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   VGH Baden-Württemberg, 24.11.1994 - 1 S 2909/93   

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VGH Baden-Württemberg, 24.11.1994 - 1 S 2909/93 (https://dejure.org/1994,1778)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.11.1994 - 1 S 2909/93 (https://dejure.org/1994,1778)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. November 1994 - 1 S 2909/93 (https://dejure.org/1994,1778)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unzulässige Feststellungsklagen hinsichtlich der Rechtswidrigkeit des Einsatzes verdeckter Ermittler; zum Feststellungsinteresse; Vorrang der Leistungsklage auf Auskunft und Löschung der erhobenen Daten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsklage/Allgemeine Leistungsklage; Verwaltungsakt; Allgemeines Polizeirecht; Datenschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 124
  • MDR 1995, 539
  • VBlBW 1995, 354
  • DVBl 1995, 367
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 17.10.1990 - 1 C 12.88

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.1994 - 1 S 2909/93
    1015230, S. 41), ist nicht auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet; ihr fehlt die Unterrichtung des betroffenen Bürgers (anders für die Anordnung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs einer bestimmten Person, BVerwG, Urt. v. 17.10.1990 - 1 C 12.88-, BVerwGE 87, 23).

    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Maßnahme oder ihre Begründung zu einer Diskriminierung des Betroffenen führt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 17.10.1990, a.a.O.).

    Darauf, ob diese in die Öffentlichkeit ausgestrahlt ist, kommt es nach Ansicht des Senats, anders als im Fall der nicht diskriminierenden Grundrechtsbeeinträchtigung, nicht an (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.1990, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.1994 - 1 S 2909/93
    Der Zulässigkeit dieser Klage steht - wie das Verwaltungsgericht zutreffend dargelegt hat - nicht entgegen, daß die polizeiliche Maßnahme beendet und damit das Rechtsverhältnis erloschen ist (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 3.11.1988 - 7 C 115.86-, BVerwGE 80, 355).

    a) Die rechtlichen Anforderungen an das Vorliegen eines berechtigten Interesses im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO haben sich in Fällen der vorliegenden Art, in denen mit der Feststellungsklage die Rechtswidrigkeit einer erledigten polizeilichen Maßnahme, die kein Verwaltungsakt ist, begehrt wird, an der Rechtsprechung zum berechtigten Interesse bei der Fortsetzungsfeststellungsklage im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zu orientieren, wobei festzuhalten ist, daß die Anforderungen des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO insoweit hinter denen des § 43 Abs. 1 VwGO zurückbleiben (so BVerwG, Urt. v. 3.11.1988, a.a.O. und Urt. v. 24.10.1980 - 4 C 3.78 - BVerwGE 61, 128).

  • BVerwG, 09.05.1989 - 1 B 166.88

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Rechtswidrigkeit eines polizeilichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.1994 - 1 S 2909/93
    Diese liegt nur vor, wenn eine konkrete Wiederholungsgefahr besteht, also die Annahme gerechtfertigt ist, in absehbarer Zeit müsse der Betroffene aufgrund der im wesentlichen gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse wiederum mit einer entsprechenden Maßnahme gegen ihn rechnen (BVerwG, Beschl. v. 9.5.1989 - 1 B 166.88-, Buchholz 310, § 113 VwGO Nr. 202; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.2.1990 - 1 S 1646/89-, DÖV 1990, 572).

    Wie das Verwaltungsgericht bereits zutreffend ausgeführt hat, begründet die Absicht, eine Amtshaftungsklage zu erheben, dann kein berechtigtes Interesse für eine Feststellungsklage, wenn sich die gerügte Amtshandlung - wie hier - bereits vor der Erhebung der verwaltungsgerichtlichen Klage erledigt hat (BVerwG, Beschl. v. 9.5.1994 - 1 B 166.88-, Buchholz 310, § 113 VwGO Nr. 202).

  • OLG München, 25.10.1983 - 5 U 2270/83

    Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude; Vorliegen eines Reisemangels auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.1994 - 1 S 2909/93
    Hierfür ist neben dem Grundrechtseingriff erforderlich, daß der Eingriff geeignet war, das Ansehen des Betroffenen nach objektiver Beurteilung in der Öffentlichkeit herabzusetzen (vgl. VGH Bad.Württ., Urteile v. 5.11.1983 - 9 S 959/82 -, NJW 1984, 132 u. v. 5.2.1986 - 1 S 2073/85-, VBlBW 1986, 303) und es der Feststellung der Rechtswidrigkeit bedarf, um die Klägerin der Öffentlichkeit gegenüber zu rehabilitieren (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 15.3.1977 - 1 C 27.75-, DÖV 1977, 571).
  • BVerwG, 19.03.1992 - 5 C 44.87

    Rechtfertigung einer Fortsetzungsfeststellungsklage durch das Vorliegen eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.1994 - 1 S 2909/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 19.3.1992 - 5 C 44.87-, Buchholz a.a.O., Nr. 244), kann ein ideelles Interesse, insbesondere ein Rehabilitierungsinteresse eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO rechtfertigen, wenn es bei vernünftiger Erwägung nach der Sachlage als schutzwürdig anzuerkennen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.1986 - 1 S 2073/85

    Zum Rechtsschutzbedürfnis für eine Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.1994 - 1 S 2909/93
    Hierfür ist neben dem Grundrechtseingriff erforderlich, daß der Eingriff geeignet war, das Ansehen des Betroffenen nach objektiver Beurteilung in der Öffentlichkeit herabzusetzen (vgl. VGH Bad.Württ., Urteile v. 5.11.1983 - 9 S 959/82 -, NJW 1984, 132 u. v. 5.2.1986 - 1 S 2073/85-, VBlBW 1986, 303) und es der Feststellung der Rechtswidrigkeit bedarf, um die Klägerin der Öffentlichkeit gegenüber zu rehabilitieren (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 15.3.1977 - 1 C 27.75-, DÖV 1977, 571).
  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.1994 - 1 S 2909/93
    Der Einsatz der verdeckten Ermittler, soweit die Klägerin betroffen ist, war nach objektiver Beurteilung nicht geeignet, ihr Ansehen in der Öffentlichkeit herabzusetzen; die Klägerin ist durch die auch gegenüber der Öffentlichkeit abgegebenen Erklärungen des beklagten Landes ausreichend "rehabilitiert" worden (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 4.3.1976 - 1 WB 54.74 BVerwGE 53, 134).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 1646/89

    Berechtigtes Interesse - Fortsetzungsfeststellungsklage; polizeiliches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.1994 - 1 S 2909/93
    Diese liegt nur vor, wenn eine konkrete Wiederholungsgefahr besteht, also die Annahme gerechtfertigt ist, in absehbarer Zeit müsse der Betroffene aufgrund der im wesentlichen gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse wiederum mit einer entsprechenden Maßnahme gegen ihn rechnen (BVerwG, Beschl. v. 9.5.1989 - 1 B 166.88-, Buchholz 310, § 113 VwGO Nr. 202; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.2.1990 - 1 S 1646/89-, DÖV 1990, 572).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1983 - 9 S 959/82

    Fortsetzungsfeststellungsklage; berechtigtes Interesse; zur Befreiung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.1994 - 1 S 2909/93
    Hierfür ist neben dem Grundrechtseingriff erforderlich, daß der Eingriff geeignet war, das Ansehen des Betroffenen nach objektiver Beurteilung in der Öffentlichkeit herabzusetzen (vgl. VGH Bad.Württ., Urteile v. 5.11.1983 - 9 S 959/82 -, NJW 1984, 132 u. v. 5.2.1986 - 1 S 2073/85-, VBlBW 1986, 303) und es der Feststellung der Rechtswidrigkeit bedarf, um die Klägerin der Öffentlichkeit gegenüber zu rehabilitieren (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 15.3.1977 - 1 C 27.75-, DÖV 1977, 571).
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.1994 - 1 S 2909/93
    a) Die rechtlichen Anforderungen an das Vorliegen eines berechtigten Interesses im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO haben sich in Fällen der vorliegenden Art, in denen mit der Feststellungsklage die Rechtswidrigkeit einer erledigten polizeilichen Maßnahme, die kein Verwaltungsakt ist, begehrt wird, an der Rechtsprechung zum berechtigten Interesse bei der Fortsetzungsfeststellungsklage im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zu orientieren, wobei festzuhalten ist, daß die Anforderungen des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO insoweit hinter denen des § 43 Abs. 1 VwGO zurückbleiben (so BVerwG, Urt. v. 3.11.1988, a.a.O. und Urt. v. 24.10.1980 - 4 C 3.78 - BVerwGE 61, 128).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • VG Stuttgart, 30.09.1993 - 1 K 3212/92
  • BVerwG, 15.03.1977 - 1 C 27.75

    Fehlendes Feststellungsinteresse nach Rücknahme eines Verwaltungsakts bei

  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Auf die Berufung des Beklagten hat der Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 24. November 1994 (DVBl 1995, 367) das stattgebende Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 30. September 1993 geändert und die Klagen als unzulässig abgewiesen.
  • VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 14 K 7613/18

    Drohne; offener Einsatz technischer Mittel; Fußballspiel; Hinweispflicht

    Hierfür sieht die Verwaltungsgerichtsordnung die Feststellungsklage (§ 43 VwGO) als statthafte Klageart vor (vgl. zum Einsatz verdeckter Ermittler VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 24.11.1994 - 1 S 2909/93 -, juris).

    Die rechtlichen Anforderungen an das Vorliegen eines berechtigten Interesses im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO haben sich in Fällen der vorliegenden Art, in denen mit der Feststellungsklage die Rechtswidrigkeit einer erledigten polizeilichen Maßnahme, die kein Verwaltungsakt ist, begehrt wird, an der Rechtsprechung zum berechtigten Interesse bei der Fortsetzungsfeststellungsklage im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz4 VwGO zu orientieren, wobei festzuhalten ist, dass die Anforderungen des § 113 Abs. 1 Satz4 VwGO insoweit hinter denen des § 43 Abs. 1 VwGO zurückbleiben (vgl. BVerwG, Urteilvom03.11.1988 - 7 C 115.86-, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.11.1994 - 1 S 2909/93 -, juris).

    Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr ist gegeben, wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Betroffene in absehbarer Zeit aufgrund im Wesentlichen gleicher tatsächlicher und rechtlicher Verhältnisse wiederum mit einer entsprechenden Maßnahme gegen sich rechnen muss (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.11.1994 - 1 S 2909/93 -, juris m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 1 S 509/13

    Zum Informationsinteresse der Presse - auch über an einem Gerichtsverfahren

    Nicht ausreichend ist die vage oder abstrakte Möglichkeit einer Wiederholung (vgl. Senatsurteil vom 24.11.1994 - 1 S 2909/93 - DVBl. 1995, 367; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.07.2010 - 10 S 2400/09 - ESVGH 61, 51).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2015 - 1 S 485/14

    Begriff des Angestellten des öffentlichen Dienstes gemäß Art. 137 Abs. 1 GG

    Nicht ausreichend ist die vage oder abstrakte Möglichkeit einer Wiederholung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.01.1995 - 8 B 168.94 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 272; Senat, Urt. v. 24.11.1994 - 1 S 2909/93 - DVBl. 1995, 367; Beschl. v. 16.07.2012 - 1 S 997/12 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.07.2010 - 10 S 2400/09 - ESVGH 61, 51; OVG NRW, Urt. v. 24.11.1998 - 5 A 1107/96 - NJW 1999, 2202).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2015 - 1 S 554/13

    Zulässigkeit der Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten aus

    Nicht ausreichend ist die vage oder abstrakte Möglichkeit einer Wiederholung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.01.1995 - 8 B 168.94 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 272; Senat, Urt. v. 24.11.1994 - 1 S 2909/93 - DVBl 1995, 367; Beschl. v. 16.07.2012 - 1 S 997/12 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.07.2010 - 10 S 2400/09 - ESVGH 61, 51; OVG NRW, Urt. v. 24.11.1998 - 5 A 1107/96 - NJW 1999, 2202).
  • VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 439/03

    Feststellungsklage; verdeckte Ermittlung; Rehabilitation; informationelle

    Der VGH Baden-Württemberg änderte diese Entscheidung mit Urteil vom 21.11.1994 (1 S 2909/93 - DVBl. 1995, 365) und wies die Klagen als unzulässig ab.
  • VG München, 14.12.2022 - M 18 K 18.1351

    Fortsetzungsfeststellungsklage (teilweise Stattgabe), Feststellungsklage,

    Hier setzt das berechtigte Interesse ähnlich wie bei der Fortsetzungsfeststellungsklage die Gefahr der Wiederholung oder die Berechtigung einer Rehabilitierung voraus (BVerwG, U.v. 29.4.1997 - 1 C 2/95 - juris Rn. 21; VGH BW, U.v. 24.11.1994 - 1 S 2909/93 - juris Rn. 36).
  • VG Sigmaringen, 16.07.2001 - 1 K 2682/99

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag über Kosten der Fleischbeschau

    Diese Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich das erkennende Gericht unter Hintanstellung gewisser Zweifel aus Gründen der Rechtssicherheit anschließt (die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unter Hinweis auf den Wortlaut des § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO ablehnend: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom  24.11.1994 - 1 S 2909/93 -, DVBl 1995, 367; Happ, in: Eyermann, VwGO, 11. Auflage, § 43, Rdnr. 40; Kopp/Schenke, VwGO, 12. Auflage, § 43, Rdnr. 28 m.w.N.; Schmidt, VBlBW 1983, 96; offen gelassen: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.04.1996 - 3 C 8.95 -, NVwZ-RR 1998, 302), ihrem Zweck entsprechend einschränkend auszulegen und anzuwenden.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1997 - 1 S 2581/96

    Zwischenstreit über Vorlagepflicht und Auskunftspflicht der Behörde im

    Maßgebend kann allein die Frage sein, ob der Kläger von einem solchen Einsatz betroffen war (vgl. auch Urt. d. Senats v. 24.11.1994 - 1 S 2909/93 -, VBlBW 1995, 354).
  • VG Karlsruhe, 01.08.2019 - 10 K 15427/17

    Verschuldensunabhängige Beseitigungspflicht des Jagdausübungsberechtigten einer

    Nicht ausreichend ist die vage oder abstrakte Möglichkeit einer Wiederholung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 24.11.1994 - 1 S 2909/93 -, juris Rn. 36 und vom 11.09.2013 - 1 S 509/13 -, juris Rn. 21).
  • VG Schleswig, 19.05.2021 - 12 A 177/18

    Versetzungen und Abordnungen

  • VG Stuttgart, 13.11.1996 - 3 K 896/96
  • VG München, 03.11.2011 - M 12 K 11.2613

    Visumsfreie Einreise von türkischen Staatsangehörigen zu Zwecken des

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