Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 2519/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Antragsbefugnis Plangebietsfremder wegen Verkehrszunahme; rechtmäßiges Zustandekommen eines Bebauungsplans
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antragsbefugnis eines Anliegers im Normenkontrollverfahren;Verfahren bei Aufstellung eines Bebauungsplans
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BauR 2000, 613
- ZfBR 2000, 143 (Ls.)
- ZfBR 2000, 143 BauR 2000, 613 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (14)
- VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 1985/98
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Antragsbefugnis wegen Verkehrslärmzunahme
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 2519/98
In seiner Sitzung vom 20.01.1998 befaßte sich der Gemeinderat der Antragsgegnerin mit den eingegangen Anregungen und Bedenken, u.a. auch mit den vom Antragsteller des Verfahrens 5 S 1985/98 und von einem weiteren Bürger vorgeschlagenen Erschließungsvarianten, und beschloß den Bebauungsplan "Fünfzig Morgen" als Satzung.Mit der vom Antragsteller des Verfahrens 5 S 1985/98 im Offenlegungsverfahren vorgeschlagenen Erschließungsvariante habe sich die Antragsgegnerin nicht stichhaltig auseinandergesetzt.
Dies gilt insbesondere für die vom Antragsteller des Verfahrens 5 S 1985/98 vorgeschlagene Variante, die eine Erschließung über das bereits bebaute Gebiet "Rehbuckel I" vorsieht.
- BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 2519/98
Da das in § 1 Abs. 6 BauGB verankerte Abwägungsgebot drittschützenden Charakter hinsichtlich solcher Privatbelange hat, die für die Abwägung erheblich sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215 = NJW 1999, 592 = ZfBR 1999, 39 = UPR 1999, 27), kann zwar auch ein mit seinem (Wohn-)Grundstück außerhalb des Plangebiets gelegener Eigentümer - wie der Antragsteller - grundsätzlich dieses "Recht auf gerechte Abwägung privater Belange" für sich beanspruchen.Bei alledem können an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung i.S.v. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO keine höheren Anforderungen gestellt werden, als sie für die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO gelten; dies gilt auch dann, wenn es sich bei dem Recht, dessen Verletzung geltend gemacht wird, um das Recht auf gerechte Abwägung privater Belange handelt; ein Antragsteller genügt also auch insoweit seiner Darlegungslast, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, daß seine privaten Belange fehlerhaft abgewogen worden sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 10.03.1998 - 4 CN 6.97 -, NVwZ 1998, 732 = ZfBR 1998, 205 = UPR 1998, 348 = PBauE § 47 Abs. 2 VwGO Nr. 48 sowie Urt. v. 24.09.1998 - 4 CN 2.98 -, a.a.O.).
- BVerwG, 17.09.1998 - 4 CN 1.97
Verwaltungsprozeßrecht - Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Nachteil; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 2519/98
Dieses Interesse wird von der Rechtsordnung nicht mißbilligt, sondern - im Gegenteil - in Rechtsvorschriften wie in § 1 Abs. 5 Satz 1 und 2 Nr. 1 und Nr. 7, § 5 Abs. 2 Nr. 6 und § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB ausdrücklich als schutzwürdig bewertet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.03.1994 - 4 NB 24.93 -, DVBl. 1994, 701 u. Beschl. v. 17.09.1998 - 4 CN 1.97).Erforderlich ist vielmehr, daß sich die Verkehrssituation in einer spezifisch planbedingten Weise (nachteilig) verändert (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.09.1998 - 4 CN 1.97).
- BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91
Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 2519/98
Die spezifische Planbedingtheit dieser Erhöhung des Verkehrsaufkommens und der damit verbundenen (Lärm-)Immissionen im Bereich der beiden Anwesen des Antragstellers kann bei der gebotenen bewertenden Betrachtung (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 19.02.1992 - 4 NB 11.91 -, a.a.O.) nicht in Zweifel gezogen werden. - BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90
Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 2519/98
Das ist (nur) anzunehmen, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit eines solchen Einflusses besteht, was etwa der Fall ist, wenn sich anhand der Planunterlagen oder sonst erkennbar naheliegender Umstände ergibt, daß sich ohne den Fehler im Abwägungsvorgang ein anderes Ergebnis abgezeichnet hätte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.01.1992 - 4 NB 22.90 -, NVwZ 1992, 662 = PBauE § 214 Abs. 3 BauGB Nr. 3). - VGH Baden-Württemberg, 29.06.1981 - 1 S 345/81
Anhörung des Ortschaftsrats; Änderung der Hauptsatzungsbestimmung über …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 2519/98
Verfahrensfehlerhaft wäre dieser Satzungsbeschluß nur, wenn der Ortschaftsrat entgegen der gesetzlichen Regelung des § 70 Abs. 1 Satz 2 GO nicht angehört worden wäre (vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Beschl. v. 29.06.1981 - 1 S 345/81 -, BWGZ 1981, 817); daß der Erlaß des Bebauungsplans "Fünfzig Morgen" eine wichtige Angelegenheit im Sinne dieser Vorschrift ist, die die Ortschaft betrifft, dürfte außer Frage stehen. - BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93
Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S. …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 2519/98
Dieses Interesse wird von der Rechtsordnung nicht mißbilligt, sondern - im Gegenteil - in Rechtsvorschriften wie in § 1 Abs. 5 Satz 1 und 2 Nr. 1 und Nr. 7, § 5 Abs. 2 Nr. 6 und § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB ausdrücklich als schutzwürdig bewertet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.03.1994 - 4 NB 24.93 -, DVBl. 1994, 701 u. Beschl. v. 17.09.1998 - 4 CN 1.97). - BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 2519/98
Dieses verlangt, daß eine Abwägung überhaupt stattfindet, daß in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge einzustellen ist, daß die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange nicht verkannt wird und daß der Ausgleich zwischen ihnen nicht in einer Weise erfolgt, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - 4 C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 1). - BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97
Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 2519/98
Bei alledem können an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung i.S.v. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO keine höheren Anforderungen gestellt werden, als sie für die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO gelten; dies gilt auch dann, wenn es sich bei dem Recht, dessen Verletzung geltend gemacht wird, um das Recht auf gerechte Abwägung privater Belange handelt; ein Antragsteller genügt also auch insoweit seiner Darlegungslast, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, daß seine privaten Belange fehlerhaft abgewogen worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.03.1998 - 4 CN 6.97 -, NVwZ 1998, 732 = ZfBR 1998, 205 = UPR 1998, 348 = PBauE § 47 Abs. 2 VwGO Nr. 48 …sowie Urt. v. 24.09.1998 - 4 CN 2.98 -, a.a.O.). - BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 2519/98
Dem widerspricht ein Bebauungsplan nur, wenn ihm von vornherein und unabhängig von aller Abwägung der berührten Belange kein mit der Ordnung der städtebaulichen Entwicklung zusammenhängendes öffentliches Interesse zugrunde liegt, also nur bei einem einigermaßen offensichtlichen planerischen Mißgriff (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 05.07.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 3). - VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 3391/94
Inhalt eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans; Befangenheit bei …
- BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
- BVerwG, 21.07.1989 - 4 NB 18.88
Rechtsfolgen der Nichteinbeziehung eines lärmbetroffenen Grundstücks in den …
- BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94
Neubaugebiet, zunehmender Verkehr und notwendige Abwägung in der Bauleitplanung
- OVG Thüringen, 02.12.2003 - 1 N 290/99
Straßenplanung durch Bebauungsplan; Berücksichtigung der Lärmschutzinteressen von …
Auch der Eigentümer eines außerhalb des Plangebiets gelegenen Grundstücks kann eine mögliche Verletzung des in § 1 Abs. 6 BauGB verankerten Abwägungsgebots rügen, das hinsichtlich solcher privater Belange, die für die Abwägung erheblich sind, drittschützenden Charakter hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215 = BRS 60 Nr. 46 = NJW 1999, 592 = UPR 1999, 27, sowie Beschluss vom 6.12.2000 - 4 BN 59.00 -, BRS 63 Nr. 47 = NVwZ 2001, 431 = UPR 2001, 152 und Urteil vom 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, BVerwGE 116, 144 = BRS 65 Nr. 17 = NVwZ 2002, 1509 = DVBl. 2002, 1469; vgl. hierzu und zum folgenden auch VGH BW, Urteil vom 24.9.1999 - 5 S 2519/98 - juris).Ob eine planbedingte Zunahme des Verkehrslärms zum notwendigen Abwägungsmaterial gehört und damit die Antragsbefugnis des davon Betroffenen zu bejahen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (so BVerwG…, Urteil vom 17.9.1998, a. a. O.; Beschluss vom 19.2.1992 - 4 NB 11.91 -, BRS 54 Nr. 41 = NJW 1992, 2844 - jeweils zum Nachteilsbegriff des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO a. F.); maßgebend ist, ob die geltend gemachten Beeinträchtigungen in einem adäquat-kausalen Zusammenhang mit der Planung stehen und mehr als geringfügig sind (vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 21.3.2002, a. a. O.; zur Bejahung der Antragsbefugnis von Anwohnern außerhalb des Plangebiets vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 6.12.2000 - 4 BN 59.00-, BRS 63 Nr. 47 = NVwZ 2001, 431 m. w. N. aus der früheren Rechtsprechung; OVG NW, Urteil vom 28.8.1996 - 11a D 125/92.NE -, BRS 58 Nr. 17 = NVwZ-RR 1997, 686; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.3.1999 - 1 C 11636/98 -, BImSchG-Rspr. § 41 Nr. 47, Leitsatz 1 - LS auch in juris; vgl. zum Ganzen auch VGH BW, Urteil vom 24.9.1999 - 5 S 2519/98 - zitiert nach juris).
Die Antragsgegnerin wäre gehalten gewesen, sich auch ohne konkrete Rüge eines Anwohners bereits im Planaufstellungsverfahren prognostisch (durch Einholung eines Immissionsgutachtens oder in anderer geeigneter Weise) mit den Auswirkungen der Trasse für die Lärmbelastung in der B Landstraße zu befassen, um damit das Interesse der Anwohner dieser Straße an der Vermeidung zusätzlichen Verkehrslärms mit dem ihm zukommenden Gewicht in die Abwägung einstellen zu können (vgl. in diesem Sinne für die Ausweisung eines größeren Neubaugebiets, das für Anwohner außerhalb des Plangebiets mit einem erheblichen Zu- und Abgangsverkehr verbunden ist, VGH BW, Urteil vom 24.9.2000 - 5 S 2519/98 - zitiert nach juris).
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 5 S 203/13
Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen durch Bebauungsplan
Dieser Beschluss wäre nur verfahrensfehlerhaft, wenn der Ortschaftsrat entgegen der gesetzlichen Regelung des § 70 Abs. 1 Satz 2 GemO nicht angehört worden wäre (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.09.1999 - 5 S 2519/98 -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 23.07.2020 - 1 S 1584/18
Gesamtanlagenschutzsatzung: Anhörung des Ortschaftsrats, Anforderungen an …
Der Satzungsbeschluss des Gemeinderats ist nur dann verfahrensfehlerhaft und rechtswidrig, wenn der Ortschaftsrat entgegen § 70 Abs. 1 Satz 2 GemO überhaupt nicht angehört worden, also der Verfahrensschritt der Anhörung unterblieben ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.09.1999 - 5 S 2519/98 -, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.2001 - 5 S 2869/99
Normenkontrolle: Bebauungsplan - Straßenplanung - Trassenvariante - …
Außerdem war sein Interesse, als Eigentümer eines unmittelbar an das Plangebiet angrenzenden Wohngrundstücks von verkehrsbedingten Immissionen auch unterhalb der Schwelle gesetzlicher Grenzwerte verschont zu bleiben, abwägungserheblich, weil sein Grundstück insoweit schutzwürdig ist und der Verkehr auf der Nordumgehung die Immissionslage auf diesem Grundstück nicht nur geringfügig und unwesentlich (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.10.1999 - 4 CN 1.98 - ZfBR 2000, 199) sowie bei wertender Betrachtung auch spezifisch planbedingt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.09.1998 - 4 CN 1.97 - ZfBR 1999, 41; NK-Urteile des Senats v. 24.09.1999 - 5 S 1985/98 - und - 5 S 2519/98 -, jeweils m. w. N.) berührt. - OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2010 - 2 K 108/09
Unwirksamkeit einer Einbeziehungssatzung; Bedürfnis; Planziel; Umgestaltung des …
Da das Abwägungsgebot drittschützenden Charakter hinsichtlich solcher privaten Belange hat, die für die Abwägung erheblich sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.1998, a. a. O.), kann auch ein mit seinem (Wohn-)Grundstück außerhalb des Plangebiets gelegener Eigentümer grundsätzlich dieses "Recht auf gerechte Abwägung privater Belange" für sich beanspruchen (BVerwG, Beschl. v. 21.07.1989 - 4 NB 18.88 -, BRS 49 Nr. 13; VGH BW, Urt. v. 24.09.1999 - 5 S 2519/98 -, BauR 2000, 143 [nur Leitsatz]). - VGH Hessen, 21.07.2003 - 3 N 2168/98
Befangenheit eines Ratsmitgliedes wegen Grundeigentum im Plangebiet
Zum notwendigen Abwägungsmaterial kann grundsätzlich auch das Interesse der Anwohner einer außerhalb des Plangebiets gelegenen Straße daran gehören, von erhöhten Verkehrslärm im Zusammenhang mit der Ausweisung eines neuen Baugebiets verschont zu bleiben (vgl. VGH Baden-Württemberg, U. v. 24.09.1999 - 5 S 2519/98 - BauR 2000, 613). - OVG Schleswig-Holstein, 11.10.2006 - 1 KN 1/05 Dabei wird in erster Linie auf erhöhte Verkehrslärmimmissionen im Zusammenhang mit der Ausweisung eines neuen Baugebiets abgestellt (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 24.09.1999, 5 S 2519/98, Juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2005 - 2 K 328/00
Planung von Universitätsgelände neben Wohngebiet zulässig
Da das Abwägungsgebot drittschützenden Charakter hinsichtlich solcher privaten Belange hat, die für die Abwägung erheblich sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.1998, a. a. O.), kann auch ein mit seinem (Wohn-)Grundstück außerhalb des Plangebiets gelegener Eigentümer - wie die Antragsteller - grundsätzlich dieses "Recht auf gerechte Abwägung privater Belange" für sich beanspruchen (BVerwG, Beschl. v. 21.07.1989 - BVerwG 4 NB 18.88 -, BRS 49 Nr. 13; VGH BW, Urt. v. 24.09.1999 - 5 S 2519/98 -, BauR 2000, 143 [nur Leitsatz]).