerfG, Beschl. v. 16.12.2010 - 2 BvL 16/09 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2009 - 2 M 142/09

    Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG bei Straftaten der Lebenspartnerin

    Bei einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kindern - wie hier - sind indes alle beteiligten Personen "Familienangehörige", so dass § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG in diesen Fällen unmittelbar gilt (vgl. VGH BW, Beschl. v. 24.06.2009 - 13 S 519/09 -, InfAuslR 2009, 350 [351]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2011 - 2 M 100/10

    Zur Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung

    Diese ergeben sich nicht aus dem Vorlagebeschluss des VGH Bad.-Württ. vom 24.09.2009 - 13 S 519/09 - oder aus weiteren Entscheidungen anderer Gerichte.
  • VG Oldenburg, 05.03.2010 - 11 A 3119/08

    Altfallregelung; Aufenthaltserlaubnis, humanitäre Gründe; Familienleben

    Entscheidet er sich dafür, die Kinder bei den Großeltern in Deutschland zu lassen, ist der damit verbundene Zwang, von ihnen getrennt leben und sich auf gelegentliche Besuchskontakte beschränken zu müssen, gewissermaßen die Kehrseite dieser autonomen Entscheidung und damit kein staatlicher Eingriff in den Schutzbereich von Art. 6 GG bzw. Art. 8 EMRK (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 13 S 519/09 -, juris Rn. 42).
  • VG Oldenburg, 28.09.2009 - 11 A 2669/08

    Altfallregelung; Verwurzelung; Passpflicht; Identität; Mitwirkungspflicht;

    Diese Täuschung kann der Klägerin allerdings aktuell nicht mehr zugerechnet werden, da sie bereits volljährig ist (vgl. BVerwG, a.a.O. S. 982; OVG Koblenz, Beschluss vom 19. Juni 2009 - 7 B 10468/09 - InfAuslR 2009, 345 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 13 S 519/09 - InfAuslR 2009, 351 ).
  • VG Düsseldorf, 11.06.2010 - 7 K 6165/09

    Auswirkungen eines prekären Voraufenthalts auf die Eröffnung des Schutzbereichs

    Durchgreifende Zweifel an der Vereinbarkeit der Regelung mit Verfassungsrecht, vgl. VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 24. Juni 2009, - 13 S 519/09 -, InfAuslR 2009, 350, teilt die Kammer nicht.
  • VGH Bayern, 05.03.2012 - 19 ZB 10.1203

    Irak, Flüchtling, Folgenbeseitigungsanspruch, Gleichbehandlung, Rechtsstaatgebot,

  • VG Saarlouis, 24.02.2010 - 10 K 177/09

    Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen, Ausschlusstatbestand des § 104 a Abs. 1

  • VG Saarlouis, 28.10.2010 - 10 K 616/10

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für eine kosovarische Staatsangehörige

  • VGH Bayern, 25.11.2009 - 19 ZB 09.1701

    Aufenthaltserlaubnis für das geduldete volljährige ledige Kind eines geduldeten

  • VGH Bayern, 04.11.2010 - 19 C 10.2546

    Anordnung der Innenminister und -senatoren der Länder im Einvernehmen mit dem

  • VG Hamburg, 10.12.2009 - 15 K 1872/09

    Aufenthaltserlaubnis, Bleiberecht, Sicherung des Lebensunterhalts,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht