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   VGH Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 2 S 2240/11   

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VGH Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 2 S 2240/11 (https://dejure.org/2011,2171)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.11.2011 - 2 S 2240/11 (https://dejure.org/2011,2171)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. November 2011 - 2 S 2240/11 (https://dejure.org/2011,2171)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht nach § 130 Abs 1 Nr 2 VwGO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung von § 130 Abs. 1 Nr. 2 VwGO bei fehlender Entscheidung des Verwaltungsgerichts über den eigentlichen Gegenstand des Streits

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 130 Abs. 1 Nr. 2
    Anwendung von § 130 Abs. 1 Nr. 2 VwGO bei fehlender Entscheidung des Verwaltungsgerichts über den eigentlichen Gegenstand des Streits

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2012, 229
  • DVBl 2012, 583
  • DÖV 2012, 248
  • DÖV 2012, 248 DVBl 2012, 583 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.11.1981 - 8 B 189.81

    Anforderungen an eine Berücksichtigung des durch Ausnahme oder Befreiung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 2 S 2240/11
    § 130 Abs. 1 Nr. 2 VwGO findet außer in Fällen, in denen das Verwaltungsgericht durch Prozessurteil entschieden hat, auch dann Anwendung, wenn das Verwaltungsgericht zwar über die Begründetheit der Klage, nicht aber über den eigentlichen Gegenstand des Streits entschieden hat, z.B. weil es bei einer entscheidungserheblichen rechtlichen Vorfrage "die Weichen falsch gestellt hat" (im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 27.11.1981 - 8 B 189.81 - DVBl. 1982, 546).

    Diese Vorschrift ist außer in Fällen, in denen das Verwaltungsgericht durch Prozessurteil entschieden hat, auch dann anwendbar, wenn das Verwaltungsgericht zwar über die Begründetheit der Klage, nicht aber über den eigentlichen Gegenstand des Streits entschieden hat, z.B. weil es bei einer entscheidungserheblichen rechtlichen Vorfrage "die Weichen falsch gestellt hat" (BVerwG, Beschl. v. 27.11.1981 - 8 B 189.81 - DVBl. 1982, 546; Urt. v. 26.5.1971 - VI C 39.68 - BVerwGE 38, 139; OVG NW, Urt. v. 29.3.1999 - 10 A 5615/98 - BRS 62 Nr. 108; Rudisile: in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Komm. zur VwGO, § 130 Rn. 8).

  • BVerwG, 29.04.2010 - 2 C 77.08

    Revisibilität von Landesrecht, gerichtliches Verfahren, Entstehen des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 2 S 2240/11
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die in seiner früheren Rechtsprechung vertretene Ansicht, dass Beihilfeansprüche unvererblich sind, vor Kurzem aufgegeben und geht nunmehr davon aus, dass Beihilfeansprüche nicht wegen ihrer Höchstpersönlichkeit mit dem Tod des Beihilfeberechtigten erlöschen, sondern nach den erbrechtlichen Regeln der §§ 1922 ff. BGB auf die Erben übergehen (BVerwG, Beschl. v. 23.8.2010 - 2 B 13.10 - IÖD 2010, 275; Urt. v. 29.4.2010 - 2 C 77.08 - NVwZ 2010, 1568).

    Der Anspruch auf Gewährung der in der Satzung der Beklagten festgelegten Leistungen wird in dem Zeitpunkt begründet, in dem der Leistungserbringer (behandelnder Arzt, Krankenhausträger oder Apotheker) seine Hauptleistung erbracht hat und damit der Zahlungsanspruch aus dem zivilrechtlichen Vertrag begründet worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.4.2010 - 2 C 77.08 - NVwZ 2010, 1568 für das Entstehen des beamtenrechtlichen Beihilfeanspruchs).

  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 62/09

    Provisionsrückzahlungsanspruch des Geschäftsherrn und Auskunftsanspruch des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 2 S 2240/11
    Eine einheitliche Entscheidung über die mehreren in einer Stufenklage verbundenen Anträge kommt nur dann in Betracht, wenn schon die Prüfung des Auskunftsanspruchs ergibt, dass dem Hauptanspruch die materiell-rechtliche Grundlage fehlt (BGH, Urt. v. 16.6.2010 - VIII ZR 62/09 - NJW-RR 2011, 189 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 26.05.1971 - VI C 39.68

    Sonderregelungen für dienstlichen Wohnsitz in fremdem Währungsgebiet -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 2 S 2240/11
    Diese Vorschrift ist außer in Fällen, in denen das Verwaltungsgericht durch Prozessurteil entschieden hat, auch dann anwendbar, wenn das Verwaltungsgericht zwar über die Begründetheit der Klage, nicht aber über den eigentlichen Gegenstand des Streits entschieden hat, z.B. weil es bei einer entscheidungserheblichen rechtlichen Vorfrage "die Weichen falsch gestellt hat" (BVerwG, Beschl. v. 27.11.1981 - 8 B 189.81 - DVBl. 1982, 546; Urt. v. 26.5.1971 - VI C 39.68 - BVerwGE 38, 139; OVG NW, Urt. v. 29.3.1999 - 10 A 5615/98 - BRS 62 Nr. 108; Rudisile: in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Komm. zur VwGO, § 130 Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.1999 - 10 A 5615/98

    Zurückverweisung an das VG; Falsche Weichenstellung; Keine Entscheidung über

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 2 S 2240/11
    Diese Vorschrift ist außer in Fällen, in denen das Verwaltungsgericht durch Prozessurteil entschieden hat, auch dann anwendbar, wenn das Verwaltungsgericht zwar über die Begründetheit der Klage, nicht aber über den eigentlichen Gegenstand des Streits entschieden hat, z.B. weil es bei einer entscheidungserheblichen rechtlichen Vorfrage "die Weichen falsch gestellt hat" (BVerwG, Beschl. v. 27.11.1981 - 8 B 189.81 - DVBl. 1982, 546; Urt. v. 26.5.1971 - VI C 39.68 - BVerwGE 38, 139; OVG NW, Urt. v. 29.3.1999 - 10 A 5615/98 - BRS 62 Nr. 108; Rudisile: in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Komm. zur VwGO, § 130 Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2010 - 13 S 2825/09

    Zur Rechtmäßigkeit einer Satzungsbestimmung der Postbeamtenkrankenkasse, die den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 2 S 2240/11
    Auf die Klage einer von dem Ausschluss betroffenen Patientin hob der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 10.5.2010 (13 S 2825/09) den Ausschluss mit der Begründung auf, die Ermächtigung des § 26c Abs. 1 BAPostG, wonach die Postbeamtenkrankenkasse durch Satzung ihre Organisation und Verwaltung sowie ihre Leistungen regele, stelle keine hinreichende Rechtsgrundlage für die in § 49 Abs. 5 der Satzung getroffene Regelung dar.
  • BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04

    Meistbegünstigungsvereinbarung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 2 S 2240/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebieten es Treu und Glauben, dem Anspruchsberechtigten einen Auskunftsanspruch zuzubilligen, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, und der Verpflichtete unschwer in der Lage ist, die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft zu erteilen (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 2007 - X ZR 117/04 - NJW 2007, 1806 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 17/04

    Pfändbarkeit von Beihilfeansprüchen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 2 S 2240/11
    Von der Regelung ist jedoch ihrem Zweck entsprechend eine Ausnahme für den Fall anzuerkennen, in dem der Vollstreckungsgläubiger wegen einer Forderung pfändet, die als Aufwand des Vollstreckungsschuldners dem konkreten Anspruch zugrunde liegt (vgl. BGH, Beschl. v. 5.11.2004 - IXa ZB 17/04 - NJW-RR 2005, 720 m.w.N. zur Pfändung des Beihilfeanspruchs).
  • BAG, 18.02.1970 - 4 AZR 440/69

    Ansprüche auf Beihilfe - Beihilfevorschriften - Beihilfefähige Kosten - Deutsche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 2 S 2240/11
    Der Anspruch auf die in der Satzung der Beklagten vorgesehenen Leistungen kann deshalb jedenfalls an einen solchen Dritten ohne Veränderung seines Inhalts abgetreten werden (vgl. BAG, Urt. v. 18.2.1970 - 4 AZR 440/69 - ZfS 1971, 55 zur Abtretung des Beihilfeanspruchs).
  • BVerwG, 23.08.2010 - 2 B 13.10

    Vererblichkeit des Beihilfeanspruchs; Beihilfe (Zuschuss) zu pflegebedingten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 2 S 2240/11
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die in seiner früheren Rechtsprechung vertretene Ansicht, dass Beihilfeansprüche unvererblich sind, vor Kurzem aufgegeben und geht nunmehr davon aus, dass Beihilfeansprüche nicht wegen ihrer Höchstpersönlichkeit mit dem Tod des Beihilfeberechtigten erlöschen, sondern nach den erbrechtlichen Regeln der §§ 1922 ff. BGB auf die Erben übergehen (BVerwG, Beschl. v. 23.8.2010 - 2 B 13.10 - IÖD 2010, 275; Urt. v. 29.4.2010 - 2 C 77.08 - NVwZ 2010, 1568).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2016 - 2 S 146/16

    Rundfunkbeitragspflicht des Wohnungsinhabers

    Allerdings findet diese Vorschrift außer in dem hier nicht vorliegenden Fall einer erstinstanzlichen Entscheidung durch Prozessurteil auch dann Anwendung, wenn das Verwaltungsgericht zwar über die Begründetheit der Klage, nicht aber über den eigentlichen Streitgegenstand entschieden hat, z.B. es bei einer entscheidungserheblichen rechtlichen Vorfrage "die Weichen falsch gestellt" hat (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.11.2011 - 2 S 2240/11 -, juris Rdnr. 34).
  • OVG Hamburg, 31.03.2014 - 4 Bf 233/12

    Zum Normsetzungsverfahren beim Erlass von Rechtsverordnungen des Senats der

    Vielmehr kann § 130 Abs. 2 Nr. 2 VwGO entsprechend angewendet werden, wenn das Verwaltungsgericht deshalb nicht über den eigentlichen Gegenstand des Streits entschieden hat, weil es in einer rechtlichen Vorfrage "die Weichen falsch gestellt" hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.2012, NVwZ-RR 2012, 431, juris Rn. 18; OVG Magdeburg, Beschl. v. 24.8.2012, NVwZ-RR 2013, 131, juris Rn. 23; VGH Mannheim, Urt. v. 24.11.2011, VBlBW 2012, 229, juris Rn. 34; Blanke, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 130 Rn. 12; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 130 Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.08.2012 - 1 L 20/12

    Zurückverweisung an Verwaltungsgericht; angenommene Formfehlerhaftigkeit eines

    Diese Vorschrift ist außer in Fällen, in denen das Verwaltungsgericht durch Prozessurteil entschieden hat, auch dann anwendbar, wenn das Verwaltungsgericht zwar über die Begründetheit der Klage, nicht aber über den eigentlichen Gegenstand des Streits entschieden hat, z. B. weil es bei einer entscheidungserheblichen rechtlichen Vorfrage "die Weichen falsch gestellt hat" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. November 1981 - 8 B 188.81 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24. November 2011 - 2 S 2240/11 -, juris).
  • OVG Saarland, 28.02.2018 - 1 A 272/16

    Beihilfeanspruch der Erben eines verstorbenen Beihilfeberechtigten, hier:

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass der Beihilfeanspruch eines Berechtigten vererblich ist.(BVerwG, Urteil vom 29.4.2010 - 2 C 77.08 -, BVerwGE 137, 30, sowie Urteil vom 24.1.2012 - 2 C 24.10 -, NVwZ-RR 2012, 899, zitiert nach juris; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.9.2012 - 1 A 137/12 und 1 A 138/12, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7.9.2017 - 1 A 2065/16 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.1.2017 - OVG 4 B 7.16 -, NVwZ-RR 2017, 543, zitiert nach juris; Hessischer VGH, Urteil vom 15.10.2014 - 1 A 1837/11 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.11.2011 - 2 S 2240/11 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2013 - 2 S 889/13

    Zur Bezeichnung des Abgabenschuldners und zur Prozessführungsbefugnis bei einer

    § 130 Abs. 2 VwGO ist außer in Fällen, in denen das Verwaltungsgericht durch Prozessurteil entschieden hat, auch dann zumindest sinngemäß anwendbar, wenn das Verwaltungsgericht zwar über die Begründetheit der Klage, nicht aber über den eigentlichen Gegenstand des Streits entschieden hat, z.B. weil es bei einer entscheidungserheblichen rechtlichen Vorfrage "die Weichen falsch gestellt hat" (Senatsurteil vom 24.11.2011 - 2 S 2240/11 - juris im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 27.11.1981 - 8 B 189.81 - DVBl. 1982, 546; s. auch BVerwG, Urteil vom 26.05.1971 - VI C 39.68 - BVerwGE 38, 139; OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 29.03.1999 - 10 A 5615/98 - BRS 62 Nr. 108; Meyer-Ladewig/Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 130 Rn. 8).
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