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   VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05   

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VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05 (https://dejure.org/2005,3975)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.11.2005 - 8 S 794/05 (https://dejure.org/2005,3975)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. November 2005 - 8 S 794/05 (https://dejure.org/2005,3975)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Konkretisierung der Planungsziele als Voraussetzung für den Erlass einer Veränderungssperre; Einschränkung des Entwicklungsgebotes im Hinblick auf Bebauungspläne zur Konkretisierung regionalplanerischer Vorranggebiete für Windkraftanlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Gültigkeit der Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich eines Bebauungsplans ; Anforderungen an das erforderliche Mindestmaß an Konkretisierung der Planungsziele für den Erlass einer Veränderungssperre ; Ausnahmetatbestände des Gebotes zur ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 4; ; BauGB § ... 5 Abs. 2; ; BauGB § 8 Abs. 2 Satz 1; ; BauGB § 8 Abs. 2 Satz 2; ; BauGB § 8 Abs. 3; ; BauGB § 8 Abs. 4 Satz 1; ; BauGB § 14; ; LplG § 11 Abs. 3 Satz 2 Nr. 11; ; LplG § 11 Abs. 7 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veränderungssperre, Zurückstellung, Sonstiges Bauplanungsrecht: Planungsziel, Konkretisierung, Regionalplan, Windkraftanlage, Windrad, Vorranggebiet, Zielanpassungsgebot, Entwicklungsgebot, Bauhöhe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für Erlass einer Veränderungssperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 189 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2006, 522
  • VBlBW 2006, 275
  • DVBl 2006, 786 (Ls.)
  • BauR 2006, 1187
  • ZfBR 2006, 469
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1998 - 8 S 2770/97

    Antragsbefugnis eines Auflassungsvormerkungsberechtigten für ein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der Aufstellungsbeschluss und die Veränderungssperre gleichzeitig öffentlich bekannt gemacht werden können (vgl. Beschluss des Senats vom 9.2.1998 - 8 S 2770/97 -, VBlBW 1998, 310; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.8.1990 - 3 S 1139/90 - vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 9.2.1989 - 4 B 236.88 -, BRS 49, Nr. 21).

    Dieses Planziel muss auf eine positive städtebauliche Gestaltung gerichtet sein; eine Negativplanung, die sich darin erschöpft, einzelne Vorhaben auszuschließen, reicht nicht aus (vgl. BVerwG, Beschl. vom 5.2.1990 - 4 B 191.89 - , NVwZ 1990, 558 = PBauE § 15 BauGB Nr. 1; Beschl. des Senats vom 9.2.1998, a.a.O.; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Bd. 1, § 14 Rn 47).

    Eine Veränderungssperre ist nur dann als Sicherungsmittel nicht mehr gerechtfertigt, wenn die aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche Planung offensichtlich unheilbar rechtswidrig oder nicht realisierbar ist (vgl. Beschluss des Senats vom 9.2.1998, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.3.1993 - 5 S 2091/92 -, NVwZ 1994, 797; Berliner Kommentar, Bd. 1, § 14 Rn. 10; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Bd. 1, a.a.O., § 14, Rn. 53 ff.).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05
    Die Antragstellerin ist gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO antragsbefugt, weil sie den Antrag auf baurechtliche Genehmigung der geplanten Windkraftanlage auf der Grundlage einer Vereinbarung mit den Grundeigentümern gestellt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.2.2004 - 4 CN 13.03 - , NVwZ 2004, 984).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre eine bestimmte Art der baulichen Nutzung im betroffenen Gebiet ins Auge gefasst hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.2.2004 a.a.O., m.w.N.; Beschluss vom 25.11.2003 - 4 BN 60.03 -, NVwZ 2004, 477).

    Auch angesichts der geringen Größe des Plangebiets steht die Frage der Regelung sonstiger Nutzungsmöglichkeiten nicht gleichrangig neben dem Ziel, es als Standort für Windenergieanlagen vorzusehen (vgl. demgegenüber BVerwG, Urteil vom 19.2.2004, a.a.O., bei einer Veränderungssperre für große Teile des Gemeindegebiets).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2005 - 3 S 1545/04

    Normenkontrolle; Regionalplanung; Ziele der Raumordnung; Standorte von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05
    Vielmehr genügt die ernsthafte Absicht, das Vorhaben in dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet zu realisieren (vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 9.6.2005 - 3 S 1545/04 - ).

    Den Gemeinden bleibt insoweit nur noch die Möglichkeit, diese Entscheidung etwa mit Blick auf die Bauhöhe der einzelnen Anlagen oder deren parzellenscharfen Standort zu konkretisieren (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. vom 25.11.2003, a.a.O.; zur Vereinbarkeit der "Heraufzonung" der Standortplanung auf die regionale Ebene mit der gemeindlichen Planungshoheit vgl. VGH Baden-Württ., Urt. vom 9.6.2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Flächennutzungsplan; Vorranggebiet;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre eine bestimmte Art der baulichen Nutzung im betroffenen Gebiet ins Auge gefasst hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.2.2004 a.a.O., m.w.N.; Beschluss vom 25.11.2003 - 4 BN 60.03 -, NVwZ 2004, 477).

    Den Gemeinden bleibt insoweit nur noch die Möglichkeit, diese Entscheidung etwa mit Blick auf die Bauhöhe der einzelnen Anlagen oder deren parzellenscharfen Standort zu konkretisieren (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. vom 25.11.2003, a.a.O.; zur Vereinbarkeit der "Heraufzonung" der Standortplanung auf die regionale Ebene mit der gemeindlichen Planungshoheit vgl. VGH Baden-Württ., Urt. vom 9.6.2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05
    Denn jedenfalls haben sich hier die tatsächlichen Verhältnisse nicht so verändert, dass sich die Darstellungen des Flächennutzungsplans zur Nutzung der Windenergie offensichtlich auf unabsehbare Zeit nicht mehr verwirklichen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.4.1977 - IV C 39.75 - , BVerwGE 54, 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.1990 - 3 S 1139/90

    Gleichzeitige Bekanntmachung von Bebauungsplan und Veränderungssperre

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der Aufstellungsbeschluss und die Veränderungssperre gleichzeitig öffentlich bekannt gemacht werden können (vgl. Beschluss des Senats vom 9.2.1998 - 8 S 2770/97 -, VBlBW 1998, 310; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.8.1990 - 3 S 1139/90 - vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 9.2.1989 - 4 B 236.88 -, BRS 49, Nr. 21).
  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05
    Dieses Planziel muss auf eine positive städtebauliche Gestaltung gerichtet sein; eine Negativplanung, die sich darin erschöpft, einzelne Vorhaben auszuschließen, reicht nicht aus (vgl. BVerwG, Beschl. vom 5.2.1990 - 4 B 191.89 - , NVwZ 1990, 558 = PBauE § 15 BauGB Nr. 1; Beschl. des Senats vom 9.2.1998, a.a.O.; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Bd. 1, § 14 Rn 47).
  • BVerwG, 07.12.2000 - 4 A 22.00

    Verspätete Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss - Zustellung durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05
    Die Reihenfolge der Abdrucke im Amtsblatt ist für den Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachungen ohne Bedeutung, weil es für deren Wirksamkeit nicht darauf ankommt, ob und wann sie von Betroffenen gelesen werden, sondern allein auf die Tatsache des "Einrückens" in das Amtsblatt selbst (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.12.2000 - 4 A 22.00 - Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1981 - 3 S 2491/80

    Bekanntmachung einer Bekanntmachungssatzung - Amtsblatt der Gemeinde -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05
    Sie ist auch dann anwendbar, wenn ein Flächennutzungsplan zwar existiert, aber - wie hier unterstellt - unwirksam ist, und zwar auch dann, wenn die Gemeinde selbst den Flächennutzungsplan als gültig angesehen hat; entscheidend ist allein, dass die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür objektiv vorliegen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 18.12.1991, a.a.O.; vgl. auch Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, a.a.O., § 8 Rn. 7; zur Anwendung des § 8 Abs. 4 auf die Veränderungssperre vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 26.5.1981 - 3 S 2491/80 -).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05
    Es reicht aus, wenn bei Erlass der Veränderungssperre absehbar ist, dass sich das Planziel im Wege bauplanerischer Festsetzungen überhaupt erreichen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. vom 27.7.1990 - 4 B 156.89 - Buchholz 406.11 § 17 BauGB Nr. 4), was hier zweifellos der Fall ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.1992 - 8 S 2794/92

    Bauherrengemeinschaft als beteiligungsfähige Vereinigung nach VwGO § 61 Nr 2;

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.1993 - 5 S 2091/92

    Erheblichkeit von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht; fehlerhafte Motive und

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 236.88

    Zeitpunkt der Beschlußfassung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2005 - 2 K 278/02

    Keine Bekanntmachung der Norm vor Ausfertigung

  • BVerwG, 18.12.1991 - 4 N 2.89

    Bauplanungsrecht: Wirksamkeit eines aus einem unwirksamen Flächennutzungsplanes

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2010 - 3 S 1391/08

    Bedeutung des Landschaftsbildes bei Erlass einer Veränderungssperre

    Eine Veränderungssperre ist als Sicherungsmittel allerdings nicht mehr gerechtfertigt, wenn die aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche Planung offensichtlich unheilbar rechtswidrig oder nicht realisierbar ist (vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 22.11.2005 - 8 S 794/05 -, NVwZ-RR 2006, 522 m.w.N.).

    Es genügte, dass bei Erlass der Veränderungssperre absehbar war, dass sich das Planziel im Wege bauplanerischer Festsetzungen überhaupt erreichen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.07.1990 - 4 B 156.89 - Buchholz 406.11 § 17 BauGB Nr. 4; VGH Baden-Württ., Urteil vom 22.11.2005, a.a.O).

    Es geht ihr darum, die untereinander nicht konfliktfreien Ansprüche der Antragstellerin als Betreiberin des Steinbruchs und des Landschaftsbildes zu ordnen und gegeneinander abzugrenzen (vgl. VGH Baden-Württ., Beschluss vom 02.04.1993 - 5 S 1445/92 -, NVwZ-RR 1994, 309 und Urteil vom 22.11.2005, a.a.O).

    Eine Veränderungssperre ist nur dann als Sicherungsmittel nicht mehr gerechtfertigt, wenn die aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche Planung offensichtlich unheilbar rechtswidrig oder nicht realisierbar ist (vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 22.11.2005, a.a.O; Berliner Kommentar, Bd. 1, § 14 Rn. 10; Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O., § 14 Rn. 53 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2007 - 8 S 1584/06

    Normenkontrolle; Bauleitplan; Außer-Kraft-Treten einer Veränderungssperre;

    Es reicht aus, wenn absehbar ist, dass sich das von einer hinreichend konkreten positiven Konzeption getragene Planziel im Wege bauplanerischer Festsetzungen überhaupt erreichen lässt; die Auswahl der Mittel zur Realisierung des Planziels ist hingegen - ebenso wie die Lösung von Nutzungskonflikten - typischerweise Aufgabe der im Bebauungsplanverfahren vorzunehmenden planerischen Abwägung (Fortführung des Senatsurteils vom 24.11.2005 - 8 S 794/05 -, VBlBW 2006, 275 = NVwZ-RR 2006, 522).

    Die Auswahl der Mittel zur Realisierung des Planziels ist hingegen - ebenso wie die Lösung von Nutzungskonflikten - typischerweise Aufgabe der im Bebauungsplanverfahren vorzunehmenden planerischen Abwägung (vgl. Senatsurteil vom 24.11.2005 - 8 S 794/05 -, VBlBW 2006, 275 = NVwZ-RR 2006, 522).

    Welcher der ins Auge gefassten Gebietstypen letztlich festgesetzt wird, kann und muss zu Beginn des Planungsverfahrens noch nicht feststehen, solange sich - wie bereits erwähnt - das Planziel im Wege bauplanerischer Festsetzungen überhaupt erreichen lässt (vgl. Senatsurteil vom 24.11.2005, a. a. O.).

  • VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 6 K 3624/21

    Baden-Baden: Zurückstellung des Bauantrages für ein Logistikzentrum bleibt

    Entsprechendes gilt mit Blick auf eine Zurückstellung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauGB (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 09.08.2016 - 4 C 5.15 - DVBl 2016, 1543 - juris, Rn. 19 m.w.N.; Urt. v. 19.02.2004 - 4 CN 16/03 - NVwZ 2004, 858 - juris, Rn. 30; Beschl. v. 25.11.2003 - 4 BN 60.03 - NVwZ 2004, 477 - juris, Rn. 12 m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 07.09.2016 - 15 ZB 15.1632 - juris, Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.11.2005 - 8 S 794/05 - VBlBW 2006, 275 - juris, Rn. 22; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 21.01.2004 - 1 MN 295/03 - NVwZ-RR 2004, 332 - juris, Rn. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2015 - 3 S 411/15

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Amtshandlung im Gebührenstreit

    Es reicht aus, wenn absehbar ist, dass sich das von einer hinreichend konkreten positiven Konzeption getragene Planziel im Wege bauplanerischer Festsetzungen überhaupt erreichen lässt; die Auswahl der Mittel zur Realisierung des Planziels ist hingegen typischerweise Aufgabe der im Bebauungsplanverfahren vorzunehmenden planerischen Abwägung (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.9.2007 - 8 S 1584/06 - VBlBW 2008, 143; Urt. v. 24.11.2005 - 8 S 794/05 - VBlBW 2006, 275).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2009 - 2 K 142/07

    Fehlende Antragsbefugnis für Normenkontrolle gegen einen Regionalen

    Eine eigenständige Standortplanung mit Alternativenprüfung ist den Gemeinden dann nur noch für Windenergieanlagen von untergeordneter Bedeutung eröffnet; hinsichtlich der regional bedeutsamen Anlagen wird die eigentliche Standortentscheidung hingegen von der Regionalplanung getroffen (vgl. VGH BW, Urt. v. 24.11.2005 - 8 S 794/05 -, NVwZ-RR 2006, 522).

    Den Gemeinden bleibt insoweit noch die Möglichkeit, diese Entscheidung etwa mit Blick auf die Bauhöhe der einzelnen Anlagen oder deren parzellenscharfen Standort zu konkretisieren (VGH BW, Urt. v. 24.11.2005, a. a. O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2009 - 3 K 24/05

    Steuerung von Windenergieanlagen durch Bebauungsplan

    Den Gemeinden bleibt danach nur, die raumplanerische Entscheidung unter Berücksichtigung solcher Belange etwa mit Blick auf die Bauhöhe der einzelnen Anlagen oder deren parzellenscharfen Standort zu konkretisieren (VGH Mannheim, U. v. 24.11.2005 - 8 S 794/05 - VBlBW 2006, 275 = NVwZ-RR 2006, 522 unter Hinweis auf BVerwG, B. v. 25.11.2003 - 4 BN 60/03 - NVwZ 2004, 477).
  • VGH Bayern, 01.02.2021 - 15 ZB 20.747

    Bauantragsstellung durch Bauherrengemeinschaft und gerichtlicher Rechtsschutz

    - dass BGB-Gesellschaften als Bauherrengemeinschaften Antragsteller im Baugenehmigungsverfahren sein können (zu dieser Möglichkeit BayVGH, B.v. 23.3.2020 - 1 ZB 18.1772 - juris Rn. 12; B.v. 15.6.2020 - 1 CS 20.396 - juris Rn. 4; SächsOVG, U.v. 16.6.2005 - 2 K 278/02 - juris Rn. 18; VGH BW, U.v. 24.11.2005 - 8 S 794/05 - NVwZ-RR 2006, 522 = juris Rn. 17; für den Fall einer sanierungsrechtlichen Genehmigung vgl. auch VGH BW, U.v. 8.7.2010 - 5 S 3092/08 - juris Rn. 40) und.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2015 - 3 S 601/14

    Normenkontrollverfahren gegen eine als Satzung beschlossene Veränderungssperre -

    Es reicht aus, wenn absehbar ist, dass sich das von einer hinreichend konkreten positiven Konzeption getragene Planziel im Wege bauplanerischer Festsetzungen überhaupt erreichen lässt; die Auswahl der Mittel zur Realisierung des Planziels ist hingegen - ebenso wie die Lösung von Nutzungskonflikten - typischerweise Aufgabe der im Bebauungsplanverfahren vorzunehmenden planerischen Abwägung (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.9.2007 - 8 S 1584/06 - VBlBW 2008, 143; Urt. v. 24.11.2005 - 8 S 794/05 - VBlBW 2006, 275).
  • VGH Bayern, 01.02.2021 - 15 ZB 20.748

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag einzelner Bauherren einer

    - dass BGB-Gesellschaften als Bauherrengemeinschaften Antragsteller im Baugenehmigungsverfahren sein können (zu dieser Möglichkeit BayVGH, B.v. 23.3.2020 - 1 ZB 18.1772 - juris Rn. 12; B.v. 15.6.2020 - 1 CS 20.396 - juris Rn. 4; SächsOVG, U.v. 16.6.2005 - 2 K 278/02 - juris Rn. 18; VGH BW, U.v. 24.11.2005 - 8 S 794/05 - NVwZ-RR 2006, 522 = juris Rn. 17; für den Fall einer sanierungsrechtlichen Genehmigung vgl. auch VGH BW, U.v. 8.7.2010 - 5 S 3092/08 - juris Rn. 40) und.
  • VG Kassel, 12.10.2006 - 7 E 2305/03

    Erteilung eines Vorbescheids über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der

    Zwar darf eine Veränderungssperre für ein grundsätzlich für Windkraftanlagen vorgesehenes Baugebiet auch der planerischen Feinsteuerung dienen, indem etwa Höhenbegrenzungen und bestimmte Standorte für Windkraftanlagen vorgesehen werden (vgl. VGH Mannheim, B.v. 24.11.2005 - 8 S 794/05 - NVwZ-RR 2006, S. 522 ff; HessVGH, B.v. 27.11.2003 - 3 N 2444/02 - BRS 66, Nr. 119).
  • VGH Bayern, 25.02.2008 - 1 N 06.2129

    Hauptsacheerledigung; Kostenentscheidung nach Billigkeit; Normenkontrollantrag

  • VG Wiesbaden, 01.10.2008 - 4 K 869/08

    Zurückstellung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für drei

  • VG Koblenz, 25.04.2022 - 1 K 1092/21

    Kein sechsgeschossiges Mehrfamilienhaus an den Rheinanlagen in Andernach

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